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Scheiß zunehmende Jugenkriminalität :-(

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kreuzbuerger schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


aber irgendwie führst doch auch zu nüscht, wenn massive fehlverhalten/gesetzesverstöße wie körperverletzungen/tötungsdelikte quasi folgenlos bleiben. scheint ja mittlerweile zur jugendkultur zu gehören, mal irgendwann jemand totgeprügelt oder vor ne ubahn geworfen zu haben (überspitzt formuliert). und ja, ich denke, dass man jugendliche im zweifel eher durch abschreckung als mit kräutertee erreicht.  


Bist du's wirklich?
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Brady schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


aber irgendwie führst doch auch zu nüscht, wenn massive fehlverhalten/gesetzesverstöße wie körperverletzungen/tötungsdelikte quasi folgenlos bleiben. scheint ja mittlerweile zur jugendkultur zu gehören, mal irgendwann jemand totgeprügelt oder vor ne ubahn geworfen zu haben (überspitzt formuliert). und ja, ich denke, dass man jugendliche im zweifel eher durch abschreckung als mit kräutertee erreicht.  


Bist du's wirklich?

ja, durfte jahrelang immer wieder neben dem projekt für kaputte jugendliche meine zelte aufschlagen. und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...
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... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad]*********[/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad]*********[/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).
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stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?
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kreuzbuerger schrieb:
stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?  


Yep, mag ich. Im Jahr werden in Deutschland ca. 18.000 Verurteilungen zu Jugendstrafe ausgesprochen. Hiervon werden ca. 60 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Es bleiben also noch immer 7.000 Jugendliche und Heranwachsende, die jedes Jahr einfahren. Von diesen Verurteilungen lässt sich deine Klientel offenbar nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Was gibt dir Anlass zu glauben, dass dies anders wäre, wenn wir stattdessen vielleicht 10.000 einsperren würden? Übrigens, die Zahl der Rückfalltäter nach einer verbüßten Jugendstrafe beträgt fast 80 Prozent, und liegt damit ungefähr 50 Prozent höher  als bei erwachsenen Strafgefangenen.
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stefank schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?  


Yep, mag ich. Im Jahr werden in Deutschland ca. 18.000 Verurteilungen zu Jugendstrafe ausgesprochen. Hiervon werden ca. 60 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Es bleiben also noch immer 7.000 Jugendliche und Heranwachsende, die jedes Jahr einfahren. Von diesen Verurteilungen lässt sich deine Klientel offenbar nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Was gibt dir Anlass zu glauben, dass dies anders wäre, wenn wir stattdessen vielleicht 10.000 einsperren würden? Übrigens, die Zahl der Rückfalltäter nach einer verbüßten Jugendstrafe beträgt fast 80 Prozent, und liegt damit ungefähr 50 Prozent höher  als bei erwachsenen Strafgefangenen.



Nur der Neugierde halber: Gibt es auch eine Zahl, wie viele der nicht-eingefahrenen Straftäter nach Erhalt ihrer Bewährungsstrafe weiterhin Straftaten verüben?
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ChristianW. schrieb:
stefank schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad][bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad][/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


wie ich schon sagte:

und wenn auf die fresse hauen wegen nichtigkeit eingestellt wird, hauste halt weiter zu...


aber magste uns law&order-hardlinern den pädagogischen wert ner bewährungsstrafe für das töten eines menschen erläutern? wie willste leute erreichen, die solange zuhauen und -treten bis es spritzt? mit 20 stunden schulhof kehren? kennt dein forschender verfassungsrichter auch die klientel, um die es sich hierbei handelt?  


Yep, mag ich. Im Jahr werden in Deutschland ca. 18.000 Verurteilungen zu Jugendstrafe ausgesprochen. Hiervon werden ca. 60 Prozent zur Bewährung ausgesetzt. Es bleiben also noch immer 7.000 Jugendliche und Heranwachsende, die jedes Jahr einfahren. Von diesen Verurteilungen lässt sich deine Klientel offenbar nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Was gibt dir Anlass zu glauben, dass dies anders wäre, wenn wir stattdessen vielleicht 10.000 einsperren würden? Übrigens, die Zahl der Rückfalltäter nach einer verbüßten Jugendstrafe beträgt fast 80 Prozent, und liegt damit ungefähr 50 Prozent höher  als bei erwachsenen Strafgefangenen.



Nur der Neugierde halber: Gibt es auch eine Zahl, wie viele der nicht-eingefahrenen Straftäter nach Erhalt ihrer Bewährungsstrafe weiterhin Straftaten verüben?


Ja, der Wert liegt bei knapp 60 Prozent.
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stefank schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
... wenn man dann noch als Normalbürger mit ansehen muß, wie die deutsche Justiz scheinbar (Darstellung in den Medien) vor einem Voll[bad][bad][bad]*********[/bad][/bad][/bad] wie Gaeffgen (Entführer und Möder des von Metzler Jungen) kuscht, kommt man sich schon verarscht vor.



Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?

Ansonsten: Ein seltenes Bild, rBbb und Kreuzbürger im Glauben an die abschreckende Wirkung hoher Strafen vereint. Ich darf euch versichern: Die Forschung bestätigt euch nicht. Das liegt vor allem daran, wie der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer nachgewiesen hat, dass Straftäter bei Begehung der Tat nicht an die Höhe der Strafe, sondern an die Vermeidung des Erwischtwerdens denken. Gerne mal wieder: "Die Strafe bessert den, welcher straft." (Nietzsche).


Deine juristischen Begründungen kann ich allesamt nachvollziehen.
Trotzdem wurde hier ein Urteil gefällt,welches ein Nicht-Jurist kaum verstehen kann.

Und was die(vermeintliche ) Abschreckung betrifft,könnte man
nicht ein Urteil sprechen,welches ganz einfach dem Sühne Gedanken entspricht?

Wo ist diese in diesem Fall?
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stefank schrieb:

Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?


Immer und immer wieder diesem Unmenschen eine Plattform bieten; Prozesskostenbeihilfe bis zum Anschlag; Unterstützung des gaeffgen´schen Schmierentheaters; Menschen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr (richtiger Begriff meinerseits? -Hoffnung: lebt das Kind noch) mit Maßnahmen gedroht haben, zu 'verknacken'.
IN DIESEM SPEZIELLEN FALL hat die Justiz mir diesen Eindruck vermittelt und die emotionale Befindlichkeit Vieler mit Füßen getreten.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
stefank schrieb:

Du kannst sicher mitteilen, worauf sich deine Meinung gründet, die Justiz würde vor Gaeffgen "kuschen"?


Immer und immer wieder diesem Unmenschen eine Plattform bieten; Prozesskostenbeihilfe bis zum Anschlag; Unterstützung des gaeffgen´schen Schmierentheaters; Menschen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr (richtiger Begriff meinerseits? -Hoffnung: lebt das Kind noch) mit Maßnahmen gedroht haben, zu 'verknacken'.
IN DIESEM SPEZIELLEN FALL hat die Justiz mir diesen Eindruck vermittelt und die emotionale Befindlichkeit Vieler mit Füßen getreten.


Es gibt aber nicht "diesen speziellen Fall" in unserer Justiz und das ist auch gut so. Denn sonst gäbe es bald nur noch "spezielle Fälle" und jedes Gericht würde letztlich nach Gutdünken entscheiden. Wodurch wir wiederum beinahe bei der Rechtssprechung vor 500 Jahren durch die Lehnsherren wären.

Natürlich fehlt oft das Verständnis dafür, dass Körperverletzungen mit Todesfolge weniger Strafe nach sich ziehen als Steuerhinterziehung oder der Anbau einer alten Nutzpflanze ( ). Dennoch bin ich nach einigem Überlegen doch sehr nah bei StefanK.

Ein gutes Vorbild für die Justiz auf der gesamten Erde ist für mich der Prozess gegen Breivik in Norwegen. Wer hätte diesen Psychopathen nicht gerne am Baum aufgeknüpft? Trotzdem "verdient" er einen fairen Prozess.

Und warum? Weil sich unser System genau deswegen von Barbarei, Willkür und Rückständigkeit unterscheidet.
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Bigbamboo schrieb:
reggaetyp schrieb:
Was soll das Strafrecht denn erreichen?

Abschreckung? Strengere Strafen bringen, wie x-fach bereits erwiesen, nichts.

Rache? Das kann nicht ernsthaft das Ziel sein.


Also: Weshalb dieser Drang nach härteren Strafen?


Schutz der Gesellschaft vor dem Täter?



Nach der Logik könnte oder sollte man alle Gewalttäter lebenslänglich wegsperren.

Und die hier geäußerten Beweggründe für strengere Strafen sprechen eine andere Sprache: Vergeltung.
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Alles sehr interessant aber wie war das nochmal mit den Förmchen (s. #1) ?
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stefank schrieb:
Deine Ansichten sind ebenso unqualifiziert wie unerheblich, da glücklicherweise andere Menschen als du als Richter entscheiden.


Du magst Jurist sein bist deswegen aber nicht automatisch qualifizierter.

Es ist einfach nur traurig wie sehr sich in D. um die Täter bemüht wird. Es geht oft soweit, dass man das Gefühl bekommt das Opfer habe selbst Schuld  

Dem Stammtischheini und Dir wünsche ich...
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Gibt es eigentlich das Wort Gerechtigkeit in der Justiz?

Es geht nicht um Rache - Es geht um Gerechtigkeit.

Mich würde mal interessieren, was ein Erwachsener für eine Strafe bekommen würden (gleicher Sachverhalt).

Und es würde mich wirklich interessieren wie die Menschen, die uns klar machen möchten, dass solche Urteile richtig sind, reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären. Sprich ihr Kind, ihr Partner getötet wurden. Immer noch die Meinung - Bewährungsstrafe ist ok (da warte ich ja immer noch auf ne Antwort von Stefan).

ich finde es grotesk, dass die die solche Urteile hinterfragen, die "Undemokraten" sein sollen (überspitzt ausgedrückt).

Gruß Afrigaaner
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Afrigaaner schrieb:

Es geht nicht um Rache - Es geht um Gerechtigkeit.

Mich würde mal interessieren, was ein Erwachsener für eine Strafe bekommen würden (gleicher Sachverhalt).

Und es würde mich wirklich interessieren wie die Menschen, die uns klar machen möchten, dass solche Urteile richtig sind, reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären. Sprich ihr Kind, ihr Partner getötet wurden. Immer noch die Meinung - Bewährungsstrafe ist ok


Und Du meinst, einem Betroffenen, der in dem Falle ein Urteil spricht geht es nicht um Rache? Wieso sollte das denn dann "Gerechtigkeit" sein.

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.
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Feigling schrieb:

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


So ist es.
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber genau das ist wohl der Grund, weshalb persönlich Betroffene wegen Befangenheit außen vor sind bei Verfahren.
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reggaetyp schrieb:
Feigling schrieb:

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


So ist es.
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber genau das ist wohl der Grund, weshalb persönlich Betroffene wegen Befangenheit außen vor sind bei Verfahren.


Sie sind nicht außen vor, sondern können vielmehr eine Rolle einnehmen, die exakt zu ihrer Situation passt: Die des Nebenklägers. Dem Nebenkläger stehen – ähnlich wie der Staatsanwaltschaft – eigene Verfahrensrechte zu, die in den §§ 397-401 StPO geregelt sind. Insbesondere ist er, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Weiterhin hat er wichtige Rechte wie z. B. Richter- und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht. Darüber hinaus kann er unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes.
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Feigling schrieb:
Afrigaaner schrieb:

Es geht nicht um Rache - Es geht um Gerechtigkeit.

Mich würde mal interessieren, was ein Erwachsener für eine Strafe bekommen würden (gleicher Sachverhalt).

Und es würde mich wirklich interessieren wie die Menschen, die uns klar machen möchten, dass solche Urteile richtig sind, reagieren würden, wenn sie selbst betroffen wären. Sprich ihr Kind, ihr Partner getötet wurden. Immer noch die Meinung - Bewährungsstrafe ist ok


Und Du meinst, einem Betroffenen, der in dem Falle ein Urteil spricht geht es nicht um Rache? Wieso sollte das denn dann "Gerechtigkeit" sein.

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


Sorry,aber den Beitrag von Afriganer habe ich etwas anders verstanden als du u.RT.
A.meinte sicherlich damit,wie ein Betroffener Jurist reagieren würde,geschähe etwas ähnliches mit einem seiner Familienmitglieder.

Ich könnte mir vorstellen,dass er damit meinte,ob dann dieser Jurist mit dem ausgesprochenen Urteil von 2Jahren auf Bewährung leben könnte u.dies als angemessen ansehen würde.
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stefank schrieb:
reggaetyp schrieb:
Feigling schrieb:

Ich finde, zu einer zivilisierten Gesellschaft passt es schon besser, dass dann lieber jemand urteilt, der nicht involviert ist und sich an Gesetzen messen laesst als ein Mensch, der emotional betroffen ist. So shice sich das auch fuer einen Betroffenen anfuehlen muss.


So ist es.
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber genau das ist wohl der Grund, weshalb persönlich Betroffene wegen Befangenheit außen vor sind bei Verfahren.


Sie sind nicht außen vor, sondern können vielmehr eine Rolle einnehmen, die exakt zu ihrer Situation passt: Die des Nebenklägers. Dem Nebenkläger stehen – ähnlich wie der Staatsanwaltschaft – eigene Verfahrensrechte zu, die in den §§ 397-401 StPO geregelt sind. Insbesondere ist er, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Weiterhin hat er wichtige Rechte wie z. B. Richter- und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht. Darüber hinaus kann er unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes.


War falsch ausgedrückt von mir.

Ich meinte natürlich, dass z.B. ein Richter nicht einem Verfahren vorsitzen darf, in dem z.B. eine Straftat an seinem Sohn verhandelt wird.
Das ist doch so, oder?


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