Ich reg mich auch nit mehr über BLÖD und Wagner auf.
Sich über die Polen und ihre Beleidigungen wegen Merkel tierisch aufregen und selbst seit Wochen die Polen verunglimpfen und beleidigen, die Brüder (Kaczynski oder so) Krawallskis nennen, schön Stimmung machen, Länder aufhetzen.
Bei der Türkei genau das selbe. In 5, 6 Wochen gibts wieder einen Bericht: "Döner-Laden abgefackelt von Idioten - Wie kann das nur passiern?"
Das einzig richtige bei der BLÖD wäre eine Zensur von oben - ja sorry, ich weiß, bin ein Gegner von Zensur - aber bei der BLÖD wäre es angebracht, weil sie mit der Wahrheit nix mehr zu tun hat. :neutral-face
Egal zur Diskussion hier nochmal zurück, ich weiß nicht ob es sinnvoll ist, auf den medialen Zug weiter aufzuspringen und über das Einzelschicksal von einem 17-jährigen zu diskutieren, während es wirklich ganz andere Probleme gibt, um die man sich kümmern kann als um eine einzelne Straftat im Ausland. Bzw. Verdacht. Wenn ich heute ne 13-jährige knutsche und mich angeblich an ihr reibe und auf ihr zum Orgasmus komme, die Eltern mich anzeigen und ich festgenommen werde, dann heißts von so BLÖD-Niveau-Zeitungen "Dieses Schwein hat Mädchen missbraucht - Warum werden nur 5 Jahre Haft beantragt? "
topp in seine Lage versetzt... Ich denke, dass er in der Lage wäre eine 13Jährige nicht als 23 zu halten.
Ich habe in jedem Beitrag nur über mich selber geredet. Daß der 17-jährige eine 13-jährige für 15 hält, ist ihm mit Sicherheit nicht vorzuwerfen. Jedoch finde ich es extrem naiv (auch für einen Jugendlichen) das Alter ohne Zweifel zu aktzeptieren. Es ist schließlich ein offenes Geheimnis, daß sich Mädchen älter machen, als sie eigentlich sind. Zudem bleibt die Frage was die beiden in einer Disko zu suchen haben. Soweit ich weiß, sind die Diskos in der Türkei erst ab 18.
SGE_Werner schrieb: Ich reg mich auch nit mehr über BLÖD und Wagner auf.
Sich über die Polen und ihre Beleidigungen wegen Merkel tierisch aufregen und selbst seit Wochen die Polen verunglimpfen und beleidigen, die Brüder (Kaczynski oder so) Krawallskis nennen, schön Stimmung machen, Länder aufhetzen.
Bei der Türkei genau das selbe. In 5, 6 Wochen gibts wieder einen Bericht: "Döner-Laden abgefackelt von Idioten - Wie kann das nur passiern?"
Das einzig richtige bei der BLÖD wäre eine Zensur von oben - ja sorry, ich weiß, bin ein Gegner von Zensur - aber bei der BLÖD wäre es angebracht, weil sie mit der Wahrheit nix mehr zu tun hat. :neutral-face
Egal zur Diskussion hier nochmal zurück, ich weiß nicht ob es sinnvoll ist, auf den medialen Zug weiter aufzuspringen und über das Einzelschicksal von einem 17-jährigen zu diskutieren, während es wirklich ganz andere Probleme gibt, um die man sich kümmern kann als um eine einzelne Straftat im Ausland. Bzw. Verdacht. Wenn ich heute ne 13-jährige knutsche und mich angeblich an ihr reibe und auf ihr zum Orgasmus komme, die Eltern mich anzeigen und ich festgenommen werde, dann heißts von so BLÖD-Niveau-Zeitungen "Dieses Schwein hat Mädchen missbraucht - Warum werden nur 5 Jahre Haft beantragt? "
Törööö:
Quelle: (Na wer wohl?) BLÖD:
Essen: Mädchen (15) sticht Mann nieder
Todes-Drama in Essen: Ein Imbissbuden-Besitzer (†36) versuchte nach Feierabend eine seiner Aushilfen (14) zu vergewaltigen. Eine Freundin (15) eilte zur Hilfe. Als der Mann auch sie angriff, erstach sie ihn mit einem Messer.
Das dramatische Geschehen: Nach Verkaufschluss schlich sich der Ladenbesitzer in die Hinterräume des Döner-Büdchens in der Steeler Straße. Er verging sich an seiner Aushilfe, die laut um Hilfe schrie. Eine Freundin (15) kam hinzu, sprühte dem Mann Reizgas ins Gesicht.
Der Ladenbesitzer attackierte daraufhin die 15-Jährige. Sie wusste sich nicht mehr zu helfen und griff zum Messer, sagte sie bei der Polizei.
Mit mehreren Stichen brach der Mann zusammen, schleppte sich zum Hinterhof. Anwohner hörten ihn und verständigen die Polizei.
Als die Rettungskräfte eintrafen, fanden sie ihn stark blutend und nur mit einer Unterhose bekleidet. Trotz sofortiger notärztlicher Versorgung am Einsatzort erlag der 36-Jährige seinen Verletzungen.
Die Mädchen wurden nach dem Zwischenfall zu ihren Eltern gebracht, ärztlich betreut und vernommen.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand dürfte eine Notwehr- oder Nothilfesituation nicht ausgeschlossen sein. Die Obduktion des Leichnams bestätigte die bisherigen Feststellungen.
Der Dönerbudenbesitzer war bestimmt Türke, das Schwein.
topp in seine Lage versetzt... Ich denke, dass er in der Lage wäre eine 13Jährige nicht als 23 zu halten.
Ich habe in jedem Beitrag nur über mich selber geredet. Daß der 17-jährige eine 13-jährige für 15 hält, ist ihm mit Sicherheit nicht vorzuwerfen. Jedoch finde ich es extrem naiv (auch für einen Jugendlichen) das Alter ohne Zweifel zu aktzeptieren. Es ist schließlich ein offenes Geheimnis, daß sich Mädchen älter machen, als sie eigentlich sind. Zudem bleibt die Frage was die beiden in einer Disko zu suchen haben. Soweit ich weiß, sind die Diskos in der Türkei erst ab 18.
Ich lese zwischen den Zeilen, dass es sich um einen Ferienclub gehandelt hat.
Durchaus üblich, dass Gäste einer Ferienanlage abends auch so in mehr oder weniger geschlossener Gesellschaft an einem Discoabend teilnehmen.
Genaues wissen wir nicht, passen würde es aber, da es ja offensichtlich recht einfach war mal eben zu dem Hotelzimmer zu geheh und anzuklopfen.
das problem is einfach das ich nicht wirklich dem mädchen glaube, nachdem man doch durch medien weiß wie die eltern von der drauf sin. ich könnte mir echt gut vorstellen das die klaane mit dem was anfangen wollte un es dann dummer weise die eltern erfahren haben un das mädchen einfach die geschichte verdreht hat vor angst vor ihren eltern. allein die aussage von ihr das sie einfach einschlief, als der im zimmer war finde ich schon leicht merkwürdig. wenn sie schlafen wollte, warum hat sie ihn dann ned raus gebeten un die tür zu gemacht? finde diese geschichte einfach nur verrückt, was dieses mädel da von sich gibt.
ich bleib bei meiner ansicht, dass die klaane angst vor ihrer eltern hatte un die geschichte verdreht hat. un außerdem, warum sollte sie dann ihre aussage noch ma berichtigen? für mich ganz klar, der bub is unschuldig
Heute beim Mittagessen in einem Cafe in Hanau saßen am Nebentisch drei ältere, sehr elegante Damen, die sich fürchterlich über die schlimme, unmögliche Justiz in der Türkei aufregten und sich gegenseitig versprachen, die Türkei nie mehr bereisen zu wollen und auch meinten, man solle allgemein zu einem Boykott der Türkei als Urlaubsland aufrufen. Und ein EU-Beitritt der Türkei unter solchen Umständen, das sei ja das allerletzte. Im gleichen Atemzug schimpften sie über die "Polenkasper", und wenn es den Polen nicht passt, dann sollen sie halt der EU fernbleiben, so nach dem Motto, die Polen sollen doch dankbar sein, dass sie überhaupt in die EU aufgenommen wurden. Mir fiel dazu nur ein: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen".
Das sei dir unbenommen. Hauptsache, die Richter urteilen nicht danach, was ihnen "klar ist" (d.h. was sie auf Grund zweifelhafter Informationen gerade glauben), sondern bleiben bei der für jeden Rechtsstaat gültigen Regel: Wenn dem Angeklagten durch die Beweisaufnahme die Schuld über jeden begründeten Zweifel hinaus nachgewiesen wurde, wird verurteilt, und bei der Festsetzung des Strafmaßes die strafmildernden und -schärfenden Umstände berücksichtigt. Sonst gibts Freispruch.
Wie sähe denn der Fall aus, wenn die 13jährige Britin sich tatsächlich als 15jährige ausgegeben hat, in der Disko einiges an Alkohol konsumiert wurde, man dann zu viert in diesem Zimmer gelandet ist und aus dieser "Sektlaune" heraus so ein wenig herumgefummelt hat?
Klar, peinliche Vorstellung. Gar wenn es die Mutter mitbekommt, nur das wäre so eine Aussage, die in etwa genau zwischen derer der Unschuldlämmer liegen würde.
Das Mädchen ist noch immer 13! Unschuldig ist der Kerl mit Sicherheit nicht - unabhängig davon, ob es eine Einwilligung ihrerseits gab oder nicht. Es ist natürlich selbstverständlich, daß der Junge kein "klassischer Kinderschänder" ist, aber Kindesmißbrauch bleibt Kindesmißbrauch. Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Meine Eltern haben mir auch mit 17 nicht erlaubt in die Disko zu gehen - zudem war dies bis 2003 auch gesetzlich verboten. Wenn ich in Kneipen oder auf der Kirmes war, wussten sie stets Bescheid und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit musste ich wieder zurück sein. Bei meinen Freunden lief es kaum anders ab. Nur heute scheint es ja vielen Eltern egal zu sein, wann wo und mit wem mein Kind unterwegs ist. Mit 17 ist man nun mal kein Erwachsener und untersteht noch den Erziehungsberechtigten - in diesem Fall die Eltern.
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Meine Eltern haben mir auch mit 17 nicht erlaubt in die Disko zu gehen - zudem war dies bis 2003 auch gesetzlich verboten. Wenn ich in Kneipen oder auf der Kirmes war, wussten sie stets Bescheid und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit musste ich wieder zurück sein. Bei meinen Freunden lief es kaum anders ab. Nur heute scheint es ja vielen Eltern egal zu sein, wann wo und mit wem mein Kind unterwegs ist. Mit 17 ist man nun mal kein Erwachsener und untersteht noch den Erziehungsberechtigten - in diesem Fall die Eltern.
Da haben wir es ja - der Junge wollte nur seinen Eltern gehorchen, die ihm gesagt haben, dass er um Punkt elf im Bett sein müsse... Scherz beiseite: Es ist ständige Rechtssprechung, dass die "elterliche Sorge" gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht des Jugendlichen um so mehr zurückstehen muss, je näher die Volljährigkeit rückt. Generelles Diskoverbot für einen 17jährigen ginge z.B. gar nicht.
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Meine Eltern haben mir auch mit 17 nicht erlaubt in die Disko zu gehen - zudem war dies bis 2003 auch gesetzlich verboten. Wenn ich in Kneipen oder auf der Kirmes war, wussten sie stets Bescheid und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit musste ich wieder zurück sein. Bei meinen Freunden lief es kaum anders ab. Nur heute scheint es ja vielen Eltern egal zu sein, wann wo und mit wem mein Kind unterwegs ist. Mit 17 ist man nun mal kein Erwachsener und untersteht noch den Erziehungsberechtigten - in diesem Fall die Eltern.
Gebe zu den Thread nicht komplett gelesen zu haben,sage aber zu diesem eine Fall nur folgendes,Türken werden in Deutschland nach deutschem Recht verurteilt,also sollen auch Deutsche in der Türkei das türkische Recht zu spüren bekommen. Möchte nicht in seiner Haut stecken,aber ganz unschuldig ist er bestimmt nicht !
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Meine Eltern haben mir auch mit 17 nicht erlaubt in die Disko zu gehen - zudem war dies bis 2003 auch gesetzlich verboten. Wenn ich in Kneipen oder auf der Kirmes war, wussten sie stets Bescheid und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit musste ich wieder zurück sein. Bei meinen Freunden lief es kaum anders ab. Nur heute scheint es ja vielen Eltern egal zu sein, wann wo und mit wem mein Kind unterwegs ist. Mit 17 ist man nun mal kein Erwachsener und untersteht noch den Erziehungsberechtigten - in diesem Fall die Eltern.
Jetzt weiß ich auch wie Studenten erzogen werden.
P.S.: Nichts für Ungut
Tja, nach gesundem Menschenverstand gesehen, hast du ja recht ,
Allerdings freut sich darüber wohl auch deutsche und türkische Politik und Justiz, dass man nun einen solchen Fall hat, der eben rechtstaatlich behandelt gehört.
my2cents: In Italien, Griechenland und auch Spanien hätte man den Jungen genau so behandelt wie in der Türkei! Falls das Mädchen beim Prozess wirklich erscheinen muss, wird es sicherlich nicht wie eine Disco-Lolita gekleidet sein. Ich tippe auf Zöpfchen, rosa Kleidchen mit Blüchmen usw. An einen Freispruch glaube ich momentan nicht. Der Junge ist sich keines Unrechts bewusst und hat sich schon um Kopf und Kragen geredet. Wenn das Gericht die Kleine nicht als "äusserliche" 15-Jährige einstuft , ist Feierabend für den Bub.
Ich habe alle relevanten Pasagen aus den spärlichen, verwirrenden und sich widersprechenden Berichten, dir mir bekannt sind, zusammegetragen. Dabei kann ich beim schlechtesten Willen kein Fehlverhalten der türkischen Behörden erkennen.
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EF53A7002C7934DB9B0266E21C01AB433~ATpl~Ecommon~Scontent.html auch in Deutschland drohte einem 17 Jahre alten Ausländer Untersuchungshaft: wenn ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegt und eine Fluchtgefahr besteht. Marco W. hat keinen festen Wohnsitz in der Türkei, seine eigenen Aussagen belasten ihn, also handelt auch hier die türkische Justiz rechtens - wenn auch überzogen. Denn die Haft muss zusätzlich verhältnismäßig sein.
Schon die „harmlose“ Schilderung des Jungen reicht aus, um seine Handlungen als „sexuelle Handlungen“ zu interpretieren und ihn zu verurteilen.
Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Strenge des Strafmaßes. Auch wenn die 13-Jährige vor Gericht erklären würde, dass sie Marco W. liebt und den sexuellen Kontakt wollte, würde dennoch Paragraph 176 des Strafgesetzbuch zutreffen. Schon das Dulden einer sexuellen Handlung kann strafbar sein.
Ebenso spielt Marcos jugendliches Alter zunächst keine Rolle für die Verurteilung an sich. Der Schüler wird allerdings nach dem Jugendrecht behandelt, die Strafe würde milder ausfallen. In der Türkei bedeutet dies lediglich eine Reduzierung der Haftstrafe, in Deutschland ändert sich damit die „Kategorie“ der Strafe: Man würde erzieherische Sanktionen walten lassen.
Marco W.s Chance auf Freispruch konzentriert sich auf einen Aspekt. Er muss glaubhaft machen können, dass man die 13 Jahre alte Charlotte, die sich ihm angeblich als 15-Jährige vorstellte, auch für eine 15-Jährige halten kann. Wenn tatsächlich ihr Aussehen und Verhalten, ihre Sprache und ihr Auftreten darauf hindeuten, könnte die türkische Justiz das Ermittlungsverfahren einstellen.
Fehlender Vorsatz könnte einen Freispruch begründen. Für eine Straftat kann nur jemand verurteilt werden, wenn er die Tatumstände kennt. War Marco W. im Glauben, mit einer 15-Jährigen einen Flirt anzufangen, hat er nichts Verbotenes getan. Und genau das muss er jetzt vor Gericht beweisen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491088,00.html Der minderjährige Häftling aus der Bundesrepublik sei gefragt worden, ob er lieber in einer Einzelzelle in Alanya untergebracht werden wolle, meldete Anadolu. Das habe Marco Weiss aber abgelehnt.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/28/tuerken-knast-junge/opfer-maedchen.html Der Nachrichtensender N24 und Pro 7 zeigten gestern die ersten Bilder der Britin Charlotte (13) – wie sie am Morgen mit ihrer Schwester zur Privatschule geht. Sie trägt wie alle Mädchen in England Schuluniform. Faltenrock, blauen Blazer, weiße Bluse, dazu schwarze Slipper und weiße Söckchen. „Die Familie ist sehr gläubig, geht oft in die Kirche“, so Nachbarin Tracy in der Pro7-Sendung „Sam“.
Die Mädchen gehen demnach in eine der besten Schulen hier. Tracy: „Charlotte hat meines Wissens noch nie einen echten Freund gehabt.“
Für den Prozess in der Türkei wird wichtig sein, ob Marco W. Charlotte für älter als 13 halten konnte. Sie gab sich als 15 aus. Auf N24 urteilte der TV-Reporter: „Die 13-Jährige ist groß, kann leicht für zwei Jahre älter gehalten werden.“
Charlottes Mutter Heather M. sprach mit einer Reporterin der türkischen Zeitung „Hürriyet“.
Den Tränen nahe sagte sie ihr: „Wir sind sehr traurig. Mehr will ich nicht sagen. Ich bin nicht in der Lage dazu.“ Eine Sprecherin der Familie: „Was die 13-jährige Tochter durchleben musste, hat die Familie in einen Schockzustand versetzt.“
Die traumatisierte Charlotte werde psychologisch betreut, ihre Mutter wolle die Rechtsmittel gegen Marco W. voll ausschöpfen.
Der konnte gestern kurz hoffen, dass es gar nicht zum Prozess kommt. Sein Uelzener Anwalt Jürgen Schmidt hatte behauptet, frühere Aussagen von Charlotte hätten „möglicherweise keinen Bestand mehr“.
Dagegen sagte Charlottes türkischer Anwalt Ömer Aycan zu BILD: „Das kann ich nicht bestätigen.“ Und auch Antalyas stellvertretender Staatsanwalt Senol Yilmaz versicherte BILD: „Ich habe mir die Akte angeschaut. Es gibt nichts Neues.“
Marco W.: „In dem Zimmer haben wir uns umarmt und das wäre für mich das erste Mal gewesen. Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen. Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina gar nicht berührt. Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch.“
Die türkischen Ermittler schildern den Tathergang sehr viel dramatischer. Danach habe Marco W. mit Charlotte und anderen den Abend über getrunken. Auf dem Zimmer sei er dann zudringlich geworden. Charlotte habe irgendwann um Hilfe geschrien. Die alarmierte Mutter hätte die Polizei gerufen, die Marco W. sofort festnahm.
Charlotte kam ins städtische Hospital, wurde nach Spuren sexueller Gewalt untersucht. Das Ergebnis lieferte mit der Anzeige der Mutter die Grundlage für die nun schon fast elfwöchige Inhaftierung von Marco W. http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/25/junge-tuerken-knast/mehr-als-kuscheln.html Laut medizinischem Gutachten sei das Jungfernhäutchen des Mädchens zwar nicht verletzt, aber „gereizt“ gewesen. Die schlimmen Vorwürfe in der Anklageschrift der türkischen Ermittler: „Der Verdächtige versuchte, an der Geschädigten sexuelle Handlungen vorzunehmen, auf ihrem Hotelzimmer in sie einzudringen.“
Sich über die Polen und ihre Beleidigungen wegen Merkel tierisch aufregen und selbst seit Wochen die Polen verunglimpfen und beleidigen, die Brüder (Kaczynski oder so) Krawallskis nennen, schön Stimmung machen, Länder aufhetzen.
Bei der Türkei genau das selbe. In 5, 6 Wochen gibts wieder einen Bericht: "Döner-Laden abgefackelt von Idioten - Wie kann das nur passiern?"
Das einzig richtige bei der BLÖD wäre eine Zensur von oben - ja sorry, ich weiß, bin ein Gegner von Zensur - aber bei der BLÖD wäre es angebracht, weil sie mit der Wahrheit nix mehr zu tun hat. :neutral-face
Egal zur Diskussion hier nochmal zurück, ich weiß nicht ob es sinnvoll ist, auf den medialen Zug weiter aufzuspringen und über das Einzelschicksal von einem 17-jährigen zu diskutieren, während es wirklich ganz andere Probleme gibt, um die man sich kümmern kann als um eine einzelne Straftat im Ausland. Bzw. Verdacht. Wenn ich heute ne 13-jährige knutsche und mich angeblich an ihr reibe und auf ihr zum Orgasmus komme, die Eltern mich anzeigen und ich festgenommen werde, dann heißts von so BLÖD-Niveau-Zeitungen "Dieses Schwein hat Mädchen missbraucht - Warum werden nur 5 Jahre Haft beantragt? "
Ich habe in jedem Beitrag nur über mich selber geredet.
Daß der 17-jährige eine 13-jährige für 15 hält, ist ihm mit Sicherheit nicht vorzuwerfen. Jedoch finde ich es extrem naiv (auch für einen Jugendlichen) das Alter ohne Zweifel zu aktzeptieren. Es ist schließlich ein offenes Geheimnis, daß sich Mädchen älter machen, als sie eigentlich sind.
Zudem bleibt die Frage was die beiden in einer Disko zu suchen haben. Soweit ich weiß, sind die Diskos in der Türkei erst ab 18.
Törööö:
Quelle: (Na wer wohl?) BLÖD:
Essen: Mädchen (15) sticht Mann nieder
Todes-Drama in Essen: Ein Imbissbuden-Besitzer (†36) versuchte nach Feierabend eine seiner Aushilfen (14) zu vergewaltigen. Eine Freundin (15) eilte zur Hilfe. Als der Mann auch sie angriff, erstach sie ihn mit einem Messer.
Das dramatische Geschehen: Nach Verkaufschluss schlich sich der Ladenbesitzer in die Hinterräume des Döner-Büdchens in der Steeler Straße. Er verging sich an seiner Aushilfe, die laut um Hilfe schrie. Eine Freundin (15) kam hinzu, sprühte dem Mann Reizgas ins Gesicht.
Der Ladenbesitzer attackierte daraufhin die 15-Jährige. Sie wusste sich nicht mehr zu helfen und griff zum Messer, sagte sie bei der Polizei.
Mit mehreren Stichen brach der Mann zusammen, schleppte sich zum Hinterhof. Anwohner hörten ihn und verständigen die Polizei.
Als die Rettungskräfte eintrafen, fanden sie ihn stark blutend und nur mit einer Unterhose bekleidet. Trotz sofortiger notärztlicher Versorgung am Einsatzort erlag der 36-Jährige seinen Verletzungen.
Die Mädchen wurden nach dem Zwischenfall zu ihren Eltern gebracht, ärztlich betreut und vernommen.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand dürfte eine Notwehr- oder Nothilfesituation nicht ausgeschlossen sein. Die Obduktion des Leichnams bestätigte die bisherigen Feststellungen.
Der Dönerbudenbesitzer war bestimmt Türke, das Schwein.
Ich lese zwischen den Zeilen, dass es sich um einen Ferienclub gehandelt hat.
Durchaus üblich, dass Gäste einer Ferienanlage abends auch so in mehr oder weniger geschlossener Gesellschaft an einem Discoabend teilnehmen.
Genaues wissen wir nicht, passen würde es aber, da es ja offensichtlich recht einfach war mal eben zu dem Hotelzimmer zu geheh und anzuklopfen.
allein die aussage von ihr das sie einfach einschlief, als der im zimmer war finde ich schon leicht merkwürdig. wenn sie schlafen wollte, warum hat sie ihn dann ned raus gebeten un die tür zu gemacht?
finde diese geschichte einfach nur verrückt, was dieses mädel da von sich gibt.
ich bleib bei meiner ansicht, dass die klaane angst vor ihrer eltern hatte un die geschichte verdreht hat. un außerdem, warum sollte sie dann ihre aussage noch ma berichtigen?
für mich ganz klar, der bub is unschuldig
Das sei dir unbenommen. Hauptsache, die Richter urteilen nicht danach, was ihnen "klar ist" (d.h. was sie auf Grund zweifelhafter Informationen gerade glauben), sondern bleiben bei der für jeden Rechtsstaat gültigen Regel: Wenn dem Angeklagten durch die Beweisaufnahme die Schuld über jeden begründeten Zweifel hinaus nachgewiesen wurde, wird verurteilt, und bei der Festsetzung des Strafmaßes die strafmildernden und -schärfenden Umstände berücksichtigt. Sonst gibts Freispruch.
Klar, peinliche Vorstellung. Gar wenn es die Mutter mitbekommt, nur das wäre so eine Aussage, die in etwa genau zwischen derer der Unschuldlämmer liegen würde.
Das Mädchen ist noch immer 13! Unschuldig ist der Kerl mit Sicherheit nicht - unabhängig davon, ob es eine Einwilligung ihrerseits gab oder nicht.
Es ist natürlich selbstverständlich, daß der Junge kein "klassischer Kinderschänder" ist, aber Kindesmißbrauch bleibt Kindesmißbrauch.
Kann man eigentlich die Eltern wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verurteilen oder gibt es da strenge Voraussetzungen?
Nach seiner eigenen Aussage war er das zumindest bis zu diesem Abend...
Ob schuldig oder nicht, aber bei einem 17jährigen Verletzung der Aufsichtspflicht? Sorry, aber is nicht dein ernst oder? Nichts für Ungut, aber ich denke mal du warst mit 17 auch nicht mehr ganz heilig. Auch wenn die Aktion vom inhaftierten evtl. auf nem ganz anderen Blatt steht.
Meine Eltern haben mir auch mit 17 nicht erlaubt in die Disko zu gehen - zudem war dies bis 2003 auch gesetzlich verboten. Wenn ich in Kneipen oder auf der Kirmes war, wussten sie stets Bescheid und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit musste ich wieder zurück sein. Bei meinen Freunden lief es kaum anders ab. Nur heute scheint es ja vielen Eltern egal zu sein, wann wo und mit wem mein Kind unterwegs ist. Mit 17 ist man nun mal kein Erwachsener und untersteht noch den Erziehungsberechtigten - in diesem Fall die Eltern.
Da haben wir es ja - der Junge wollte nur seinen Eltern gehorchen, die ihm gesagt haben, dass er um Punkt elf im Bett sein müsse...
Scherz beiseite: Es ist ständige Rechtssprechung, dass die "elterliche Sorge" gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht des Jugendlichen um so mehr zurückstehen muss, je näher die Volljährigkeit rückt. Generelles Diskoverbot für einen 17jährigen ginge z.B. gar nicht.
Jetzt weiß ich auch wie Studenten erzogen werden.
P.S.: Nichts für Ungut
Möchte nicht in seiner Haut stecken,aber ganz unschuldig ist er bestimmt nicht !
Tja, nach gesundem Menschenverstand gesehen, hast du ja recht ,
Allerdings freut sich darüber wohl auch deutsche und türkische Politik und Justiz, dass man nun einen solchen Fall hat, der eben rechtstaatlich behandelt gehört.
Ich habe alle relevanten Pasagen aus den spärlichen, verwirrenden und sich widersprechenden Berichten, dir mir bekannt sind, zusammegetragen.
Dabei kann ich beim schlechtesten Willen kein Fehlverhalten der türkischen Behörden erkennen.
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EF53A7002C7934DB9B0266E21C01AB433~ATpl~Ecommon~Scontent.html
auch in Deutschland drohte einem 17 Jahre alten Ausländer Untersuchungshaft: wenn ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegt und eine Fluchtgefahr besteht. Marco W. hat keinen festen Wohnsitz in der Türkei, seine eigenen Aussagen belasten ihn, also handelt auch hier die türkische Justiz rechtens - wenn auch überzogen. Denn die Haft muss zusätzlich verhältnismäßig sein.
Schon die „harmlose“ Schilderung des Jungen reicht aus, um seine Handlungen als „sexuelle Handlungen“ zu interpretieren und ihn zu verurteilen.
Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Strenge des Strafmaßes. Auch wenn die 13-Jährige vor Gericht erklären würde, dass sie Marco W. liebt und den sexuellen Kontakt wollte, würde dennoch Paragraph 176 des Strafgesetzbuch zutreffen. Schon das Dulden einer sexuellen Handlung kann strafbar sein.
Ebenso spielt Marcos jugendliches Alter zunächst keine Rolle für die Verurteilung an sich. Der Schüler wird allerdings nach dem Jugendrecht behandelt, die Strafe würde milder ausfallen. In der Türkei bedeutet dies lediglich eine Reduzierung der Haftstrafe, in Deutschland ändert sich damit die „Kategorie“ der Strafe: Man würde erzieherische Sanktionen walten lassen.
Marco W.s Chance auf Freispruch konzentriert sich auf einen Aspekt. Er muss glaubhaft machen können, dass man die 13 Jahre alte Charlotte, die sich ihm angeblich als 15-Jährige vorstellte, auch für eine 15-Jährige halten kann. Wenn tatsächlich ihr Aussehen und Verhalten, ihre Sprache und ihr Auftreten darauf hindeuten, könnte die türkische Justiz das Ermittlungsverfahren einstellen.
Fehlender Vorsatz könnte einen Freispruch begründen. Für eine Straftat kann nur jemand verurteilt werden, wenn er die Tatumstände kennt. War Marco W. im Glauben, mit einer 15-Jährigen einen Flirt anzufangen, hat er nichts Verbotenes getan. Und genau das muss er jetzt vor Gericht beweisen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,491088,00.html
Der minderjährige Häftling aus der Bundesrepublik sei gefragt worden, ob er lieber in einer Einzelzelle in Alanya untergebracht werden wolle, meldete Anadolu. Das habe Marco Weiss aber abgelehnt.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/28/tuerken-knast-junge/opfer-maedchen.html
Der Nachrichtensender N24 und Pro 7 zeigten gestern die ersten Bilder der Britin Charlotte (13) – wie sie am Morgen mit ihrer Schwester zur Privatschule geht.
Sie trägt wie alle Mädchen in England Schuluniform. Faltenrock, blauen Blazer, weiße Bluse, dazu schwarze Slipper und weiße Söckchen.
„Die Familie ist sehr gläubig, geht oft in die Kirche“, so Nachbarin Tracy in der Pro7-Sendung „Sam“.
Die Mädchen gehen demnach in eine der besten Schulen hier. Tracy: „Charlotte hat meines Wissens noch nie einen echten Freund gehabt.“
Für den Prozess in der Türkei wird wichtig sein, ob Marco W. Charlotte für älter als 13 halten konnte. Sie gab sich als 15 aus. Auf N24 urteilte der TV-Reporter: „Die 13-Jährige ist groß, kann leicht für zwei Jahre älter gehalten werden.“
Charlottes Mutter Heather M. sprach mit einer Reporterin der türkischen Zeitung „Hürriyet“.
Den Tränen nahe sagte sie ihr: „Wir sind sehr traurig. Mehr will ich nicht sagen. Ich bin nicht in der Lage dazu.“ Eine Sprecherin der Familie: „Was die 13-jährige Tochter durchleben musste, hat die Familie in einen Schockzustand versetzt.“
Die traumatisierte Charlotte werde psychologisch betreut, ihre Mutter wolle die Rechtsmittel gegen Marco W. voll ausschöpfen.
Der konnte gestern kurz hoffen, dass es gar nicht zum Prozess kommt. Sein Uelzener Anwalt Jürgen Schmidt hatte behauptet, frühere Aussagen von Charlotte hätten „möglicherweise keinen Bestand mehr“.
Dagegen sagte Charlottes türkischer Anwalt Ömer Aycan zu BILD: „Das kann ich nicht bestätigen.“ Und auch Antalyas stellvertretender Staatsanwalt Senol Yilmaz versicherte BILD: „Ich habe mir die Akte angeschaut. Es gibt nichts Neues.“
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/25/junge-tuerken-knast/mehr-als-kuscheln.html
Am letzten Urlaubstag lernt Marco die Britin Charlotte M. (13) und ihre 14-jährige Schwester kennen. Es ist 0.30 Uhr, die Mädchen sind ohne Mutter (40) unterwegs. Charlotte gibt sich als 15-Jährige aus, Marco glaubt ihr.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/26/tuerken-knast-junge/interview-foto.html
Gestern berichtete BILD aus dem ärztlichen Untersuchungsbericht. Enthüllte, dass da viel mehr war als nur Knutschen und Kuscheln. Dass sogar Spermaspuren gefunden wurden.
Marco W.: „In dem Zimmer haben wir uns umarmt und das wäre für mich das erste Mal gewesen. Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen. Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina gar nicht berührt. Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch.“
Die türkischen Ermittler schildern den Tathergang sehr viel dramatischer. Danach habe Marco W. mit Charlotte und anderen den Abend über getrunken. Auf dem Zimmer sei er dann zudringlich geworden. Charlotte habe irgendwann um Hilfe geschrien. Die alarmierte Mutter hätte die Polizei gerufen, die Marco W. sofort festnahm.
Charlotte kam ins städtische Hospital, wurde nach Spuren sexueller Gewalt untersucht. Das Ergebnis lieferte mit der Anzeige der Mutter die Grundlage für die nun schon fast elfwöchige Inhaftierung von Marco W.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/25/junge-tuerken-knast/mehr-als-kuscheln.html
Laut medizinischem Gutachten sei das Jungfernhäutchen des Mädchens zwar nicht verletzt, aber „gereizt“ gewesen.
Die schlimmen Vorwürfe in der Anklageschrift der türkischen Ermittler: „Der Verdächtige versuchte, an der Geschädigten sexuelle Handlungen vorzunehmen, auf ihrem Hotelzimmer in sie einzudringen.“