

Brady
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Brady
SGE_Werner schrieb:Du nennst es einen Vorteil sein Leben lang hinter Gittern zu sitzen, statt direkt erschossen zu werden? Ich weiß nicht was besser ist.....propain schrieb:
Was Bespitzelungen, Verfolgungen und Unterdrückung angeht kann man keinen Unterschied ausmachen, nur die Folgen waren nicht so tödlich wie im Dritten Reich.
Das trifft es auf den Punkt... Die DDR hatte auch ein paar Vorteile
Der-Hesse schrieb:§ 90a StGB
.... wie Deutschlandflaggen verbrannt werden ....
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Erster Abschnitt (Allgemeiner Teil)
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) 1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.