Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Na, würden wir ausschließlich belegte Fakten zur Gesprächsgrundlage machen, könnten wir das Forum quasi eindampfen. Und nicht nur das.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Na, würden wir ausschließlich belegte Fakten zur Gesprächsgrundlage machen, könnten wir das Forum quasi eindampfen. Und nicht nur das.
Schon klar aber hier sind zumindest mir ganz entschieden zu viele Imponderabilien beinhaltet. Wenn man wenigstens etwas über die Rechtswahl und den Gerichtsstand wüsste, könnte man über Klauseln und Umgehungstatbestände spekulieren aber so?
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Schon klar aber hier sind zumindest mir ganz entschieden zu viele Imponderabilien beinhaltet. Wenn man wenigstens etwas über die Rechtswahl und den Gerichtsstand wüsste, könnte man über Klauseln und Umgehungstatbestände spekulieren aber so?
Gleich mal gegoogelt. Ausgezeichnet, wieder was dazugelernt - kleines Latinum ist auch schon lange her.
Für alle interessierten Bildungsbehinderten wie mich. Imponderabilien (lat. imponderabilis - unwägbar)
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Liegt die nicht vor, wandelt er sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Liegt die nicht vor, wandelt er sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Wie ist denn deine bisherige Erfahrung mit schweizer Konsortien in Verbindung mit peruanischen Staatsangehörigen?
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Wie ist denn deine bisherige Erfahrung mit schweizer Konsortien in Verbindung mit peruanischen Staatsangehörigen?
Vermutlich eher als durchwachsen zu bezeichnen. :neutral-face
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Wie ist denn deine bisherige Erfahrung mit schweizer Konsortien in Verbindung mit peruanischen Staatsangehörigen?
Ungefähr Null.
Aber in 99% aller Fälle wird das Recht des Landes eines der Verhandlungspartner gewählt.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Liegt die nicht vor, wandelt er sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
und das gilt in jedem Land der Welt, richtig?
Nee, nur in dem Land in dem er aktuell arbeitet und Lohnsteuer zahlt. Welches ist das wohl? Mit dem Schweizer Konsortium hat er doch gar kein Arbeitsvertrag. Wird wohl eine Art Beratervertrag sein.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält. tte nur bei einer Verl
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Wie ist denn deine bisherige Erfahrung mit schweizer Konsortien in Verbindung mit peruanischen Staatsangehörigen?
Da muss man zum Fachanwalt. Rechtsgebiet: Schweizer Konsortien mit peruanischen Staatsangehörigen.
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn eine solche Klage beruhen?
Dahingehend, dass für sie faktisch der Vertrag verlängert wurde und so weiterhin der Bestandsschutz ihrer Beteiligung wirksam ist.
Faktisch unterschreibt Zambrano einen neuen Vertrag. Das Konsortium hätte nur bei einer Verlängerung des alten Vertrages weiter an Zambrano "partizipiert". Zudem sind solche Verträge mittlerweile verboten. Rechtlich gesehen, dürfte mMn, das Konsortium mit einer Klage keine Chance haben.
Geht ja nicht darum ob sie Chancen haben, sie werden es trotzdem versuchen, wäre Dumm wenn sie es nicht versuchen würden. Geht ja um viel Geld. Man weiß auch nicht, welche Lücke da ein guter Anwalt findet.
Da gibts keine "Lücke". Entweder, die können beweisen, dass der Vertrag mündlich bereits vorher vereinbart wurde (was ja anscheinend nicht ganz unwahrscheinlich ist), dann gewinnen sie. Sonst nicht. Ganz simpel. Außer, es gibt ne Schriftformerfordernis für Profifußballverträge von der ich nichts weiß, dann haben sie keinerlei Chance.
Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Liegt die nicht vor, wandelt er sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
und das gilt in jedem Land der Welt, richtig?
Nee, nur in dem Land in dem er aktuell arbeitet und Lohnsteuer zahlt. Welches ist das wohl? Mit dem Schweizer Konsortium hat er doch gar kein Arbeitsvertrag. Wird wohl eine Art Beratervertrag sein.
Danke für die Aufklärung - dann ist ja alles klar. Warum machen dann bloß alle so ein Bohei?
Uegoo schrieb: Genau das ist ja der springende Punkt: Man versucht eine wahrscheinlich juristisch sattelfeste Vereinbarung mit einem Neuvertrag beim gleichen Arbeitgeber zu umgehen. Deshalb ja auch meine Frage, handelt es sich eigentlich faktisch um eine Vertragsverlängerung, obwohl formal ein Neuvertrag geschlossen wird? Wenn ja, ruht darin nicht eine juristische Gefahr für Zambrano?
Rein formell wird der Vertrag wohl er ab dem 2. Juli gelten. Somit wäre Zambrano einen Tag ohne Verein und würde als vereinsloser Spieler neu verpflichtet.
Werden die Schweizer sicher nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Können sie gern versuchen, aber das wird wohl ein Neuvertrag, keine Verlängerung - damit gucken sie in die Röhre. Und in einem neuen Vertrag darf so oder so keine TPO-Klausel mehr drin sein. Die SGE wird da schon wissen was sie tut und ich hätte es genauso gemacht. Wenn die Schweizer nicht entgegen kommen, lässt man den Knebelvertrag halt auslaufen und macht danach einen Neuvertrag. Ar$ch lecken, wir müssen uns auch nicht erpressen lassen.
p.s. Wäre geil, wenn Carlos bleibt!
Das wäre ein Top vertag - 4 Jahre. Da kannst du Carlos auch in 2 Jahren noch zu einem hohen Betrag verkaufen. Denke er wird auch eine AK im vertag haben. Bestimmt nicht unter 10 Mio. Also das wäre Super!
Erst mal langfristig binden, damit wir im Fall der Fälle die Zügel selbst in der Hand haben. Ich kann mir schon vorstellen, dass ein gut dotierter Neuvertrag wenn, dann mit einer für uns rentablen AK versehen ist. Ohne wäre noch besser, dann könnten wir die Ablöse im Fall der Fälle frei verhandeln. Nicht das dümmste, wenn die Premier League weiterhin so mit dem Geld um sich werfen sollten...
Mündliche Zusagen sind "Schall & Rauch"...ich erinnere da an Roger Schmitt. Wie soll das Konsortium beweisen können, daß es eine Vereinbarung in mündlicher Form, zwischen Zambrano und der Eintracht gibt? Das ist schier unmöglich. Die Eintracht wird sich da schon rechtlich abgesichert haben.
Das stimmt nicht ganz. Auch Handschlag-Verträge haben durchaus Rechtsgültigkeit. Kommt auf die Umstände an. Schwierig ist in einem solchen Fall allerdings die Beweisbarkeit. Aber wie schon gesagt: Wir können uns hier sicher auf die Rechtsabteilung der Eintracht verlassen. Das machen die ja nun auch schon 'ne Weile.
Ich halte die Spekulationen für ziemlich überflüssig. Weder kennen wir den Vertrag zwischen Carlos und dem Konsortium noch kennen wir überhaupt nur die Rechtswahl. Vermutlich gilt peruanisches oder schweizer Recht, deutsches wahrscheinlich eher nicht.
Wäre ein solcher Vertrag überhaupt in D gültig wenn man in Betracht zieht das eventuell nur die Notlage des Spielers und seiner Angehörigen zur Unterzeichnung geführt haben? Man könnte unter gewissen Umständen ja anzweifeln das der Spieler den Vertrag aus freiem Willen unterzeichnete.
Wird doch gar nicht in D entschieden.
Na, würden wir ausschließlich belegte Fakten zur Gesprächsgrundlage machen, könnten wir das Forum quasi eindampfen. Und nicht nur das.
Schon klar aber hier sind zumindest mir ganz entschieden zu viele Imponderabilien beinhaltet. Wenn man wenigstens etwas über die Rechtswahl und den Gerichtsstand wüsste, könnte man über Klauseln und Umgehungstatbestände spekulieren aber so?
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält.
tte nur bei einer Verl
Das ist nur eine Vermutung von jemandem der einen Satz zuvor schreibt das er Spekulationen für ziemlich überflüssig hält.
tte nur bei einer VerlGleich mal gegoogelt. Ausgezeichnet, wieder was dazugelernt - kleines Latinum ist auch schon lange her.
Für alle interessierten Bildungsbehinderten wie mich. Imponderabilien (lat. imponderabilis - unwägbar)
Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Liegt die nicht vor, wandelt er sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
und das gilt in jedem Land der Welt, richtig?
Lesen und das Gelesene zu verstehen ist nicht so Dein Ding oder?
Natürlich, und das schrieb ich auch, ist Spekulation eine der Triebfedern des Forums, hier sind es nur für mich zu viele, gänzlich unbekannte Punkte.
Im Übrigen habe ich auch gar nicht behauptet, dass deutsche Gerichte unzuständig wären. Kann sein, muss aber nicht.
Dass allerdings ein schweizer Konsortium mit einem Peruaner die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, ist aus meiner Erfahrung heraus höchst unwahrscheinlich.
Wie ist denn deine bisherige Erfahrung mit schweizer Konsortien in Verbindung mit peruanischen Staatsangehörigen?
Vermutlich eher als durchwachsen zu bezeichnen. :neutral-face
Ungefähr Null.
Aber in 99% aller Fälle wird das Recht des Landes eines der Verhandlungspartner gewählt.
Also 99-0=99
Nee, nur in dem Land in dem er aktuell arbeitet und Lohnsteuer zahlt. Welches ist das wohl? Mit dem Schweizer Konsortium hat er doch gar kein Arbeitsvertrag. Wird wohl eine Art Beratervertrag sein.
Da muss man zum Fachanwalt. Rechtsgebiet: Schweizer Konsortien mit peruanischen Staatsangehörigen.
Danke für die Aufklärung - dann ist ja alles klar. Warum machen dann bloß alle so ein Bohei?
Erst mal langfristig binden, damit wir im Fall der Fälle die Zügel selbst in der Hand haben. Ich kann mir schon vorstellen, dass ein gut dotierter Neuvertrag wenn, dann mit einer für uns rentablen AK versehen ist. Ohne wäre noch besser, dann könnten wir die Ablöse im Fall der Fälle frei verhandeln. Nicht das dümmste, wenn die Premier League weiterhin so mit dem Geld um sich werfen sollten...