DocMoc
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DocMoc
Ich mag den OO irgendwie... Wünsche ihm endlich hier den Durchbruch.
Jo-Gi schrieb:
Als Nicht-Autobesitzer mal eine Frage: Gibt es denn überhaupt noch Gründe, in eine Vertragswerkstatt zu gehen, wenn man nicht zwingend Wert auf Originalersatzteile oder so legt?
Während der ersten 3 Jahre auf jeden Fall, auch dass ich im 4 Jahr noch die Vertragswerkstatt zur Inspektion aufsuchte brachte mir jetzt den Vorteil, dass mein Getriebe auf Kulanz ausgetauscht wird (sonst 3.500€).
Bei mir keine Verarsche aber komplizierter Sachverhalt (daher hole ich etwas aus).
Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.
Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.
Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.
Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.
Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.
Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?
Die Wohnung (die wir zum 01.07.2013 gemietet haben) ist in einer schönen Altbauvilla aus dem Jahr 1903 mit ca. 130qm. Als unser Vormieter vor 10 Jahren diese Wohnung mietet, war sie in einem schlechten Zustand. Daher wurde mit der Erbengemeinschaft die Vereinbarung getroffen, dass der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten renoviert, dafür wurde eine niedrigere Miete vereinbart als regionaltypisch. Da unser Vormieter plante, bis zu seinem Lebensende dort zu wohnen, hat er nach seinen Angaben 25.000€ in die Wohnung investiert. Nun hat sich nach 9 Jahren ergeben, dass er doch zu seinen Kindern in die Ferne zieht.
Jetzt wollte er von der Erbengemeinschaft (als Besitzer der Villa) einen größeren Geldbetrag zum Auszug als Gegenleistung erhalten, was diese aber ablehnten. Er versuchte nun von uns Nachmietern einen Abschlag für die Renovierung zu erhalten und wollte ausserdem die 9 Jahre alte Küche für 10.000€ verkaufen. Dieses haben wir abgelehnt, weil uns auch die Küche überhaupt nicht gefällt und schlichtweg häßlich ist.
Vor 2 Tagen waren wir erneut in der Wohnung, um die Räume auszumessen. Da teilte uns der aktuelle Mieter mit, dass er zum Auszug die Räume nicht streichen wird (sind zur Zeit in sehr kräftigen Rot/Grün/Blau gestrichen). Ausserdem werde er sämtliche Waschbecken, Amaturen, Leisten usw. entfernen.
Ich kann den Mann ja irgendwie verstehen, dass er verärgert ist, weil er sein viel investiertes Geld nun nicht ersetzt bekommt. Darf er aber diese groben Veränderungen an der Wohnung durchführen? Unsere Maklerin sagte uns, dass fest mit der Wand verschraubte Gegenstände nicht entfernt werden dürfen.
Was mache ich nun, wenn er "sein" Waschbecken abmontiert und uns wieder das 30 Jahre alte Waschbecken anbaut, was zu seinem Einzug in der Wohnung vorhanden war? Immerhin steht in unserem Mietvertrag, dass wir die Wohnung im jetztigen Zustand nur mit frisch weiß gestrichenen Wänden übergeben bekommen.
Welche Möglichkeiten habe ich als Nachmieter? Wie soll ich mich verhalten?