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Die Bengalo-Zündler in unserem Block kotzen mich an!

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BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Irrelevant, ob staatlich oder nicht. Wenn dem so ist, dann wären sämtliche Urteile des DFB der Vergangenheit null und nichtig, sind sie aber nicht. Zudem kann die Eintracht zivilrechtlich Schadensersatz einklagen.
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BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Ohne Anspruch auf juristisch einwandfreie Formulierung. Die Bundesligisten haben sich verpflichtet, die Urteile der DFL anzuerkennen. Wenn da Strafen ausgesprochen werden, müssen die dementsprechend bezahlt werden und können selbstverständlich vom Verursacher eingefordert werden, sofern die Eintracht ihre Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen ist. Was in diesem Fall durch die intensive Mitarbeit bei der Indentifizierung dieser ******** in meinen Augen klar der Fall ist.

Mein Wunsch:
Kein Geisterspiel, dafür eine richtig fette Geldstrafe!
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Highland-Eagle schrieb:
BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Dazu noch in Abwesenheit des eigentlichen Täters.
Meiner Meinung nach wäre es die Mindestvoraussetzung für eine Weitergabe der DFB-Geldstrafe, dass der Beschuldigte rechtlich vor dem DFB-"Gericht" vertreten wird.


Beschuldigte vor dem DFB-Gericht ist die Eintracht.
Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass sich diese ******* dann nicht sowieso noch um Kopf und Kragen reden würden.
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Schobberobber72 schrieb:
TEKKNO180968 schrieb:
InternetPoser schrieb:
sorry, aber ich konnte petzen noch nie leiden. bei uns war es in der schule so, wenn einer scheiße gebaut hat gabs auf die ohren und ihm wurde klar gemacht dass das so net läuft,  


Selbstjustiz ist natürlich auch eine Lösung....  


Selbstjustiz, ich bitte dich! Es geht doch nicht darum, die Typen zu lynchen, sondern Ihnen mal einen Satz heiße Ohren als erzieherische Maßnahme zu verpassen.

Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass das der einzige Weg ist, der letztlich tatsächlich dauerhaften Erfolg verspricht. Die Jungs müssen aus den eigenen Reihen mal eins auf die 12 bekommen, dann ist das Thema erledigt, ohne dass den Jungs gleich das komplette Leben versaut wurde oder die Masse der vernünftigen Fans darunter zu leiden hätte.

Ich bin sicher, dass diese "Selbstjustiz"  letztlich auch den Betroffenen lieber wäre, als ne Anzeige....


"Einen Satz heiße Ohren als erzieherische Maßnahme" nennst du keine Selbstjustiz? Niemand gibt dir das Recht einen Menschen zu "erziehen", der eine Straftat begangen hat. Wenn du nicht aufpasst bist am Ende du derjenige, der wegen Beleidigung oder Körperverletzung angehört und evtl. bestraft wird.

Die Fans sollten nur eines tun: Es der Polizei melden. Alles andere wäre Selbstjustiz und zudem wohl kaum zielführend. Zumal nicht davon ausgegangen werden darf, das sich die Bengalozünder etwas sagen lassen und es demnach durchaus ausarten könnte. Denn der gesunde Menschenverstand war schon beim Zünden des Bengalos offensichtlich nicht vorhanden.

Letztlich geht`s auch nicht darum, was den Betroffenen lieber wäre, sondern wie die Masse am effektivsten vor den Brüdern geschützt werden kann.
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Basaltkopp schrieb:
BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Ohne Anspruch auf juristisch einwandfreie Formulierung. Die Bundesligisten haben sich verpflichtet, die Urteile der DFL anzuerkennen. Wenn da Strafen ausgesprochen werden, müssen die dementsprechend bezahlt werden und können selbstverständlich vom Verursacher eingefordert werden, sofern die Eintracht ihre Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen ist. Was in diesem Fall durch die intensive Mitarbeit bei der Indentifizierung dieser ******** in meinen Augen klar der Fall ist.

Mein Wunsch:
Kein Geisterspiel, dafür eine richtig fette Geldstrafe!


Ich denke mal das DFB Sport- oder Bundesgericht wird nur Urteile über Personen oder Vereine fällen können, die im DFB organisiert sind. Die Eintracht müsste die Strafe von dort also Zivilrechtlich anmelden, eine Schadensersatzklage gegen die identifizierten Täter stellen. Ob dem Schadensersatzanspruch dann stattgegeben wird und welcher Umfang abgedeckt wird ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Einfach die Rechnung weiterreichen is jedenfalls nich drin
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Basaltkopp schrieb:
Highland-Eagle schrieb:
BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Dazu noch in Abwesenheit des eigentlichen Täters.
Meiner Meinung nach wäre es die Mindestvoraussetzung für eine Weitergabe der DFB-Geldstrafe, dass der Beschuldigte rechtlich vor dem DFB-"Gericht" vertreten wird.


Beschuldigte vor dem DFB-Gericht ist die Eintracht.
Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass sich diese ******* dann nicht sowieso noch um Kopf und Kragen reden würden.  


Stimmt vollkommen, das ist ja das Problem.
Ich finde es ein wenig fragwürdig, wenn von diesem "Gericht" eine, in Relation, exorbitante Geldstrafe verhängt wird, ohne dass der Zündler, der nachher die Geldstrafe zu zahlen hat, von einem Anwalt vertreten wird.
Es geht ja hier wirklich um gigantische Summen.
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Highland-Eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Highland-Eagle schrieb:
BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Dazu noch in Abwesenheit des eigentlichen Täters.
Meiner Meinung nach wäre es die Mindestvoraussetzung für eine Weitergabe der DFB-Geldstrafe, dass der Beschuldigte rechtlich vor dem DFB-"Gericht" vertreten wird.


Beschuldigte vor dem DFB-Gericht ist die Eintracht.
Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass sich diese ******* dann nicht sowieso noch um Kopf und Kragen reden würden.  


Stimmt vollkommen, das ist ja das Problem.
Ich finde es ein wenig fragwürdig, wenn von diesem "Gericht" eine, in Relation, exorbitante Geldstrafe verhängt wird, ohne dass der Zündler, der nachher die Geldstrafe zu zahlen hat, von einem Anwalt vertreten wird.
Es geht ja hier wirklich um gigantische Summen.


Die Eintracht als Beschuldigte wird ja vor dem DFB-Gericht durch einen Anwalt vertreten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der ******* wird ja dann im Zivilprozess von einem Anwalt vertreten. Zudem kann für so einen die Strafe gar nicht hoch genug sein!
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Ich bin kein Anwalt. Bei Versicherungsregress liegt die gesetzliche Grenze bei 5000€. Wie das in diesem Falle aussieht, weiss ich nicht. Finanziell ist das für einen Ottonormalverbraucher natürlich Unzumutbar. Selbst ein paar Tausende tun für die meisten von uns schon richtig weh.
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Basaltkopp schrieb:
Highland-Eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Highland-Eagle schrieb:
BG-On schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Doch! Das gab es des öfteren! Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, kann in Haftung genommen werden. Ich finde das auch richtig so. Wer besoffen einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss diesen auch begleichen.


Das ist richtig, da spricht aber auch kein nicht-staatliches Gericht eine willkürliche Strafe aus...


Dazu noch in Abwesenheit des eigentlichen Täters.
Meiner Meinung nach wäre es die Mindestvoraussetzung für eine Weitergabe der DFB-Geldstrafe, dass der Beschuldigte rechtlich vor dem DFB-"Gericht" vertreten wird.


Beschuldigte vor dem DFB-Gericht ist die Eintracht.
Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass sich diese ******* dann nicht sowieso noch um Kopf und Kragen reden würden.  


Stimmt vollkommen, das ist ja das Problem.
Ich finde es ein wenig fragwürdig, wenn von diesem "Gericht" eine, in Relation, exorbitante Geldstrafe verhängt wird, ohne dass der Zündler, der nachher die Geldstrafe zu zahlen hat, von einem Anwalt vertreten wird.
Es geht ja hier wirklich um gigantische Summen.


Die Eintracht als Beschuldigte wird ja vor dem DFB-Gericht durch einen Anwalt vertreten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der ******* wird ja dann im Zivilprozess von einem Anwalt vertreten. Zudem kann für so einen die Strafe gar nicht hoch genug sein!


Aber in dem ersten Prozess zwischen Eintracht Frankfurt und dem DFB wird ja im Prinzip schon der Streitwert für den Zivilprozess festgelegt.
Insofern stellt sich für mich die Frage, ob das nicht eigentlich schon Teil des Zivilprozesses ist und der Zündler anwaltlich vertreten werden müsste.

Wahrscheinlich wird das ganze aktuell schon im Rahmen der bestehenden Gesetze laufen. Das ist nur mein persönliches Rechtsempfinden.
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Eintracht_2000 schrieb:
Ich bin kein Anwalt. Bei Versicherungsregress liegt die gesetzliche Grenze bei 5000€. Wie das in diesem Falle aussieht, weiss ich nicht. Finanziell ist das für einen Ottonormalverbraucher natürlich Unzumutbar. Selbst ein paar Tausende tun für die meisten von uns schon richtig weh.


Das ist in meinen Augen auch falsch. Versicherungsregress gibts nur bei (grober) Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz zahlt eine Versicherung sowieso nicht und somit wäre der Verursacher für den kompletten Schaden haftbar!
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Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.
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tani1977 schrieb:
Hasenfuss schrieb:
Cino schrieb:
Hasenfuss schrieb:
Ich habe soeben die Stellungnahme von HB in der FAZ gelesen. HB versucht  einen schlanken Fuß zu machen ohne zu bedenken, dass die Eintracht Hausherr ist und damit für alles was sich auch auf den Tribünen abspielt verantwortlich ist. Nachdem diese Pyro-Vorfälle schon monatelang stattfinden muss man doch feststellen, dass der Verein bislang wenig bis gar nichts erreicht hat. Nur Sprechen und den Zeigefinger heben bringt doch nichts.
Wann endlich wird richtig überwacht, herausgepickt und angezeigt? Wann? Sicher kostet das Geld aber die jetzt anstehenden Strafen werden auch erheblich sein.  


der verein ist nicht die exekutive. oder soll die eintracht nun auch noch polizeiliche aufgaben übernehmen? und dazu in fremden stadien...


Der Verein ist als Mieter für alles, was sich in der Commerzbank-Arena während seiner Veranstaltung abspielt, verantwortlich. Wer denn sonst? Wenn er mit seinen Kräften nicht für Ordnung sorgen kann, muss er die Behörde einschalten.


und wann war das letzte mal pyro im eigenen stadion?


08.12.2002 Eintracht Frankfurt - Rot-Weiss Oberhausen in der 88. Minute (an diesem Tag wurde die alte Gegengerade verabschiedet. Pyro sollte nach dem Abpfiff gezündet werden, erfolgte jedoch zu früh nach dem späten Führungstor durch Skela)

07.05.2011 Eintracht Frankfurt - 1. FC Köln beim Einlauf der Teams sowie nach dem Abpfiff

29.04.2012 Eintracht Frankfurt - TSV 1860 München bei der Choreo (wohl genehmigt ?) und nach dem Abpfiff

Von ständig oder oft zu reden, ist hier in der Tat übertrieben. Insofern stellt sich die Frage, was soll Eintracht Frankfurt als Veranstalter der Heimspiele denn verändern bzw. verschärfen? Dies wäre nichts als reiner Aktionismus.
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Ergänzung: Könnte mir als Lösung  für solche Fälle vorstellen, dass beispielsweise die Stadionordnung, die man durch Kauf der Eintrittskarte konkludent anerkennt, beinhaltet, dass der Stadionbesucher für durch von ihm verübte Handlungen während des Stadionbesuchs verursachte Strafen für die beteiligten Vereine, zu haften hat. Ist ja vielleicht auch schon so. Bin ja auch nur Laie
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Zivilrechtlich nicht haltbar und nutzt bei Auswärtsspielen auch nichts.
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Basaltkopp schrieb:
Eintracht_2000 schrieb:
Ich bin kein Anwalt. Bei Versicherungsregress liegt die gesetzliche Grenze bei 5000€. Wie das in diesem Falle aussieht, weiss ich nicht. Finanziell ist das für einen Ottonormalverbraucher natürlich Unzumutbar. Selbst ein paar Tausende tun für die meisten von uns schon richtig weh.


Das ist in meinen Augen auch falsch. Versicherungsregress gibts nur bei (grober) Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz zahlt eine Versicherung sowieso nicht und somit wäre der Verursacher für den kompletten Schaden haftbar!


Was ich damit sagen wollte ist, das niemand in den sicheren Ruin getrieben werden sollte. Es sollte alles im Rahmen bleiben. Es ist zudem abzuwarten, ob es zu Schadensersatzforderungen kommt....verdient hätten diese D***** es allemal.
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Private Insolvenz - 7 Jahre und alles ist wieder gut    
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uebersteiger5.1 schrieb:
Private Insolvenz - 7 Jahre und alles ist wieder gut    


Bist Du Dir da ganz sicher?
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uebersteiger5.1 schrieb:
Private Insolvenz - 7 Jahre und alles ist wieder gut    


Nein
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uebersteiger5.1 schrieb:
Private Insolvenz - 7 Jahre und alles ist wieder gut    


Nö.
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Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.


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