Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
@Fffm 60er. Es wäre schön, wenn man mit dir mal vernünftig diskutieren könnte ,du deine Meinung vielleicht mal in meheren Sätzen kundtun würdest u. deine Meinung auch begründen würdest, statt immer nur in deinen " Beiträgen" einzelne Wörter einzuwerfen.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
brockman schrieb: Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
Ich bin - wieder mal - sprachlos.
Die hier zitierte Aussage bezieht sich lediglich und ausnahmslos auf bereits abgeschlossene Asylverfahren, bei denen festgestellt wurde, dass eine Abschiebung nicht möglich ist. Sie gilt nicht für Asyl bewerber!
Von mir betreuten Asyl bewerbern wurde bereits die Abschiebung angedroht, weil wie ihre Residenzpflicht verletzt hatten, weil sie mit mir unterwegs waren.
Ich kenne das Zitat von TdM nicht. Hat er es tatsächlich so gesagt, ist das an Unfähigkeit / bösem Willen (sucht euch was aus) nicht mehr zu überbieten. Wurde die Aussage aber nicht so getätigt oder aus dem Zusammenhang gerissen, gilt dasselbe für Blablablubb.
Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
WuerzburgerAdler schrieb: Ich bin - wieder mal - sprachlos.
Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
Ja und? Der sagt doch eindeutig, dass dies nur auf Fälle zutrifft, bei denen keine Abschiebung möglich ist. Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
immerhin ein Anfang
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
WuerzburgerAdler schrieb: Ich bin - wieder mal - sprachlos.
Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
Ja und? Der sagt doch eindeutig, dass dies nur auf Fälle zutrifft, bei denen keine Abschiebung möglich ist. Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
WuerzburgerAdler schrieb: Ich bin - wieder mal - sprachlos.
Also ich jetzt auch mal. Genau vor deinem Posting steht der Link zum Tagesspiegel, in dem genau diese Aussage von TdM steht, und nicht nur das, sondern auch dass Maas sogar von nur einem Jahr redet.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
Ja und? Der sagt doch eindeutig, dass dies nur auf Fälle zutrifft, bei denen keine Abschiebung möglich ist. Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand. Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
immerhin ein Anfang
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
Das heißt, es wurde bereits über den Asylantrag befunden, und zwar positiv, trotzdem ist der Kamerad straffällig geworden. Für solche Fälle gilt diese Aussage, nicht für die Täter von Köln!
Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand. Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand. Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
Also doch aktuelle Flüchtlinge? Aber sowas kann und darf doch gar nicht sein, oder? Geh mal davon aus, dass da sowohl solche (eher zum kleinen Teil) und kriminelle Banden ihr Unwesen trieben. Der Paragraph wird auf einige anwendbar sein, auf andere nicht. Ist aber auch völlig wurscht. Das Verhalten geht so oder so nicht!
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.
Nichtsdestotrotz verwies sie noch einmal auf "das bereits vorliegende Angebot" der Stadt Köln, das Tipps "für Mädchen und Frauen bereitstellt, welche Verhaltensweisen in solchen Situationen bewährt sind." Die Kölner Kriminalpolizei riet derweil, in kritischen Situationen eine Öffentlichkeit herzustellen und "für Aufmerksamkeit zu sorgen". "Fordern Sie Hilfe aktiv ein und sprechen Sie Passanten gezielt an", hieß es in einer Mitteilung. "Unterstützen Sie Menschen, die in Not sind und wählen Sie zeitnah den Polizeinotruf."
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
immerhin ein Anfang
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
Ansonsten, guten Tag.
Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.
mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür. Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
Ansonsten, guten Tag.
Erstens war ich schon immer für die Einführung dieses § alleine schon im Interesse der vielen Frauen,die sich täglich ,in Büros,. Arbeitstätten u. der Freizeit solche Belästigungen gefallen lassen.müssen- mit Ausländern, Asylbewerbern, Migranten oä. hat das überhaupt nichts zu tun-
und Zweitens , ist es zwar nicht schlimm ,wenn man etwas mal nicht weiss,was Strafgesetzparagraphen betrifft-
blöd ist nur ,wenn man wie du keine Ahnung hat,bereits eingestellte Gesetzesauszüge, worüber schon gesprochen wurde, nochmal einstellt u. hier den Nötigungs § erneut anführt, obwohl dieser zu sexuellen Belästigungen eben nicht greift. , trotzdem auf seiner falschen Meinung beharrt u- diese noch als " Krönung " als Argument verwendet um den Usern hier fremdenfeindliche Motive zu unterstellen . Das ist einfach schäbig.
Keinen guten Tag noch von mir.Du bleibst ja leider doch hier.
Deutsche kannst Du auch nicht abschieben wenn sie einen Mord begehen, was für ein dämlicher Vergleich
Verstehe nicht warum das dämlich sein soll - das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung
das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen. Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Himmel, natürlich ist das mein Ernst. Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird. Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.
Wenn jemand aus einem unsicheren Herkunftsland geflohen ist und da um Leib und Leben fürchten muss, dann darf er nicht abgeschoben werden - das kann unter Umständen der Todesstrafe gleichkommen - Das ist ein Teil der Genfer Konvention ("Non-Refoulement-Prinzip"
Ich finde es auch nicht geil, wenn ausländische Kriminelle nach Deutschland kommen - ich finde auch Kriminelle, die hier geboren sind nicht geil - da gibts auch genug Pack was zeitlebens Leistungsempfänger ist und überhauptnichts zur Gesellschaft beiträgt - Nochmal, Gesetze sind für alle in Deutschland gleich und das ist gut so - löst man den Gleichheitsgrundsatz auf kann man auch schnell auf andere Ideen kommen .. zB könnte man sagen "naja, wenn jemand SEHR arm ist und in den Knast kommt (zB ein Obdachloser) - dann ist das ja fast wie Urlaub für den - dann könnte der ja die volle Haftstrafe absitzen wärend jemand, der sehr reich ist, nur einen Bruchteil absitzen muss - denn für ihn, der sonst seine 800m² Villa gewöhnt ist, bedeutet der Knast ja eine viel schlimmere Einschränkung! Weil die Strafe also für ihn subjektiv schlimmer ist, ist es nur fair wenn sie kürzer ausfällt!".. Das wäre auch irgendwie "logisch" oder emotional nachvollziehbar aber so funktioniert Rechtsprechung gottlob nicht
das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen. Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Emmkay schrieb: Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen. Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Passt das dann so für dich?
Was bist du denn für einer? Hat im von dir zitierten Beitrag keiner geschrieben.
Aber gut, ich gebe zu, ich habe einen Fehler in meinem Text gemacht. Ich hätte verurteilte, ausländische Kriminelle schreiben sollen, dass es solche Hirne wie du auch verstehen
Emmkay schrieb: Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen. Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Passt das dann so für dich?
bin sonst allermeist Deiner Meinung, aber die Frage nach Abschiebemöglichkeiten von verurteilten Ausländern finde ich berechtigt. Allerdings sollten wir nicht in Massenhysterie ausbrechen, den Eindrucken gewinnt man ein bisschen, wenn man die Medien verfolgt
na geht doch
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?
Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?
Die hier zitierte Aussage bezieht sich lediglich und ausnahmslos auf bereits abgeschlossene Asylverfahren, bei denen festgestellt wurde, dass eine Abschiebung nicht möglich ist. Sie gilt nicht für Asyl bewerber!
Von mir betreuten Asyl bewerbern wurde bereits die Abschiebung angedroht, weil wie ihre Residenzpflicht verletzt hatten, weil sie mit mir unterwegs waren.
Ich kenne das Zitat von TdM nicht. Hat er es tatsächlich so gesagt, ist das an Unfähigkeit / bösem Willen (sucht euch was aus) nicht mehr zu überbieten.
Wurde die Aussage aber nicht so getätigt oder aus dem Zusammenhang gerissen, gilt dasselbe für Blablablubb.
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
na geht doch
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
Zusätzlich steht da der entsprechende von brockman gepostete Paragraph!
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
Sie macht es nicht besser. Nichts von alledem hätte/hat den Opfern am Domplatz geholfen. Sogesehen bekräftigt sie damit nur ihre implizite Schuldzuweisung an die Opfer. Die Frau ist nicht mehr tragbar.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
Geh mal davon aus, dass da sowohl solche (eher zum kleinen Teil) und kriminelle Banden ihr Unwesen trieben. Der Paragraph wird auf einige anwendbar sein, auf andere nicht. Ist aber auch völlig wurscht. Das Verhalten geht so oder so nicht!
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
Ansonsten, guten Tag.
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat sich für ihre Äußerung entschuldigt, wonach sich Frauen vor sexuellen Übegriffen schützen können, indem sie "eine Armlänge Abstand" halten. "Sollte ich eines der Opfer durch meine Äußerung verletzt haben, dann tut es mir aufrichtig leid", schrieb die parteilose Politikerin via Facebook
Dennoch war diese PK bzw. diese Äußerungen keine Meisterleistung von Frau Reker
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
Nochmal greifen kann hier der §177 . Wenn gewollt.
Ansonsten, guten Tag.
und Zweitens , ist es zwar nicht schlimm ,wenn man etwas mal nicht weiss,was Strafgesetzparagraphen betrifft-
blöd ist nur ,wenn man wie du keine Ahnung hat,bereits eingestellte Gesetzesauszüge, worüber schon gesprochen wurde, nochmal einstellt u. hier den Nötigungs § erneut anführt, obwohl dieser zu sexuellen Belästigungen eben nicht greift. , trotzdem auf seiner falschen Meinung beharrt u- diese noch als " Krönung " als Argument verwendet um den Usern hier fremdenfeindliche Motive zu unterstellen . Das ist einfach schäbig.
Keinen guten Tag noch von mir.Du bleibst ja leider doch hier.
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Passt das dann so für dich?
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.
Wenn jemand aus einem unsicheren Herkunftsland geflohen ist und da um Leib und Leben fürchten muss, dann darf er nicht abgeschoben werden - das kann unter Umständen der Todesstrafe gleichkommen - Das ist ein Teil der Genfer Konvention ("Non-Refoulement-Prinzip"
Ich finde es auch nicht geil, wenn ausländische Kriminelle nach Deutschland kommen - ich finde auch Kriminelle, die hier geboren sind nicht geil - da gibts auch genug Pack was zeitlebens Leistungsempfänger ist und überhauptnichts zur Gesellschaft beiträgt - Nochmal, Gesetze sind für alle in Deutschland gleich und das ist gut so - löst man den Gleichheitsgrundsatz auf kann man auch schnell auf andere Ideen kommen .. zB könnte man sagen "naja, wenn jemand SEHR arm ist und in den Knast kommt (zB ein Obdachloser) - dann ist das ja fast wie Urlaub für den - dann könnte der ja die volle Haftstrafe absitzen wärend jemand, der sehr reich ist, nur einen Bruchteil absitzen muss - denn für ihn, der sonst seine 800m² Villa gewöhnt ist, bedeutet der Knast ja eine viel schlimmere Einschränkung! Weil die Strafe also für ihn subjektiv schlimmer ist, ist es nur fair wenn sie kürzer ausfällt!"..
Das wäre auch irgendwie "logisch" oder emotional nachvollziehbar aber so funktioniert Rechtsprechung gottlob nicht
Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.
Passt das dann so für dich?
Aber gut, ich gebe zu, ich habe einen Fehler in meinem Text gemacht. Ich hätte verurteilte, ausländische Kriminelle schreiben sollen, dass es solche Hirne wie du auch verstehen
Allerdings sollten wir nicht in Massenhysterie ausbrechen, den Eindrucken gewinnt man ein bisschen, wenn man die Medien verfolgt