Endgegner schrieb: Hoffe ja inständig das die entsprechenden Leute am WE in Hamburg die Füße nun still halten und net denken "Jetzt erst Recht!"
Ich denke schon das die Identifizierung der 12? Personen den ein oder anderen darüber nachdenken lassen ob er Krawall machen soll oder nicht. Mehr Sorge macht mir das nächste Heimspiel. Die Nürnberger haben in Dortmund ja auch gezündelt. Ich hoffe mal das die bei uns friedlich bleiben.
Wann bekommen so Kasper endlich in den Kopp das es keine Ordnungswidrigkeit darstellt sondern wirklich eine Straftat ist, wie hier schon mehrfach von anderen Usern verdeutlicht wurde, glaube es hat einfach keinen Sinn so Leuten was zu erklären, weil raffen tun sie es ehh nicht!
Weil es eben eine Owi ist. Wenn mich nicht alles täuscht sehen das sogar die Eintracht-Juristen so, so stand es glaube ich zumindest in der Stellungsmaßnahme zum Sicherheitspapier.
Wenn du jetzt raus gehst und eine Rakete zündest und erwischt wirst bekommst du ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, und nicht gleich ein Strafverfahren.
Aber manche wollen das ganze hier anscheinend unbedingt schlimmer darstellen als es ist, und als Argument kommen nur die lächerlichen Strafen des DFB. Wären die Strafen nicht, würde es diese Diskussion hier wohl gar nicht geben und alle wären Happy.
Die Aktion in LEV war bescheuert, bzw. übertrieben. Ich bin bei weitem kein Fan von Böller oder irgendwelcher Pyro auf dem Platz, aber man kann es halt auch übertreiben.
OWI................... STRAFTAT................... Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie? Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Basaltkopp schrieb: Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.
scheißvergleich. bleib doch bitte bei der sache.
Wieso darf nur der Blödsinn schreiben und ich nicht?
Weil er keinen schreibt. Das Zünden eines Bengalos mit BAM-Nummer, ohne dass es irgendwo hinfliegt, ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr. Es gibt zwar Varianten, das als Körperverletzung zu betrachten, ein Urteil ist mir da aber noch nicht bekannt. Für die Tatsache, dass es als OWi betrachtet wird, hingegen schon. Man kann mir gerne das Gegenteil beweisen, dann aber anhand von Fakten. Dass es zudem sicherlich noch ein Verstoß gegen die Ticket-AGB und die Hausordnung ist, ist was anderes. Das ist aber ja kein strafrechtlicher Aspekt.
westliner schrieb: OWI................... STRAFTAT................... Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie? Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Basaltkopp schrieb: Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.
Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.
westliner schrieb: OWI................... STRAFTAT................... Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie? Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Beim Heimspiel gegen Hoffenheim wurde dabei auch deutlich, dass sich so etwas wie in Leverkusen nicht wiederholen soll! Hoffe weiterhin, dass die eindeutige Mehrheit gegen Pyro (gleichgültig ob Owi oder Straftat) bestehen bleibt und sich festigt!
westliner schrieb: OWI................... STRAFTAT................... Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie? Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Zeig mir doch dazu mal ein Urteil und nicht irgendwelche Internetauszüge von nem Feuerwerk-Hersteller.
Nöööö! Warum sollte ich? Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!
Und noch was, mir ist es im Prinzip ohnehin egal! Mich hat es halt einfach nur mal interessiert weil ich nicht wusste welchem der vielen selbsternannten Experten ich hier Glauben schenken soll!
westliner schrieb: OWI................... STRAFTAT................... Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie? Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
Warum sollte ich? Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!
Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.
Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.
Super auch, dass mitten im Artikel eine Anzeige eines Onlineshops für Pyrotechniker steht
Ich denke schon das die Identifizierung der 12? Personen den ein oder anderen darüber nachdenken lassen ob er Krawall machen soll oder nicht.
Mehr Sorge macht mir das nächste Heimspiel. Die Nürnberger haben in Dortmund ja auch gezündelt. Ich hoffe mal das die bei uns friedlich bleiben.
Das nennt man zielgruppenorientiertes Marketing
Bei mir war der Werbung für Hörgeräte, was ich auch makaber finde.
Wenn etwas makaber ist, dann das hier!
Weil es eben eine Owi ist. Wenn mich nicht alles täuscht sehen das sogar die Eintracht-Juristen so, so stand es glaube ich zumindest in der Stellungsmaßnahme zum Sicherheitspapier.
Wenn du jetzt raus gehst und eine Rakete zündest und erwischt wirst bekommst du ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, und nicht gleich ein Strafverfahren.
Aber manche wollen das ganze hier anscheinend unbedingt schlimmer darstellen als es ist, und als Argument kommen nur die lächerlichen Strafen des DFB. Wären die Strafen nicht, würde es diese Diskussion hier wohl gar nicht geben und alle wären Happy.
Die Aktion in LEV war bescheuert, bzw. übertrieben. Ich bin bei weitem kein Fan von Böller oder irgendwelcher Pyro auf dem Platz, aber man kann es halt auch übertreiben.
scheißvergleich. bleib doch bitte bei der sache.
Unglaublich!
Wieso darf nur der Blödsinn schreiben und ich nicht?
STRAFTAT...................
Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie?
Bemühen wir uns doch mal:
[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.
[/font]
Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html
Und nun?
Ich glaube dem Hersteller mal!
Weil er keinen schreibt. Das Zünden eines Bengalos mit BAM-Nummer, ohne dass es irgendwo hinfliegt, ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr. Es gibt zwar Varianten, das als Körperverletzung zu betrachten, ein Urteil ist mir da aber noch nicht bekannt. Für die Tatsache, dass es als OWi betrachtet wird, hingegen schon. Man kann mir gerne das Gegenteil beweisen, dann aber anhand von Fakten. Dass es zudem sicherlich noch ein Verstoß gegen die Ticket-AGB und die Hausordnung ist, ist was anderes. Das ist aber ja kein strafrechtlicher Aspekt.
Zeig mir doch dazu mal ein Urteil und nicht irgendwelche Internetauszüge von nem Feuerwerk-Hersteller.
Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.
Danke!
Beim Heimspiel gegen Hoffenheim wurde dabei auch deutlich, dass sich so etwas wie in Leverkusen nicht wiederholen soll!
Hoffe weiterhin, dass die eindeutige Mehrheit gegen Pyro (gleichgültig ob Owi oder Straftat) bestehen bleibt und sich festigt!
Hier mal ein Bericht über ein Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit. Gegenbeispiele tatsächlich gern gesehen, kann ja sein dass es die gibt.
Nöööö!
Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!
Und noch was, mir ist es im Prinzip ohnehin egal!
Mich hat es halt einfach nur mal interessiert weil ich nicht wusste welchem der vielen selbsternannten Experten ich hier Glauben schenken soll!
Weißt du wieviel hersteller von illegalen Auto-Teilen schreiben dass diese in Deutschland zugelassen sind? Von Blauer Untergrundbeleuchtung usw.
Ein Auszug von irgendeinem Hersteller ist alles andere als eine seriöse Quelle.
Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.
Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.