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Graefle

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Danke, Euch beiden und auch allen anderen, die sich bei mir gemeldet haben.
Ist halt doch ne tolle Gemeinschaft, in die ich so freundlich aufgenommen wurde !!!

Freu mich auf Sonntag.

Gruß,
Gräfle
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Etz fällt mir mein WG Mitbewohner auch noch in den Rücken.
Konnte übrigens nicht alleine aufstehen. Bin getragen worden.

@Basalti: Ööööii !!! Wird bald die letzte SMS-Liveübertragung gewesen sein !!!
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Sehr witzig, Herr Louis de Funès....
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Hey.
Danke NH3.

Das kann ich seit Freitag Nacht auch wieder gebrauchen.
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Also ich wünsche einen solchen Kreuzbandriß nicht mal meinen größten Feind. Das ist die Hölle. Ich selbst war auch 20 Minuten auf dem Platz gelegen und hab mich vor Schmerzen gekrümmt. Das ist eine richtig üble Sache.
Außerdem sah ich Wiese schon zu einer absoluten Topform auflaufen.
Das wäre ein ernsthafter Konkurent im Kampf um die Nummer 1 in Deutschland geworden.

********* hin oder her.
Das hat mit seiner Leistung als Sportler nichts zu tun.

Gute Besserung vom,
Gräfle

PS: Glaube MarcoB hat einfach nur mit seiner Wortwahl etwas in die Sch*** gegriffen. Will ihm da keine bösartige Absicht unterstellen.
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Naja.
Wenn Brady so ein hervoragendes Verhältnis zu der Wurst seines Chef´s hätte, könnte er wohl öfter ins Stadion kommen....

**nochschnellerduckundweg**
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Schon sooo spät ??????

Hab ja auch noch nen Termin....

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Schobberobber72 schrieb:
Wäre auch völlig egal, weil ohnehin nur das tatsächliche Resultat gewertet wird und nachträgliches Punktabzugsgedöns keine Rolle spielt !  


Trotzdem wird Basalti erstmal krampfhaft sämtliche deutschsprachigen Sportseiten durchgeklickt haben....
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Kein Wunder, das die auf nem Abstiegsplatz stehen...
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München - Unglaublicher Vorfall beim Spiel zwischen Besiktas Istanbul und Caykur Rizespor:

Bei Ausschreitungen auf der Tribüne wurde der 16-jährige Cihat Aktas bei einer Messerstecherei verletzt. Der Anhänger wurde sofort von den Sanitätern des Inonu-Stadions ins Krankenhaus gebracht. Im Verlauf des Abends erlag der junge Mann aber seinen schweren Verltzungen.

Im Zuge der Ermittlingen der Istanbuler Polizei, konnten bereits zwei Verdächtige von den Beamten festgenommen werden.

Quelle: Sport1.de

Unglaublich.....
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War auch nicht da.
Sorry an alle, die ich versetzt habe...

Das nächste mal klappts bestimmt.....
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Amtsgericht Tiergarten


Beschluss



Geschäftsnummer: 238 Cs 877/99
Datum 19.01.2000


In der Strafsache gegen

...

wegen Beleidigung


wird der Erlass des Stafbefehls nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom
27. Oktober 1999 abgelehnt.




Gründe


Der Antrag war nach § 408 Abs. 2 StPO abzulehnen, da der Angeschuldigte
einer Beleidigung
(§ 185 StGB ) nicht hinreichend verdächtig ist.

Der Tatbestand der Beleidigung ist begrifflich der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines
anderen druch vorsätzliche Kundgabe der Miß- ooder Nichtachtung (Tründle/Fischer, § 185,
Rn. 1). Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "*******.") nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da
dies die Abkürzung für den englischen Satz "All Cops Are Bastards" sein soll.

Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv,
um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über
überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die
persönliche Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch.
Um einen entsprechenden Fall handelt es sich hier. Sollte es sich bei der -dem Gericht bislang
unbekannten - Abkürzung "*******." um den englischen Satz "All Cops Are Bastards"
handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich "alle Polizisten" ("All Cops")
getroffen. "Alle Polizisten" ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306f.
zum Problem der Formulierung "Alle Soldaten") kein ausreichend definiertes Kollektiv. Es ist
auch durch Auslechung nicht auf ein ausreichend definiertes Kollektiv (etwa "alle Polizisten in
Berlin", maximal - wenn auch bereits fraglich - "alle deutschen Polizisten") zurückzuführen.
Denn um eine solche Einschränkung der Gruppe vorzunehmen, müßte darlegbar sein, daß
gerade diese eingeschränkte Gruppe gemeint ist. Dafür existieren hier keine ausreichenden
Anhaltspunkte. Die Aufschrift ist in verkürzten englischem Code, so daß schon fraglich ist, ob
damit eine Einschränkung auf die deutsche Polizei möglich ist. Die Tatsache allein, daß der
Angeschuldigte das T-Shirt in Berlin trug, genügt als Ansatzpunkt dafür jedenfalls nicht. Auch
die - im Strafbefehl nicht erwähnte - kenzeichnung des T-Shirts genügt hierfür nicht, da die Tatsache alleine, daß dort die üblicherweise bei deutschen Polizeifahrzeugen
und Uniformen verwendeten Farben (weiß und grün) zu sehen sind, einen Bezug der englischen
Aufschrift auf (allein) deutsche (oder enger Berliner) Polizisten nicht zwingend gestattet.
Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen
Personengruppe zu werten.
Dieses Ergebnis entspricht auch den sungsrechtlichen Anforderungen, daß einer
Aussage, die weitere mögliche Deutungen zuläßt, von denen nur eine strafbar ist, nur dann der
strafbare Inhalt im Wege der Auslegung zugrundegelegt werden darf, wenn alle
anderen Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (vgl.
BVerfG NJW 1994, 2943 -Leitsatz- und 2944, sog. erste "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung.

Der Erlaß des Strafbefehls war daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

Gegen diesen Beschluß ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
zulässig.


Dr. Simmler
Richterin
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Eine neue Spasskrautdiskussion ???
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Hier noch ein ganz altes Bild aus seiner Kindheit

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Völlig korrekt, PA.
Unterstes Niveau !!!!

Bitte nehmt dieses Bild aus dem Forum !!!!

@Don Promillo: Hast Du den Verstand verloren ???
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damoose2001 schrieb:
ich verstehe die anzeige bis heute noch nicht


Die wollen damit sagen, das wenn der Wiedener mal grätscht, sogar extra die Fische aus´m Wasser hüpfen um das zu sehen..
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@neeko: Glaube, er meint das im positiven Sinn.
Hoffe ich....
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Moin,

ich bin auch Deiner Meinung. Das schlimmste ist, wenn die Nationalhymne von einer Opernsängerin geträllter wird. Da rollen sich bei mir die Fußnägel.
Am schönsten finde ich immer noch einen Spielmannszug (vom Heer, oder so) oder ein Orchester.

Gruß,
Gräfle