>

Streik -diesmal nervts!

#
Frankfurt050986 schrieb:
Wie lange müssen die eigentlich streiken, das er der Bahn mal weh tut? N Monat?

Als nächstes werden dann 2 wochen kommen und das recht zügig


Deren Streikkasse ist irgendwann leer und das Tarifeinheitsgesetz steht dann auch und die Bahn hat gewonnen.
#
Warum lehnt Herr Weselsky einen Schlichter ab?
#
Eintracht-Er schrieb:
Warum lehnt Herr Weselsky einen Schlichter ab?


wie soll denn eine schlichtung aussehen wenn die bahn verhindern will dass die gdl eigenständig tarifverträge abschließen darf? das ist keine kompromissfrage sondern eine grundsätzliche von ja oder nein.
#
Sollen sie ruhig streiken, in 10 Jahren wird jeder Lokführer durch einen Computer ersetzt worden sein.
#
peter schrieb:
Eintracht-Er schrieb:
Warum lehnt Herr Weselsky einen Schlichter ab?


wie soll denn eine schlichtung aussehen wenn die bahn verhindern will dass die gdl eigenständig tarifverträge abschließen darf? das ist keine kompromissfrage sondern eine grundsätzliche von ja oder nein.



Das ist aber keine Frage des Tarifrechts....
#
Aktuell fährt im Fernverkehr wohl jeder dritte Zug.

Mehr als im Winter oder nach einem Sturm.
#
Bigbamboo schrieb:
Aktuell fährt im Fernverkehr wohl jeder dritte Zug.

Mehr als im Winter oder nach einem Sturm.  


Im Süden es heute bis zu 30° werden. Also erstmal abwarten.
#
+ sollen
#
Kommentar von hr-info.

Trifft es ganz gut.
#
Etwas nachdenklich bin ich gestern bei den Tagesthemen mit Caren Miosga geworden. Die hat eh oft so ein Betroffenheitsding bzw. festgelegte Meinung und gestern war es mal wieder sehr einseitig.
Man muss Weselsky nun wirklich nicht mögen, aber gestern sollte er mal wieder vorgeführt werden. Allerdings hat er sich recht wacker geschlagen fand ich.
"Toll" auch der Kommentar danach, der Schuldige war recht klar, die GdL. Keine Differenzierung, der Schuldige steht fest.
Hinterfragen der Bahn-Position: Fehlanzeige.
Klar, kann man so machen, der Applaus der Zuschauer ist so gesichert...wenn dies der Anspruch an die Nachrichtensendung ist, OK.
#
http://www.presseportal.de/pm/30621/3012089/rheinische-post-tarifeinheit-ex-verfassungsgerichts-chef-papier-stuetzt-gesetzentwurf
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, hält den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit mit folgender Begründung für mit den Grundgesetz vereinbar:
Die Grundrechtsausübung in Bezug auf die Koalitionsfreiheit dürfe eben nicht so ausgeübt werden, daß das Gemeinwohl gefährdet werde, und bilde keinen Grund für sozialschädliches Verhalten, welches die verfassungsrechtlich zugestandenen Belange anderer verletze.

Darüber dürfte in der juristischen Welt sogar Einigkeit bestehen, die Frage ist nur, ab wann hier ein solches Verhalten vorliegt.
Die jetzige Sichtweise der Arbeitsgerichte hierzu muß dabei nicht unbedingt eine große Rolle spielen, sobald tatsächlich ein solches Gesetz Geltung erlangt. Diese können dann nämlich nicht mehr frei nach eigener Rechtsansicht urteilen, sondern stehen nur noch vor der Wahl, das Gesetz anzuwenden oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn sie es für verfassungswidrig halten.
#
Eintracht-Laie schrieb:
...der Applaus der Zuschauer ist so gesichert...wenn dies der Anspruch an die Nachrichtensendung ist, OK.
...um zu applaudieren bedarf es nicht solch "Sendungen"... oooh...die armen StA und Richter klagen nun auch  
#
Kundenfreundlich wie immer die Bahn

http://www.stern.de/reise/service/bahnstreik-ohne-sparpreise-wie-die-bahn-waehrend-des-mega-streiks-abkassiert-2191640.html

"Durch das Gesetz von Angebot und Nachfrage ändern sich die Sparpreis-Kontingente", sagt ein Bahnsprecher auf Anfrage des stern. Bei den Preisen gibt es keine Automatik, bestätigt er, sondern "die Kontingente werden aktiv gesteuert". Im Falle des fast einwöchigen Streiks kommt es zu einer massiven Verknappung des Angebots. Die Bahn verkauft in diesem Zeitraum ihre Tickets also bewusst zum Normaltarif.
.......
Doch anstatt an den Streiktagen mit Leidensrabatten und Service die Kunden auf die Schiene zu locken, scheint sich die Deutsche Bahn von den günstigen Sparpreistickets endgültig zu verabschieden."
#
Maabootsche schrieb:
http://www.presseportal.de/pm/30621/3012089/rheinische-post-tarifeinheit-ex-verfassungsgerichts-chef-papier-stuetzt-gesetzentwurf
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, hält den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit mit folgender Begründung für mit den Grundgesetz vereinbar:
Die Grundrechtsausübung in Bezug auf die Koalitionsfreiheit dürfe eben nicht so ausgeübt werden, daß das Gemeinwohl gefährdet werde, und bilde keinen Grund für sozialschädliches Verhalten, welches die verfassungsrechtlich zugestandenen Belange anderer verletze.

Darüber dürfte in der juristischen Welt sogar Einigkeit bestehen, die Frage ist nur, ab wann hier ein solches Verhalten vorliegt.
Die jetzige Sichtweise der Arbeitsgerichte hierzu muß dabei nicht unbedingt eine große Rolle spielen, sobald tatsächlich ein solches Gesetz Geltung erlangt. Diese können dann nämlich nicht mehr frei nach eigener Rechtsansicht urteilen, sondern stehen nur noch vor der Wahl, das Gesetz anzuwenden oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn sie es für verfassungswidrig halten.


Erklär mir das mal als Nichtjuristen, bitte.
So wie ich das verstehe, kann ich es mir nicht vorstellen.
Auf was bezieht sich denn der von mir fett formatierte Absatz?
#
reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:
http://www.presseportal.de/pm/30621/3012089/rheinische-post-tarifeinheit-ex-verfassungsgerichts-chef-papier-stuetzt-gesetzentwurf
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, hält den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit mit folgender Begründung für mit den Grundgesetz vereinbar:
Die Grundrechtsausübung in Bezug auf die Koalitionsfreiheit dürfe eben nicht so ausgeübt werden, daß das Gemeinwohl gefährdet werde, und bilde keinen Grund für sozialschädliches Verhalten, welches die verfassungsrechtlich zugestandenen Belange anderer verletze.

Darüber dürfte in der juristischen Welt sogar Einigkeit bestehen, die Frage ist nur, ab wann hier ein solches Verhalten vorliegt.
Die jetzige Sichtweise der Arbeitsgerichte hierzu muß dabei nicht unbedingt eine große Rolle spielen, sobald tatsächlich ein solches Gesetz Geltung erlangt. Diese können dann nämlich nicht mehr frei nach eigener Rechtsansicht urteilen, sondern stehen nur noch vor der Wahl, das Gesetz anzuwenden oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn sie es für verfassungswidrig halten.


Erklär mir das mal als Nichtjuristen, bitte.
So wie ich das verstehe, kann ich es mir nicht vorstellen.
Auf was bezieht sich denn der von mir fett formatierte Absatz?


Grundrechte können da eingeschränkt werden, wo die Allgemeinheit unzumutbar (das setze ich jetzt dazu) beeinträchtigt wird.
#
concordia-eagle schrieb:
reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:
http://www.presseportal.de/pm/30621/3012089/rheinische-post-tarifeinheit-ex-verfassungsgerichts-chef-papier-stuetzt-gesetzentwurf
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, hält den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit mit folgender Begründung für mit den Grundgesetz vereinbar:
Die Grundrechtsausübung in Bezug auf die Koalitionsfreiheit dürfe eben nicht so ausgeübt werden, daß das Gemeinwohl gefährdet werde, und bilde keinen Grund für sozialschädliches Verhalten, welches die verfassungsrechtlich zugestandenen Belange anderer verletze.

Darüber dürfte in der juristischen Welt sogar Einigkeit bestehen, die Frage ist nur, ab wann hier ein solches Verhalten vorliegt.
Die jetzige Sichtweise der Arbeitsgerichte hierzu muß dabei nicht unbedingt eine große Rolle spielen, sobald tatsächlich ein solches Gesetz Geltung erlangt. Diese können dann nämlich nicht mehr frei nach eigener Rechtsansicht urteilen, sondern stehen nur noch vor der Wahl, das Gesetz anzuwenden oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn sie es für verfassungswidrig halten.


Erklär mir das mal als Nichtjuristen, bitte.
So wie ich das verstehe, kann ich es mir nicht vorstellen.
Auf was bezieht sich denn der von mir fett formatierte Absatz?


Grundrechte können da eingeschränkt werden, wo die Allgemeinheit unzumutbar (das setze ich jetzt dazu) beeinträchtigt wird.


Danke dir.
Also, wenn ein Streik die Allgemeinheit sozialschädlich (was ein Ausdruck!) beeinträchtigt, ist das Streikrecht nichtig?
#
reggaetyp schrieb:
Maabootsche schrieb:
http://www.presseportal.de/pm/30621/3012089/rheinische-post-tarifeinheit-ex-verfassungsgerichts-chef-papier-stuetzt-gesetzentwurf
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts, hält den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit mit folgender Begründung für mit den Grundgesetz vereinbar:
Die Grundrechtsausübung in Bezug auf die Koalitionsfreiheit dürfe eben nicht so ausgeübt werden, daß das Gemeinwohl gefährdet werde, und bilde keinen Grund für sozialschädliches Verhalten, welches die verfassungsrechtlich zugestandenen Belange anderer verletze.

Darüber dürfte in der juristischen Welt sogar Einigkeit bestehen, die Frage ist nur, ab wann hier ein solches Verhalten vorliegt.
Die jetzige Sichtweise der Arbeitsgerichte hierzu muß dabei nicht unbedingt eine große Rolle spielen, sobald tatsächlich ein solches Gesetz Geltung erlangt. Diese können dann nämlich nicht mehr frei nach eigener Rechtsansicht urteilen, sondern stehen nur noch vor der Wahl, das Gesetz anzuwenden oder es dem Verfassungsgericht vorzulegen, wenn sie es für verfassungswidrig halten.


Erklär mir das mal als Nichtjuristen, bitte.
So wie ich das verstehe, kann ich es mir nicht vorstellen.
Auf was bezieht sich denn der von mir fett formatierte Absatz?


Das bedeutet meiner Meinung nach, dass das Streikrecht sehr wohl besteht aber in den Händen einer großen Gewerkschaft besser aufgehoben ist ,als bei einer kleinen.
Das macht meines Erachtens auch Sinn, da eine große Gewerkschaft eben mehr Arbeitnehmer vertritt .
Vereinfacht gesprochen. Die GDL vertritt die Interessen einer ganz  kleinen, aber wichtigen Gruppe.
Sie legt aufgrund der Hebelwirkung viele Betriebe lahm ,ohne für die Arbeitnehmer dieser Betriebe oder für andere betroffene Arbeitnehmer die bei der DB arbeiten, Verbesserungen zu  erreichen. Zudem richtet sie erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Da stellt sich dann die Frage der Verhältnismäßigkeit..
Ob Herr Papier recht hat weiß ich nicht, ..ich weiß aber auch nicht ob Frau Schmitt vom BAG recht hatte ,als sie ,....in Form der richterlichen Rechtsfortbildung..., die früher geltende Rechtsprechung gekippt hat, die nunmehr durch das Tarifeinheitsgesetz wiederhergestellt werden soll.
#
reggaetyp schrieb:
...
Also, wenn ein Streik die Allgemeinheit sozialschädlich (was ein Ausdruck!) beeinträchtigt, ist das Streikrecht nichtig?


Ist dies nicht bereits jetzt so?
Gab es nicht schon Arbeitsgerichte die Streiks "verboten" haben?

Wie im HR Kommentar beschrieben, dieser Streit mag sehr ärgerlich sein, die Leute kotzen reihenweise....aber unverhältnismäßig / Geiselhaft etc.?
Es fahren etliche Züge, es gibt Autos, Fahrgemeinschaften, Fernbusse etc. Und mit einer neuen Gesetzgebung werden Streiks ja auch nicht per se verhindert.
#
Eintracht-Laie schrieb:
reggaetyp schrieb:
...
Also, wenn ein Streik die Allgemeinheit sozialschädlich (was ein Ausdruck!) beeinträchtigt, ist das Streikrecht nichtig?


Ist dies nicht bereits jetzt so?
Gab es nicht schon Arbeitsgerichte die Streiks "verboten" haben?

Wie im HR Kommentar beschrieben, dieser Streit mag sehr ärgerlich sein, die Leute kotzen reihenweise....aber unverhältnismäßig / Geiselhaft etc.?
Es fahren etliche Züge, es gibt Autos, Fahrgemeinschaften, Fernbusse etc. Und mit einer neuen Gesetzgebung werden Streiks ja auch nicht per se verhindert.


Die entsprechend Rechtsprechung ist sehr restriktiv. Ich kenne das eigentlich nur von " wilden " Streiks..
#
Ich kann bei einem Streik, der öffentlich nicht spürbar ist, wenig Sinn erkennen.

Wenn Angestellte eines Transportunternehmens streiken, dann sind die Transporte natürlich eingeschränkt. Wozu sonst sollte man streiken?

Was Papier sagt, klingt m. E. gefährlich nach Unterhöhlen des Streikrechts.


Teilen