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Isaakson

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Pedrogranata schrieb:
Isaakson schrieb:
[quote=PedrogranataWarum sich also nicht aufregen, hätten die Damen und Herren, die dieses Vorhaben vorantreiben, doch eigentlich wesentlich dringendere und sinnvollere Aufgaben zu bewältigen, mit denen sie sich stattdessen befassen könnten...


Na klar gibt es wichtigere Aufgaben, aber ich persönlich erachte eine solche Klarstellung im GG nicht verfehlt - immerhin ist darin ja schon geregelt, wer Deutscher ist, was unsere Hauptstadt ist und welche Farben unsere Nationalflagge hat. Warum dann nicht auch die Sprache manifestieren, wie es andere Länder bereits schon lange in ihren Verfassungen haben?



Weil eine Sprache kein staatliches Kennzeichen, staatliches Zugehörigkeitsmerkmal oder staatliches Symbol ist, sondern ein Kommunikationsmittel, dessen Auswahl außer in gesetzlich festgelegten Verfahren im Ermessen und in der Freiheit des Bürgers steht. [/quote]

Sieht man die Sprache nicht als typisches Erkennungsmerkmal eines Staates an, so ist die Sprache immer noch ein Symbol einer Nation, was sich dann auch in der Bezeichnung "Nationalsprache" niederschlagen würde.
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Pedrogranata schrieb:
Isaakson schrieb:
[quote=PedrogranataWarum sich also nicht aufregen, hätten die Damen und Herren, die dieses Vorhaben vorantreiben, doch eigentlich wesentlich dringendere und sinnvollere Aufgaben zu bewältigen, mit denen sie sich stattdessen befassen könnten...


Na klar gibt es wichtigere Aufgaben, aber ich persönlich erachte eine solche Klarstellung im GG nicht verfehlt - immerhin ist darin ja schon geregelt, wer Deutscher ist, was unsere Hauptstadt ist und welche Farben unsere Nationalflagge hat. Warum dann nicht auch die Sprache manifestieren, wie es andere Länder bereits schon lange in ihren Verfassungen haben?



Weil eine Sprache kein staatliches Kennzeichen, staatliches Zugehörigkeitsmerkmal oder staatliches Symbol ist, sondern ein Kommunikationsmittel, dessen Auswahl außer in gesetzlich festgelegten Verfahren im Ermessen und in der Freiheit des Bürgers steht. [/quote]

Das Festlegen einer Nationalsprache stünde einem Fortbestehen des Ermessens des Bürgers nicht entgegen.
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[quote=PedrogranataWarum sich also nicht aufregen, hätten die Damen und Herren, die dieses Vorhaben vorantreiben, doch eigentlich wesentlich dringendere und sinnvollere Aufgaben zu bewältigen, mit denen sie sich stattdessen befassen könnten...[/quote]

Na klar gibt es wichtigere Aufgaben, aber ich persönlich erachte eine solche Klarstellung im GG nicht verfehlt - immerhin ist darin ja schon geregelt, wer Deutscher ist, was unsere Hauptstadt ist und welche Farben unsere Nationalflagge hat. Warum dann nicht auch die Sprache manifestieren, wie es andere Länder bereits schon lange in ihren Verfassungen haben?


@Frankfurter-Bob

Ich hab eben mal in meinem Bücherregal nachgesehen....jetzt wo du es sagst wurde mir damals in der Oberstufe auch so ein Büchlein ausgeteilt. Hessische Landesverfassung und Grundgesetz. Buch oben hellgelb und unten fliederfarben....Dass das die ganzen letzten Jahre überstanden hat...  
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Frankfurter-Bob schrieb:
Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:


Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.


Wie ich schon die ganze Zeit gesagt haben: Sprachlich ändert sich durch eine Aufnahme einer "Nationalsprache" ins Grundgesetz nichts. Es wäre reiner Symbolcharakter, klarstellend etwas zu normieren, was eigentlich sowieso klar ist.
Meine Frage ging nur dahin, warum man sich über eine solche klarstellende Vorschrift so aufregt. Bei den Bestimmungen im GVG oder im VwVfG nörgelt auch keiner rum.


Was eher daran liegt, dass sich, meiner Erfahrung nach, kaum jemand mit dem Gerichtsverfassunggesetz oder Verwaltungsverfahrensgesetz beschäftigt, der es nicht muss. Ich wage zu behaupten, dass einige sogar noch nie von den beiden gehört oder gelesen haben.


Welcher Nicht-Jurist nimmt denn ernsthaft mal das Grundgesetz zur Hand? Das werden sicherlich auch die wenigsten sein.
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Pedrogranata schrieb:


Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.


Wie ich schon die ganze Zeit gesagt haben: Sprachlich ändert sich durch eine Aufnahme einer "Nationalsprache" ins Grundgesetz nichts. Es wäre reiner Symbolcharakter, klarstellend etwas zu normieren, was eigentlich sowieso klar ist.
Meine Frage ging nur dahin, warum man sich über eine solche klarstellende Vorschrift so aufregt. Bei den Bestimmungen im GVG oder im VwVfG nörgelt auch keiner rum.
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Pedrogranata schrieb:
Sehr schön. Also hast du den Vortrag über Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat jedenfalls für die Katz gehalten, denn um Grundrechte geht es, wie du (jetzt !) richtig feststellst, nicht.    


Nein, für die Katz war das nicht. Denn User JaNik hat in seinen Beispielen ausdrücklich nach Glaubens- und Pressefreiheit gefragt (siehe oben) und Antworten wollte ich ihm bezüglich dieser Grundrechte nicht schuldig bleiben.
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Pedrogranata schrieb:
Isaakson schrieb:
Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.



Besteht denn das Grundgesetz nur aus Grundrechten ?


Hat glaube ich niemand hier behauptet, insbondere geht das nicht aus meinem von dir zitierten Post hervor.

Pedrogranata schrieb:
Schon mal was vom Staatsorganisationsrecht gehört ??


Auch aus dem Staatsorga kann man keine Ansprüche gegen den Bürger herleiten.

Pedrogranata schrieb:
Soll "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch" ein Grundrecht werden ?


Auch das hat niemand behauptet, siehe eine Seite weiter vorne, auf der yeboah1981 schon den Symbolcharakter hervorgerufen hat.
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Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.
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JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.    

Dir ist schon klar, dass "gold" in der Heraldik in der Regel als gelb dargestellt wird.

Im übrigen kann ich deine Interpretation "was im GG steht, gilt nur für den Staat" nicht nachvollziehen. Was im GG gilt grundsätzlich und eben nicht nur für den Staat.


Falsch.
Adressat des Grundgesetzes ist der Staat, nicht der Bürger. Aus dem grundgesetz lassen sich keine Ansprüche gegen den Bürger ableiten.
Ich kann mich gegenüber einen Privatmann nicht auf meine Grundrechte berufen, Ausnahme: Sog. mittelbare Drittwirkung.
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Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.  
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JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.
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Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.  
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---------------------------Nikolov---------------------------------
Ochs---------Russ---------------Franz-----------------Spycher
-----------Schwegler-------Bajramovic------Chris-------------
Steinhöfer----------------------------------------------Meier---
---------------------------Libero----------------------------------


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Thriceguy schrieb:
Wo wir beim Thema verwirrend sind:

Was hält man hier so davon, "die" deutsche Sprache ins Grundgesetz zu verankern? FDP- und CDU-Befürworter, die mir das erklären können und wollen?

Welche deutsche Sprache wir denn da so gemeint? Ab welcher "Angliszismus-pro-Anzahl-deutscher-Wörter"-Dichte spreche ich eigentlich kein Deutsch mehr, sondern Denglisch? Wer regelt eigentlich, ab wann ein Wort, eine grammatikalische Form oder eine Redensart Deutsch ist, und wann nicht? Der Duden? In Zukunft das Grundgesetz?

Ich bin verwirrt. Aber vielleicht kommen wir ja dann auch mal einer Definition näher, die manchem ausländischem Mitbürger hilft zu verstehen, was man von ihm erwartet, wenn er unablässig aufgefordert wird doch bitte endlich Deutsch zu lernen...


Die "Deutsche Sprache" ist schon in anderen Gesetzen verankert, bei denen es deswegen auch keine Unstimmigkeiten gibt, weshalb ich mir das auch nicht bei einer Nennung im GG vorstellen kann.
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Maxfanatic schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Enkheimer_Adler schrieb:
Rosbacher_Adler schrieb:
Was ich nicht verstehe.

Letzte Saison in Karlsruhe bekam die Eintracht 40.000 Euro Strafe und man sprach von mangelnde Schutzes des Schiedsrichters etc.
Karlsruhe bekam aus dem gleichen Grund 15.000 Euro Strafe.

Dieses Mal bekommen wir auch 15.000 Euro Strafe, wegen mangelnden Schutzes.
Stuttgart bekommt aber "nur" 35.000 Euro Strafe und hier spricht man von Ausschreitungen?!



Gut,Karlsruhe war meiner Meinung nach auch etwas "Schlimmer"


Wobei man in Fall des VFB die Verletzungen der (ich glaube es waren sieben) Ordner nicht vergessen darf.  


Also, ohne da jetzt irgendwas bagatellisieren zu wollen- wenn die Verletzten bei den Ordnern genau so gezählt werden, wie die bei der Polizei, dann ist das auch eine Zahl, die man nur bedingt ernst nehmen kann. Bei der Polizei taucht ja ein Beamter schon in der Verletztenstatistik auf, wenn er nen blauen Fleck oder sowas hat. Nur ein Bruchteil der "verletzten" Polizisten ist dann auch tatsächlich auch nur kurzzeitig dienstunfähig.
Um 7 Ordner erwähnenswert zu verletzen, muss im Block schon was los sein, das hab ich in der Form nicht gesehen, habe nur gehört, dass es 1-2 schwerer erwischt haben soll. Die blauen Flecken von den anderen tue ich jetzt mal als Berufsrisiko ab, blaue Flecken hol ich mir bei der Arbeit im Lager auch ab und an mal ab.



Es ist müßig darüber zu diskutieren, wieviele Ordner genau verletzt wurden. Ein verletzer Ordner ist schon einer zu viel.
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yeboah1981 schrieb:
Vael schrieb:
grinch schrieb:
BamS: Ist Hertha Ihr bisher größter Klub?

FUNKEL: Ja, vom Namen her auf jeden Fall. Dazu ist Hertha meine größte Herausforderung. Zur Winterpause wünsche ich mir, auf Platz 13 zu stehen. Und die Stadt Berlin ist klasse. Die gefällt auch sicher meiner Freundin Anja.


Quelle: http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/vereine/hertha/2009/10/11/friedhelm-funkel/ich-rette-hertha.html

So so, da ist der Name "Hertha BSC" also größer einzuschätzen als der von Eintracht Frankfurt.


Objektiv gesehen? Ja ist es, so ganz ohne Eintrachtbrille, heißt aber noch lange net das man die Hertha dafür mögen muss.  

Objektiv gesehen? Nö!
http://www.fussballdaten.de/bundesliga/ewigetabelle/



Also istd er FCK vom Namen her ein größer Klub als wir. Und der FC auch.  
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Stoppdenbus schrieb:
Isaakson schrieb:
Absolut genau meine Meinung. Gerade die Schweizer sind diejenigen, die immer mal kostenlos nach Deutschland auf die Autobahn fahren, um dort ihre Autos auszutesten (wenn man mal in einschlägige Autoforen schaut).


Skandal! Daran geht unsere Wirtschaft zu Grunde.


Nun, so ganz verkehrt liegst du hier mal ausnahmsweise nicht.
Da die deutschen Bundesautobahnen auf Grund der geographischen Lage bereits erheblich und in einem immer weiteren wachsenden Maße von ausländischen Nutzern, die hier keinerlei Abgaben leisten, befahren werden bleiben die Kosten für Ausbesserung / Instandhaltung etc einzig und allein am deutschen Steuerzahler hängen. Durch eine Autobahnmaut werden diese kosten auch den Ausländern auferlegt.
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Stoppdenbus schrieb:
Isaakson schrieb:
Absolut genau meine Meinung. Gerade die Schweizer sind diejenigen, die immer mal kostenlos nach Deutschland auf die Autobahn fahren, um dort ihre Autos auszutesten (wenn man mal in einschlägige Autoforen schaut).


Aber dafür dann vom Netto kräftig abdrücken, oder wie?



Kläre uns doch einmal auf, wie hoch die Pkw-Maut sein soll. Du scheinst da mehr zu wissen.
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Basaltkopp schrieb:
Zur Maut:
Auf jeden Fall finde ich es nur gerecht, dass z.B. Österreicher und Schweizer, wo wir schon seit Jahren Geld abdrücken müssen, dann auch bei uns zahlen müssen.


Absolut genau meine Meinung. Gerade die Schweizer sind diejenigen, die immer mal kostenlos nach Deutschland auf die Autobahn fahren, um dort ihre Autos auszutesten (wenn man mal in einschlägige Autoforen schaut).