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Corona - Gedanken zur Wirtschaft

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Ich habe ja schon geäußert, dass ich diverse Einzelmaßnahmen innerhalb des November-Lockdowns für falsch resp. überzogen halte und andere dafür ergriffen hätte (Restaurants, Fitnessstudios etc. mit Hygieneplan weiter offen halten, Schulen dagegen in 50 %-Betrieb begeben).
Ist meine Meinung, muss nicht richtig sein.

Was aber auf jeden Fall schändlich ist, ist die Opfermasche, die einige Restaurants, Hotelliers oder Sudiobetreiber jetzt reiten und damit ungerechtfertigte Hetze betreiben:

https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_88839270/lockdown-betroffene-erzaehlen-ich-werde-einen-monat-lang-nur-kosten-haben-.html

Betriebe, die wegen des Lockdowns schließen müssen, werden mit 75 % des Vorjahresumsatzes November entschädigt. Ohne dass sie die variablen Betriebskosten haben werden. man hat richtig gelesen: nicht die Kosten werden zu 75 % erstattet, nein, der Umsatz!

Angesichts einer solchen nie dagewesenen Unterstützung ist es unredlich, auch nur den Mund aufzumachen. Unredlich vor allem gegenüber anderen Branchen, die nur indirekt vom Lockdown betroffen sind, aber ebenfalls keine Einnahmen haben (Eventagenturen zum Beispiel), deren Unterstützung allerdings noch vollkommen unklar ist.
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Ist das mit den Umsatz zu 70-75% beschlossen?
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Ist das mit den Umsatz zu 70-75% beschlossen?
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Conner30 schrieb:

Ist das mit den Umsatz zu 70-75% beschlossen?

Ja. Ich bekam gestern eine entsprechende Mail meines Steuerberaters.
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Conner30 schrieb:

Ist das mit den Umsatz zu 70-75% beschlossen?

Ja. Ich bekam gestern eine entsprechende Mail meines Steuerberaters.
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Kurze Frage, wenn man im November keine Personalkosten oder variable Kosten hat, ist das doch ein ganz schönes Brett, oder?
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Kurze Frage, wenn man im November keine Personalkosten oder variable Kosten hat, ist das doch ein ganz schönes Brett, oder?
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Motoguzzi999 schrieb:

Kurze Frage, wenn man im November keine Personalkosten oder variable Kosten hat, ist das doch ein ganz schönes Brett, oder?


Jup.
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Motoguzzi999 schrieb:

Kurze Frage, wenn man im November keine Personalkosten oder variable Kosten hat, ist das doch ein ganz schönes Brett, oder?


Jup.
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Nehmen wir mal unseren neuen Stadioncaterer, der hat 600 Leute Personal pro Spieltag. (Gut, den gab es im November 2019 noch nicht), aber müsste der das eigentlich mit den 600 Leuten teilen? Und da es ihn noch nicht gab im Bezugsjahr. Kriegt der jetzt gar keine Entschädigung?
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Nehmen wir mal unseren neuen Stadioncaterer, der hat 600 Leute Personal pro Spieltag. (Gut, den gab es im November 2019 noch nicht), aber müsste der das eigentlich mit den 600 Leuten teilen? Und da es ihn noch nicht gab im Bezugsjahr. Kriegt der jetzt gar keine Entschädigung?
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Motoguzzi999 schrieb:

Nehmen wir mal unseren neuen Stadioncaterer, der hat 600 Leute Personal pro Spieltag. (Gut, den gab es im November 2019 noch nicht), aber müsste der das eigentlich mit den 600 Leuten teilen? Und da es ihn noch nicht gab im Bezugsjahr. Kriegt der jetzt gar keine Entschädigung?

Bei junden Unternehmen mit Gründung nach November 2019 kann auch der Oktober 2020 herangezogen werden.
Was in deinem Beispiel für den Caterer allerdings ähnlich schlecht sein wird. Zumindest was das Catering im Stadion betrifft. Aber das Unternehmen wird es schon länger geben. Nur eben nicht bei uns am Standort.

Außerdem sollte man Folgendes beachten:
Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html
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Motoguzzi999 schrieb:

Nehmen wir mal unseren neuen Stadioncaterer, der hat 600 Leute Personal pro Spieltag. (Gut, den gab es im November 2019 noch nicht), aber müsste der das eigentlich mit den 600 Leuten teilen? Und da es ihn noch nicht gab im Bezugsjahr. Kriegt der jetzt gar keine Entschädigung?

Bei junden Unternehmen mit Gründung nach November 2019 kann auch der Oktober 2020 herangezogen werden.
Was in deinem Beispiel für den Caterer allerdings ähnlich schlecht sein wird. Zumindest was das Catering im Stadion betrifft. Aber das Unternehmen wird es schon länger geben. Nur eben nicht bei uns am Standort.

Außerdem sollte man Folgendes beachten:
Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html
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Danke
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Motoguzzi999 schrieb:

Nehmen wir mal unseren neuen Stadioncaterer, der hat 600 Leute Personal pro Spieltag. (Gut, den gab es im November 2019 noch nicht), aber müsste der das eigentlich mit den 600 Leuten teilen? Und da es ihn noch nicht gab im Bezugsjahr. Kriegt der jetzt gar keine Entschädigung?

Bei junden Unternehmen mit Gründung nach November 2019 kann auch der Oktober 2020 herangezogen werden.
Was in deinem Beispiel für den Caterer allerdings ähnlich schlecht sein wird. Zumindest was das Catering im Stadion betrifft. Aber das Unternehmen wird es schon länger geben. Nur eben nicht bei uns am Standort.

Außerdem sollte man Folgendes beachten:
Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html
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Das Zauberwort heißt dabei "für den Zeitraum".
Ich interpretiere das so, dass man für den November nicht Überbrückungshilfe plus Umsatzerstattung beantragen kann.
Mir würde die Umsatzerstattung reichen.
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Das Zauberwort heißt dabei "für den Zeitraum".
Ich interpretiere das so, dass man für den November nicht Überbrückungshilfe plus Umsatzerstattung beantragen kann.
Mir würde die Umsatzerstattung reichen.
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Ich verstehe das so, dass man zwar beides beantragen kann, bereits gewährte Mittel aber angerechnet werden. Jedenfalls sind solche Entschädigungsleistungen wohl einmalig. Bin echt gespannt auf die Wirtschaftsbilanz wenn das alles irgendwann mal vorbei ist.
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Ich verstehe das so, dass man zwar beides beantragen kann, bereits gewährte Mittel aber angerechnet werden. Jedenfalls sind solche Entschädigungsleistungen wohl einmalig. Bin echt gespannt auf die Wirtschaftsbilanz wenn das alles irgendwann mal vorbei ist.
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Oder so, stimmt.
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Weiß man, wie das bei Vereinen ist? Dazu finde ich nichts detailliertes.
Unser Kinoverein ist seit März dicht, die nicht unerhebliche Büromiete zahlen wir durch. Da alles ehrenamtlich läuft, entstehen uns zum Glück keine Kosten, allerdings drückt die Miete allmählich.
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Das Zauberwort heißt dabei "für den Zeitraum".
Ich interpretiere das so, dass man für den November nicht Überbrückungshilfe plus Umsatzerstattung beantragen kann.
Mir würde die Umsatzerstattung reichen.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Mir würde die Umsatzerstattung reichen.


Wohl bekomm’s
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Weiß man, wie das bei Vereinen ist? Dazu finde ich nichts detailliertes.
Unser Kinoverein ist seit März dicht, die nicht unerhebliche Büromiete zahlen wir durch. Da alles ehrenamtlich läuft, entstehen uns zum Glück keine Kosten, allerdings drückt die Miete allmählich.
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So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Mir würde die Umsatzerstattung reichen.


Wohl bekomm’s
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Motoguzzi999 schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Mir würde die Umsatzerstattung reichen.


Wohl bekomm’s

Zu früh gefreut.
Denn: die Umsätze, die mir durch den November-Lockdown entgehen, werden quartalsweise abgerechnet, sprich: die hätte ich dann erst im Januar. Die fürs letzte Quartal im Oktober. Ich kann also keine Novemberumsätze aus 2019 ins Feld führen.
Es sei denn, man versteht höheren Ortes meine besondere Lage...
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So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.
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WuerzburgerAdler schrieb:

So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.

Ok, danke.
Ja klar, wir würden jeden Tag spielen! Als Studentenkino nehmen wir aber nur 1,5€  Eintritt, der Umsatz ist also ohnehin nicht sooo groß. Wobei mit den verkauften Snacks schon was zusammenkommt. Vllt diskutieren wir das mal.
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WuerzburgerAdler schrieb:

So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.

Ok, danke.
Ja klar, wir würden jeden Tag spielen! Als Studentenkino nehmen wir aber nur 1,5€  Eintritt, der Umsatz ist also ohnehin nicht sooo groß. Wobei mit den verkauften Snacks schon was zusammenkommt. Vllt diskutieren wir das mal.
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Knueller schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.

Ok, danke.
Ja klar, wir würden jeden Tag spielen! Als Studentenkino nehmen wir aber nur 1,5€  Eintritt, der Umsatz ist also ohnehin nicht sooo groß. Wobei mit den verkauften Snacks schon was zusammenkommt. Vllt diskutieren wir das mal.

Ich denke, ihr werdet eine Übersicht über die Einnahmen Nov. 2019 haben, natürlich inklusive Snacks. Dann wisst ihr ja, was ihr zu erwarten habt.
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Knueller schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

So wie ich das verstehe nur, wenn im November die Vereinstätigkeit aufgrund der Maßnahmen unterbunden wurde. Wenn also euer Verein an ein Kino gekoppelt ist, das jetzt geschlossen werden muss, ja.

Ok, danke.
Ja klar, wir würden jeden Tag spielen! Als Studentenkino nehmen wir aber nur 1,5€  Eintritt, der Umsatz ist also ohnehin nicht sooo groß. Wobei mit den verkauften Snacks schon was zusammenkommt. Vllt diskutieren wir das mal.

Ich denke, ihr werdet eine Übersicht über die Einnahmen Nov. 2019 haben, natürlich inklusive Snacks. Dann wisst ihr ja, was ihr zu erwarten habt.
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Wenn ihr die Snacks schwarz verkauft habt - Pech gehabt.
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Wenn ihr die Snacks schwarz verkauft habt - Pech gehabt.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Wenn ihr die Snacks schwarz verkauft habt - Pech gehabt.

Nee, das läuft alles nach Plan-wir zahlen sogar Steuern 🙂
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WuerzburgerAdler schrieb:

Wenn ihr die Snacks schwarz verkauft habt - Pech gehabt.

Nee, das läuft alles nach Plan-wir zahlen sogar Steuern 🙂
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Knueller schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Wenn ihr die Snacks schwarz verkauft habt - Pech gehabt.

Nee, das läuft alles nach Plan-wir zahlen sogar Steuern 🙂

Doch nicht so schlecht, so eine Planwirtschaft.
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Wir ihr als passionierte Feuilletonisten sicherlich wisst, machen die Kinos den Löwenanteil des Gewinns über Snacks und Getränke.
Mit den Eintrittsgeldern werden mit ach und Krach die Personalkosten gedeckt. Disney zb knöpft dir pro Karte ~50% vom Eintritt ab, diktiert dir noch den Mindestpreis, die Abspielfrequenz, Anzahl der zu bespielenden Säle und was parallel laufen darf. Alternativ kannst du auch drauf verzichten, zwischen den Jahren den neuen Star Wars zu spielen und zeigst stattdessen drei ZuschauerInnen den bulgarischen Berlinalegewinner.
Oder habt ihr euch noch nie gefragt, warum ihr für das dämliche Eiskonfekt, das seit den 80ern nicht mehr verändert wurde, 4€ hinblättert?


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