>

Riedadler

16509

#
RPMcMurphy schrieb:
Riedadler schrieb:
ich kann den uusee-player nicht downloaden. erst geht es megalangsam und dann geht gar nix mehr...tvants nur werbung...alles kacke


bei tv ants warten im menüfenster bis 10 % gebuffert dann noch die oben beschreibenen einstellungen im player.. sollte funzen



ich habe überhaupt kein menüfensterm und der buffer wird nicht in % sondern in sekunden angezeigt.
#
ich kann den uusee-player nicht downloaden. erst geht es megalangsam und dann geht gar nix mehr...tvants nur werbung...alles kacke
#
JoeSkeleton schrieb:


yepp,bis der feddisch is,is die erste Hälfte rum...tvants-link geht aber,den guck ich jetzt


bei tvants kommt immer nur werbung bei mir...
#
SGE-2001 schrieb:
JoeSkeleton schrieb:
NDA schrieb:
[quote=SGE-2001]Also UUSee läuft bei mir ganz gut (bissel warten, dann hört das Geruckel auf).

http://oversea.uusee.com/download/UUSee_Setup_2008_Oversea.exe
bei mir steht da immer nur,: Firefox weiß nicht, wie diese Adresse geöffnet werden soll, da das Protokoll (uusee) mit keinem Programm verknüpft ist.


software runterladen...




Hiermit geht's bei mir.

http://oversea.uusee.com/download/UUSee_Setup_2008_Oversea.exe


Der Software-Download ist voll langsam. Das macht mich irgendwie alles ganz traurig
#
Zundor schrieb:
tvants kommt nur werbung???


ja bei mir auch...
#
unter welchem link läuft denn was bei euch?
#
Irgendwelche neuen Vorschläge?

Gruß ausm Amiland!
#
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Live-Streams.

Wir haben Ihr Anliegen überprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass es leider nicht möglich ist aus dem Ausland sowie Inland Live-Streams der aktuellen Bundesligasaison auf bwin.de zu schauen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte wieder an uns, unser Service Team hilft Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Customer Service Team bei bwin

bwin bekennt sich zu verantwortungsvollem Spielen



Tja das wird wohl nix...weiß sonst keiner mehr was außer die normalen Live-Streams die hier immer so rumgeistern?
#
Hat jemand Erfahrungen mit Bwin?
#
Das ist genau mein Thread, bin ab dieser Woche für den Rest der Saison in den Staaten. Ist es nicht so, dass man mit einem bwin-Konto aus dem Ausland die Bundesliga schauen kann? Was gibt es noch für Optionen?
#
mzadler schrieb:
Chriss12 schrieb:
weiss denn jemand wer alles auf der ersatzbank gegen den ofc saß?


der Kicker...  


Vielleicht hättest du vor deinem Post mal suchen sollen, es steht nämlich nicht im kicker, zumindest nicht in der Online-Ausgabe Ich hatte heute auch erfolglos nach der Information gesucht wer auf der Bank saß.
#
Schmahl24 schrieb:
Und unsere Eintracht tritt seit 4 Jahren nur auf der Stelle rum


Sich als angehende Fahrstuhlmannschaft nach drei Abstiegen wieder in der Bundesliga zu etablieren ist also "auf der Stelle rumtreten" - so kann mans natürlich auch sehen.
#
Adler78 schrieb:
ATlien schrieb:
Sehr gute Antwort von Maik Franz auf die Frage ob er der Badboy der Liga ist das mit dem fair hat er ganz schnell wieder gestrichen


Hab ich auch gemerkt      "...mit allen fair... äähhhh Mitteln"

*brüller*


Verhör ich mich oder wird er gleich im ersten Satz des Beitrag als "Marc Franz" vorgestellt?
#
Danke. Würde mich aber doch schwer wundern wenn es mehr wäre als der Freibetrag,
#
Sie muss aber übers Jahr inklusive Kindergeld unter dem Freibetrag von 7.834 Euro (oder war der damals niedriger) liegen, right?
#
Okay!
#
Und was ist wenn sie die Lohnsteuerkarten bzw. die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen verschlampt hat...?
#
Bigbamboo schrieb:
Riedadler schrieb:
...
Klingt ja alles schon mal ganz gut! Was ist nochmal genau die "Veranlagung"?

Umgangssprachlich die Steuererklärung.


Ja so ähnlich dacht ich mir das schon - danke für die Infos! (Wenn das klappt sollte sie net nur ein Bier sondern mindestens nen Kasten schmeissen...)
#
HessiP schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Für 2007 kann sie noch eine Veranlagung gemäß § 46 (2) EStG i.V.m §170 (2) AO beantragen.

Ich nehme ein Bier.  ,-)  


Kannst du das nochmal genauer erläutern, da das auch für mich von Interesse ist!


§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
(1) (weggefallen)
(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

1.
   wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;
2.
   wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat; das gilt nicht, soweit nach § 38 Abs. 3a Satz 7 Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern für den Lohnsteuerabzug zusammengerechnet worden ist;

§ 170 Beginn der Festsetzungsfrist

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn

1.
   eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt,
2.
   eine Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu zahlen ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem für den Steuerfall Steuerzeichen oder Steuerstempler verwendet worden sind, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuerzeichen oder Steuerstempler hätten verwendet werden müssen.


Klingt ja alles schon mal ganz gut! Was ist nochmal genau die "Veranlagung"?
#
Hallo, eine Frage an die Experten:

Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung läuft ja normalerweise am 31.05. ab soweit ich weiß. In dem Fall hier geht es um eine Studentin, der ich grade eröffnet hab dass sie für das letzte und auch für das vorletzte Jahr Lohnsteuer von ihrem Nebenjob zurück erhalten hätte, wenn sie mal eine Steuererklärung gemacht hätte. Stellt sich jetzt natürlich die Frage, ob es denn nun zu spät ist oder nicht (vor allem für das vorletzte Jahr). Ich hab mal bissl nachgeforscht und allerlei Fristverschiebungsgründe rausgefunden, allerdings war Unwissenheit, weil man noch nie eine Steuererklärung gemacht hat, dabei nicht aufgelistet.
Also: Danke für hilfreiche Beiträge ( und blöde Sprüche bitte stecken lassen ).

Gruß,
Riedi