Deutsche Polizei...
Thread wurde von SGE_Werner am Mittwoch, 29. September 2021, 21:42 Uhr um 21:42 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/124171?page=63#5369447
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/124171?page=63#5369447
Dann eben zum § 54 PolG. Da steht (auszugsweise, da Du Dich wohl hierauf beziehst):
Abs. 1: Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1. [...]
2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a) [...]
b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder [...].
weiter steht da:
Abs. 2: Ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Nun bezweifele ich, dass da konkret ein Verbrechen, also eine Straftat begangen worden ist, auf die eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis steht. Und wenn man jetzt ein Szenario konstruiert, dass der Mann einiges auf dem Kerbholz habe, aktenkundig sei o.ä., dann wäre die Identität nicht mehr festzustellen. Wie man es dreht und wendet, war der Schuss keine ultima ratio und damit schlicht rechtswidrig. Und ich bin 100%ig überzeugt, dass der Polizist bei Abwägung der Umstände zu genau dieser Einschätzung kommen würde.
Was SV bedeutet, weiß ich nicht. Und auch das überzeugende Bekunden, dass ein User das konstatiert habe, überzeugt mich nicht wirklich.
Ich tue mich einfach nur schwer damit einen tödlichen Schuss ohne jeden vernünftigen Anlass hinzunehmen.
Den nehm ich gar nicht hin. Ich sage bloß, dass eine Dienstwaffe nicht bloß der SV dient und dienen soll und das juristisch so hinterlegt ist und ich das für nicht allzu verkehrt halte.
Ich krieg hier nämlich das Gefühl nicht los, dass die Leute glauben, man soll einen Unbewaffneten einfach laufen lassen bzw. nicht mal ins Bein schießen, unabhängig seiner Vorgeschichte oder was gerade vorliegt.
Ich persönlich würde einen tödlichen Schuss billigend in Kauf nehmen, wenn wir bspw. von einem rechtskräftig verurteilten Gewaltverbrecher reden würden, legen wir angeordnete Sicherungsverwahrung noch drauf, und da Gefahr besteht, dass seine Flucht Blutvergießen bei Unschuldigen nach sich ziehen könnte, wenn er nicht ZUR NOT per lebensgefährlichem Schuss gestoppt wird.
Ich kann noch zig Beispiele aufführen. Muss auch kein Ausgebüchster sein.
Ich persönlich tu mich schwer damit, Polizisten zu vorverurteilen. Solche Situationen kann man nicht trainieren und all die Eventualitäten, die ein Schuss/Nicht-Schuss nach sich zieht, muss der Beamte innerhalb weniger Sekunden durchspielen. Im besten Fall weiß er sofort, was zu tun ist.
Also ich könnte das nicht, weil ich das für sehr schwer halte.
Aber offenbar bist Du ja auch nicht daran interessiert eine Meinung zu vertreten sondern nur jeweils konträre Meinungen einzunehmen, die nebenbei bemerkt mit Deiner vorausgegangenen Aussage auch nicht in Zusammenhang stehen müssen. Also Diskussionskultur ist für mich was anderes (hab mir übrigens anderweitig erschlossen, was SV bedeutet, musst darauf also auch nicht mehr antworten).
Xaver08
Und ich sag dir ma was: Ich würde einen Vergewaltiger, Kinderschänder etc auch sofort an die Wand stellen lassen. Leider ist das in Deutschland aber net so und die Lutscher bekommen allesamt viel zu sanfte Strafen, aber hier gehts um einen speziellen Fall und nicht um deine Breaking-Bad-Fantasy Geschichten.
Es geht auch garnicht darum wann ein Bulle seine Waffe ziehen darf und wann nicht. Es geht darum dass der Bulle weggesperrt gehört, weil er einen flüchtenden, wehrlosen Mann in den Kopf geschossen hat. Hätte der Mann auf die Cops geschossen, würde es diese Diskussion nicht geben. Aber du fandest wahrscheinlich auch, dass der Cop in Ferguson absolut richtig gehandelt hat einen Mann, der beide Arme oben hat, zu erschießen !? Merkst du eigentlich noch irgendwas ? Wie Brady sagt, am besten halt jetzt mal deine Schnauze und verp**** dich einfach aus diesem Thread und am besten ganz aus dem Forum. Sowas kann doch echt keinen Spaß machen.
Genau das denke ich mittlerweile auch. Ich kenne diese Art der, ich nenne es mal, Fundamentalopposition sogar aus dem Freundeskreis. So ziemlich egal bei welchem Thema, es wird erst mal die Gegenseite eingenommen. Ein anderer Freund hat sich dann mal den Spaß erlaubt an verschiedenen Tagen über die Todesstrafe zu diskutieren, mit "verblüffendem" Ergebnis. Ein mal war der Oppositionelle dafür, beim anderen mal dagegen. Je nach Haltung des Gegenübers.
großartig... den wollte ich auch noch posten... aber du warst schneller!
Wäre es nicht so traurig, könnte man ja lachen.
BananenRepuplikDeutschland.
Großartig.
Komisch das solche Ausreden ausgerechnet bei der Polizei gelten, für Normalbürger nicht. Bei der Polizei findet man immer alle Ausreden der Welt und lässt sie gelten, beim Normalbürger glaubt man nix und straft sie ab. Dabei kennt sich doch gerade die Polizei in solchen Dingen aus.
Man leben wir in einem Scheißstaat der sowas dauernd zuläßt.
Bei Verfehlungen von Bürgern tut die Staatsanwaltschaft alles in ihrer Macht stehende, um auf Grund dieser eine Verurteilung zu erwirken. (Und das ist OK so, dafür ist sie ja da)
Bei Verfehlungen von Polizisten tut die Staatsanwaltschaft alles in ihrer Macht stehende, um keine Anklage erheben zu müssen. Und wenn es garnicht anders geht, klagt man halt auf Sparflamme an.
Und diese diskrepanz kotzt mich an.
Aber gleich kommt sicher einer um die Ecke, der mir erzählen will, daß das ja rein Subjektiv sei und in WIrklichkeit so garnicht sei und überhaupt und alles toll und geh doch nach drüben, wenns dir hier nicht gefällt.
Geh doch nach drüben, wenns dir hier nicht gefällt!
Und überhaupt, die Haare sollte er sich erstmal schneiden lassen
Zumindest tendenziös.
KurtC hat es bei den Taz-Kommentaren schon richtig geschrieben.
Die Polizisten haben einzig und allein nach Stand der Ermittlungen einen Fehler gemacht, sie haben eine Gefahrenlage erkannt, die laut Gericht keine war. Bei einer solchen Gefahrenlage darf die Frau festgehalten werden. Somit ist es ein legales Verhalten innerhalb einer falschen Lage-Einschätzung.
Gut, vllt. haben die Polizisten diese Gefahrenlage nur erfunden, um eben der Frau eine mitzugeben. Das lässt sich aber nicht nachweisen und ist Spekulatius.
Die Polizisten könnten sich natürlich nicht mehr darauf berufen, wenn klar definiert wäre, wie eine Gefahrenlage aussieht. Dafür bedürfte es einer klaren Definition, die in der Ausbildung weitergegeben wird. So könnte man z.B. jetzt aufgrund des Urteils sagen, dass Personen, die weit weg von Gefährdeten auf einer Laterne sich befinden, keine Gefahr darstellen.
Da bleiben aber zwei Fragen: Es gibt so viele verschiedene Fälle, die zumeist auch nicht gerichtlich geklärt wurden. Also ist eine Schulung für alle vorkommenden Fälle nicht möglich bzw. willkürlich. Und die zweite Frage: Will die Polizei das überhaupt, dass sie aufgrund der richtigen Ausbildung kein Schlupfloch mehr hat?
So gesehen finde ich es richtig, dass die Polizisten juristisch freigesprochen werden, denke aber, dass der Frau eine Entschädigung zusteht (vom Land). Und eine Entschuldigung der Polizisten in Richtung der Frau für ihren Irrtum wäre auch angebracht.
Mit meinem Beitrag will ich übrigens nicht die Polizisten grundsätzlich verteidigen, es kann auch sein, dass sie es vorsätzlich gemacht haben, aber nachweisen lässt es sich nicht. In dubio pro reo. Zumindest in diesem Fall. Generell sollte man Kritik am Polizeiwesen, die berechtigt ist, nicht in die Juristerei eines Einzelfalls einfließen lassen.
Gut erkannt Werner. Denk mal über ein Jura-Studium nach. Ernsthaft.
war zwar nicht gleich, sondern hat ne Weile gedauert, aber ich sehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft alles tut, um zu einer Verurteilung zu gelangen sondern um den Sachverhalt aufzuklären. Am Ende dieser Aufklärung steht dann idealerweise ein faires Resultat, was genauso gut ein Freispruch, ein Einstellen der Ermittlungen mangels Sich-Verhärtens des ursprünglichen Verdachts war oder was auch immer.
Gegenüber der Polizei ist das tatsächlich etwas problematisch, weil die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf deren Zuarbeit angewiesen ist. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft da tadellos arbeitet, kann es allein schon aufgrund der Zuarbeit sein, dass andere Ergebnisse herauskommen, weil die Polizei eben anders aussagt als gegenüber Externen - und auch das ggf. schon dann, wenn man keine Absicht unterstellt. Aber Schilderungen fallen nun mal unterschiedlich aus, je nachdem ob ein Freund und Kollege oder ein Fremder betroffen ist. Blöd dabei ist, dass halt in vielen Fällen kaum noch unterstellt werden kann, dass die Polizei ernsthaftes (und sei es rein beruflich motiviertes) Interesse an Aufklärung hat.