>

Die Bengalo-Zündler in unserem Block kotzen mich an!

#
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:

Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!



Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.

Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.


Kann sein, manche Fans von Eintracht Frankfurt sind in der Diskussion schon ein Stück weiter und ächten Pyro im Stadion. Hat sich hier in den letzten Tagen deutlich gezeigt.
#
westliner schrieb:
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:
OWI...................
STRAFTAT...................
Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie?
Bemühen wir uns doch mal:

[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

[/font]

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html

Und nun?
Ich glaube dem Hersteller mal!


Zeig mir doch dazu mal ein Urteil und nicht irgendwelche Internetauszüge von nem Feuerwerk-Hersteller.


Nöööö!
Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!

Und noch was, mir ist es im Prinzip ohnehin egal!
Mich hat es halt einfach nur mal interessiert weil ich nicht wusste welchem der vielen selbsternannten Experten ich hier Glauben schenken soll!


Recht hat er dennoch. Wie hier  schonmal angemerkt, ist das in dieser Pauschalität völliger Humbug und dient wohl lediglich der Abschreckung.
#
Maxfanatic schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Cino schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.  


scheißvergleich. bleib doch bitte bei der sache.


Wieso darf nur der Blödsinn schreiben und ich nicht?


Weil er keinen schreibt. Das Zünden eines Bengalos mit BAM-Nummer, ohne dass es irgendwo hinfliegt, ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr. Es gibt zwar Varianten, das als Körperverletzung zu betrachten, ein Urteil ist mir da aber noch nicht bekannt. Für die Tatsache, dass es als OWi betrachtet wird, hingegen schon. Man kann mir gerne das Gegenteil beweisen, dann aber anhand von Fakten. Dass es zudem sicherlich noch ein Verstoß gegen die Ticket-AGB und die Hausordnung ist, ist was anderes. Das ist aber ja kein strafrechtlicher Aspekt.


Lasse mich da gerne belehren. Und das ist nicht ironisch gemeint. Andererseits wundere ich mich dann, wieso Internetshops schreiben, dass das Abbrennen im Stadion doch eine Straftat ist. Ich denke mal, dass die auch nicht irgendeinen Blödsinn schreiben, sondern sich in diesem Punkt auch rechtlich rückversichern.

Sollte es jedoch faktisch nur eine OWI sein, was ja bis hierhin auch nicht belegt ist, leiste ich hiermit Abbitte, entschuldige mich und nehme alles zurück!
#
ismirdochegal! schrieb:
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:

Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!



Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.

Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.


Kann sein, manche Fans von Eintracht Frankfurt sind in der Diskussion schon ein Stück weiter und ächten Pyro im Stadion. Hat sich hier in den letzten Tagen deutlich gezeigt.


Was ja auch nicht verkehrt ist, kann ja nicht jeder einer Meinung sein.

Aber was hier teilweise losgelassen wird von den Pyro-Gegner.... darüber rege ich mich tierisch auf.

Und da reden manche noch dass die wo Pyro zünden Idioten, Assis oder sonst was sind...
#
Basaltkopp schrieb:

Lasse mich da gerne belehren. Und das ist nicht ironisch gemeint. Andererseits wundere ich mich dann, wieso Internetshops schreiben, dass das Abbrennen im Stadion doch eine Straftat ist. Ich denke mal, dass die auch nicht irgendeinen Blödsinn schreiben, sondern sich in diesem Punkt auch rechtlich rückversichern.


In dem Fall glaub ich einfach dass die es zur Absicherung schreiben. Lieber schreiben es ist Verboten statt was anderes, falls der Hersteller sonst für irgendetwas haften muss.
#
BG-On schrieb:
westliner schrieb:
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:
OWI...................
STRAFTAT...................
Jeder legt es mal so aus wie er es am besten mag oder wie?
Bemühen wir uns doch mal:

[font=Courier New]Achtung: Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

[/font]

Quelle: http://www.feuerwerk-sauer.de/gesetz.html

Und nun?
Ich glaube dem Hersteller mal!


Zeig mir doch dazu mal ein Urteil und nicht irgendwelche Internetauszüge von nem Feuerwerk-Hersteller.


Nöööö!
Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!


Weißt du wieviel hersteller von illegalen Auto-Teilen schreiben dass diese in Deutschland zugelassen sind? Von Blauer Untergrundbeleuchtung usw.

Ein Auszug von irgendeinem Hersteller ist alles andere als eine seriöse Quelle.



Das kann man ja jetzt wirklich mal miteinander vergleichen.  

Es ist doch schon ein kleiner Unterschied zwischen den beiden Beispielen. Wenn der Händler schreibt, dass selbstverständlich alles legal und super ist, dann  doch nur um den Umsatz zu steigern.
Schreibt ein Händler irgendwas von Straftat, schadet er ja nur seinem eigenen GEschäft, wenn es sich "nur" um eine OWI handelt.

Nur mal so - mit meinem in meinen Augen logischen denken.
#
BG-On schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.  


Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.


Ich bringe das jetzt hier zum zweiten Mal an, vielleicht gibt es ja diesmal eine Antwort von Dir darauf.

Was stellt das schiessen von Feuerwerkskörpern auf's Feld da?
Ordnungswidrigkeit? Das würde mich doch sehr wundern. Du und auch Max ignoiert immer schön, dass die Dinger auf die Spieler abgeschossen wurden.
Imho spielt es dabei auch gar keine Rolle, dass ob Treffer beabsichtigt waren oder nicht.
#
sgevolker schrieb:

Was stellt das schiessen von Feuerwerkskörpern auf's Feld da?
Ordnungswidrigkeit? Das würde mich doch sehr wundern. Du und auch Max ignoiert immer schön, dass die Dinger auf die Spieler abgeschossen wurden.
Imho spielt es dabei auch gar keine Rolle, dass ob Treffer beabsichtigt waren oder nicht.  


Ignoriere ich gar nicht, hab schon mehrmals geschrieben dass ich sowas schei**e finde...

Für mich bleibt dies erstmal eine Owi, da ja nicht gezielt auf die Spieler geschossen wurde sondern einfach in die Luft und es ist irgendwoe gelandet.
Passiert in tausendfacher Ausführung an Silvester ebenfalls.

Wenn ich zu schnell fahre bleibt es auch eine Owi, auch wenn ich durch das zu schnell fahren meine Mitmenschen gefährde.

Kann natürlich in dem Fall etwas krasser bewertet werden, will ich jetzt nicht wirklich beurteilen. Evtl. höhere Strafe wegen Gefährdung, eine richtige versuchte Körperverletzung sehe ich persönlich da jetzt erstmal nicht. Wobei das für den Laien evtl. dann doch zu speziell wird.
#
sgevolker schrieb:
BG-On schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.  


Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.


Ich bringe das jetzt hier zum zweiten Mal an, vielleicht gibt es ja diesmal eine Antwort von Dir darauf.

Was stellt das schiessen von Feuerwerkskörpern auf's Feld da?
Ordnungswidrigkeit? Das würde mich doch sehr wundern. Du und auch Max ignoiert immer schön, dass die Dinger auf die Spieler abgeschossen wurden.
Imho spielt es dabei auch gar keine Rolle, dass ob Treffer beabsichtigt waren oder nicht.  


In meinen Augen geht es jetzt nur darum, ob das Abbrennen von Bengalos  im Stadion generell eine Straftat ist oder erst, wenn man sie brennend wirft.

Dass der eine oder andere meinen mag, dass sogar Leuchtstifte auf den Platz oder in anderer Zuschauer geschossen, allenfalls eine Lapalie sind, gehört hier aktuell wohl nicht mehr zur Diskussion.
#
sgevolker schrieb:
BG-On schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.  


Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.


Ich bringe das jetzt hier zum zweiten Mal an, vielleicht gibt es ja diesmal eine Antwort von Dir darauf.

Was stellt das schiessen von Feuerwerkskörpern auf's Feld da?
Ordnungswidrigkeit? Das würde mich doch sehr wundern. Du und auch Max ignoiert immer schön, dass die Dinger auf die Spieler abgeschossen wurden.
Imho spielt es dabei auch gar keine Rolle, dass ob Treffer beabsichtigt waren oder nicht.  


Nein, das ist denke ich eine Straftat. Deswegen sage ich ja, dass man da nicht alle in einen Sack packen kann. Es handelt sich ja auch nicht um Bengalos, die abgeschossen werden, sondern um Leuchtraketen. Wie es da rechtlich mit aussieht, auch was den Besitz o.ä. angeht, weiß ich nicht. Es interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, da ich kein Fan davon bin.

Ne andere Sache sind dann sicherlich auch nochmal die Silvesterraketen, die ja nicht aufs Feld sondern in die Luft geflogen sind. Durch die schwerere Kontrolle (weil sie ja die Hand verlassen und möglicherweise fehlgeleitet werden könnten) bin ich mir da auch nicht sicher, dass das ausschließlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Auch bei einem geworfenen Bengalo kann man sicherlich zumindest versuchte gefährliche Körperverletzung unterstellen und dürfte da vor Gericht gute Chancen haben.

Aber auch in Leverkusen wurde ja bspw. der Großteil der Bengalos nicht geworfen.
#
Persönlich muss ich sagen, dass Pyro an sich "schön anzusehen" ist, aber dann bitte bei internen "Festlichkeiten" der Fangruppe(n) an freien Plätzen.
Vor allem wenn es im Stadion passiert, dann vllt 1 mal im Jahr unter nem Motto und friedlich, ohne fliegende, brennende Leuchtkörper.
_______________________________________
ABER JETZ SOLL SCHLUSS DAMIT SEIN !!!!
_______________________________________
Absolut affig und hässlich, was sich manche rausnehmen.
Spätestens nach Leverkusen sollten auch die letzten Hirnverbrannten Idioten es verstanden haben, dass wir SO unserer Mannschaft am aller aller wenigsten helfen!

Als ob unser Support an Qualität verlieren würde, wenn kein Pyro mehr da wäre...
Ganz im Gegenteil!
Erst dann ist unser Support einmalig, wenn wir dieses "Dissupporting" (ich gebe dem Fehlverhalten mal einen Namen) endlich einstellen und dafür noch mehr Liebe, Kraft und Leidenschaft in unsere Stimmbänder dreschen.

In diesem Sinne,
eine friedliche Woche  
#
BG-On schrieb:
Ignoriere ich gar nicht, hab schon mehrmals geschrieben dass ich sowas schei**e finde...


Das wil ich schwer hoffen, aber darum geht es gar nicht

BG-On schrieb:

Für mich bleibt dies erstmal eine Owi, da ja nicht gezielt auf die Spieler geschossen wurde sondern einfach in die Luft und es ist irgendwoe gelandet.
Passiert in tausendfacher Ausführung an Silvester ebenfalls.


Ich persönlich denke, dass es auch Silverster eine Straftat ist auf andere zu schiessen. Aber OK, bin kein Jursit, Du scheinbar auch nicht.
Mich würde daher mal die Einschätzung eines solchen interessieren.
#
Maxfanatic schrieb:
sgevolker schrieb:
BG-On schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ja, es ist eine OWI. Bankraub, Vergewaltigung und Mord auch.  


Manche stufen das hier anscheinend ja gleich ein. So manche Straf-Empfehlungen hier lagen zumindest über den regelmäßigen Strafen von Raub, Vergewaltigung und Mord.


Ich bringe das jetzt hier zum zweiten Mal an, vielleicht gibt es ja diesmal eine Antwort von Dir darauf.

Was stellt das schiessen von Feuerwerkskörpern auf's Feld da?
Ordnungswidrigkeit? Das würde mich doch sehr wundern. Du und auch Max ignoiert immer schön, dass die Dinger auf die Spieler abgeschossen wurden.
Imho spielt es dabei auch gar keine Rolle, dass ob Treffer beabsichtigt waren oder nicht.  


Nein, das ist denke ich eine Straftat. Deswegen sage ich ja, dass man da nicht alle in einen Sack packen kann. Es handelt sich ja auch nicht um Bengalos, die abgeschossen werden, sondern um Leuchtraketen. Wie es da rechtlich mit aussieht, auch was den Besitz o.ä. angeht, weiß ich nicht. Es interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht, da ich kein Fan davon bin.

Ne andere Sache sind dann sicherlich auch nochmal die Silvesterraketen, die ja nicht aufs Feld sondern in die Luft geflogen sind. Durch die schwerere Kontrolle (weil sie ja die Hand verlassen und möglicherweise fehlgeleitet werden könnten) bin ich mir da auch nicht sicher, dass das ausschließlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Auch bei einem geworfenen Bengalo kann man sicherlich zumindest versuchte gefährliche Körperverletzung unterstellen und dürfte da vor Gericht gute Chancen haben.

Aber auch in Leverkusen wurde ja bspw. der Großteil der Bengalos nicht geworfen.


Na also, da sind wir doch einer Meinung  
#
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:

Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!



Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.

Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.


Wieder eine Anmaßung.Diesmal zu meiner Kinderstube. Aber wie immer eine mit Hintertür!
scheinbar/ tatsächlich
Was denn nun? Ich schei-ß die Wand an. Was weißt du über mich? Kennst du mich? Nein, sonst würdest du mir nicht Wut und Pyrogegnerei unterstellen! So ein primitiver Blödsinn!
Ausserdem:
Du bringst hier ein Beispiel wo ein Pyromane nicht verurteilt werden konnte weil A. der wichtigste Zeuge Urlaub hat, B. der auftretende Zeuge nicht glaubwürdig beweisen konnte das es sich tatsächlich um ihn handelte da er nicht vor Ort war, C. der Corpus Delicti ihm nicht nachgewiesen werden konnte.
Eine Wunderkerze im Block und schon kann man sich darauf berufen.

Gibst du mir jetzt gleich Recht das Mord eine OWI ist wenn ich ein ähnliches passendes Gerichtsurteil finde? Z.b. das hier?
http://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article112814122/Sohn-zerstueckelt-Freispruch-fuer-seinen-Vater.html

Mag ja sein das es keine Gerichtsurteile darüber gibt wo einem Pyromanen Lebenslang aufgelegt wird!  
Aber deswegen sind die Verbote der einzelnen Veranstaltungsorte wie Stadien bzw. die des Gesetztgebers generell nicht anzuzweifeln, oder?
Aber da mir das zu blöd ist bin ich jetzt hier raus!

Ihr könnt ja schreiben und lesen und demnach sollte jeder Alt genug sein um zu wissen was er tut oder auch nicht.  ,-)
#
Maxfanatic schrieb:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pyro-im-badenova-stadion-bayern-fan-kommt-davon--50527857.html

Hier mal ein Bericht über ein Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit. Gegenbeispiele tatsächlich gern gesehen, kann ja sein dass es die gibt.


http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Bewahrung-wegen-Pyrotechnik&folder=sites&site=news_detail&news_id=5465&gal_id=65&bild_nr=1
#
westliner schrieb:
Maxfanatic schrieb:
westliner schrieb:

Warum sollte ich?
Du bist doch ohnehin Beratungsresistent und maßt dir mehr an als ´" irgend so nem Auszug von einem Feuerwerkshersteller"!



Ja, pardon dass ich dann bei der Frage, was rechtlich wie behandelt wird, doch lieber den Gerichten glaube, und nicht irgendeiner Firma. Das ist in der Tat sehr anmaßend.

Manche deutschen Wutbürger hier vergessen in ihrer Raserei scheinbar tatsächlich nicht nur ihre gute Kinderstube.


Wieder eine Anmaßung.Diesmal zu meiner Kinderstube. Aber wie immer eine mit Hintertür!
scheinbar/ tatsächlich
Was denn nun? Ich schei-ß die Wand an. Was weißt du über mich? Kennst du mich? Nein, sonst würdest du mir nicht Wut und Pyrogegnerei unterstellen! So ein primitiver Blödsinn!


Du nennst mich beratungsresistent. Was weißt du über mich? Kennst du mich? Nein.

Also kehr vor deiner eigenen Haustür bevor du mich anpflaumst.

Bei dem Gerichtsurteil wird derjenige genau deshalb freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er ein Bengalo OHNE BAM-Nummer gezündet hat, denn es waren sowohl welche mit und ohne vorhanden. Das Zünden eines Bengalos ohne diese Nummer hat dem Gericht wohl nicht für eine Verurteilung gereicht. Alles andere was du da schreibst ist, sorry, Unfug bzw. trifft nicht den Kern um den es hier geht.
#
sgevolker schrieb:
Maxfanatic schrieb:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pyro-im-badenova-stadion-bayern-fan-kommt-davon--50527857.html

Hier mal ein Bericht über ein Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit. Gegenbeispiele tatsächlich gern gesehen, kann ja sein dass es die gibt.


http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Bewahrung-wegen-Pyrotechnik&folder=sites&site=news_detail&news_id=5465&gal_id=65&bild_nr=1


Der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dürfte eben diese Nummer sein, dass es sich um ein in D. nicht zugelassenes Feuerwerk handelte.
Die versuchte gefährliche KV ist allerdings hier vermutlich unabhängig davon zu betrachten. Gibt also schlichtweg auch juristisch da unterschiedliche Auffassungen.

Dieses Urteil sollte man aber auch eben unter dem dort genannten Aspekt, dass es sich im Wesentlichen um Abschreckung handeln sollte (gerade in DD war ja auch nach dem Aufstieg viel los), betrachten. Die Vorfälle in LEV könnten natürlich aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit ähnlich behandelt werden.
#
Maxfanatic schrieb:
sgevolker schrieb:
Maxfanatic schrieb:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pyro-im-badenova-stadion-bayern-fan-kommt-davon--50527857.html

Hier mal ein Bericht über ein Verfahren aus der jüngeren Vergangenheit. Gegenbeispiele tatsächlich gern gesehen, kann ja sein dass es die gibt.


http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Bewahrung-wegen-Pyrotechnik&folder=sites&site=news_detail&news_id=5465&gal_id=65&bild_nr=1


Der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dürfte eben diese Nummer sein, dass es sich um ein in D. nicht zugelassenes Feuerwerk handelte.
Die versuchte gefährliche KV ist allerdings hier vermutlich unabhängig davon zu betrachten. Gibt also schlichtweg auch juristisch da unterschiedliche Auffassungen.

Dieses Urteil sollte man aber auch eben unter dem dort genannten Aspekt, dass es sich im Wesentlichen um Abschreckung handeln sollte (gerade in DD war ja auch nach dem Aufstieg viel los), betrachten. Die Vorfälle in LEV könnten natürlich aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit ähnlich behandelt werden.


Noch mal in aller Ruhe und jetzt sogar ohne Anfeindungen da wir nun ja quitt sind  
Das Sprengstoffgesetz regelt alles rund um das Thema Pyrotechnik.
Selbst Airbags fallen unter das Gesetz.
Eine in Deutschland genehmigte Bengalfackel mit BAM oder CE zeichen fällt unter das Sprengstoffgesetz und man verstößt gegen diese wenn man diese zu Vergnügungszwecken zündet da sie nur von unterwiesenen Personen im gewerblichen oder im technischen Bereich genehmigt sind.

Hat in deinem Beispiel also nicht unbedingt etwas damit zu tun das die Fackel in D evtl. ohne BAM Nummer war.
Aber selbst wenn wäre es bei einer Vergnügungszündung in freiem feld nur eine OWI, da geb ich dir recht.
Im Stadion bin ich andere Meinung.
#
Maxfanatic schrieb:

Die versuchte gefährliche KV ist allerdings hier vermutlich unabhängig davon zu betrachten. Gibt also schlichtweg auch juristisch da unterschiedliche Auffassungen.



Um es kurz zu machen;

Bengalos mit BAM = Keine Straftat
Bengalos ohne BAM = Straftat

Bei der versuchten gefährlichen Körperverletzung bei Abbrennen von Bengalos gibt es woh eher keine juristisch unterschiedlichen Auffassungen sonder entscheidend ist der Sachverhalt. Der entscheidende Faktor dürfte sein, wie weit entfernt andere Menschen standen.

Ich vermute, dass beim Abbrennen in einem (über)füllten Stehblock wohl die meisten Gerichte auf eine gefährliche Körperverletzung entscheiden würden. Wäre hingegen z.B. mehr als ein Meter Abstand, also mehr als eine Armlänge, zum Nächsten, dürfte es den Gerichten schon schwerer fallen, einen Eventualvorsatz (billigend in Kauf genommen) zu unterstellen. Liegen gar mehrere Meter zwischen dem Halter des Bengalos und anderen Menschen, würde ich davon ausgehen, dass mehrheitlich eher kein Eventualvorsatz angenommen werden würde.
#
Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?


Teilen