
hugi98
1499
Kirchhahn, danke für die Erklärung.
Der Hauptgrund liegt also in der befristeten Beschäftigung? Diese kann nur aus "wichtigem Grund" beendet werden. Wenn ich dich richtig verstanden habe fällt schlechtes Betriebsklima nicht unter die Kategorie. Du hast ja auch 2 Gründe angeführt.
Ich kann es mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Gericht von jmd (ganz allgemein) erwarten kann einen Job zu erledigen. Dass es als Kompromiss die 4 wöchige bzw 3 monatige Frist gibt ist ja noch nachvollziehbar. Aber ein Arbeitsvertrag unterscheidet sich ja auch immanent von einem Zuliefervertrag zB.Am End hab ich halt keinen plan wo und wie genau die rechtlichen Grenzen da austariert sind und welche Partei wo und wie was zugesprochen wird. Aber vom Grundsatz her muss jedes Arbeitsverhältnis kündbar sein, meinetwegen eben dann über Ausgleichszahlungen oder weiß ich was.
Und nochmal an Helat..wie auch immer:
Bist du nicht Mod hier? Was soll so eine unqualifizierte Antwort!?
Denkst du ich schrieb hier was rein aus Langeweile aus Spaß aus getrolle?
Spar dir sowas ist einfach nur kindisch!
Der Hauptgrund liegt also in der befristeten Beschäftigung? Diese kann nur aus "wichtigem Grund" beendet werden. Wenn ich dich richtig verstanden habe fällt schlechtes Betriebsklima nicht unter die Kategorie. Du hast ja auch 2 Gründe angeführt.
Ich kann es mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Gericht von jmd (ganz allgemein) erwarten kann einen Job zu erledigen. Dass es als Kompromiss die 4 wöchige bzw 3 monatige Frist gibt ist ja noch nachvollziehbar. Aber ein Arbeitsvertrag unterscheidet sich ja auch immanent von einem Zuliefervertrag zB.Am End hab ich halt keinen plan wo und wie genau die rechtlichen Grenzen da austariert sind und welche Partei wo und wie was zugesprochen wird. Aber vom Grundsatz her muss jedes Arbeitsverhältnis kündbar sein, meinetwegen eben dann über Ausgleichszahlungen oder weiß ich was.
Und nochmal an Helat..wie auch immer:
Bist du nicht Mod hier? Was soll so eine unqualifizierte Antwort!?
Denkst du ich schrieb hier was rein aus Langeweile aus Spaß aus getrolle?
Spar dir sowas ist einfach nur kindisch!
hugi98 schrieb:
Kirchhahn, danke für die Erklärung.
Der Hauptgrund liegt also in der befristeten Beschäftigung? Diese kann nur aus "wichtigem Grund" beendet werden. Wenn ich dich richtig verstanden habe fällt schlechtes Betriebsklima nicht unter die Kategorie. Du hast ja auch 2 Gründe angeführt.
Ich kann es mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Gericht von jmd (ganz allgemein) erwarten kann einen Job zu erledigen. Dass es als Kompromiss die 4 wöchige bzw 3 monatige Frist gibt ist ja noch nachvollziehbar. Aber ein Arbeitsvertrag unterscheidet sich ja auch immanent von einem Zuliefervertrag zB.Am End hab ich halt keinen plan wo und wie genau die rechtlichen Grenzen da austariert sind und welche Partei wo und wie was zugesprochen wird. Aber vom Grundsatz her muss jedes Arbeitsverhältnis kündbar sein, meinetwegen eben dann über Ausgleichszahlungen oder weiß ich was.
Zunächst muss man sagen, dass viele Aspekte des arbeitsrechtlichen Status von Profisportlern ungeklärt sind. Da zumindest die Profis der 1. und 2. Bundesliga keine mit typischen Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit aufweisen, werden eine Vielzahl von Ausnahmen wegen den Besonderheiten der Arbeitsleistung diskutiert.
Allgemein lässt sich sagen, dass der Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechtes bei befristeten Verträgen nicht nur zulässig ist, sondern sogar in § 15 Abs. 3 TzBfG als Regelfall angeordnet wird. Dementsprechend kann grundsätzlich auch im Arbeitsrecht erwartet werden, dass ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag eingehalten wird, wenn kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt.
Das Problem, dass eine vertragswidrige Arbeitsverweigerung bzw. ein Vertragsbruch kaum vollstreckbar sind, wird vertraglich häufig durch Vertragsstrafenklauseln geregelt. Diese sind grundsätzlich rechtlich zulässig. Anders als bei gewöhnlichen Arbeitnehmern könnte sich bei Profisportler auch ein Schadensersatzanspruch substantiiert begründen lassen.
Hinzu kommt die tatsächliche Gegebenheit, dass ein Profisportler angesichts der überschaubaren Anzahl von Arbeitgebern faktisch "erledigt" ist, wenn er bestimmte Dinge durchexerziert.
hugi98 schrieb:
Kirchhahn, danke für die Erklärung.
Der Hauptgrund liegt also in der befristeten Beschäftigung? Diese kann nur aus "wichtigem Grund" beendet werden. Wenn ich dich richtig verstanden habe fällt schlechtes Betriebsklima nicht unter die Kategorie. Du hast ja auch 2 Gründe angeführt.
Ich kann es mir nur schwerlich vorstellen, dass ein Gericht von jmd (ganz allgemein) erwarten kann einen Job zu erledigen. Dass es als Kompromiss die 4 wöchige bzw 3 monatige Frist gibt ist ja noch nachvollziehbar. Aber ein Arbeitsvertrag unterscheidet sich ja auch immanent von einem Zuliefervertrag zB.Am End hab ich halt keinen plan wo und wie genau die rechtlichen Grenzen da austariert sind und welche Partei wo und wie was zugesprochen wird. Aber vom Grundsatz her muss jedes Arbeitsverhältnis kündbar sein, meinetwegen eben dann über Ausgleichszahlungen oder weiß ich was.
Und nochmal an Helat..wie auch immer:
Bist du nicht Mod hier? Was soll so eine unqualifizierte Antwort!?
Denkst du ich schrieb hier was rein aus Langeweile aus Spaß aus getrolle?
Spar dir sowas ist einfach nur kindisch!
Ich gebe auch nochmal meinen Senf dazu. Bei Fußballverträgen hat das Arbeitsgericht im Fall von Heinz Müller damals entschieden, dass derartige Verträge befristete Arbeitsverträge sind, sodass gem. 620 III BGBdas ordentliche Künsigungsrecht gem. nach BGB nicht gilt sondern ausschließlich das TzBfG. Hiernach kann ein befristeter Vertrag gem. 15 III TzBfG nur gekündigt werden, wenn es einzel- oder traifvertraglich geregelt ist, was bei Fußballverträgen nicht der Fall sein dürfte.
Sinn dahinter ist, dass sowohl der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die befristete Zeit Plaunungssicherheit haben sollen, sodass eine ordentliche Kündigung daher nur wie schon erwähnt aus wichtigen Grund möglich ist.
Bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Fußballern) ist ein derartiges Vorgehen unumgänglich.
Stell dir doch mal vor, unsere drei Büffel hätten im Herbst einfach mal gekündigt. Dann hätten wir drei Stürmer weniger und dürften dazu nicht mal Ersatz holen, weil das Transferfenster zu ist.
Oder ein Veranstalter bucht einen Theater- Schauspieler, der einfach bei der Hälfte der Tour mal kündigt.
hugi98 schrieb:
Und nochmal an Helat..wie auch immer:
Bist du nicht Mod hier? Was soll so eine unqualifizierte Antwort!?
Denkst du ich schrieb hier was rein aus Langeweile aus Spaß aus getrolle?
Spar dir sowas ist einfach nur kindisch!
1. Immerhin fast. Sind schon andere daran gescheitert, das richtig zu kopieren.
2. Ja, bin ich.
3. Mir war nicht klar, dass das unqualifiziert sein würde.
Ich konnte mir schlicht nicht vorstellen, dass nach Bosman und weiteren, sich jährlich wiederholenden Diskussionen wegen verschiedenster Spieler, die aus welchen Gründen auch immer wechseln wollen und ganze Armadas an Anwälten bemüht haben, Drohkulissen auch sportlicher und unsportlicher Art (aussitzen, abbummeln ...) aufgebaut haben, dass beispielsweise Müller ja selbst die Befristung und Verlängerung zum Anlass genommen hatte auf einen unbefristeten Vertrag zu pochen etc. pp. allen Ernstes jemand glauben würde, dass noch nie zuvor jemand einen Blick ins Gesetz geworfen hat.
Insofern: vielleicht hatte ich nicht Getrolle aus Langeweile im Kopf, sondern eher ein arg plumpes und durchschaubares Späßchen, von dem ich bass erstaunt war, dass Leute darauf hereingefallen sind.
Aber da Du ja fragtest, ob ich hier Mod sei, will ich Dir das nochmal etwas weiter ausführen: ja und zwar schon länger. Ich könnte jetzt den Veh geben und behaupten, ich hätte schon alles erlebt aber das wäre dann ganz offensichtlich falsch. Stattdessen bekomme ich bildlich vor Augen geführt, dass Einstein eben doch mehr auf dem Kasten hatte als Armin.
Aufs "kindisch" muss ich nicht auch noch eingehen, oder?
hugi98 schrieb:
Bist du nicht Mod hier? Was soll so eine unqualifizierte Antwort!?
Ja, er ist Mod! Bei so einer Frage muss man wirklich annehmen, dass es ein Scherz sein soll.
Konnte ja echt niemand ahnen, dass jemand ernsthaft so eine Frage stellt.
Gude
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
hugi98 schrieb:
Gude
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Wenn dies so einfach wäre, würde wohl kein Verein mehr eine Ablöse bekommen.
Die Frage kann nicht Dein ernst sein!
Also so ganz und gar nicht.
War doch Spaß, oder?
Falls nicht: nein! Schön, dass ich helfen konnte.
Also so ganz und gar nicht.
War doch Spaß, oder?
Falls nicht: nein! Schön, dass ich helfen konnte.
hugi98 schrieb:
Gude
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
- Vernachlässigung der Beschäftigungspflicht
- Zahlungsverzug
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.
Also Stuttgart war insgesamt schon besser hatte am Anfang mehr Zug zum Tor auch verdient geführt das wurde direkt egalisiert und ab da schwammen sie ein bisschen machen glücklich aber auch nicht unverdient das 2:1 und dann nach dem 2:2 waren die wieder komplett von der Rolle.
Union wirkte insgesamt liitierter außer sie konnten den Ball zu dem bockstarkem Andersson bringen, der hatte ja allein 3 4 geile Chancen!
Union muss die wieder verunsichern, die Schwabos dürfen nicht ins Spiel kommen; gut möglich dass Union daheim das schaffen aber genauso möglich ist das sies mal wieder verkacken
101% pro Union!
Union wirkte insgesamt liitierter außer sie konnten den Ball zu dem bockstarkem Andersson bringen, der hatte ja allein 3 4 geile Chancen!
Union muss die wieder verunsichern, die Schwabos dürfen nicht ins Spiel kommen; gut möglich dass Union daheim das schaffen aber genauso möglich ist das sies mal wieder verkacken
101% pro Union!
Exil-Adler-NRW schrieb:
Also ich kann für Rönnow überhaupt keine Bewertung abgeben.
Das ist natürlich schwierig, aber in den Spielen, in denen er für Trapp spielte, war er gut.
Exil-Adler-NRW schrieb:
Habe aber persönlich die Vermutung, dass man Trapp nicht geholt hätte, wenn man so von Rönnow überzeugt gewesen wäre.
Lag wohl mehr an Rönnows Verletzung als an der allgemeinen Einschätzung seines Leistungsvermögens.
Exil-Adler-NRW schrieb:
Kann sich natürlich auch in dem Jahr jetzt geändert haben, da er Anfangs aus einer Verletzung herauskam und jetzt die ganze Saison fit war.
Und ein Jahr unter Moppes trainiert hat. Außerdem hat Zimbo ihn auch in der Muckibude fit gemacht.
Exil-Adler-NRW schrieb:
Insgesamt würde ich aber schon gerne Trapp behalten.
Ich hätte auch nichts dagegen, wenn er bleiben würde. Allerdings wäre das auch ein ziemlich teures Vergnügen. Unterm Strich habe ich aber auch das absolute Vertrauen in Rönnow. Und Trapp wurde hier auch für das eine oder andere Gegentor kritisiert.
Basaltkopp schrieb:Exil-Adler-NRW schrieb:
Also ich kann für Rönnow überhaupt keine Bewertung abgeben.
Das ist natürlich schwierig, aber in den Spielen, in denen er für Trapp spielte, war er gut.Exil-Adler-NRW schrieb:
Habe aber persönlich die Vermutung, dass man Trapp nicht geholt hätte, wenn man so von Rönnow überzeugt gewesen wäre.
Lag wohl mehr an Rönnows Verletzung als an der allgemeinen Einschätzung seines Leistungsvermögens.Exil-Adler-NRW schrieb:
Kann sich natürlich auch in dem Jahr jetzt geändert haben, da er Anfangs aus einer Verletzung herauskam und jetzt die ganze Saison fit war.
Und ein Jahr unter Moppes trainiert hat. Außerdem hat Zimbo ihn auch in der Muckibude fit gemacht.Exil-Adler-NRW schrieb:
Insgesamt würde ich aber schon gerne Trapp behalten.
Ich hätte auch nichts dagegen, wenn er bleiben würde. Allerdings wäre das auch ein ziemlich teures Vergnügen. Unterm Strich habe ich aber auch das absolute Vertrauen in Rönnow. Und Trapp wurde hier auch für das eine oder andere Gegentor kritisiert.
Ich habe die Torwartsache so im Kopf, dass zunächst fest mit FR geplant wurde und Wiedwald #2 war, dann kam relativ spontan /überraschend das Angebot mit Trapp und da hat mal halt zugeschlagen, weils einfach gut gepasst hat, von den Konditionen her und "Stallgeruch, Leader" etc.
Dass Trapp dann #1 wird/ist/war ist ja auch fast klar. Wiedwald haben wir ja dann im Winter (?) verliehen.
Ich kann mich noch an Interviews bzgl Trapp erinnern wos hieß
"So ein Angebot muss man wahrnehmen, sind froh so einen spieler angeboten zu bekommen" etc
Also geplant: Rönnow, Wiedwald, Zimmermann
Bonus: Trapp
Sehe ne Verlängerung mit Trapp eben auch als Bonus an
Endlich mal ein spannendes Saisonfinale!
geile Konferenz, Dortmund bitte liefern nächste Woche
und wir haben auch noch ein "Halbfinale" und ein Finale.
Wenn schon nicht in der EL dann in der BuLi den "Titel" holen
Morgen noch zweitliga Spaß und natürlich unser Spiel
diese Woche war eine der geilsten als Zuschauer
geile Konferenz, Dortmund bitte liefern nächste Woche
und wir haben auch noch ein "Halbfinale" und ein Finale.
Wenn schon nicht in der EL dann in der BuLi den "Titel" holen
Morgen noch zweitliga Spaß und natürlich unser Spiel
diese Woche war eine der geilsten als Zuschauer
hugi98 schrieb:
Man muss aber auch sagen, sollten wir in München gewinnen und denen so die Meisterschaft wegnehmen wäre das schon pervers geil.
So wie Dortmund spielt, spielen die dann Remis gegen Gladbach.
hugi98 schrieb:
Wieso gugt er sich das an? da waren doch 2 Verteidigungssituationen danach!?
Ohne diesen Zweikampf kommt es doch nie zu diesem Angriff. Also wenn er bei so einem Tor gegen uns das nicht aberkennen würde, würde ich dem Schiri den Kopf abreißen.
SGE_Werner schrieb:hugi98 schrieb:
Wieso gugt er sich das an? da waren doch 2 Verteidigungssituationen danach!?
Ohne diesen Zweikampf kommt es doch nie zu diesem Angriff. Also wenn er bei so einem Tor gegen uns das nicht aberkennen würde, würde ich dem Schiri den Kopf abreißen.
Aber in welchem zeitlichen Rahmen ist ne Situation noch zurückzupfeifen. Auf wahreTabelle würde zb diskutiert werden wgn Relevanz (die haben ja auch eigene Regeln) aber wie sieht die offizielle Linie bzgl VAR aus?
Wenn Wers Weiß : Werner
hugi98 schrieb:
Aber in welchem zeitlichen Rahmen ist ne Situation noch zurückzupfeifen
Gibt glaube ich keinen zeitlichen Rahmen sondern ob die Aktion eine direkte Auswirkung auf den Angriff hat, durch den das Tor fällt. Hier ist es einfach so, dass ohne diesen Zweikampf nie Bremen in so eine Kontersituation kommt. Die Eingriffsmöglichkeiten sind zwar noch da, aber nicht allzu groß. Würde das genauso pfeifen wie der Schiri hier.
Wäre das Ding fünf Ballkontakte früher irgendwo am Bremer Strafraum gewesen, wäre das was anderes.
Vor allem muss der Schiedsrichter das im Spiel sehen und abpfeiffen. Dann kommt es erst gar nicht zum VAR.
hugi98 schrieb:
Wieso gugt er sich das an? da waren doch 2 Verteidigungssituationen danach!?
Ohne diesen Zweikampf kommt es doch nie zu diesem Angriff. Also wenn er bei so einem Tor gegen uns das nicht aberkennen würde, würde ich dem Schiri den Kopf abreißen.
An Bremen habe ich große Hoffnung, die halten uns Hoffenheim aus dem Rücken!
Stuttgart und Schalke....uiuuiui das geht an die Konkurenz
Der Glub hat auch eher immer Pech gehabt aber BMG sah zuletzt auch nicht gut aus ein Unentschieden dort wäre super.
Am End haben wirs selbst in der Hand! Lasst uns die Saison vergolden!
Stuttgart und Schalke....uiuuiui das geht an die Konkurenz
Der Glub hat auch eher immer Pech gehabt aber BMG sah zuletzt auch nicht gut aus ein Unentschieden dort wäre super.
Am End haben wirs selbst in der Hand! Lasst uns die Saison vergolden!
Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.