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Gute Nachrichten aus Karlsruhe

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anxunamun schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Bigbamboo schrieb:
anxunamun schrieb:

Wenn sich der Staat das Recht nimmt private PCs "heimlich" zu durchsuchen wird er genauso wie jeder andere, der versucht von aussen auf einen Rechner zuzugreifen, scheitern sobald ein Internetsecurityprogramm installiert ist. ...


Schon klar...    


Hey, es soll Leute geben, die glauben, dass normale handelsübliche Securityprogramme so einen Schutz geben...

Wie schön naiv man sein kann...

... und im BND und bei uns im BKA verdienen die besten Spezialisten einen Haufen Geld dafür, dass sie neben den handelsüblichen Programmen noch weitere 30 Verschlüsselungen umgehen, damit sie an die Daten kommen.

Ich selbst kenne Leute, die normale Securityprogramme von außen hacken können.


Fr-Online schrieb:
Die staatliche Infiltration privater Computer könnte jedoch dann schwierig werden, wenn der PC-Nutzer Sicherheitsvorkehrungen wie einen Virenscanner oder eine Firewall installiert hat. Unter Computerexperten gelten Online-Durchsuchungen deshalb "wegen technischer Schwierigkeiten" und des erheblichen Aufwands nicht als "Königsweg"


Quelle: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1295122

naiv wie ich bin werde ich jetzt aber erst mal Fußball schauen.


Na dann sind wir aber froh das es nicht immer wieder Sicherheitslücken gibt und es deswegen dauernd Updates der Software gibt und das alles dem Staat völlig unbekannt ist.
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Digitaler Fußabdruck von 45 Gigabyte:

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,542108,00.html
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Yes!  
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Gut so!  
Ohne Karlsruhe sähe es hier schon viel düsterer aus..
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...Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. .... Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

Was wäre denn in diesem Fall eine schwerwiegende Straftat bzw., was wäre keine.

Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.

Vorab, vielen Dank.

SGE-Wuschel
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für diejenigen, denen es egal ist welche daten der staat sammelt:

http://www.sueddeutsche.de/,ra1m1/deutschland/artikel/967/164504/

peter
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SGE-Wuschel schrieb:
...Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. .... Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

Was wäre denn in diesem Fall eine schwerwiegende Straftat bzw., was wäre keine.

Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.

Vorab, vielen Dank.

SGE-Wuschel


Das Bundesverfassungsgericht hat auf 100a Abs.2 StPO verwiesen.
Genau heißt es: Sie sind jedoch
nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht
durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos
wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer
Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der
Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1.
September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen
und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten.

Der gesamte Beschluss ist hier zu lesen.

§ 100a Abs. 2 StPO sagt: (2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89, 94 bis 100a,
b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e,
c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3,
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2. aus der Abgabenordnung:
a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3. aus dem Arzneimittelgesetz:

Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:

Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6,
7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz: Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
11. aus dem Waffengesetz:
a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.

Den ganzen §100a StPO und die verlinkten Strafvorschriften kannst du hier nachlesen
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Danke Nicole
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anxunamun schrieb:
Von mir aus kann mich der Staat den ganzen Tag scannen, filmen, aufzeichnen oder was auch immer. Ich hab nix zu verbergen. Und wenns auch nur dazu dient eine einzige Straftat aufzudecken bzw. zu verhindern ist es mir das wert.


Vielleicht ist das hier ja was für Dich:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542734,00.html

Der gute Mann sucht bestimmt noch Mitstreiter.
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pipapo schrieb:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,543431,00.html
http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E94263827C8204470B09C49D1784FE6D8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/wirtschaft/artikel/645/165175/

Bestimmt alles nur zu ihrem Schutz....  


was is schon dabei, ich mein die ham doch nichts auf der toilette zu verbergen, oder?
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peter schrieb:
für diejenigen, denen es egal ist welche daten der staat sammelt:

http://www.sueddeutsche.de/,ra1m1/deutschland/artikel/967/164504/

peter


Nur mal zu dem Bericht.

Der eine Kommentar zu dem auf Seite 2 stimmt, hier bei uns in der Bundesbehörde kannste soviele PC´s klauen wie du willst, es ist ziemlich egal, da auf dem PC selbst nix aber auch rein gar nix wichtiges drauf ist. Außer man klaut den Server, wo die entscheidenden Daten liegen.

Und ganz unsensibel sind die Daten bei uns im Stat. Bundesamt nicht, wobei es mich interessieren würde, wer da PC´s hat mitgehen lassen  
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pipapo schrieb:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,543431,00.html
http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E94263827C8204470B09C49D1784FE6D8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/wirtschaft/artikel/645/165175/

Bestimmt alles nur zu ihrem Schutz....  


Lidl ist seit Jahren bekannt dafür, die Mitarbeiterrechte mit Füßen zu treten. Da gabs schon diverse Beiträge dazu im Fernsehen. Genauso hält es sich mit Schlecker (auch einige Beiträge gesehen). Betriebsräte werden bedroht oder zur Kündigung getrieben usw.  
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Tja, ohne entsprechende Anschläge wird Schäuble kaum seinen mit Terrorismusabwehr verkleideten Überwachungsterror schnell voranbringen können.

Aber man tut ja schon alles, um geistig  Brand zu stiften. Die Provokationen ebben zu seinem Glück nicht ab. In den Niederlanden macht man es ja schon vor, wie es gehen kann. Schade auch für Schäuble, daß die Eintracht nicht mitspielt
und als Kreuzritter auflaufen läßt.
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Wäre äußerst angenehm das Thema aus diesem Thread herauszuhalten!
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SGE_Werner schrieb:
...
Und ganz unsensibel sind die Daten bei uns im Stat. Bundesamt nicht, wobei es mich interessieren würde, wer da PC´s hat mitgehen lassen    


Immerhin geht's um die Zwiebelproduktion.  
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Pedrogranata schrieb:
Tja, ohne entsprechende Anschläge wird Schäuble kaum seinen mit Terrorismusabwehr verkleideten Überwachungsterror schnell voranbringen können.

Aber man tut ja schon alles, um geistig  Brand zu stiften. Die Provokationen ebben zu seinem Glück nicht ab. In den Niederlanden macht man es ja schon vor, wie es gehen kann. Schade auch für Schäuble, daß die Eintracht nicht mitspielt
und als Kreuzritter auflaufen läßt.  


Falls Du es nicht mitgeschnitten hast: Wir hätten schon mehrere Großanschläge hier gehabt. Die wurden zum Glück verhindert.

Aber wenn ein Rabbi durch die Innenstadt geht oder ein Fußballverein ein neues Trikot-Design wählt, hat man doch selbst Schuld, wenn man Opfer wird, oder?

Extremistenlogik eben.

Und "geistige Brandstifter" kannst Du Dir in "Fitna" ansehen.
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maobit schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Tja, ohne entsprechende Anschläge wird Schäuble kaum seinen mit Terrorismusabwehr verkleideten Überwachungsterror schnell voranbringen können.

Aber man tut ja schon alles, um geistig  Brand zu stiften. Die Provokationen ebben zu seinem Glück nicht ab. In den Niederlanden macht man es ja schon vor, wie es gehen kann. Schade auch für Schäuble, daß die Eintracht nicht mitspielt
und als Kreuzritter auflaufen läßt.  


über seine und Schäubles

Extremistenlogik, sowie

Und "geistige Brandstifter" kannst Du Dir in "Fitna" ansehen
.


Du kennst zwar die Zitierfunktion hier, aber das Zitierte lesen, ist dir offenbar zu mühsam.
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@Pedro
Wie schon häufiger betont wäre es wirklich schön wenn du diskutieren könntest ohne andere gleich als Extremisten zu bezeichnen.
Das hat mit Sachlichkeit weniger als nichts zu tun.


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