Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
In Leipzig waren am Wochenende 34.000 Zuschauer zugelassen (~ 72% Auslastung). Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.
In Leipzig waren am Wochenende 34.000 Zuschauer zugelassen (~ 72% Auslastung). Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.
Ich dachte die Bundesländer hätten sich auf Max. 25000 geeinigt ?
Darf die Eintracht überhaupt 2G mit Vollauslastung machen ?
das wird vermutlich für alle "2G Stadien" so sein, da der Gesetzgeber es nicht zulässt, dann ist es auch eine "Veruntreuung"
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
das wird vermutlich für alle "2G Stadien" so sein, da der Gesetzgeber es nicht zulässt, dann ist es auch eine "Veruntreuung"
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.
Wenn ich aber doch die Möglichkeit habe das Stadion komplett zu füllen ohne jegliche Regeln, also auch einer vollen Stehkurve oder für Monate bei 3G bleibe und einer Kapazität von 25.000 wäre die Wahl für mich(hieße ich Hellmann) völlig klar. Warten wir ab wie es kommt...
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
das wird vermutlich für alle "2G Stadien" so sein, da der Gesetzgeber es nicht zulässt, dann ist es auch eine "Veruntreuung"
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
das wird vermutlich für alle "2G Stadien" so sein, da der Gesetzgeber es nicht zulässt, dann ist es auch eine "Veruntreuung"
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Nach deiner Schilderung willst du Vereinsverantwortliche wegen Untreue belangen, die aus freien Stücken entschieden haben, auch Getestete ins Stadion zu lassen, also auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können? Ernsthaft?
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Selbstverständlich wird sich die Eintracht 2G anschließen, wenn mit 3G das Stadion nur zur Hälfte o.ä. gefüllt werden kann, während 2G ausverkauft zulässt. So blöd, auf Millionen pro Heimspiel zu verzichten, wird man nicht sein. Könnte man andernfalls sogar unter den Straftatbestand der Untreue (der handelnden Personen) fassen, indem man willentlich auf erhebliche Einnahmen zugunsten des eigenen Unternehmens verzichtet.
Blödsinn. Einfach nur Blödsinn.
Nein.
Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.
Ich dachte die Bundesländer hätten sich auf Max. 25000 geeinigt ?
Darf die Eintracht überhaupt 2G mit Vollauslastung machen ?
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Blödsinn. Einfach nur Blödsinn.
Nein.
Doch.
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Nein.
Doch.
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Wat??? Es geht um den Fall, dass volle Stadien in dem jeweiligen Bundesland zugelassen werden (keine Ahnung ob das jetzt in Hessen so ist) und die Eintracht sagt, sie lässt dennoch nur ca. 25.000 Zuschauer rein, weil sie bei 3G bleibt. Im Übrigen wird spätestens Oktober / November von Vereinen geklagt werden, wenn die Vollauslastung für Geimpfte weiter verboten wird, daher ist das alles nur eine Frage von Wochen.
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Wen meinst du mit „nicht impfen lassen können“?
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
25.000 Zuschauer, nicht Euro.
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
25.000 Zuschauer, nicht Euro.
Damit meine ich "nicht impfen lassen können".
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
Nope. Ich habe gesagt, dass Untreue in Betracht kommen könnte, nicht dass die hier automatisch verwirklicht wäre. Natürlich haben die Verantwortlichen grundsätzlich Entscheidungsgewalt und auch das Recht, Entscheidungen zu treffen, die monetär zunächst nachteilig sind. Es gibt allerdings genügend Rechtsprechung, die Verantwortliche von Unternehmen wegen § 266 StGB belangen, weil Verträge mit Partnern nicht abgeschlossen wurden, die für das Unternehmen Millionen Euro mehr eingebracht hätten (man hat also mit dem gegenwärtigen Vertragspartner andere Zwecke verfolgt).
Und daher sage ich: Wenn in Hessen 51.500 Zuschauer erlaubt wären und die Eintracht sagt, wir spielen die ganze Saison wegen 3G mit 25.000 EUR. wäre das rechtlich sehr problematisch. Wird aber eh nicht so kommen.
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Danke für deine fundierte Antwort. Mich hätte trotzdem interessiert welche Menschen du denn meinst. Aber ok.
und du glaubst, dass sich so jemand, einem erhöhten Risiko sich anzustecken aussetzt?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können.
Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte.
Könnte ich mir vorstellen.
Endlich Hoffnung! Bitte holt mich da raus. Ich habe hier zwar Internetanschluss, darf aber nur Gutes über WA posten.
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können.
Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte.
Könnte ich mir vorstellen.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
und du glaubst, dass sich so jemand, einem erhöhten Risiko sich anzustecken aussetzt?
Was ich glaube, steht nicht zur Debatte. Es geht um die Rechtslage, um Untreue und ggf. um Diskriminierung.
und du glaubst, dass sich so jemand, einem erhöhten Risiko sich anzustecken aussetzt?
Was ich glaube, steht nicht zur Debatte. Es geht um die Rechtslage, um Untreue und ggf. um Diskriminierung.