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2015/16 Silvestervorfälle in Köln [und Folgen]


Thread wurde von SGE_Werner am Samstag, 05. Oktober 2024, 23:47 Uhr um 23:47 Uhr gesperrt weil:
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pelo schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Blödsinn.

Genau.
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@Fffm 60er. Es wäre schön, wenn man mit dir mal vernünftig diskutieren könnte ,du deine Meinung vielleicht mal in meheren Sätzen kundtun würdest  u. deine Meinung auch begründen würdest, statt immer nur in deinen " Beiträgen" einzelne Wörter einzuwerfen.
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pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.

Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  
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Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  

Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.

Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  
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verzichtet bitte auf dieses unsägliche persönliche Geplänkel
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Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  

Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.

Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  
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Ffm60ziger schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Ffm60ziger schrieb:

Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft

Ja , deswegen habe ich vorhin ja auch geschrieben ,ein § gegen sexuelle Belästigung sollte dringend eingeführt werden
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Ffm60ziger schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Ffm60ziger schrieb:

Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft

Ja , deswegen habe ich vorhin ja auch geschrieben ,ein § gegen sexuelle Belästigung sollte dringend eingeführt werden
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pelo schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Ffm60ziger schrieb:
Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft


Ja , deswegen habe ich vorhin ja auch geschrieben ,ein § gegen sexuelle Belästigung sollte dringend eingeführt werden

Das gibts schon alles, man man man.
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pelo schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  


Ffm60ziger schrieb:
Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.


Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft


Ja , deswegen habe ich vorhin ja auch geschrieben ,ein § gegen sexuelle Belästigung sollte dringend eingeführt werden

Das gibts schon alles, man man man.
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Ffm60ziger schrieb:

Das gibts schon alles, man man man.
**
Es gibt keinen § gegen sexuelle Belästigung**. Informier dich mal,wenn du schon nichts weisst.

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Es fehlt nur ein weiterer Paragraph. So wie immer.
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Blablablubb schrieb:

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.

Ich bin - wieder mal - sprachlos.

Die hier zitierte Aussage bezieht sich lediglich und ausnahmslos auf bereits abgeschlossene Asylverfahren, bei denen festgestellt wurde, dass eine Abschiebung nicht möglich ist. Sie gilt nicht für Asyl bewerber!

Von mir betreuten Asyl bewerbern wurde bereits die Abschiebung angedroht, weil wie ihre Residenzpflicht verletzt hatten, weil sie mit mir unterwegs waren.

Ich kenne das Zitat von TdM nicht. Hat er es tatsächlich so gesagt, ist das an Unfähigkeit / bösem Willen (sucht euch was aus) nicht mehr zu überbieten.
Wurde die Aussage aber nicht so getätigt oder aus dem Zusammenhang gerissen, gilt dasselbe für Blablablubb.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin - wieder mal - sprachlos.

Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.

Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
#
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."

Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Ich bin - wieder mal - sprachlos.

Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.

Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
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Blablablubb schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Ich bin - wieder mal - sprachlos.


Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.


Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!

Ja und? Der sagt doch eindeutig, dass dies nur auf Fälle zutrifft, bei denen keine Abschiebung möglich ist. Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
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§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
   1.  mit Gewalt,
   2.  durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
   3.  unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
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Blablablubb schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Ich bin - wieder mal - sprachlos.


Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.


Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!

Ja und? Der sagt doch eindeutig, dass dies nur auf Fälle zutrifft, bei denen keine Abschiebung möglich ist. Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
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WuerzburgerAdler schrieb:

Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!

Wer sind denn die Täter von Köln, bitte?
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Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."

Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
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micl schrieb:

Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."


Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.

immerhin ein Anfang

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook

Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
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WuerzburgerAdler schrieb:

Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!

Wer sind denn die Täter von Köln, bitte?
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hawischer schrieb:

Wer sind denn die Täter von Köln, bitte?

Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand.
Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
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§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
   1.  mit Gewalt,
   2.  durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
   3.  unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
#
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
   1.  mit Gewalt,
   2.  durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
   3.  unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
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micl schrieb:

Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."


Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.

immerhin ein Anfang

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook

Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
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Reker tut weiterhin so, als wären diese Übergriffe ein unvermeidlicher Regenguss, bei dem man nur den Schirm aufspannen muss, um sich zu schützen.
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§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
   1.  mit Gewalt,
   2.  durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
   3.  unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
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hawischer schrieb:

§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.

du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.

Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.

Ansonsten,  guten Tag.
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Taunusabbel schrieb:

Deutsche kannst Du auch nicht abschieben wenn sie einen Mord begehen, was für ein dämlicher Vergleich

Verstehe nicht warum das dämlich sein soll - das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung
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XXX schrieb:

das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
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XXX schrieb:

das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
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Emmkay schrieb:

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?


Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen.
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.

Passt das dann so für dich?


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