
Tackleberry
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Tackleberry
Basaltkopp schrieb:
Meine Mutter hat auch keine Ahnung von Fußball
Quelle?
Woher wusste ich schon beim Thread-Namen, dass hier mal wieder für eine Ghetto-Hiphop-Nummer getrommelt wird...
Ist die Waage eigentlich geeicht?
WurstBlinker schrieb:akinoba schrieb:WurstBlinker schrieb:
aber der schnellste warst du
Das war auch mein einziges Ziel
Lass das net die Frauenwelt hören !
So nah war ich noch nie an der Schnuffel dran
WurstBlinker schrieb:Tackleberry schrieb:
Wo befinde ich mich denn gerade im Ranking?
Platz 14 mit drei annern Usern
eine sehr beliebte Zahl
Ich hab´ zuerst gefragt!
Wo befinde ich mich denn gerade im Ranking?
Leopard schrieb:
Warst du denn im letzten Jahr schön artig?
39
Hab´ jetzt auch mal getippt, was der Pipibecher vom Blinki wiegt.
Möchte mich an dieser Stelle nochmal dafür bedanken, dass ihr euch heute so ausgiebig mit meiner Frage auseinandergesetzt habt.
Ich bin mir zwar noch immer nicht sicher, wie ich nun weiter vorgehe. Aber ich denke "erstmal abwarten" dürfte nicht allzu verkehrt sein - es läuft mir ja nichts weg.
Der hier beschriebene Fall 1 macht mir Mut, dass Stefan´s Variante doch stimmen könnte. Naja, schau´n mer mal. :neutral-face
Ich bin mir zwar noch immer nicht sicher, wie ich nun weiter vorgehe. Aber ich denke "erstmal abwarten" dürfte nicht allzu verkehrt sein - es läuft mir ja nichts weg.
Der hier beschriebene Fall 1 macht mir Mut, dass Stefan´s Variante doch stimmen könnte. Naja, schau´n mer mal. :neutral-face
stefank schrieb:Tackleberry schrieb:
Nun also die große Frage: was tun bzw. wie lange warten, bis ich das Gerät entpacken und benutzen darf. Wobei die Tendenz eher zum "Verschenken" ginge - schließlich ist ja bald Weihnachten.
Für den Fall, dass man der völlig rechtsirrigen Auffassung eines Vorliegens von Abs. 2 ist, wird es undurchsichtig. Es werden in den Extremen Aufbewahrungsfristen von vier Wochen bis drei Jahren als vertretbar angesehen.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du die Gegenseite unter angemessener Fristsetzung zur Abholung aufforderst, und gleichzeitig mitteilst, dass du nach Ablauf der Frist von einer Aufgabe des Eigentums ausgehst.
Die Spanne von bis zu 3 Jahren habe ich auch bereits in Internetforen entdeckt. Aber der Fall war dort immer mehr oder weniger anders als meiner, daher war ich mir nicht sicher ob ich es wirklich als Maßstab nehmen kann.
Firma schreiben und eine Frist setzen - klingt vernünftig, aber erstmal warte ich wohl einfach noch eine Weile ab. Vielleicht melden die sich ja doch noch, dann ist meine Frage eh obsolet. Und andernfalls wird so ein herumliegendes Gerät ja nicht gerade wertvoller, wenn die OVP zum Beispiel doch durch irgendwas beschädigt oder verschmutzt wird. Vielleicht wollen die das Gerät in ein paar Monaten dann gar nicht mehr haben ...
DerGeyer schrieb:
Hab da mal nen Bericht gesehen, wo Rattenfänger wahllos Pakete mit Haushaltsartikeln an Leute geschickt haben.
Die Leute sollten dann eine beigelegte, überteuerte Rechnung bezahlen.
In solchen Fällen wo du weder ein Paket bestellst, noch den Absender kennst, wurde gesagt dass man es behalten darf und die Rattenfängerrechnung nicht bezahlen muss.
Ist aber leider nicht ganz so einfach, wie du ja auch an der Diskussion der Fachleute oben siehst. Denn es lag keine Rechnung dabei (nur ein Lieferschein, ausgestellt an mich).
Wie beschrieben dachte ich zuerst, das Gerät irgendwo gewonnen zu haben. Ich nehme hin und wieder an Gewinnspielen teil, und hatte auch schon den ein- oder anderen kleineren Gewinn. Und manche Gewinne wurden mir, genau wie der Kaffeeautomat, ohne Anschreiben oder ähnlichem zugeschickt. Doch konnte ich in diesen Fällen dann meist von mir aus nachvollziehen, bei was ich es gewonnen haben könnte, oder micht in manchen Fällen auch auf Gewinnerbekanntgabe-Seiten bei den jeweiligen Veranstaltern wiederfinden.
Da dies jedoch alles diesmal nicht der Fall war, rief´ ich bei der Versenderfirma an. Eigentlich dachte ich, die würden mir nur in Erinnerung bringen bei was ich da teilgenommen und das Gerät gewonnen hatte. Doch dann wurde ich enttäuscht, als man mir sagte dass es sich dabei vermutlich um einen Fehler handeln würde. Die Dame wusste aber auch nicht so genau, wie er zustandegekommen ist und ob es überhaupt einer ist, geschweige denn wer ihn zu verantworten hat. Daher schickte sie eine Rundmail an alle Mitarbeiter die dafür in Frage kamen, und sagte mir, man würde sich am Montag bei mir melden.
Aber wie gesagt: heute ist Donnerstag, und ich habe noch nix gehört.
Vielen Dank schon mal an euch alle. Ich lese fleißig mit, kann jedoch noch keine eindeutige Tendenz erkennen. Wie gesagt: dem Paket war eigentlich nicht zu entnehmen, dass es nicht für mich bestimmt war. Dass mir auf einem zerknitterten Zettel der Name einer mir unbekannten Firma auffiel, ohne Adresse, war eher dem Zufall geschuldet.
Zuerst dachte ich ja, ich hätte das Gerät irgendwo gewonnen. Kann schon sein, da ich hin und wieder bei Gewinnspielen mein Glück versuche. Aber ohne Anschreiben kam mir das dann so komisch vor, dass ich bei dem Versender anrief. Damit habe ich ja quasi meine Informationspflicht, falls es denn eine gibt, erfüllt.
Nun also die große Frage: was tun bzw. wie lange warten, bis ich das Gerät entpacken und benutzen darf. Wobei die Tendenz eher zum "Verschenken" ginge - schließlich ist ja bald Weihnachten.
Zuerst dachte ich ja, ich hätte das Gerät irgendwo gewonnen. Kann schon sein, da ich hin und wieder bei Gewinnspielen mein Glück versuche. Aber ohne Anschreiben kam mir das dann so komisch vor, dass ich bei dem Versender anrief. Damit habe ich ja quasi meine Informationspflicht, falls es denn eine gibt, erfüllt.
Nun also die große Frage: was tun bzw. wie lange warten, bis ich das Gerät entpacken und benutzen darf. Wobei die Tendenz eher zum "Verschenken" ginge - schließlich ist ja bald Weihnachten.
Ich letzte Woche ein Paket von einer Elektronikfirma erhalten, obwohl ich nichts bestellt hatte. Vor Ewigkeiten hatte ich mal etwas ganz anderes bei denen gekauft, daher haben sie wahrscheinlich noch immer meine Adresse.
Inhalt des Pakets: ein nagelneuer Kaffeevollautomat. Auf dem Paket stand meine Adresse als Empfängeradresse. Im Paket befand sich nur ein Lieferschein, ebenfalls auf mich ausgestellt, sowie das originalverpackte Gerät, sowie ein Zettel, auf dem neben einem fetten Barcode noch der Name einer mir unbekannten Firma stand.
Ich rief bei der Firma an, die mir das Paket zugesendet hatte, und dort war man ratlos. Man vermutete, dass das Paket für die Firma bestimmt war die auf dem Zettel mit dem Barcode stand, und versehentlich an mich geschickt wurde. Man würde die Sache nun klären und mich direkt nach dem Wochenende erneut kontaktieren.
Das Wochenende ist nun vorbei, es sind fast 4 Tage vergangen, und ich habe bislang nichts mehr von der Firma gehört.
Hat jemand mit juristischem Fachwissen eine Ahnung, wie ich mich nun verhalten soll? Mir ist klar, dass das Gerät (noch) nicht mir gehört, daher lasse ich auch derzeit noch die Finger davon. Mir ist auch klar, dass ich eine Aufbewahrungspflicht habe, jedoch nicht verpflichtet bin das Paket proaktiv zurückzuschicken. Und nochmal melden werde ich mich bei der Firma nicht.
Gibt es den Fristen, wie lange ich das Gerät nun bei Seite legen muss bis ich es behalten darf?
Für eure fundierten Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Inhalt des Pakets: ein nagelneuer Kaffeevollautomat. Auf dem Paket stand meine Adresse als Empfängeradresse. Im Paket befand sich nur ein Lieferschein, ebenfalls auf mich ausgestellt, sowie das originalverpackte Gerät, sowie ein Zettel, auf dem neben einem fetten Barcode noch der Name einer mir unbekannten Firma stand.
Ich rief bei der Firma an, die mir das Paket zugesendet hatte, und dort war man ratlos. Man vermutete, dass das Paket für die Firma bestimmt war die auf dem Zettel mit dem Barcode stand, und versehentlich an mich geschickt wurde. Man würde die Sache nun klären und mich direkt nach dem Wochenende erneut kontaktieren.
Das Wochenende ist nun vorbei, es sind fast 4 Tage vergangen, und ich habe bislang nichts mehr von der Firma gehört.
Hat jemand mit juristischem Fachwissen eine Ahnung, wie ich mich nun verhalten soll? Mir ist klar, dass das Gerät (noch) nicht mir gehört, daher lasse ich auch derzeit noch die Finger davon. Mir ist auch klar, dass ich eine Aufbewahrungspflicht habe, jedoch nicht verpflichtet bin das Paket proaktiv zurückzuschicken. Und nochmal melden werde ich mich bei der Firma nicht.
Gibt es den Fristen, wie lange ich das Gerät nun bei Seite legen muss bis ich es behalten darf?
Für eure fundierten Antworten bedanke ich mich im Voraus.