Isaakson
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Isaakson
2-2 Bremen!!!
3zu7 schrieb:Isaakson schrieb:
Nein. Wie der BGH ja auch ausgeführt hat, wirken die Grundrechte mittelbar im Zivilrecht, weswegen ein Aussperren von Juden wohl gegen Art. 3 GG verstoßen würde.
Ok. Das verstehe ich. Im GG ist nicht zufälligerweise diese Unschuldsvermutung geregelt, die angeblich in einem Rechtsstaat gilt und - nach meinem Rechtsempfinden - auch nicht so einfach vom Hausrecht ausgehebelt werden sollte?
Die Unschuldsvermutung ist im Falle des Stadionverbotes nicht einschlägig. Wie ihr Name schon sagt, kommt sie dort zu Anwendung, wo es auf die Schuld einer Person ankommt, wie bspw im Strafverfahren.
Das Stadionverbot ist aber eine präventive Maßnahme, die losgelöst von der Schuld oder Unschuld angewendet werden kann. Hier reichen schon verständige Gründe, dass eine bestimmte Person in nicht allzu weiter Zukunft eine Störung verursachen wird.
3zu7 schrieb:schmeli schrieb:
Die Anforderungen an ein Hausverbot sind sehr gering.
Also können wir auch Juden jetzt den Zutritt verwehren? Ich verstehe das so.
Nein. Wie der BGH ja auch ausgeführt hat, wirken die Grundrechte mittelbar im Zivilrecht, weswegen ein Aussperren von Juden wohl gegen Art. 3 GG verstoßen würde.
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/zweite-liga/2009/10/30/msv-duisburg-feuert/trainer-peter-neururer.html
Oha, das ging jetzt doch schnell.
Mal sehen, wo Neururer als nächstes unterkommt
Oha, das ging jetzt doch schnell.
Mal sehen, wo Neururer als nächstes unterkommt
municadler schrieb:Isaakson schrieb:
Wehe wenn aus den Reihen von schwarz-gelb solch werthaltige Aussagen über "sozial niedrigere Schichten" getroffen worden wären.
Dann hätte es sicherlich schwerste Kritik für die Parteien der Besserverdiener gesetzt.
das mag durchaus sein , trotzdem wäre der Inhalt weiter richtig - leider sagst du innhaltlich nichts dazu .. du weisst wahrscheinlich warum...
Richtig.
concordia-eagle schrieb:
Du hast natürlich recht, dass die 50 + 1 Regel europarechtlich bedenklich ist, aber es bestehht durchaus die Möglichkeit, dass der EuGH die Regelung gleichwohl nicht aufhebt, da Sportverbänden in ihrem Regelungsbereich ein gewisser Spielraum gelassen wird. Und da diese Regelung m.E. niemanden benachteiligt oder bevorzugt, ist es für mich keineswegs sicher, dass der EuGH die Regelung kippt. Andererseit ist der EuGH allerdings auch wirklichkeitsfremd genug Profifußballer als ganz normale Arbeitnehmer anzusehen (das BAG übrigens auch).
Richtig und da der EuGH ja die praktische Wirksamkeit der Grundfreiheiten im Blick hat, würde er im vorliegenden Fall sicherlich eine Verletzung ansehen.
Außerdem sind ja nicht nur die Grundfreiheiten betroffen, sondern auch das europäische Kartellrecht - und da ist die Rechtsprechung recht klar, wann es bei sportlichen Regelungen greift und wann nicht.
Pedrogranata schrieb:Isaakson schrieb:
Im Zweifel sollte man dann vielleicht bei anderen Staaten nachfragen, die in ihren Verfassungen eine (oder mehrere) Nationalsprache(n) festgelegt haben - und hier insbesondere bei den Schweizern, bei denen Deutsch ua auch als Nationalsprache festegelegt ist.
In der "Willensnation" Schweiz ist nicht nur Deutsch, sondern auch Italienisch, Französich und Rätoromanisch Nationalsprache, wobei dort zwischen National- und Amtssprache nicht mehr unterschieden wird. Und Schwyzerdütsch ist da nicht mal dabei...
Richtig, auch ich habe das bei Wikipedia nachgesehen.
JaNik schrieb:
Isaakson, eine Frage an dich: Mir ist ja klar wie man eine Hauptstadt und die Landesfarben definiert. Aber auch nach 13 Semestern Germanistik hat mir kein Prof eine wirklich befriedigende Definition der deutschen Sprache geben können (die sinnvollste war da noch: "Die deutsche Sprache ist die Summe aller denkbaren deutschen Sätze." Prima).
Wieso soll ich etwas in eine Verfassung schreiben, dass ich nichtmal Beschreiben kann?
Es bedarf für eine Vorschrift, die symbolischen Charakter hat, auch sicherlich keiner Germanistik-Defintion des Wrotes "Sprache", sondern eine Auslegung im Sinne des Allgemeinverständnisses würde wohl genügen: Hochdeutsch und alle Dialekte, die unsere Sprachgemeinschaft ausmachen.
Im Zweifel sollte man dann vielleicht bei anderen Staaten nachfragen, die in ihren Verfassungen eine (oder mehrere) Nationalsprache(n) festgelegt haben - und hier insbesondere bei den Schweizern, bei denen Deutsch ua auch als Nationalsprache festegelegt ist.