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Die Bengalo-Zündler in unserem Block kotzen mich an!

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Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

Sowas eben?!


Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.


Ja schon,  aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.

Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.


Wenn die Vase mutwillig bzw. vorsätzlich zerstört wird, hat aber u. U. die Versicherung Anspruch auf Erstattung der nun fälligen Versicherungssumme von dem pösen Pupen!
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Milhouse van H. schrieb:

Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


Oder nach Einkommen gestaffelt. Bei ohne Einkommen dann Sozialstunden. Aber nicht als Freizeitvergnügen, sondern mit Lerneffekt (Sozialdienste etc.).
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prothurk schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

Sowas eben?!


Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.


Ja schon,  aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.

Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.


Wenn die Vase mutwillig bzw. vorsätzlich zerstört wird, hat aber u. U. die Versicherung Anspruch auf Erstattung der nun fälligen Versicherungssumme von dem pösen Pupen!  


Nee, glaube ich auch dann nicht. Vor Gericht sind alle Vasen gleich.  
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Schaedelharry63 schrieb:
Milhouse van H. schrieb:

Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


Oder nach Einkommen gestaffelt. Bei ohne Einkommen dann Sozialstunden. Aber nicht als Freizeitvergnügen, sondern mit Lerneffekt (Sozialdienste etc.).


Die armen Sozialdienste!!!  
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Milhouse van H. schrieb:

Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein.  


bin relativ sicher, dass es eine langjährige gefängnisstrafe geben würde.
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Schaedelharry63 schrieb:

Oder nach Einkommen gestaffelt. Bei ohne Einkommen dann Sozialstunden. Aber nicht als Freizeitvergnügen, sondern mit Lerneffekt (Sozialdienste etc.).


Bevor jetzt die Antworten wie: "Dann wird die Szene nur noch Harzer und/oder Minderjährige fackeln lassen" kommen:

Belangt werden sollten auch diejenigen, die derartige Zündler ihr Tun durch Verbergen, Rauch und anderem unterstützen.

Und in Verbindung mit max. 3-jährigem Stadionverbot ist genug Zeit zum Nachdenken gegeben.
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mickmuck schrieb:
Milhouse van H. schrieb:

Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein.  


bin relativ sicher, dass es eine langjährige gefängnisstrafe geben würde.



ja, da hast Du in diesem Fall Recht! Langjährige Gefängnisstrafe wäre da wirklich angemessen.
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mickmuck schrieb:
Milhouse van H. schrieb:

Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein.  


bin relativ sicher, dass es eine langjährige gefängnisstrafe geben würde.



Nicht wenn der Richter Wolfsburg ebenso scheiße findet, wie jeder normal denkende Fußballfan.  

Zum DFB-Strafen-Regress:

http://fananwaelte.de/Forderungen/Verbandsstrafen/1,000000800122,8,1
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deichkind schrieb:

Die armen Sozialdienste!!!    


Man sollte die Lernfähigkeit Heranwachsender nicht gänzlich verneinen.

Angesichts einer Konfrontation mit tatsächlichen Leistungen anstelle selbst eingeredeter  ist schon mancher erwachsen geworden.
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Milhouse van H. schrieb:
prothurk schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Milhouse van H. schrieb:
Basaltkopp schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

Sowas eben?!


Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.


Ja schon,  aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.

Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.


Wenn die Vase mutwillig bzw. vorsätzlich zerstört wird, hat aber u. U. die Versicherung Anspruch auf Erstattung der nun fälligen Versicherungssumme von dem pösen Pupen!  


Nee, glaube ich auch dann nicht. Vor Gericht sind alle Vasen gleich.  



Bei 50.000 EURO  Streitwert nicht!
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Bigbamboo schrieb:
mickmuck schrieb:
Milhouse van H. schrieb:

Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein.  


bin relativ sicher, dass es eine langjährige gefängnisstrafe geben würde.



Nicht wenn der Richter Wolfsburg ebenso scheiße findet, wie jeder normal denkende Fußballfan.  

Zum DFB-Strafen-Regress:

http://fananwaelte.de/Forderungen/Verbandsstrafen/1,000000800122,8,1


Hierzu auch auch nochmal die Diskussion über die "Weitergabe" von Strafen an den einzelnen Fan, die wir hier schon mit recht hoher Juristendichte vor einiger Zeit hatten:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/1/11186278,12713259/goto/
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In der Presse steht es bisher ja anscheinend maximal im News-Ticker. Die Geschichte bietet wohl nicht  mehr genug Dramatik oder der Praktikant der Blöd ist nur halbtags da.
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Izzy82 schrieb:
In der Presse steht es bisher ja anscheinend maximal im News-Ticker. Die Geschichte bietet wohl nicht  mehr genug Dramatik oder der Praktikant der Blöd ist nur halbtags da.


?
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Izzy82 schrieb:
In der Presse steht es bisher ja anscheinend maximal im News-Ticker. Die Geschichte bietet wohl nicht  mehr genug Dramatik oder der Praktikant der Blöd ist nur halbtags da.


Probier's halt mal bei einer Zeitung:

http://www.fr-online.de/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-erster-taeter-stellt-sich,1473446,21574360.html
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Leute, leute, manche hier im Forum sollte man allein wegen Ihrem Demokratie-Verständnis für paar Jahre einsperren.

Was hier für eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT gefordert wird, unfassbar. Warum nicht auch gleich allen das Leben versauen weil sie einen Becher oder Kippe auf den Stadion-Boden schmeißen, das ist nämlich ebenfalls eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT!

Oder einfach jedem sofort ins Gesicht einschlagen der geblitzt wird, das ist nämlich ebenfalls eine... ach lassen wir das.
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Also mir ist nur bekannt, dass die OWI-Grenze an Strafhöhe meistens bei 5000 liegt. Bzw. das wohl die Obergrenze ist.
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BG-On schrieb:
Leute, leute, manche hier im Forum sollte man allein wegen Ihrem Demokratie-Verständnis für paar Jahre einsperren.

Was hier für eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT gefordert wird, unfassbar. Warum nicht auch gleich allen das Leben versauen weil sie einen Becher oder Kippe auf den Stadion-Boden schmeißen, das ist nämlich ebenfalls eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT!

Oder einfach jedem sofort ins Gesicht einschlagen der geblitzt wird, das ist nämlich ebenfalls eine... ach lassen wir das.



Das Eine ist die Ordnungswidrigkeit. Das Andere sind zivielrechtliche Schadensersatzansprüche von Eintracht Frankfurt.

Für eine Ordnungswidrigkeit gibt es ein paar Tagessätze und gut isses. Spannend wird dann ein Zivilrechtsprozess der Eintracht auf Schadenersatz.
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Ich würde gerne mal von denen wissen, die im Block und nahe dran stehen, warum man sie nicht einfach am Kragen packen und den Ordnungsdiensten übergeben kann? Alle regen sich auf und wollen sie nicht haben, dennoch gibt es dann noch zahlreiche Applaudierer in den Reihen. Klingt für mich wie ein widerspruch. Ich verstehe es nicht, sie hätten es doch in der Hand. Oder sind das alles 2,50 Meter Hühnen, die keiner anpacken kann?
Unbelehrbar sind sie allemal, aber ohne die Hilfe derer, die herumstehen, wird man sie nie bekommen.    
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Bigbamboo schrieb:

Probier's halt mal bei einer Zeitung:

http://www.fr-online.de/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-erster-taeter-stellt-sich,1473446,21574360.html


Dieser Passus ist auch interessant:

Die Eintracht hat sich schon immer gegen Kollektivstrafen gewehrt, weil diese zum größten Teil die Unschuldigen treffen. Der Verband will auf dem kommenden Bundestag im Herbst eine Satzungsänderung beschließen, die ganz klar täterorientiert sein soll. Auch vor diesem Hintergrund sagt Axel Hellmann: „Es wäre ein wichtiges Signal, die Namen zu präsentieren.“

Zudem können geständige Täter i.d.R. mit Strafnachlass rechnen.
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Maxfanatic schrieb:
4pp1_sge schrieb:

Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und
dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.


Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren.
Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.


Fehlt da nicht noch der Verstoss gegen irgendwelche Sprengstoffgesetze, weil die DInger meistens nicht aus D-Land kommen und deswegen ohne bestimmtes Siegel blabla ausgestattet sind?! Und das soll nur eine Interessensfrage sein, an der Diskussion habe ich jetzt nicht wirklich viel interesse, zumindest nicht hier...gerne auch per PN, mir egal!
Gruß


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