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Corona-Virus (Teil III)


Thread wurde von SGE_Werner am Freitag, 21. Mai 2021, 09:04 Uhr um 09:04 Uhr gesperrt weil:
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Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.

Am Ende der Woche aber immerhin 19 % weniger Infektionen , 12 % weniger Todesfälle und 7 % weniger Intensivpatienten als noch am Sonntag zuvor. Impfungen dürften es ca. 550.000 gewesen sein (Sonntagsmeldungen erst morgen), das ist etwa das, was erwartet werden konnte.



Sachsen-Anhalt und Thüringen aktuell mit der höchsten Inzidenz, dahinter Brandenburg und Sachsen und dann eine riesige Lücke. Die meisten Todesfälle noch in Sachsen, aber die drei anderen Ostländer holen auf bzw. Sachsen kommt ihnen jetzt auch entgegen.

Stark sinkende Fallzahlen gab es in Sachsen, Berlin und Bayern (25 bis 35 %) , Schleswig-Holstein leicht steigende Fallzahlen, RP + Saarland stagnierend, Rest leicht bis mäßig im Minus.
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SGE_Werner schrieb:

Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.



Vor allen Dingen weiß man auch nicht wie viel diese Woche getestet wurde. Wenn bspw. 100.000 mehr Testa durchgeführt worden sind, ist das ganze ja auch erklärbar.
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SGE_Werner schrieb:

Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.



Vor allen Dingen weiß man auch nicht wie viel diese Woche getestet wurde. Wenn bspw. 100.000 mehr Testa durchgeführt worden sind, ist das ganze ja auch erklärbar.
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anno-nym schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.



Vor allen Dingen weiß man auch nicht wie viel diese Woche getestet wurde. Wenn bspw. 100.000 mehr Testa durchgeführt worden sind, ist das ganze ja auch erklärbar.

KW01: 1.214.379
KW02: 1.146.983
Also 60.000 Tests weniger.

Zugleich sank die Quote der Positivtests von 12,8% auf 10,5%.

Es scheint sich um einen realen Rückgang der Fälle zu handeln.
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So, nachdem wir jetzt zwei einigermaßen brauchbare Wochen in Folge hatten:

Europa




Ganz viel grün bei den Veränderungen der Fallzahlen, das ist das Gute. Ausnahmen hier die iberische Halbinsel, die ziemlich katastrophal hohe Inzidenzen hat. GB und Irland erholen sich gerade.
Bei den Todeszahlen verheerende Zahlen in Portugal mit dramatischem Anstieg, GB auch sehr hoch, langsam hier aber in Richtung Stagnation gehend, Slowakei und Tschechien auch noch sehr hoch.

Amerika



Auch hier zumeist spürbar sinkende Fallzahlen, aber vor allem in Mexiko und USA noch hohe Todeszahlen etwas über dem Deutschland-Niveau. In Mexiko auch noch steigend.
In Südamerika eher mittelmäßige Werte, mal leicht sinkend, mal leicht steigend, ohne ganz große Ausreißer.

Asien / Nahost




Israel und Libanon immer noch mit sehr hohen Inzidenzen, in Asien eigentlich immer noch recht ruhig.

Afrika



Südafrika und Tunesien erholen sich langsam, sonst eher nicht so hohe Zahlen.

Insgesamt sind wir nun bei 99,7 Millionen bestätigten Infektionen, somit werden wir in den nächsten Stunden die 100-Millionen-Marke knacken. Dass es nicht schon heute passiert ist, liegt an den sinkenden Neuinfektionszahlen. Wir waren schon mal bei 5 Millionen je 7 Tage. Hingegen steigen die Todeszahlen immer noch an, heute mit dem neuen 7-Tage-Höchstwert von ca. 99.000, gut möglich, dass man hier noch mal knapp die 100.000 kratzt, das Plus hat sich aber spürbar abgeschwächt und es sieht eher danach aus, dass diese Zahlen auch erstmal nicht mehr steigen weltweit. Insgesamt sind wir bei ca. 2,14 Millionen Todesopfern durch Corona.

Im jetzigen Tempo hätten wir bis Ostern auch die Marke von 3 Millionen Todesopfern geknackt. Aktuell würde ich es schon als gut ansehen, wenn wir am Ende drunter bleiben.

Deutschland mit knapp 18.600 Todesopfern seit Jahresbeginn. Also diesen Monat letztlich gut 23.000 Todesopfer. Ich hoffe, dass es im Februar nur die Hälfte ist, also knapp 3.000 pro Woche. Noch mehr Reduktion erwarte ich nicht.
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anno-nym schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.



Vor allen Dingen weiß man auch nicht wie viel diese Woche getestet wurde. Wenn bspw. 100.000 mehr Testa durchgeführt worden sind, ist das ganze ja auch erklärbar.

KW01: 1.214.379
KW02: 1.146.983
Also 60.000 Tests weniger.

Zugleich sank die Quote der Positivtests von 12,8% auf 10,5%.

Es scheint sich um einen realen Rückgang der Fälle zu handeln.
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Luzbert schrieb:

anno-nym schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Heute knapp 10.000 Neuinfektionen, leider nur noch 13 % weniger als am Vorwochen-Sonntag, aber man weiß auch nie, wie es am Wochenende läuft.



Vor allen Dingen weiß man auch nicht wie viel diese Woche getestet wurde. Wenn bspw. 100.000 mehr Testa durchgeführt worden sind, ist das ganze ja auch erklärbar.

KW01: 1.214.379
KW02: 1.146.983
Also 60.000 Tests weniger.

Zugleich sank die Quote der Positivtests von 12,8% auf 10,5%.

Es scheint sich um einen realen Rückgang der Fälle zu handeln.


Es ging anno-nym eher darum zu erklären, warum in dieser Woche die Fallzahlen nicht mehr so schnell sinken wie Anfang dieser Woche / Ende letzter Woche. Das kann schon an einem Mehr an Tests liegen. Wissen wir aber erst am Mittwoch.
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SGE_Werner schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Wie kann er dann aber festlegen, was eine epidemische Lage ist, ob es die KreuzzellenImmunität tatsächlich gibt, ob und wie sie wirkt und viele andere Fragen mehr, die er aber forsch selbst beantwortet. Oder wie siehst du das?
     


Das frage ich mich auch.

Das ist eine verfahrensrechtliche Frage.
Wenn das Gericht meint, eigene Sachkunde genüge zur Urteilsfindung, dann muss das im Urteil entsprechend dargelegt werden.
Es steht den Beteiligten dann frei, das in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren als unzureichende Sachverhaltsaufklärung zu rügen.

Ich würde mich freuen, wenn das Urteil auf den Prüfstand gestellt werden würde.
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Misanthrop schrieb:

SGE_Werner schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Wie kann er dann aber festlegen, was eine epidemische Lage ist, ob es die KreuzzellenImmunität tatsächlich gibt, ob und wie sie wirkt und viele andere Fragen mehr, die er aber forsch selbst beantwortet. Oder wie siehst du das?
     


Das frage ich mich auch.

Das ist eine verfahrensrechtliche Frage.
Wenn das Gericht meint, eigene Sachkunde genüge zur Urteilsfindung, dann muss das im Urteil entsprechend dargelegt werden.
Es steht den Beteiligten dann frei, das in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren als unzureichende Sachverhaltsaufklärung zu rügen.

Ich würde mich freuen, wenn das Urteil auf den Prüfstand gestellt werden würde.

Und wie zu erwarten, hatte sich bereits ein weiteres Gericht mit "Querdenkern" zu befassen, die sich auf das Urteil des AG Weimar beriefen:

Der bayerische VGH nahm sich Teile der Entscheidung des AG Weimar, auf das sich die dortigen Antragsteller berufen hatten, relativ deutlich zur Brust, wobei es sich beim Verwaltungsgerichtshof natürlich nicht etwa um eine nachgeordnete Instanz des AG Weimar, sondern eben um ein versammlungsrechtliches Verwaltungsverfahren handelte. Das Urteil des AG Weimar hat - bis zu einer etwaigen Aufhebung in nächster Instanz - ungeachtet dessen weiterhin Bestand.

"Das Urteil des Amtsgerichts Weimar (U.v. 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20), auf  das  sich  der  Antragsteller  bezieht,  um  weiter  zu  begründen,  dass  eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht vorliege, ändert hieran ebenfalls nichts.  Abgesehen  davon,  dass  das  Urteil  nicht  rechtskräftig  ist  und  Rechtsmittel insofern  schon  angekündigt  sind  (https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html), hält es der Senat für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren  der  Corona-Pandemie  im  Widerspruch  zur  (vom  Amtsgericht  nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht (vgl. statt aller aus dem Zeitraum April/Mai 2020 BVerfG, B.v. 9.4.2020 – 1 BvQ 29/20 – juris; HessVGH, B.v. 1.4.2020 – 2 B 925/20 – juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 – 20 NE 20.735 – juris; OVG  LSA, B.v. 30.4.2020 – 3 R 69/20 –  juris; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 – 3 EN 311/20 – juris; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 – 1 B 140/20 – juris). Wenn das Amtsgericht Weimar meint, dass „am 18.04.2020, dem Tag des  Erlasses  der  3.  ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO“  keine  epidemische  Lage nationaler Tragweite vorgelegen habe, setzt es seine eigene Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Thüringer Verordnungsgebers, ohne sich auch  nur  ansatzweise  mit  den  wissenschaftlichen  und  tatsächlichen  Grundlagen auseinanderzusetzen,  die  zu  deren  Einschätzung  geführt  haben  und  maßt  sich gleichzeitig  eine  Sachkunde  zu  infektiologischen  und  epidemiologischen Sachverhalten an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukommt (vgl. zu den Grenzen einer Beurteilung komplexer Sachverhalte durch den Richter ohne Hinzuziehung von Sachverständigen etwa BGH, B.v. 9.4.2019 – VI ZR 377/17 – juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 10.11.1983 – 3 C 56/82 – BVerwGE 68, 177 – juris Rn.  30  jeweils  m.w.N.).  Das  Amtsgericht  führt  einzelne  von  ihm  für  maßgeblich gehaltene  Kriterien  und  Belege  an  und  blendet  dabei  gegenteilige  Hinweise  und Quellen systematisch aus. So ist die von ihm zentral herangezogene „Metastudie des Medizinwissenschaftlers    und    Statistikers    John    Ioannidis“    zur Infentionssterblichkeitsrate (IFR) bestenfalls umstritten, spätere Studien (die der Senat 3536
- 16 - noch  während  des  vorliegenden  Eilverfahrens  auffinden  konnte)  gehen  von  einer deutlich höheren IFR insbesondere bei älteren Menschen aus (vgl. etwa Levin et al., Assessing the Age Specificity of Infection Fatality Rates for COVID-19: Systematic Review,  Meta-Analysis,  and  Public  Policy  Implications  vom  8.  Dezember  2020, abrufbar  unter https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-020-00698-1).  Im Übrigen vermengt das Amtsgericht die im Gefahrabwehrrecht maßgebliche ex-ante-Betrachtung (stRspr, vgl. etwa BayVGH, U.v. 22.5.2017 – 10 B 17.83 – juris Rn. 25 m.w.N.)  mit  Elementen  einer  ex-post-Betrachtug  und  stellt  vielfach  keine Überlegungen zu Kausalitäteten bzw. Koinzidenzien ab. Die naheliegende Annahme etwa,  dass  gerade  die  vom  Amtsgericht  als  unverhältnismäßig  angesehenen Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2020 dazu geführten haben könten, dass es im ersten Halbjahr 2020  zu einer  vergleichsweise  niederigen  Übersterblichkeit und  zu einer vergleichsweise geringen Auslastung der Intensivbettenkapazitäten kam, spart das Amtsgericht soweit ersichtlich vollkommen aus.  Soweit das Amtsgericht Weimar darüber hinaus der Auffassung ist, dass § 28 IfSG am 18.  April  2020  im  Hinblick  auf  die  Wesentlichkeitslehre  keine  taugliche Rechtsgrundlage für die  3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO gewesen sei und insofern auf  die  Rechtsprechung  des  Bayerischen  Verwaltungsgerichtshof  (BayVGH,  B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 – juris) verweist, hat der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Bedenken für die nach der Einfügung von § 28a IfSG geltende Rechtslage nicht mehr wiederholt (vgl. etwa BavGH, B.v. 8.12.2020 – 20 NE 20.2461 – juris Rn. 21). Der erkennende Senat war bereits zuvor der Auffassung, dass Einschränkungen  der  Versammlungsfreiheit  durch  Rechtsverordnungen  auf  der Grundlage von § 32 i.V.m. § 28 IfSG grundsätzlich zulässig waren"
(BayVGH, B.v. 7.11.2020 – 10 CS 20.2583 – juris Rn. 4 m.w.N.).

Inwischen ist wohl auch bekannt geworden, dass der Amtsrichter aus Weimar bereits im Sommer 2020 zweimal vor dem Verwaltungsgericht in Weimar gegen Maskenpflicht uns Abstandsregelungen geklagt hatte.
Das OVG hatte ihn aber in dem Eilverfahren mit seinem begehren abblitzen lassen.
Vor diesem Hintergrund dürften nun mutmaßlich auch seine geharnischten Worte Richtung Politik in dem OWi-Verfahren keine zufällige Rechtsauffassung in einem Einzelfall mehr darstellen.
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Misanthrop schrieb:

SGE_Werner schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Wie kann er dann aber festlegen, was eine epidemische Lage ist, ob es die KreuzzellenImmunität tatsächlich gibt, ob und wie sie wirkt und viele andere Fragen mehr, die er aber forsch selbst beantwortet. Oder wie siehst du das?
     


Das frage ich mich auch.

Das ist eine verfahrensrechtliche Frage.
Wenn das Gericht meint, eigene Sachkunde genüge zur Urteilsfindung, dann muss das im Urteil entsprechend dargelegt werden.
Es steht den Beteiligten dann frei, das in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren als unzureichende Sachverhaltsaufklärung zu rügen.

Ich würde mich freuen, wenn das Urteil auf den Prüfstand gestellt werden würde.

Und wie zu erwarten, hatte sich bereits ein weiteres Gericht mit "Querdenkern" zu befassen, die sich auf das Urteil des AG Weimar beriefen:

Der bayerische VGH nahm sich Teile der Entscheidung des AG Weimar, auf das sich die dortigen Antragsteller berufen hatten, relativ deutlich zur Brust, wobei es sich beim Verwaltungsgerichtshof natürlich nicht etwa um eine nachgeordnete Instanz des AG Weimar, sondern eben um ein versammlungsrechtliches Verwaltungsverfahren handelte. Das Urteil des AG Weimar hat - bis zu einer etwaigen Aufhebung in nächster Instanz - ungeachtet dessen weiterhin Bestand.

"Das Urteil des Amtsgerichts Weimar (U.v. 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20), auf  das  sich  der  Antragsteller  bezieht,  um  weiter  zu  begründen,  dass  eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht vorliege, ändert hieran ebenfalls nichts.  Abgesehen  davon,  dass  das  Urteil  nicht  rechtskräftig  ist  und  Rechtsmittel insofern  schon  angekündigt  sind  (https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html), hält es der Senat für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren  der  Corona-Pandemie  im  Widerspruch  zur  (vom  Amtsgericht  nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht (vgl. statt aller aus dem Zeitraum April/Mai 2020 BVerfG, B.v. 9.4.2020 – 1 BvQ 29/20 – juris; HessVGH, B.v. 1.4.2020 – 2 B 925/20 – juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 – 20 NE 20.735 – juris; OVG  LSA, B.v. 30.4.2020 – 3 R 69/20 –  juris; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 – 3 EN 311/20 – juris; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 – 1 B 140/20 – juris). Wenn das Amtsgericht Weimar meint, dass „am 18.04.2020, dem Tag des  Erlasses  der  3.  ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO“  keine  epidemische  Lage nationaler Tragweite vorgelegen habe, setzt es seine eigene Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Thüringer Verordnungsgebers, ohne sich auch  nur  ansatzweise  mit  den  wissenschaftlichen  und  tatsächlichen  Grundlagen auseinanderzusetzen,  die  zu  deren  Einschätzung  geführt  haben  und  maßt  sich gleichzeitig  eine  Sachkunde  zu  infektiologischen  und  epidemiologischen Sachverhalten an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukommt (vgl. zu den Grenzen einer Beurteilung komplexer Sachverhalte durch den Richter ohne Hinzuziehung von Sachverständigen etwa BGH, B.v. 9.4.2019 – VI ZR 377/17 – juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 10.11.1983 – 3 C 56/82 – BVerwGE 68, 177 – juris Rn.  30  jeweils  m.w.N.).  Das  Amtsgericht  führt  einzelne  von  ihm  für  maßgeblich gehaltene  Kriterien  und  Belege  an  und  blendet  dabei  gegenteilige  Hinweise  und Quellen systematisch aus. So ist die von ihm zentral herangezogene „Metastudie des Medizinwissenschaftlers    und    Statistikers    John    Ioannidis“    zur Infentionssterblichkeitsrate (IFR) bestenfalls umstritten, spätere Studien (die der Senat 3536
- 16 - noch  während  des  vorliegenden  Eilverfahrens  auffinden  konnte)  gehen  von  einer deutlich höheren IFR insbesondere bei älteren Menschen aus (vgl. etwa Levin et al., Assessing the Age Specificity of Infection Fatality Rates for COVID-19: Systematic Review,  Meta-Analysis,  and  Public  Policy  Implications  vom  8.  Dezember  2020, abrufbar  unter https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-020-00698-1).  Im Übrigen vermengt das Amtsgericht die im Gefahrabwehrrecht maßgebliche ex-ante-Betrachtung (stRspr, vgl. etwa BayVGH, U.v. 22.5.2017 – 10 B 17.83 – juris Rn. 25 m.w.N.)  mit  Elementen  einer  ex-post-Betrachtug  und  stellt  vielfach  keine Überlegungen zu Kausalitäteten bzw. Koinzidenzien ab. Die naheliegende Annahme etwa,  dass  gerade  die  vom  Amtsgericht  als  unverhältnismäßig  angesehenen Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2020 dazu geführten haben könten, dass es im ersten Halbjahr 2020  zu einer  vergleichsweise  niederigen  Übersterblichkeit und  zu einer vergleichsweise geringen Auslastung der Intensivbettenkapazitäten kam, spart das Amtsgericht soweit ersichtlich vollkommen aus.  Soweit das Amtsgericht Weimar darüber hinaus der Auffassung ist, dass § 28 IfSG am 18.  April  2020  im  Hinblick  auf  die  Wesentlichkeitslehre  keine  taugliche Rechtsgrundlage für die  3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO gewesen sei und insofern auf  die  Rechtsprechung  des  Bayerischen  Verwaltungsgerichtshof  (BayVGH,  B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 – juris) verweist, hat der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Bedenken für die nach der Einfügung von § 28a IfSG geltende Rechtslage nicht mehr wiederholt (vgl. etwa BavGH, B.v. 8.12.2020 – 20 NE 20.2461 – juris Rn. 21). Der erkennende Senat war bereits zuvor der Auffassung, dass Einschränkungen  der  Versammlungsfreiheit  durch  Rechtsverordnungen  auf  der Grundlage von § 32 i.V.m. § 28 IfSG grundsätzlich zulässig waren"
(BayVGH, B.v. 7.11.2020 – 10 CS 20.2583 – juris Rn. 4 m.w.N.).

Inwischen ist wohl auch bekannt geworden, dass der Amtsrichter aus Weimar bereits im Sommer 2020 zweimal vor dem Verwaltungsgericht in Weimar gegen Maskenpflicht uns Abstandsregelungen geklagt hatte.
Das OVG hatte ihn aber in dem Eilverfahren mit seinem begehren abblitzen lassen.
Vor diesem Hintergrund dürften nun mutmaßlich auch seine geharnischten Worte Richtung Politik in dem OWi-Verfahren keine zufällige Rechtsauffassung in einem Einzelfall mehr darstellen.
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Danke Misanthrop.
Das was das VGH schrieb wollte ich letzte Woche auch zum Ausdruck bringen. Nur mit mehr Emotion und weniger Sachkunde
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Misanthrop schrieb:

SGE_Werner schrieb:

WuerzburgerAdler schrieb:

Wie kann er dann aber festlegen, was eine epidemische Lage ist, ob es die KreuzzellenImmunität tatsächlich gibt, ob und wie sie wirkt und viele andere Fragen mehr, die er aber forsch selbst beantwortet. Oder wie siehst du das?
     


Das frage ich mich auch.

Das ist eine verfahrensrechtliche Frage.
Wenn das Gericht meint, eigene Sachkunde genüge zur Urteilsfindung, dann muss das im Urteil entsprechend dargelegt werden.
Es steht den Beteiligten dann frei, das in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren als unzureichende Sachverhaltsaufklärung zu rügen.

Ich würde mich freuen, wenn das Urteil auf den Prüfstand gestellt werden würde.

Und wie zu erwarten, hatte sich bereits ein weiteres Gericht mit "Querdenkern" zu befassen, die sich auf das Urteil des AG Weimar beriefen:

Der bayerische VGH nahm sich Teile der Entscheidung des AG Weimar, auf das sich die dortigen Antragsteller berufen hatten, relativ deutlich zur Brust, wobei es sich beim Verwaltungsgerichtshof natürlich nicht etwa um eine nachgeordnete Instanz des AG Weimar, sondern eben um ein versammlungsrechtliches Verwaltungsverfahren handelte. Das Urteil des AG Weimar hat - bis zu einer etwaigen Aufhebung in nächster Instanz - ungeachtet dessen weiterhin Bestand.

"Das Urteil des Amtsgerichts Weimar (U.v. 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20), auf  das  sich  der  Antragsteller  bezieht,  um  weiter  zu  begründen,  dass  eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht vorliege, ändert hieran ebenfalls nichts.  Abgesehen  davon,  dass  das  Urteil  nicht  rechtskräftig  ist  und  Rechtsmittel insofern  schon  angekündigt  sind  (https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html), hält es der Senat für eine methodisch höchst fragwürdige Einzelentscheidung, die hinsichtlich der Gefahren  der  Corona-Pandemie  im  Widerspruch  zur  (vom  Amtsgericht  nicht ansatzweise berücksichtigten) ganz überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte steht (vgl. statt aller aus dem Zeitraum April/Mai 2020 BVerfG, B.v. 9.4.2020 – 1 BvQ 29/20 – juris; HessVGH, B.v. 1.4.2020 – 2 B 925/20 – juris; BayVGH, B.v. 14.4.2020 – 20 NE 20.735 – juris; OVG  LSA, B.v. 30.4.2020 – 3 R 69/20 –  juris; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 – 3 EN 311/20 – juris; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 – 1 B 140/20 – juris). Wenn das Amtsgericht Weimar meint, dass „am 18.04.2020, dem Tag des  Erlasses  der  3.  ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO“  keine  epidemische  Lage nationaler Tragweite vorgelegen habe, setzt es seine eigene Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Thüringer Verordnungsgebers, ohne sich auch  nur  ansatzweise  mit  den  wissenschaftlichen  und  tatsächlichen  Grundlagen auseinanderzusetzen,  die  zu  deren  Einschätzung  geführt  haben  und  maßt  sich gleichzeitig  eine  Sachkunde  zu  infektiologischen  und  epidemiologischen Sachverhalten an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukommt (vgl. zu den Grenzen einer Beurteilung komplexer Sachverhalte durch den Richter ohne Hinzuziehung von Sachverständigen etwa BGH, B.v. 9.4.2019 – VI ZR 377/17 – juris Rn. 9; BVerwG, U.v. 10.11.1983 – 3 C 56/82 – BVerwGE 68, 177 – juris Rn.  30  jeweils  m.w.N.).  Das  Amtsgericht  führt  einzelne  von  ihm  für  maßgeblich gehaltene  Kriterien  und  Belege  an  und  blendet  dabei  gegenteilige  Hinweise  und Quellen systematisch aus. So ist die von ihm zentral herangezogene „Metastudie des Medizinwissenschaftlers    und    Statistikers    John    Ioannidis“    zur Infentionssterblichkeitsrate (IFR) bestenfalls umstritten, spätere Studien (die der Senat 3536
- 16 - noch  während  des  vorliegenden  Eilverfahrens  auffinden  konnte)  gehen  von  einer deutlich höheren IFR insbesondere bei älteren Menschen aus (vgl. etwa Levin et al., Assessing the Age Specificity of Infection Fatality Rates for COVID-19: Systematic Review,  Meta-Analysis,  and  Public  Policy  Implications  vom  8.  Dezember  2020, abrufbar  unter https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-020-00698-1).  Im Übrigen vermengt das Amtsgericht die im Gefahrabwehrrecht maßgebliche ex-ante-Betrachtung (stRspr, vgl. etwa BayVGH, U.v. 22.5.2017 – 10 B 17.83 – juris Rn. 25 m.w.N.)  mit  Elementen  einer  ex-post-Betrachtug  und  stellt  vielfach  keine Überlegungen zu Kausalitäteten bzw. Koinzidenzien ab. Die naheliegende Annahme etwa,  dass  gerade  die  vom  Amtsgericht  als  unverhältnismäßig  angesehenen Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2020 dazu geführten haben könten, dass es im ersten Halbjahr 2020  zu einer  vergleichsweise  niederigen  Übersterblichkeit und  zu einer vergleichsweise geringen Auslastung der Intensivbettenkapazitäten kam, spart das Amtsgericht soweit ersichtlich vollkommen aus.  Soweit das Amtsgericht Weimar darüber hinaus der Auffassung ist, dass § 28 IfSG am 18.  April  2020  im  Hinblick  auf  die  Wesentlichkeitslehre  keine  taugliche Rechtsgrundlage für die  3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO gewesen sei und insofern auf  die  Rechtsprechung  des  Bayerischen  Verwaltungsgerichtshof  (BayVGH,  B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 – juris) verweist, hat der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diese Bedenken für die nach der Einfügung von § 28a IfSG geltende Rechtslage nicht mehr wiederholt (vgl. etwa BavGH, B.v. 8.12.2020 – 20 NE 20.2461 – juris Rn. 21). Der erkennende Senat war bereits zuvor der Auffassung, dass Einschränkungen  der  Versammlungsfreiheit  durch  Rechtsverordnungen  auf  der Grundlage von § 32 i.V.m. § 28 IfSG grundsätzlich zulässig waren"
(BayVGH, B.v. 7.11.2020 – 10 CS 20.2583 – juris Rn. 4 m.w.N.).

Inwischen ist wohl auch bekannt geworden, dass der Amtsrichter aus Weimar bereits im Sommer 2020 zweimal vor dem Verwaltungsgericht in Weimar gegen Maskenpflicht uns Abstandsregelungen geklagt hatte.
Das OVG hatte ihn aber in dem Eilverfahren mit seinem begehren abblitzen lassen.
Vor diesem Hintergrund dürften nun mutmaßlich auch seine geharnischten Worte Richtung Politik in dem OWi-Verfahren keine zufällige Rechtsauffassung in einem Einzelfall mehr darstellen.
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Vielen Dank für deine Mühe!
Freut mich, dass der VGH Bayern meiner Ansicht vollumfänglich gefolgt ist. 😁
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Hier mein Impfbericht (von gerade eben, halbe Stunde ca. vergangen):

Weiß nicht, wie ich Anfangen soll. Also: beim Impfteam waren folgende Leute:

3 x vom BRK
1x Arzt

2 vom BRK haben dokumentiert, und die Sachen ausgedruckt. Die eine Dame vom BRK hat die Impfdosen aufgezogen. Bei uns waren das "nur" 2 Flaschen, weil sich nicht viele impfen lassen wollten, oder schon positiv waren.

Wie ging das ganze:

Es wurde jeder einzeln reingerufen. Das ganze hat insgesamt keine 5 Minuten gedauert (also pro Nase). Man wurde vorher gefragt, ob man irgendwelche Allergien hat (ja, habe ich Heuschnupfen).  Okay, bei starkem Heuschnupfen nach der Impfung 15 Minuten da bleiben, und beobachten. Impfass hingelegt, Stempel rein, und ein Kleber mit der Chargennummer drauf. Danach nur ein kleiner Pieks, und fertig. Wenn ichs nicht gewusst hätte, ich hätts nicht gemerkt.

Nach dem Stich bzw. desinfizieren und Pflaster draufkleben gabs ein Blatt. Dort ist ein riesen QR Code drauf. Den soll ich das nächste mal (in 3 Wochen) mitbringen. Ansonsten steht auf dem Blatt noch viel anderes Zeug drauf wie die Chargennummer, meine Daten, wo ich geimpft wurde (rechter Oberarm), und zu welcher Gruppe ich gehöre (u. a. auch noch andere Dinge wie das ich aufgeklärt wurde). Ablaufdatum des Impfstoffes, die Dosis des Impfstoffes (30 Mikrogramm). Blatt ist vorder- und Rückseite. Ansonsten steht noch drauf was ich angegeben habe (also Persönliches).

Naja, und das wars dann auch schon.

Was habe ich gespürt, oder spüre ich:

Mein rechter Arm tut weh, ich glaube das ist aber bei vielen so. Ansonsten hatte ich die ersten 10 Minuten ein leichtes Taubheitsgefühl auf dem linken Ohr, sowie kribbeln in der linken Hand. Ansonsten geht es mir soweit aber gut. Bis jetzt nichts auffälliges. Falls da noch was kommen sollte, würde ich mich melden. Die andern 9 Personen haben laut ihrer Aussage aktuell keine Probleme oder sonstiges. Falls ich da was mitkriege, würde ich mich auch da melden. Das waren alles fitte Personen, und keine alten Menschen!

Welchen Stoff habe ich bekommen:

Biontech, das Fläschchen habe ich auch gesehen, das ist gefühlt echt winzig!


Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!
#
Hier mein Impfbericht (von gerade eben, halbe Stunde ca. vergangen):

Weiß nicht, wie ich Anfangen soll. Also: beim Impfteam waren folgende Leute:

3 x vom BRK
1x Arzt

2 vom BRK haben dokumentiert, und die Sachen ausgedruckt. Die eine Dame vom BRK hat die Impfdosen aufgezogen. Bei uns waren das "nur" 2 Flaschen, weil sich nicht viele impfen lassen wollten, oder schon positiv waren.

Wie ging das ganze:

Es wurde jeder einzeln reingerufen. Das ganze hat insgesamt keine 5 Minuten gedauert (also pro Nase). Man wurde vorher gefragt, ob man irgendwelche Allergien hat (ja, habe ich Heuschnupfen).  Okay, bei starkem Heuschnupfen nach der Impfung 15 Minuten da bleiben, und beobachten. Impfass hingelegt, Stempel rein, und ein Kleber mit der Chargennummer drauf. Danach nur ein kleiner Pieks, und fertig. Wenn ichs nicht gewusst hätte, ich hätts nicht gemerkt.

Nach dem Stich bzw. desinfizieren und Pflaster draufkleben gabs ein Blatt. Dort ist ein riesen QR Code drauf. Den soll ich das nächste mal (in 3 Wochen) mitbringen. Ansonsten steht auf dem Blatt noch viel anderes Zeug drauf wie die Chargennummer, meine Daten, wo ich geimpft wurde (rechter Oberarm), und zu welcher Gruppe ich gehöre (u. a. auch noch andere Dinge wie das ich aufgeklärt wurde). Ablaufdatum des Impfstoffes, die Dosis des Impfstoffes (30 Mikrogramm). Blatt ist vorder- und Rückseite. Ansonsten steht noch drauf was ich angegeben habe (also Persönliches).

Naja, und das wars dann auch schon.

Was habe ich gespürt, oder spüre ich:

Mein rechter Arm tut weh, ich glaube das ist aber bei vielen so. Ansonsten hatte ich die ersten 10 Minuten ein leichtes Taubheitsgefühl auf dem linken Ohr, sowie kribbeln in der linken Hand. Ansonsten geht es mir soweit aber gut. Bis jetzt nichts auffälliges. Falls da noch was kommen sollte, würde ich mich melden. Die andern 9 Personen haben laut ihrer Aussage aktuell keine Probleme oder sonstiges. Falls ich da was mitkriege, würde ich mich auch da melden. Das waren alles fitte Personen, und keine alten Menschen!

Welchen Stoff habe ich bekommen:

Biontech, das Fläschchen habe ich auch gesehen, das ist gefühlt echt winzig!


Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!
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Jojo1994 schrieb:

Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!

     


Ist der injizierte Microchip 14nm oder schon 7nm?
Frag für nen Freund.

Nein im Ernst, danke für den Bericht und im Prinzip nix anderes wie bei den meisten Wald- und Wiesen Grippeimpfungen.

Und auch von mir alles gute für die Oma.
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Hier mein Impfbericht (von gerade eben, halbe Stunde ca. vergangen):

Weiß nicht, wie ich Anfangen soll. Also: beim Impfteam waren folgende Leute:

3 x vom BRK
1x Arzt

2 vom BRK haben dokumentiert, und die Sachen ausgedruckt. Die eine Dame vom BRK hat die Impfdosen aufgezogen. Bei uns waren das "nur" 2 Flaschen, weil sich nicht viele impfen lassen wollten, oder schon positiv waren.

Wie ging das ganze:

Es wurde jeder einzeln reingerufen. Das ganze hat insgesamt keine 5 Minuten gedauert (also pro Nase). Man wurde vorher gefragt, ob man irgendwelche Allergien hat (ja, habe ich Heuschnupfen).  Okay, bei starkem Heuschnupfen nach der Impfung 15 Minuten da bleiben, und beobachten. Impfass hingelegt, Stempel rein, und ein Kleber mit der Chargennummer drauf. Danach nur ein kleiner Pieks, und fertig. Wenn ichs nicht gewusst hätte, ich hätts nicht gemerkt.

Nach dem Stich bzw. desinfizieren und Pflaster draufkleben gabs ein Blatt. Dort ist ein riesen QR Code drauf. Den soll ich das nächste mal (in 3 Wochen) mitbringen. Ansonsten steht auf dem Blatt noch viel anderes Zeug drauf wie die Chargennummer, meine Daten, wo ich geimpft wurde (rechter Oberarm), und zu welcher Gruppe ich gehöre (u. a. auch noch andere Dinge wie das ich aufgeklärt wurde). Ablaufdatum des Impfstoffes, die Dosis des Impfstoffes (30 Mikrogramm). Blatt ist vorder- und Rückseite. Ansonsten steht noch drauf was ich angegeben habe (also Persönliches).

Naja, und das wars dann auch schon.

Was habe ich gespürt, oder spüre ich:

Mein rechter Arm tut weh, ich glaube das ist aber bei vielen so. Ansonsten hatte ich die ersten 10 Minuten ein leichtes Taubheitsgefühl auf dem linken Ohr, sowie kribbeln in der linken Hand. Ansonsten geht es mir soweit aber gut. Bis jetzt nichts auffälliges. Falls da noch was kommen sollte, würde ich mich melden. Die andern 9 Personen haben laut ihrer Aussage aktuell keine Probleme oder sonstiges. Falls ich da was mitkriege, würde ich mich auch da melden. Das waren alles fitte Personen, und keine alten Menschen!

Welchen Stoff habe ich bekommen:

Biontech, das Fläschchen habe ich auch gesehen, das ist gefühlt echt winzig!


Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!
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Jojo1994 schrieb:

Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!


Ja.
Hast Du mit denen bei der Impfung über das Impfversagen diskutiert?

Scherz beiseite. Klingt bei Deinem Bericht wie bei meiner Großtante. Wie jede andere Grippeimpfung halt...
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Hier mein Impfbericht (von gerade eben, halbe Stunde ca. vergangen):

Weiß nicht, wie ich Anfangen soll. Also: beim Impfteam waren folgende Leute:

3 x vom BRK
1x Arzt

2 vom BRK haben dokumentiert, und die Sachen ausgedruckt. Die eine Dame vom BRK hat die Impfdosen aufgezogen. Bei uns waren das "nur" 2 Flaschen, weil sich nicht viele impfen lassen wollten, oder schon positiv waren.

Wie ging das ganze:

Es wurde jeder einzeln reingerufen. Das ganze hat insgesamt keine 5 Minuten gedauert (also pro Nase). Man wurde vorher gefragt, ob man irgendwelche Allergien hat (ja, habe ich Heuschnupfen).  Okay, bei starkem Heuschnupfen nach der Impfung 15 Minuten da bleiben, und beobachten. Impfass hingelegt, Stempel rein, und ein Kleber mit der Chargennummer drauf. Danach nur ein kleiner Pieks, und fertig. Wenn ichs nicht gewusst hätte, ich hätts nicht gemerkt.

Nach dem Stich bzw. desinfizieren und Pflaster draufkleben gabs ein Blatt. Dort ist ein riesen QR Code drauf. Den soll ich das nächste mal (in 3 Wochen) mitbringen. Ansonsten steht auf dem Blatt noch viel anderes Zeug drauf wie die Chargennummer, meine Daten, wo ich geimpft wurde (rechter Oberarm), und zu welcher Gruppe ich gehöre (u. a. auch noch andere Dinge wie das ich aufgeklärt wurde). Ablaufdatum des Impfstoffes, die Dosis des Impfstoffes (30 Mikrogramm). Blatt ist vorder- und Rückseite. Ansonsten steht noch drauf was ich angegeben habe (also Persönliches).

Naja, und das wars dann auch schon.

Was habe ich gespürt, oder spüre ich:

Mein rechter Arm tut weh, ich glaube das ist aber bei vielen so. Ansonsten hatte ich die ersten 10 Minuten ein leichtes Taubheitsgefühl auf dem linken Ohr, sowie kribbeln in der linken Hand. Ansonsten geht es mir soweit aber gut. Bis jetzt nichts auffälliges. Falls da noch was kommen sollte, würde ich mich melden. Die andern 9 Personen haben laut ihrer Aussage aktuell keine Probleme oder sonstiges. Falls ich da was mitkriege, würde ich mich auch da melden. Das waren alles fitte Personen, und keine alten Menschen!

Welchen Stoff habe ich bekommen:

Biontech, das Fläschchen habe ich auch gesehen, das ist gefühlt echt winzig!


Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!
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Vielen Dank!

Wir hatten früher mal Kiebitze beim Training, die dann hier im Forum berichtet haben. Möchtest du das nicht übernehmen? Besser als dein Impfreport geht nicht. 😊
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Vielen Dank!

Wir hatten früher mal Kiebitze beim Training, die dann hier im Forum berichtet haben. Möchtest du das nicht übernehmen? Besser als dein Impfreport geht nicht. 😊
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WuerzburgerAdler schrieb:

Vielen Dank!

Wir hatten früher mal Kiebitze beim Training, die dann hier im Forum berichtet haben. Möchtest du das nicht übernehmen? Besser als dein Impfreport geht nicht. 😊

Dem schließe ich mich an
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WuerzburgerAdler schrieb:

Vielen Dank!

Wir hatten früher mal Kiebitze beim Training, die dann hier im Forum berichtet haben. Möchtest du das nicht übernehmen? Besser als dein Impfreport geht nicht. 😊

Dem schließe ich mich an
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Ich mich auch 😊
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Hier mein Impfbericht (von gerade eben, halbe Stunde ca. vergangen):

Weiß nicht, wie ich Anfangen soll. Also: beim Impfteam waren folgende Leute:

3 x vom BRK
1x Arzt

2 vom BRK haben dokumentiert, und die Sachen ausgedruckt. Die eine Dame vom BRK hat die Impfdosen aufgezogen. Bei uns waren das "nur" 2 Flaschen, weil sich nicht viele impfen lassen wollten, oder schon positiv waren.

Wie ging das ganze:

Es wurde jeder einzeln reingerufen. Das ganze hat insgesamt keine 5 Minuten gedauert (also pro Nase). Man wurde vorher gefragt, ob man irgendwelche Allergien hat (ja, habe ich Heuschnupfen).  Okay, bei starkem Heuschnupfen nach der Impfung 15 Minuten da bleiben, und beobachten. Impfass hingelegt, Stempel rein, und ein Kleber mit der Chargennummer drauf. Danach nur ein kleiner Pieks, und fertig. Wenn ichs nicht gewusst hätte, ich hätts nicht gemerkt.

Nach dem Stich bzw. desinfizieren und Pflaster draufkleben gabs ein Blatt. Dort ist ein riesen QR Code drauf. Den soll ich das nächste mal (in 3 Wochen) mitbringen. Ansonsten steht auf dem Blatt noch viel anderes Zeug drauf wie die Chargennummer, meine Daten, wo ich geimpft wurde (rechter Oberarm), und zu welcher Gruppe ich gehöre (u. a. auch noch andere Dinge wie das ich aufgeklärt wurde). Ablaufdatum des Impfstoffes, die Dosis des Impfstoffes (30 Mikrogramm). Blatt ist vorder- und Rückseite. Ansonsten steht noch drauf was ich angegeben habe (also Persönliches).

Naja, und das wars dann auch schon.

Was habe ich gespürt, oder spüre ich:

Mein rechter Arm tut weh, ich glaube das ist aber bei vielen so. Ansonsten hatte ich die ersten 10 Minuten ein leichtes Taubheitsgefühl auf dem linken Ohr, sowie kribbeln in der linken Hand. Ansonsten geht es mir soweit aber gut. Bis jetzt nichts auffälliges. Falls da noch was kommen sollte, würde ich mich melden. Die andern 9 Personen haben laut ihrer Aussage aktuell keine Probleme oder sonstiges. Falls ich da was mitkriege, würde ich mich auch da melden. Das waren alles fitte Personen, und keine alten Menschen!

Welchen Stoff habe ich bekommen:

Biontech, das Fläschchen habe ich auch gesehen, das ist gefühlt echt winzig!


Falls ihr Fragen habt, könnt und dürft ihr gerne Fragen. Danke fürs lesen!
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Glückwunsch. Bin gespannt wann ich dran komme. Wahrscheinlich erst im Sommer mit ner Hinterhofplörre.
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Das freut mich natürlich, wenn euch mein Bericht gefällt
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Danke für die Schilderung. Das macht Hoffnung, finde ich, denn wenn das einmal eingespielt ist, scheint das ja abzulaufen wie das Brezelbacken. Jetzt fehlt nur noch ausreichend Impfstoff. Hoffe, dass sich da dann was tut in dem Sinne, dass wenigstens die zugesagten Lieferungen eingehalten werden.
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zur Vollständigkeit , weil ich mal was geschrieben hatte.

Party on ...  angeblich auch Europäer anwesend ( nicht belegbar ). Ich weiss nicht ob sowas einer der GrÜnde sein könnte , die Flughäfen dicht zu machen. Israel hat das bereits weitgehend durchgeführt.

https://www.youtube.com/watch?v=jqgtfZR8Nc4

Da ist der Begriff Superspreader Event nicht hinreichend
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Die EU hat AstraZeneca im August eine Abnahmegarantie über 300 Millionen Dosen Impfstoff plus die Option auf 100 Millionen weitere Dosen gegeben. Die verbindlichen Bestellungen gingen ende Oktober ein.

Bis Ende März sollen jetzt nur noch 31 Millionen Dosen anstatt 80 Millionen geliefert werden.
Bei Abnehmern außerhalb Europas soll es keine Reduzierungen geben.

Anscheinend ging es zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen heute heiß her.
Die EU-Kommission spricht von Vertragsbruch:
Infrage kommen aus Brüsseler Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat AstraZeneca sie nie hergestellt, oder sie wurden an andere Abnehmer verkauft. Beides wäre eine grobe Verletzung der Verträge, heißt es aus Kommissionskreisen.

»Wir haben die Entwicklung und Herstellung vorfinanziert und erwarten jetzt den Ertrag«, betonte Kyriakides. »Wir wollen genau wissen, wie viele Dosen wo produziert wurden und ob und an wen sie geliefert wurden.« Das aber habe AstraZeneca bisher nicht beantwortet.

Ich bin weiterhin froh darüber, dass zumindest innerhalb der EU die Beschaffung und Vergabe weitgehend solidarisch erfolgt.
Das Vorgehend von AstraZeneca finde ich nach derzeitiger Datenlage beschämend.
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Ausserhalb Europas ? Ich würde mal gerne wissen , wer wieviel bekommt. Und wie die das begründen.
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Die EU hat AstraZeneca im August eine Abnahmegarantie über 300 Millionen Dosen Impfstoff plus die Option auf 100 Millionen weitere Dosen gegeben. Die verbindlichen Bestellungen gingen ende Oktober ein.

Bis Ende März sollen jetzt nur noch 31 Millionen Dosen anstatt 80 Millionen geliefert werden.
Bei Abnehmern außerhalb Europas soll es keine Reduzierungen geben.

Anscheinend ging es zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen heute heiß her.
Die EU-Kommission spricht von Vertragsbruch:
Infrage kommen aus Brüsseler Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat AstraZeneca sie nie hergestellt, oder sie wurden an andere Abnehmer verkauft. Beides wäre eine grobe Verletzung der Verträge, heißt es aus Kommissionskreisen.

»Wir haben die Entwicklung und Herstellung vorfinanziert und erwarten jetzt den Ertrag«, betonte Kyriakides. »Wir wollen genau wissen, wie viele Dosen wo produziert wurden und ob und an wen sie geliefert wurden.« Das aber habe AstraZeneca bisher nicht beantwortet.

Ich bin weiterhin froh darüber, dass zumindest innerhalb der EU die Beschaffung und Vergabe weitgehend solidarisch erfolgt.
Das Vorgehend von AstraZeneca finde ich nach derzeitiger Datenlage beschämend.
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Luzbert schrieb:

Ich bin weiterhin froh darüber, dass zumindest innerhalb der EU die Beschaffung und Vergabe weitgehend solidarisch erfolgt.

Ja, absolut. Und dennoch finde ich, dass unsere Politiker so ziemlich alles verkacken, was man nur verkacken kann. Die Solidarität innerhalb Europas in allen Ehren aber es finden auch außerhalb Europas Mutationen statt. Es muss also darum gehen global gegen das Virus und seine Varianten vorzugehen. Stattdessen sichern sich ein paar wenige Länder den Löwenanteil der Impfdosen. Schon jetzt ist unsicher, ob der aktuelle Impfstoff (immerhin könne er wohl unproblematisch angepasst werden) gegen die südafrikanische Mutation wirke.

Was spräche denn dagegen in einem der Nordafrikanischen Länder oder von mir aus in Südafrika oder wo auch immer man davon ausgehen kann, dass die Infrastruktur eine Produktion (und vielleicht auch künftig Forschung) zuließe, entsprechende Werke hochzuziehen? Wenn man den Unternehmen hier Fördergelder angedeihen lässt, könnte man doch auch - quasi als Entwicklungshilfe - mal zusehen, dass man z.B. irgendwo in Afrika Produktionsstätten finanziert. Das wäre mal Hilfe zur Selbsthilfe ... und selbst unter rein egoistischen Gesichtspunkten vielleicht nicht das Dümmste, bevor das Virus in zwei oder drei Jahren immer noch munter vor sich hin mutiert und Welle für Welle zu uns schwappt.

Naja, kann ja noch kommen. Spahn hat ja auch schon ein gutes halbes Jahr nachdem jedes Grundschulkind es über die Sendung mit der Maus erfahren hat, festgestellt, dass FFP II-Masken besser helfen als Stoffmasken. Es besteht also noch Hoffnung.


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