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Kann Dir nur Recht geben.
Ich als Betroffener,(meine Tochter hat eine Spenderniere)kann nur mit dem Kopf schütteln,wie hier mit dem Thema umgegangen wird.
Ohne die Spenderniere,ein Unfallopfer,wäre meine Tochter schon gestorben.
Das selbe gilt auch für Knochemmark- und Blutspende. Wobei man sagen muss, Blutspenden ist nun wirklich nichts, was Schmerzen breitet und/oder irgenwelche Risiken mit sich bringt. Das würde selbst ich schisser machen. Bei Knochenmarkspenden hätte ich Schisser wieder etwas mehr Angst, da nach meinem Wissensstand das Knochenmark nicht immer durch nen einfachen Pickser gewonnen werden kann. Allerdings muss ich sagen, da ich, zumindest zur Zeit, weder als Blut, noch als Knochenmarkspender in Frage komme, hab ich mich nicht sonderlich mit dem Thema beschäftigt.
Nur eins ist mir wichtig: Jeder sollte es freiwillig machen.
Guter,sachlicher Beitrag.
Wie gesagt, zum Blutspenden könnte ich mich wahrscheinlich noch durchringen, vielleicht auch noch zur Knochenmarkspende, bei Organspende kann ich das nicht wirklich sagen.
Richi!
Warum? Du kannst in dem Organspendeausweis auch eintragen, dass du der Entnahme von Organen und Geweben widersprichst.
Und was bringt mir das dann?Dazu brauche ich keinen.
Du brauchst ihn natürlich nicht. Nur wird dich im Fall des Falles keiner fragen können, was du willst.
Da ist es für deine Angehörigen vielleicht schon hilfreich, wenn sie wissen, dass du eine Organentnahme ablehnst.
Oder kennen deine Angehörigen, die an deiner Stelle für dich gefragt werden könnten, deine Einstellung zur Organentnahme?
Aha und wieso wenn man mal fragen darf, religiöse Gründe oder einfach nur keinen Bock?
Soweit ich weiß, können Organe nicht konserviert, müssen also frisch verpflanzt werden. Demnach ist die Spender-Empfänger-Bestimmung dem Zufall überlassen und nicht planbar. Außer die Medizin geht dazu über, Verstorbene bis zum Bedarf ihrer Organe funktionell am Leben zu halten, quasi als Ersatzteillager. Ob dieses Horrorszenario allerdings wünschenswert wäre, sei dahin gestellt...
Es gibt allerdings die Möglichkeit zur Lebendspende
§ 8: Zulässigkeit der Organentnahme
(1) Die Entnahme von Organen einer lebenden Person ist nur zulässig, wenn
die Person
volljährig und einwilligungsfähig ist,
nach Absatz 2 Satz 1 aufgeklärt worden ist und in die Entnahme eingewilligt hat,
nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet ist und voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet oder über die unmittelbaren Folgen der Entnahme hinaus gesundheitlich schwer beeinträchtigt wird,
die Übertragung des Organs auf den vorgesehenen Empfänger nach ärztlicher Beurteilung geeignet ist, das Leben dieses Menschen zu erhalten oder bei ihm eine schwerwiegende Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Beschwerden zu lindern,
ein geeignetes Organ eines Spenders nach § 3 oder § 4 im Zeitpunkt der Organentnahme nicht zur Verfügung steht und
der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.
Die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, ist darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.
Hab den Film nicht gesehen, aber oft werden Zukunftsvisionen von der Realität eingeholt. Vor zig Jahren gab es mal einen Fernsehfilm mit der jungen Jutta Speidel. „Fleisch“ hieß der und es ging um Organhandel – in USA natürlich. Inzwischen ist längst Fakt: Für genügend Kohle kriegste jedes Spenderorgan, auf Bestellung. Der Osten Europas und die s. g. Drittweltländer sind da ein fruchtbarer Acker. Diesem illegalen Organhandel, bei dem in Extremfällen auch vor Mord nicht zurück geschreckt wird, kann man mit mehr Spendenbereitschaft in der „zivilisierten“ Welt entgegen treten. Und man braucht das Zeug ja wirklich nicht mehr, wenn man den Deckel hinter sich zu macht.
Du hast ja auch kein Hirn - wofür auch?
Keinen Bock