Klar können die Fußballfans nicht dafür, aber die können sich bei Herrn Ministerprädidenten Koch und Wissenschaftsminister Corts bedanken.
Wenn ich das Spiel auf Grund dessen verpassen würde, würde ich mich bei den Bahnblockierern persönlich bedanken, und bei keinem anderen.
Würdest du eigentlich auch so gelassen und verständnissvoll reagieren, wenn du selbst im Verkehr stecken würdest und das Spiel (oder evtl. ein Eintracht Spiel) verpassen würdest?
Sorry Hans, aber die Proteste waren seit langem bekannt. Wer also zum Stadion wollte hate genug Zeit zu überlegen, was er macht, wenn die Straßen dicht sind. Und als die Demo der Kurden vor nem Eintrachtspiel war und zusätzlich noch ein Neujahrsfest von irgend ner religiösen Gruppe gefeiert wurde und der Innenstadtbereich gesperrt war, hat sich hier auch keiner beschwert. Da musste man auch sehen, wie man auf nem anderen Weg ins Stadion kommt.
nicole1611983 schrieb: Sorry Hans, aber die Proteste waren seit langem bekannt. Wer also zum Stadion wollte hate genug Zeit zu überlegen, was er macht, wenn die Straßen dicht sind.
Es ist noch länger bekannt das eine WM ist und diese faulen Typen haben nix besseres zu tun als den Leuten den Spass zu versauen und auch immer wieder den Leuten die von der Arbeit heim wollen den wohlverdienten Feierabend zu versauen.
Klar können die Fußballfans nicht dafür, aber die können sich bei Herrn Ministerprädidenten Koch und Wissenschaftsminister Corts bedanken.
Wenn ich das Spiel auf Grund dessen verpassen würde, würde ich mich bei den Bahnblockierern persönlich bedanken, und bei keinem anderen.
Würdest du eigentlich auch so gelassen und verständnissvoll reagieren, wenn du selbst im Verkehr stecken würdest und das Spiel (oder evtl. ein Eintracht Spiel) verpassen würdest?
Sorry Hans, aber die Proteste waren seit langem bekannt. Wer also zum Stadion wollte hate genug Zeit zu überlegen, was er macht, wenn die Straßen dicht sind. Und als die Demo der Kurden vor nem Eintrachtspiel war und zusätzlich noch ein Neujahrsfest von irgend ner religiösen Gruppe gefeiert wurde und der Innenstadtbereich gesperrt war, hat sich hier auch keiner beschwert. Da musste man auch sehen, wie man auf nem anderen Weg ins Stadion kommt.
Und was macht man bitteschön, wenn die Straßen dicht sind und die Bahnen blockiert sind? Ins Stadion laufen? Oder fliegen?
Aber nur gut, daß alle lange genug von den Aktionen wussten, inklusive den 20.000 Holländern und 10.000 Argentiniern.... Und alle anderen wussten auch, daß Protest heutzutage gleichbedeutend mit Straßensperrung und Lahmlegung der Bahn ist.
Propain, wie schon oben geschrieben, war doch klar, dass die WM dafür genutzt wird. Und man muss sich nicht alles bieten lassen. Streiks die von Gewerkschaften weg Lohkürzungen etc. organsiert werden stört auch keiner. Wieso sollen also nicht auch die Studenten auf die Straße gehen und sich gegen Studiengebühren wehren?
nicole1611983 schrieb: Wieso sollen also nicht auch die Studenten auf die Straße gehen und sich gegen Studiengebühren wehren?
Es sagt ja keiner das sie nicht auf die Strasse gehen dürfen, aber warum muss man Strassen und Gleise blockieren? Das ist Nötigung! Es würde doch langen wenn ich mit Transparenten durch die Strassen ziehe und meine Meinung Kund tue, aber da belästigt man anscheinend die Unbeteiligten nicht genug. Was die Studenten machen ist völlig falsch, durch ihre dämlichen Aktionen stärken sie die Befürworter der Gebühren und treiben ihnen noch Stimmen in die Arme.
nicole1611983 schrieb: Wieso sollen also nicht auch die Studenten auf die Straße gehen und sich gegen Studiengebühren wehren?
Es sagt ja keiner das sie nicht auf die Strasse gehen dürfen, aber warum muss man Strassen und Gleise blockieren? Das ist Nötigung! Es würde doch langen wenn ich mit Transparenten durch die Strassen ziehe und meine Meinung Kund tue, aber da belästigt man anscheinend die Unbeteiligten nicht genug. Was die Studenten machen ist völlig falsch, durch ihre dämlichen Aktionen stärken sie die Befürworter der Gebühren und treiben ihnen noch Stimmen in die Arme.
Eine solche Demo bockt aber keine Sau! Wenn du auf Dich und Deine Probleme Aufmerksam machen willst, brauchst Du heute die Medien. Und die kommen wegen 500 Hanseln mit lustigen Schildchen net! Auch wenn die Studis nerven, ne andere Möglichkeit haben sie eigentlich nicht!
nicole1611983 schrieb: Wieso sollen also nicht auch die Studenten auf die Straße gehen und sich gegen Studiengebühren wehren?
Es sagt ja keiner das sie nicht auf die Strasse gehen dürfen, aber warum muss man Strassen und Gleise blockieren? Das ist Nötigung! Es würde doch langen wenn ich mit Transparenten durch die Strassen ziehe und meine Meinung Kund tue, aber da belästigt man anscheinend die Unbeteiligten nicht genug. Was die Studenten machen ist völlig falsch, durch ihre dämlichen Aktionen stärken sie die Befürworter der Gebühren und treiben ihnen noch Stimmen in die Arme.
Eine solche Demo bockt aber keine Sau! Wenn du auf Dich und Deine Probleme Aufmerksam machen willst, brauchst Du heute die Medien. Und die kommen wegen 500 Hanseln mit lustigen Schildchen net! Auch wenn die Studis nerven, ne andere Möglichkeit haben sie eigentlich nicht!
Genau, ich verärgere die Leute von denen ich eigentlich Unterstützung erwarte, das ist ja eine ganz tolle Taktik.
Stimmt, aber andererseits würde kein Mensch überhaupt mitbekommen das die demonstrieren! Über eine Demo ohne Randale und Gewalt oder etwas in der Richtung berichtet kein Mensch. Kennst Du doch von uns: Geile Stimmung ohne Gewalt = keine Berichte; ein wenig geschubse irgendwo und schon sind wir alle Gewalttäter und haben bundesweite Aufmerksamkeit!
71er schrieb: Stimmt, aber andererseits würde kein Mensch überhaupt mitbekommen das die demonstrieren! Über eine Demo ohne Randale und Gewalt oder etwas in der Richtung berichtet kein Mensch. Kennst Du doch von uns: Geile Stimmung ohne Gewalt = keine Berichte; ein wenig geschubse irgendwo und schon sind wir alle Gewalttäter und haben bundesweite Aufmerksamkeit!
Schonmal was davon gehört das es Regierungsgebäude gibt, die kann man z.B. blockieren. Das kommt genauso in die Nachrichten und man belästigt nicht den arbeitenden Menschen der seinen Feierabend geniesen will. Aber dazu müssten sie ja nach Wiesbaden fahren, aber dafür ist ihnen das anscheinend doch nicht wichtig genug den kurzen Weg auf sich zu nehmen, sich blöde auf irgendeine Strasse zu setzen und den Normalbürger zu nerven ist halt einfacher.
[quote=propainSchonmal was davon gehört das es Regierungsgebäude gibt, die kann man z.B. blockieren. Das kommt genauso in die Nachrichten und man belästigt nicht den arbeitenden Menschen der seinen Feierabend geniesen will. Aber dazu müssten sie ja nach Wiesbaden fahren, aber dafür ist ihnen das anscheinend doch nicht wichtig genug den kurzen Weg auf sich zu nehmen, sich blöde auf irgendeine Strasse zu setzen und den Normalbürger zu nerven ist halt einfacher. [/quote]
Super Idee, propain. Leider sind die Herrschenden da allerdings auch schon lange drauf gekommen, und guck mal, wieviel Mühe sie sich gegeben haben:
Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags vom 25. Mai 1990 (GVBL. I S. 173), geändert durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2004 § 1 Für den Hessischen Landtag wird ein befriedeter Bannkreis (Bannmeile) gebildet, in dem nach § 16 Abs. 1 desVersammlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1790), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059), öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge grundsätzlich verboten sind. § 2 Die Bannmeile umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, das durch folgende Straßen und Plätze begrenzt wird: die Marktstraße von der Grundstücksgrenze 8/10 bis zur Einmündung der Neugasse und der Grabenstraße, die Grabenstraße, die Goldgasse von Grundstücksgrenze 7/5 bis zur Mühlgasse, die Mühlgasse, die Straße "Schlossplatz" von der Mühlgasse bis zur Herrnmühlgasse, die Straße "Marktplatz" von der Herrnmühlgasse bis Grundstücksgrenze "Marktplatz 9/7, von dort in gedachter Linie quer über die Straße zum Südturm der Marktkirche, entlang der südwestlichen Gebäudeflucht bis zur nordwestlichen Eckeder Kirche, quer über die Straße zur nordöstlichen Torfahrt des Rathauses, entlang der ostwärtigen und südlichen Gebäudeflucht bis zur Südspitze des Rathauses, quer über die Marktstraße bis zur Grundstücksgrenze Marktstraße 8/10 sowie die Marktstraße, die Grabenstraße, die Goldgasse, die Mühlgasse, die Straßen "Schlossplatz" und "Marktplatz", soweit sie die Bannmeile begrenzen. § 2 a Die Bannmeile umfasst auch den an das Gebiet nach § 2 angrenzenden Bereich bis zu einer gedachten Linie vom Südturm der Marktkirche zur Südspitze des Rathauses. § 3 (1) Ausnahmen von dem Verbot für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Bannmeile kann das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landtags für den Einzelfall oder bestimmte regelmäßigwiederkehrende Veranstaltungen zulassen. (2) Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn die Versammlung oder der Aufzug an Tagen durchgeführt werden soll, an denen Sitzungen des Landtags, seiner Organe und Ausschüsse und der Fraktionen nicht stattfinden. § 4 Der Antrag auf Zulassung einer Ausnahme für den Einzelfall soll spätestens am zehnten Tag vor der beabsichtigten Versammlung oder dem Aufzug beim Polizeipräsidium Westhessen eingereicht werden. § 5 Das Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags vom 10. Juni 1970 (GVBL I S. 339) wird aufgehoben. § 6 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.3. Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)§ 106 a. Bannkreisverletzung. (1) Wer innerhalb des befriedeten Bannkreises um das Gebäude eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes sowie des Bundesverfassungsgerichts an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen teilnimmt und dadurch Vorschriften verletzt, die über den Bannkreis erlassen worden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. (2) Wer zu Versammlungen oder Aufzügen auffordert, die unter Verletzung der in Absatz 1 genannten Vorschriften innerhalb einesbefriedeten Bannkreises stattfinden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 106 b. Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans. (1) Wer gegen Anordnungen verstößt, die ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder sein Präsident über die Sicherheit und Ordnung im Gebäude des Gesetzgebungsorgangs oder auf dem dazugehörenden Grundstück allgemein oder im Einzelfall erlässt, und dadurch die Tätigkeitdes Gesetzgebungsorgans hindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafvorschrift des Absatzes 1 gilt bei Anordnungen eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder seines Präsidenten weder für die Mitglieder des Bundestages noch für die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten, bei Anordnungen eines Gesetzgebungsorgans eines Landes oder seines Präsidenten weder für die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane dieses Landes noch für die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten. --------------------------------------------------------------------------------
@stefank Na toll, dann sollen sie doch gleich noch die Demokratie abschaffen. Dann besetzt man halt den Römer und andere Rathäuser, es gibt ja nicht nur diesen blöden Landtag, da hat man auch das erhoffte Aufsehen.
propain schrieb: @stefank Na toll, dann sollen sie doch gleich noch die Demokratie abschaffen. Dann besetzt man halt den Römer und andere Rathäuser, es gibt ja nicht nur diesen blöden Landtag, da hat man auch das erhoffte Aufsehen.
Hier mal die fiktive Pressemeldung: "Im Laufe des heutigen Tages versuchten Studenten, den Frankfurter Römer zu besetzen. Die sofort herbeigerufenen Sondereinsatzkräfte der Polizei konnten die Besetzer umgehend festnehmen, dabei wurden 28 Besetzer verletzt. Die Festgenommenen werden heute dem Haftrichter vorgeführt, sie haben mit schweren Strafen zu rechnen."
Bisschen wenig Aufsehen dafür, dass man sich zum Märtyrer macht, oder?
Sorry Hans, aber die Proteste waren seit langem bekannt. Wer also zum Stadion wollte hate genug Zeit zu überlegen, was er macht, wenn die Straßen dicht sind.
Und als die Demo der Kurden vor nem Eintrachtspiel war und zusätzlich noch ein Neujahrsfest von irgend ner religiösen Gruppe gefeiert wurde und der Innenstadtbereich gesperrt war, hat sich hier auch keiner beschwert. Da musste man auch sehen, wie man auf nem anderen Weg ins Stadion kommt.
Es ist noch länger bekannt das eine WM ist und diese faulen Typen haben nix besseres zu tun als den Leuten den Spass zu versauen und auch immer wieder den Leuten die von der Arbeit heim wollen den wohlverdienten Feierabend zu versauen.
Und was macht man bitteschön, wenn die Straßen dicht sind und die Bahnen blockiert sind? Ins Stadion laufen? Oder fliegen?
Aber nur gut, daß alle lange genug von den Aktionen wussten, inklusive den 20.000 Holländern und 10.000 Argentiniern....
Und alle anderen wussten auch, daß Protest heutzutage gleichbedeutend mit Straßensperrung und Lahmlegung der Bahn ist.
Wieso sollen also nicht auch die Studenten auf die Straße gehen und sich gegen Studiengebühren wehren?
Es sagt ja keiner das sie nicht auf die Strasse gehen dürfen, aber warum muss man Strassen und Gleise blockieren? Das ist Nötigung! Es würde doch langen wenn ich mit Transparenten durch die Strassen ziehe und meine Meinung Kund tue, aber da belästigt man anscheinend die Unbeteiligten nicht genug. Was die Studenten machen ist völlig falsch, durch ihre dämlichen Aktionen stärken sie die Befürworter der Gebühren und treiben ihnen noch Stimmen in die Arme.
Eine solche Demo bockt aber keine Sau! Wenn du auf Dich und Deine Probleme Aufmerksam machen willst, brauchst Du heute die Medien. Und die kommen wegen 500 Hanseln mit lustigen Schildchen net! Auch wenn die Studis nerven, ne andere Möglichkeit haben sie eigentlich nicht!
Genau, ich verärgere die Leute von denen ich eigentlich Unterstützung erwarte, das ist ja eine ganz tolle Taktik.
Schonmal was davon gehört das es Regierungsgebäude gibt, die kann man z.B. blockieren. Das kommt genauso in die Nachrichten und man belästigt nicht den arbeitenden Menschen der seinen Feierabend geniesen will. Aber dazu müssten sie ja nach Wiesbaden fahren, aber dafür ist ihnen das anscheinend doch nicht wichtig genug den kurzen Weg auf sich zu nehmen, sich blöde auf irgendeine Strasse zu setzen und den Normalbürger zu nerven ist halt einfacher.
Super Idee, propain. Leider sind die Herrschenden da allerdings auch schon lange drauf gekommen, und guck mal, wieviel Mühe sie sich gegeben haben:
Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags vom 25. Mai 1990 (GVBL. I S. 173), geändert durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2004 § 1 Für den Hessischen Landtag wird ein befriedeter Bannkreis (Bannmeile) gebildet, in dem nach § 16 Abs. 1 desVersammlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1790), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1059), öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge grundsätzlich verboten sind. § 2 Die Bannmeile umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, das durch folgende Straßen und Plätze begrenzt wird: die Marktstraße von der Grundstücksgrenze 8/10 bis zur Einmündung der Neugasse und der Grabenstraße, die Grabenstraße, die Goldgasse von Grundstücksgrenze 7/5 bis zur Mühlgasse, die Mühlgasse, die Straße "Schlossplatz" von der Mühlgasse bis zur Herrnmühlgasse, die Straße "Marktplatz" von der Herrnmühlgasse bis Grundstücksgrenze "Marktplatz 9/7, von dort in gedachter Linie quer über die Straße zum Südturm der Marktkirche, entlang der südwestlichen Gebäudeflucht bis zur nordwestlichen Eckeder Kirche, quer über die Straße zur nordöstlichen Torfahrt des Rathauses, entlang der ostwärtigen und südlichen Gebäudeflucht bis zur Südspitze des Rathauses, quer über die Marktstraße bis zur Grundstücksgrenze Marktstraße 8/10 sowie die Marktstraße, die Grabenstraße, die Goldgasse, die Mühlgasse, die Straßen "Schlossplatz" und "Marktplatz", soweit sie die Bannmeile begrenzen. § 2 a Die Bannmeile umfasst auch den an das Gebiet nach § 2 angrenzenden Bereich bis zu einer gedachten Linie vom Südturm der Marktkirche zur Südspitze des Rathauses. § 3 (1) Ausnahmen von dem Verbot für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der Bannmeile kann das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Landtags für den Einzelfall oder bestimmte regelmäßigwiederkehrende Veranstaltungen zulassen. (2) Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn die Versammlung oder der Aufzug an Tagen durchgeführt werden soll, an denen Sitzungen des Landtags, seiner Organe und Ausschüsse und der Fraktionen nicht stattfinden. § 4 Der Antrag auf Zulassung einer Ausnahme für den Einzelfall soll spätestens am zehnten Tag vor der beabsichtigten Versammlung oder dem Aufzug beim Polizeipräsidium Westhessen eingereicht werden. § 5 Das Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags vom 10. Juni 1970 (GVBL I S. 339) wird aufgehoben. § 6 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.3. Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)§ 106 a. Bannkreisverletzung. (1) Wer innerhalb des befriedeten Bannkreises um das Gebäude eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes sowie des Bundesverfassungsgerichts an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen teilnimmt und dadurch Vorschriften verletzt, die über den Bannkreis erlassen worden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. (2) Wer zu Versammlungen oder Aufzügen auffordert, die unter Verletzung der in Absatz 1 genannten Vorschriften innerhalb einesbefriedeten Bannkreises stattfinden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 106 b. Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans. (1) Wer gegen Anordnungen verstößt, die ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder sein Präsident über die Sicherheit und Ordnung im Gebäude des Gesetzgebungsorgangs oder auf dem dazugehörenden Grundstück allgemein oder im Einzelfall erlässt, und dadurch die Tätigkeitdes Gesetzgebungsorgans hindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafvorschrift des Absatzes 1 gilt bei Anordnungen eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder seines Präsidenten weder für die Mitglieder des Bundestages noch für die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten, bei Anordnungen eines Gesetzgebungsorgans eines Landes oder seines Präsidenten weder für die Mitglieder der Gesetzgebungsorgane dieses Landes noch für die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten.
--------------------------------------------------------------------------------
Na toll, dann sollen sie doch gleich noch die Demokratie abschaffen. Dann besetzt man halt den Römer und andere Rathäuser, es gibt ja nicht nur diesen blöden Landtag, da hat man auch das erhoffte Aufsehen.
Hier mal die fiktive Pressemeldung: "Im Laufe des heutigen Tages versuchten Studenten, den Frankfurter Römer zu besetzen. Die sofort herbeigerufenen Sondereinsatzkräfte der Polizei konnten die Besetzer umgehend festnehmen, dabei wurden 28 Besetzer verletzt. Die Festgenommenen werden heute dem Haftrichter vorgeführt, sie haben mit schweren Strafen zu rechnen."
Bisschen wenig Aufsehen dafür, dass man sich zum Märtyrer macht, oder?
uff,und das bei unserer WM!
Stimmt. Ich schlage vor die Paulskirche zu besetzen und eine neue Republik auszurufen. Das hatten wir bestimmt noch nicht.