Gibt es jemanden, der sich mit solchen Aufstellungen auskennt und der die Zahlen etwas erklären kann? Sind die 72 Mio Personalaufwand der Eintracht im wesentlichen die Kosten für den Lizenzkader (plus Ablösen oder ohne)? Und was können die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sein und warum sind sie so hoch bei uns? Stadionmiete?
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
Vernachlässigung der Beschäftigungspflicht
Zahlungsverzug
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Wenn jemanden das Thema so brennend interessiert, sollte man einen eigenen Thread aufmachen. Ins Gebabbel gehört es eigentlich nicht und wenn es dann ausufert definitiv nicht mehr.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Wenn jemanden das Thema so brennend interessiert, sollte man einen eigenen Thread aufmachen. Ins Gebabbel gehört es eigentlich nicht und wenn es dann ausufert definitiv nicht mehr.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Wenn jemanden das Thema so brennend interessiert, sollte man einen eigenen Thread aufmachen. Ins Gebabbel gehört es eigentlich nicht und wenn es dann ausufert definitiv nicht mehr.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Sehe gerade, dass du Dich auch auf unbefristete Arbeitsverträge bezogen hast. Diese sind vom Arbeitnehmer grundsätzlich ordentlich kündbar (§ 622 BGB).
Vielen Dank für die verschiedenen Ausführungen zum Arbeitsrecht bei Fußballern. Ich hatte mich das tatsächlich auch schonmal gefragt, wo bzw. wie das geregelt ist und wer da die Ausnahmen festlegt. Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Sehe gerade, dass du Dich auch auf unbefristete Arbeitsverträge bezogen hast. Diese sind vom Arbeitnehmer grundsätzlich ordentlich kündbar (§ 622 BGB).
Ist das Sommerloch schon in vollem Gange? Wir planen ohne Mijat? Da müssten ja zwei Kracher kommen. Einen Mann bräuchten wir m.E. neben Mijat noch.
Hätte gerne mal eine Aussage von Bobic und Co. gesehen, die das Geschrubel auf der FNP-Internetseite und in der SportBild zu Gacinovic bestätigt... Kann mir nicht vorstellen, dass man Mijat loswerden möchte. Glaube auch nicht, dass da jetzt so ein Mega-Angebot von einem Spitzenklub für Gacinovic eingeflogen ist. Denn bei aller Liebe: So grandios hat Mijat in der abgelaufenen Saison nicht gespielt. Er spielt noch immer zu unkonstant und in vielen Phasen zu hibbelig. Dennoch sehe ich ihn jetzt nicht so schlecht, dass man ihn unbedingt abgeben müsste...
Hätte gerne mal eine Aussage von Bobic und Co. gesehen, die das Geschrubel auf der FNP-Internetseite und in der SportBild zu Gacinovic bestätigt... Kann mir nicht vorstellen, dass man Mijat loswerden möchte.
Wenn Bobic und Co. Jeden Tag den Müll dementieren würden, der so geschrieben wird, können die nie Urlaub machen oder sich um wirklich wichtige Aufgaben kümmern. Am einfachsten ist es abzuwarten oder den Mist nicht allzu ernst zu nehmen.
Wie gesagt, bald steht in der Presse, das wir Abstiegskandidat Nummer eins sind und kein Spiel gewinnen werden. Wenn juckt es, wenn wir es wieder widerlegen können.
Was ist mit den Karten, die Arsenal und Chelsea wieder abgegeben haben?! Das ist absolut untragbar und ekelhaft. Soll der Typ interessante Aspekte ansprechen aber nicht so einen Stuss von sich geben.
Was ist mit den Karten, die Arsenal und Chelsea wieder abgegeben haben?! Das ist absolut untragbar und ekelhaft. Soll der Typ interessante Aspekte ansprechen aber nicht so einen Stuss von sich geben.
Ist doch egal ob UEFA oder irgendein unwichtiger Fussballverband. Das ist unterstes Niveau. Heute so einen entspannten Tag gehabt, aber da platzt mir der Kragen.
Ist doch egal ob UEFA oder irgendein unwichtiger Fussballverband. Das ist unterstes Niveau. Heute so einen entspannten Tag gehabt, aber da platzt mir der Kragen.
Ist doch egal ob UEFA oder irgendein unwichtiger Fussballverband. Das ist unterstes Niveau. Heute so einen entspannten Tag gehabt, aber da platzt mir der Kragen.
Und ich wage mal zu behaupten, dass er das weder so gesagt und erst recht nicht so gemeint hat. Wieso soll der so einen Unsinn behaupten?
Da soll er doch erwähnen was wir in Betracht gezogen haben, damit er Kasten nicht noch leerer gewesen ist. Das gestern war ein Offenbachungseid. Sorry aber bin gerade on fire. Wenn das jetzt irgendwie gegen die Nettiquette verstoßen sollte, aber das ist ein hausgemachtes Problem. Rummeckern bei so einer Auslastung des Stadions und uns dann dafür mitverantwortlich machen. Lächerlich
Ist doch egal ob UEFA oder irgendein unwichtiger Fussballverband. Das ist unterstes Niveau. Heute so einen entspannten Tag gehabt, aber da platzt mir der Kragen.
Gibt es jemanden, der sich mit solchen Aufstellungen auskennt und der die Zahlen etwas erklären kann?
Sind die 72 Mio Personalaufwand der Eintracht im wesentlichen die Kosten für den Lizenzkader (plus Ablösen oder ohne)?
Und was können die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sein und warum sind sie so hoch bei uns? Stadionmiete?
Unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" fallen dann auch Mietkosten, Reisekosten, Marketingkosten etc.
Wenn man hier nach EINTRACHT FRANKFURT AG sucht, dann bekommt man den ausführlichen Jahresabschluss 2017: https://www.bundesanzeiger.de
Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.
Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Darf man nicht, da alles schon bekannt.
Für mich als Laien reicht es aus, dass ich u.a. durch den Fall Müller weiß, dass Kicker nicht ohne Weiteres aus Verträgen rauskommen und das auch umgekehrt gilt. Sonst würde ja jeder einfach kündigen, Handgeld kassieren und gut ist es. Ist aber nicht so.
Darf man nicht, da alles schon bekannt.
Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Was ich noch nicht ganz verstanden hab bzgl. unbefristeter Verträge: Sind die grundsätzlich nicht kündbar von Arbeitnehmerseite? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen bzw. kenne das zB aus der Wissenschaft, dass Leute ihre Stellen abbrechen, obwohl auf 3 Jahre befristet: Weil das Thema nicht passt, der Vorgesetzte stinkt oder ein Job aus der Wirtschaft winkt. Alles keine 'Unzumutbarkeiten'. Wer definiert da den Unterschied zwischen zB einem Wissenschaftler und einem Fußballer?
@Helat und Basaltkorb, die sich hier in gewohnter Manier wieder aufblasen mussten: Wie man an den Antworten sieht, ist es wesentlich komplexer als einfach nur "weiß doch jeder" und im juristischen Detail für den Laien sogar ziemlich unübersichtlich. Sinnfreie und vor allem arrogante Antworten also mal wieder von euch Vollexperten.
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Das gilt grundsätzlich sowohl für die Arbeitnehmer- wie auch für die Arbeitgeberseite, sofern das Arbeitsverhältnis nicht länger als 5 Jahre befristet wird. Allerdings kann davon abweichend tarifvertraglich oder einzelvertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart werden (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG).
Im Wissenschaftsbereich gilt meist der TV-L. Dieser Tarifvertrag sieht in § 30 Abs. 5 eine ordentliche Kündigung vor, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Unbesehen davon können sich beide Seiten stets auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einigen. Bei gewöhnlichen Arbeitnehmern wird im absoluten Regelfall von Arbeitgeberseite nicht auf die Unkündbarkeit beharrt.
Wir planen ohne Mijat? Da müssten ja zwei Kracher kommen.
Einen Mann bräuchten wir m.E. neben Mijat noch.
Hätte gerne mal eine Aussage von Bobic und Co. gesehen, die das Geschrubel auf der FNP-Internetseite und in der SportBild zu Gacinovic bestätigt... Kann mir nicht vorstellen, dass man Mijat loswerden möchte. Glaube auch nicht, dass da jetzt so ein Mega-Angebot von einem Spitzenklub für Gacinovic eingeflogen ist. Denn bei aller Liebe: So grandios hat Mijat in der abgelaufenen Saison nicht gespielt. Er spielt noch immer zu unkonstant und in vielen Phasen zu hibbelig. Dennoch sehe ich ihn jetzt nicht so schlecht, dass man ihn unbedingt abgeben müsste...
Wenn Bobic und Co. Jeden Tag den Müll dementieren würden, der so geschrieben wird, können die nie Urlaub machen oder sich um wirklich wichtige Aufgaben kümmern.
Am einfachsten ist es abzuwarten oder den Mist nicht allzu ernst zu nehmen.
Wie gesagt, bald steht in der Presse, das wir Abstiegskandidat Nummer eins sind und kein Spiel gewinnen werden.
Wenn juckt es, wenn wir es wieder widerlegen können.
Jawoll, endlich mal wieder ein Diss, über den man sich aufregen kann nach den ganzen Wochen der Lobhudelei.
Jetzt vom eigenen Versagen dadurch abzulenken, die Schuld beim einzigen Lichtblick in diesem Wettbewerb zu suchen, unfassbar !
Also braucht man einen anderen Sündenbock, egal wie lächerlich es ist.
Jetzt vom eigenen Versagen dadurch abzulenken, die Schuld beim einzigen Lichtblick in diesem Wettbewerb zu suchen, unfassbar !
Jetzt vom eigenen Versagen dadurch abzulenken, die Schuld beim einzigen Lichtblick in diesem Wettbewerb zu suchen, unfassbar !
Und ich wage mal zu behaupten, dass er das weder so gesagt und erst recht nicht so gemeint hat.
Wieso soll der so einen Unsinn behaupten?