Erst tagelanges Schweigen und jetzt Nichtwissen. Was soll er auch sonst sagen. Hätte er von den Spitzengehältern und Karrieren seiner Frau und den SPD-Genossinnen gewusst und nichts getan, dann würde er ja ein Amtsvergehen zugeben müssen. Als OB ist er verantwortlich was mit den Geldern der Stadt passiert. Er hätte dann selbst Ermittlungen einleiten müssen.
Erst tagelanges Schweigen und jetzt Nichtwissen. Was soll er auch sonst sagen. Hätte er von den Spitzengehältern und Karrieren seiner Frau und den SPD-Genossinnen gewusst und nichts getan, dann würde er ja ein Amtsvergehen zugeben müssen. Als OB ist er verantwortlich was mit den Geldern der Stadt passiert. Er hätte dann selbst Ermittlungen einleiten müssen.
Deswegen wird es auch keine Ruhe geben. Die Kenntnis über den Dienstwagen kann er, im Gegensatz zu dem Gehalt, das er nicht gekannt haben will, nicht leugnen. Ich bin schon etwas enttäuscht, hatte mir mehr Ehrlichkeit von ihm versprochen.
Erst tagelanges Schweigen und jetzt Nichtwissen. Was soll er auch sonst sagen. Hätte er von den Spitzengehältern und Karrieren seiner Frau und den SPD-Genossinnen gewusst und nichts getan, dann würde er ja ein Amtsvergehen zugeben müssen. Als OB ist er verantwortlich was mit den Geldern der Stadt passiert. Er hätte dann selbst Ermittlungen einleiten müssen.
Die AWO-Gehälter werden doch nicht von der Stadt getragen? Klar gibt es da finanzielle Verstrickungen (und auch bereits einen Untreue-Skandal), aber das ist ja noch mal was anderes, als wenn es diese Gehälter in tatsächlichen städtischen Institutionen gegeben hätte.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Die AWO-Gehälter werden doch nicht von der Stadt getragen? Klar gibt es da finanzielle Verstrickungen (und auch bereits einen Untreue-Skandal), aber das ist ja noch mal was anderes, als wenn es diese Gehälter in tatsächlichen städtischen Institutionen gegeben hätte.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
die nachfolgerin von frau feldmann hat auch einen dienstwagen zur erfuellung ihrer dienstpflichen
zur erfuellung ihrer dienstpflichten als kitaleiterin, nicht als fr. feldmann.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Der Eindruck der bei deinem Beitrag entsteht ist , dass die Awo frei wäre in der Bezahlung ihrer Mitarbeiter. Das ist so missverständlich. "Die Leistungen der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt - und damit auch Gehälter - werden zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Geldern finanziert. Grundsätzlich gilt das Besserstellungsverbot: Umfangreich vom Staat geförderte Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeitern nicht mehr zukommen lassen, als im öffentlichen Dienst gewährt wird." Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren. Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min. https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch? Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
die nachfolgerin von frau feldmann hat auch einen dienstwagen zur erfuellung ihrer dienstpflichen
zur erfuellung ihrer dienstpflichten als kitaleiterin, nicht als fr. feldmann.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Natürlich ist das so. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und in wie fern die Angestellte Tätigkeiten für die AWO ausführt, die von der Organisation abgekoppelt von der reinen Dienstleistung KiTa Leitung sind. Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert! Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt. Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Awo Dienstleistungen werden der Stadt in Rechnung gestellt und es gibt die Regelung, dass die Awo-Gehälter nicht höher sein dürfen als bei vergleichbaren städtischen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Der Eindruck der bei deinem Beitrag entsteht ist , dass die Awo frei wäre in der Bezahlung ihrer Mitarbeiter. Das ist so missverständlich. "Die Leistungen der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt - und damit auch Gehälter - werden zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Geldern finanziert. Grundsätzlich gilt das Besserstellungsverbot: Umfangreich vom Staat geförderte Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeitern nicht mehr zukommen lassen, als im öffentlichen Dienst gewährt wird." Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren. Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min. https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch? Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
Der Eindruck der bei deinem Beitrag entsteht ist , dass die Awo frei wäre in der Bezahlung ihrer Mitarbeiter. Das ist so missverständlich. "Die Leistungen der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt - und damit auch Gehälter - werden zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Geldern finanziert. Grundsätzlich gilt das Besserstellungsverbot: Umfangreich vom Staat geförderte Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeitern nicht mehr zukommen lassen, als im öffentlichen Dienst gewährt wird." Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren. Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min. https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch? Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
Ich rechne mal nach. Das Kind ist im Juli 2016 geboren. Also ist es jetzt 3 Jahre und 4 Monate alt. Die Rechtslage ist wie folgt: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
Ich rechne mal nach. Das Kind ist im Juli 2016 geboren. Also ist es jetzt 3 Jahre und 4 Monate alt. Die Rechtslage ist wie folgt: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
Ich rechne mal nach. Das Kind ist im Juli 2016 geboren. Also ist es jetzt 3 Jahre und 4 Monate alt. Die Rechtslage ist wie folgt: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
Ich rechne mal nach. Das Kind ist im Juli 2016 geboren. Also ist es jetzt 3 Jahre und 4 Monate alt. Die Rechtslage ist wie folgt: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt.
Ich bin mit der Stadt Frankfurt nicht nur durch die Eintracht sehr eng verbunden. Insofern interessieren mich Threads wie "Frankfurt baut" oder dieser hier immer. Je tiefer du aber in dieser "AWO-Affaire" herumwühlst und je klarer es wird, dass du hier gerne deine persönlichen Animositäten durch detektivisches Geschwurbel bedienst, desto weniger interessiert es mich. Ich würde hier gerne etwas von Frankfurtern über Frankfurt erfahren. Deine Vorlieben und Abneigungen kenne ich schon.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt. Ich habe nichts dagegen, habe ihn nicht eröffnet.
das hättest du wohl gerne, im übrigen eine viel praktizierte ablenkungsstrategie, eine behauptung, die niemand getaetigt hat, als ausgangspunkt zu nutzen. nicht schön.
Tafelberg schrieb:
interessiert ihn halt
ja, das tut es mich auch, dich vielleicht auch, das laesst bei denen kurzen beitraegen schwer abschaetzen. es interessiert auch den wuerzburger und den frankenadler, aber keiner verfolgt es mit dem furor und auf diese art und weise wie es dieser user praktiziert, ich verweise nur auf sein bemerkung hinsichtlich des "konserverativen" geschaeftsmodell, wo ihm das egal waere, weil er ja atheist waere.
daraufhin natuerlihc auch die schlussfolgerung, dass er bei dieser intenstaet bei der awo vermutlich sozialist sein muesse.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen. Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt. Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden. Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren. Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein. Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Natürlich ist das so. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und in wie fern die Angestellte Tätigkeiten für die AWO ausführt, die von der Organisation abgekoppelt von der reinen Dienstleistung KiTa Leitung sind. Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert! Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt. Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Noch ein kurzer Nachtrag: In den Anfangszeiten des unseeligen TVöD hat man tatsächlich Kostenpolitik damit gemacht, Menschen die neu bei einem Träger eingestiegen sind, grundsätzlich in Zeitstufe 1, max. 2 zu platzieren. Auch die öffentliche Hand, hat damit versucht maximal Kosten einzusparen. Das, und natürlich eine große Zahl von Kollegen die Bestandschutz im BAT hatten, führte innerhalb von kürzester Zeit dazu, dass die Personalfluktuation weitgehend zum Erliegen kam. Das was an Personal am Markt war, war freigesetzt, wer nicht unbedingt musste vermied tunlichst einen Wechsel. Ich kann mich erinnern, dass wir damals eine neuen Bereich planten und tatsächlich auch von der Stadt Nürnberg bewilligt bekamen. Die Personalsuche war ein einziger Horror. Wir haben nur Berufsanfänger und Leute bekommen, die völlig unbrauchbar waren. die ersten zwei Mitarbeiter rissen die Probezeit in Rekordgeschwindigkeit, dann konnte sich unsere Geschäftsführung dazu durchringen, die Qualität die es brauchte auch zu bezahlen und haste nicht gesehn, wir bekamen ordentliches Personal. Die Stadt selbst deckelte die Lohnkosten und bezahlte analog Stufe 1. Das war zu Beginn ein Nullsummenspiel für unseren Laden.
Natürlich ist das so. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und in wie fern die Angestellte Tätigkeiten für die AWO ausführt, die von der Organisation abgekoppelt von der reinen Dienstleistung KiTa Leitung sind. Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert! Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt. Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere: "Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Natürlich ist das so. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und in wie fern die Angestellte Tätigkeiten für die AWO ausführt, die von der Organisation abgekoppelt von der reinen Dienstleistung KiTa Leitung sind. Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert! Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt. Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Noch ein kurzer Nachtrag: In den Anfangszeiten des unseeligen TVöD hat man tatsächlich Kostenpolitik damit gemacht, Menschen die neu bei einem Träger eingestiegen sind, grundsätzlich in Zeitstufe 1, max. 2 zu platzieren. Auch die öffentliche Hand, hat damit versucht maximal Kosten einzusparen. Das, und natürlich eine große Zahl von Kollegen die Bestandschutz im BAT hatten, führte innerhalb von kürzester Zeit dazu, dass die Personalfluktuation weitgehend zum Erliegen kam. Das was an Personal am Markt war, war freigesetzt, wer nicht unbedingt musste vermied tunlichst einen Wechsel. Ich kann mich erinnern, dass wir damals eine neuen Bereich planten und tatsächlich auch von der Stadt Nürnberg bewilligt bekamen. Die Personalsuche war ein einziger Horror. Wir haben nur Berufsanfänger und Leute bekommen, die völlig unbrauchbar waren. die ersten zwei Mitarbeiter rissen die Probezeit in Rekordgeschwindigkeit, dann konnte sich unsere Geschäftsführung dazu durchringen, die Qualität die es brauchte auch zu bezahlen und haste nicht gesehn, wir bekamen ordentliches Personal. Die Stadt selbst deckelte die Lohnkosten und bezahlte analog Stufe 1. Das war zu Beginn ein Nullsummenspiel für unseren Laden.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt. Ich habe nichts dagegen, habe ihn nicht eröffnet.
das hättest du wohl gerne, im übrigen eine viel praktizierte ablenkungsstrategie, eine behauptung, die niemand getaetigt hat, als ausgangspunkt zu nutzen. nicht schön.
Tafelberg schrieb:
interessiert ihn halt
ja, das tut es mich auch, dich vielleicht auch, das laesst bei denen kurzen beitraegen schwer abschaetzen. es interessiert auch den wuerzburger und den frankenadler, aber keiner verfolgt es mit dem furor und auf diese art und weise wie es dieser user praktiziert, ich verweise nur auf sein bemerkung hinsichtlich des "konserverativen" geschaeftsmodell, wo ihm das egal waere, weil er ja atheist waere.
daraufhin natuerlihc auch die schlussfolgerung, dass er bei dieser intenstaet bei der awo vermutlich sozialist sein muesse.
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere: "Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Gute Güte! Ich bin ja vorne dabei, wenn es darum geht, dass man bitte Missstände aufdecken möge (wie ich so ja auch recht bald nach Bekanntwerden der Vorfälle um Feldmanns Frau hier geschrieben habe), aber noch plakativer als so gehts auch kaum. Wundert mich dementsprechend nicht, dass Du Dir das zu eigen machst.
Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass ...
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere: "Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Gute Güte! Ich bin ja vorne dabei, wenn es darum geht, dass man bitte Missstände aufdecken möge (wie ich so ja auch recht bald nach Bekanntwerden der Vorfälle um Feldmanns Frau hier geschrieben habe), aber noch plakativer als so gehts auch kaum. Wundert mich dementsprechend nicht, dass Du Dir das zu eigen machst.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt.
Ich bin mit der Stadt Frankfurt nicht nur durch die Eintracht sehr eng verbunden. Insofern interessieren mich Threads wie "Frankfurt baut" oder dieser hier immer. Je tiefer du aber in dieser "AWO-Affaire" herumwühlst und je klarer es wird, dass du hier gerne deine persönlichen Animositäten durch detektivisches Geschwurbel bedienst, desto weniger interessiert es mich. Ich würde hier gerne etwas von Frankfurtern über Frankfurt erfahren. Deine Vorlieben und Abneigungen kenne ich schon.
Hätte er von den Spitzengehältern und Karrieren seiner Frau und den SPD-Genossinnen gewusst und nichts getan, dann würde er ja ein Amtsvergehen zugeben müssen. Als OB ist er verantwortlich was mit den Geldern der Stadt passiert. Er hätte dann selbst Ermittlungen einleiten müssen.
Deswegen wird es auch keine Ruhe geben. Die Kenntnis über den Dienstwagen kann er, im Gegensatz zu dem Gehalt, das er nicht gekannt haben will, nicht leugnen. Ich bin schon etwas enttäuscht, hatte mir mehr Ehrlichkeit von ihm versprochen.
Hätte er von den Spitzengehältern und Karrieren seiner Frau und den SPD-Genossinnen gewusst und nichts getan, dann würde er ja ein Amtsvergehen zugeben müssen. Als OB ist er verantwortlich was mit den Geldern der Stadt passiert. Er hätte dann selbst Ermittlungen einleiten müssen.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen.
Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt.
Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden.
Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren.
Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein.
Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
die nachfolgerin von frau feldmann hat auch einen dienstwagen zur erfuellung ihrer dienstpflichen
zur erfuellung ihrer dienstpflichten als kitaleiterin, nicht als fr. feldmann.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen.
Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt.
Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden.
Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren.
Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein.
Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren.
Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min.
https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch?
Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
Dienstwagen für Kitaleiterinnnen gibt es keine. Insbesondere nicht, wenn die Begünstigte zum Zeitpunkt der Wagenübergabe in Elternzeit war. Die Auskunft der Awo, Frau Feldmann brauchte den Wagen für Abendtermine wundert dann schon sehr.
die nachfolgerin von frau feldmann hat auch einen dienstwagen zur erfuellung ihrer dienstpflichen
zur erfuellung ihrer dienstpflichten als kitaleiterin, nicht als fr. feldmann.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen.
Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt.
Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden.
Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren.
Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein.
Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert!
Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt.
Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Das ist so nicht richtig. Die AWO entscheidet tatsächlich, wie sie die Erfahrungsstufe ihrer Mitarbeiter bewertet. In Bezug auf die Eingruppierung, der Punkt auf den du verweist, befand sich Frau Feldmann in der richtigen Gruppe S13. Ich hatte das schon ausgeführt. Hier ist der AWO also nichts vorzuwerfen.
Die Verquickung Stadt/AWO über die Dienstleistungen die die AWO UNTER ANDEREM für den Träger kreisfreie Stadt Frankfurt erbringt bedeutet nicht, dass sie den dienstlichen Regelungen derselben unterliegt.
Die Stadt Frankfurt ist einer von vielen Trägern, der die AWO mit Dienstleistungen beauftragt, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger vergeben werden.
Daneben kann die AWO auch Angebote machen, die sie eigenständig finanziert, für andere Gebietskörperschaften (z.B. dem Land Hessen, dem Bund, aus EU-Mitteln oder angrenzende Landkreise) tätig werden oder ihre Tätigkeiten durch Mischfinanzierung (verschiedene Gebietskörperschaften, private Beiträge -> gilt besonders für KiTas, u.ä.) finanzieren.
Ob es einen Dienstwagen für KiTa Leitungen geben kann weiß ich nicht. Es ist aber in jedem Fall absolut ungewöhnlich und dürfte auf Grund der Funktion auf keinen Fall zu begründen sein.
Es würde mich allerdings sehr verwundern, wenn die Stadt Frankfurt in irgendeiner Weise in die Finanzierung des Wagens eingebunden worden wäre. Dies dürfte eher ein Skandal innerhalb der Organisation AWO sein.
Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren.
Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min.
https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch?
Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
in Elternzeit
Frage 2: keine Ahnung
Die AWO Frankfurt wendet den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an und bekommt ihre Personalkosten von der Stadt Frankfurt pauschal zurückerstattet.
Es ist wohl unstrittig, dass die S13 die richtige Gruppe ist. Zweifelhaft ist der Aufstieg in die Untergruppe 6 innerhalb von 2 Jahren, der normalerweise erst nach mindestens 15 Jahren erreicht wird. Meist nach 17 Jahren.
Es ist wohl so, dass die Kita, die Frau Feldmann leitete, im September 2015 eröffnet wurde. Bereits im Januar 2016 übernahm die Nachfolgerin die Leitung. Zu sehen ist das in einem Filmbericht des ZDF aus dem Mai 2016. Das erklärte die Moderatorin, bevor sie die Leiterin interviete. Und das ist erkennbar nicht Frau Feldmann Zu sehen im Film ab ca. 3:30 min.
https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/die-deutsch-tuerkische-kita-integration-bei-den-juengsten-100.html
Wenn die Nachfolgerin auch einen Dienstwagen hat, wie Xaver sagt, dann hatte sie den Wagen wohl vor Frau Feldmann, da diese ihren Dienstwagen erst im September 2016 bekam, als sie schon nicht mehr Leiterin war.
Was bitte sollte die Awo veranlasst haben, Frau Feldmann während der Elternzeit einen Ford Focus für 40.000 Euro vor die Tür zu stellen. Und was macht Frau Feldmann eigentlich heute? Hat sie den Wagen noch?
Zumindest die Fragen könnten ja mal beantwortet werden.
in Elternzeit
Frage 2: keine Ahnung
Die Rechtslage ist wie folgt:
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
in Elternzeit
Frage 2: keine Ahnung
Die Rechtslage ist wie folgt:
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
interessant.
Die Rechtslage ist wie folgt:
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
Die Rechtslage ist wie folgt:
"Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Pro Kind kann die Dauer der Elternzeit also pro Elternteil bis zu 36 Monate betragen (§ 15 BEEG Abs. 2 und 3). Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet, der Mutterschutz führt also nicht zu einer Verlängerung der Elternzeit über die dreijährige Gesamtdauer hinaus."
mmh, immer noch in Elternzeit. Sollte die Awo deiner Meinung nach freiwillig die Sache verlängert haben und wenn ja, warum?
interessant.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt.
Ich habe nichts dagegen, habe ihn nicht eröffnet.
interessant.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt.
Ich habe nichts dagegen, habe ihn nicht eröffnet.
Ich bin mit der Stadt Frankfurt nicht nur durch die Eintracht sehr eng verbunden. Insofern interessieren mich Threads wie "Frankfurt baut" oder dieser hier immer.
Je tiefer du aber in dieser "AWO-Affaire" herumwühlst und je klarer es wird, dass du hier gerne deine persönlichen Animositäten durch detektivisches Geschwurbel bedienst, desto weniger interessiert es mich.
Ich würde hier gerne etwas von Frankfurtern über Frankfurt erfahren. Deine Vorlieben und Abneigungen kenne ich schon.
interessant.
das hättest du wohl gerne, im übrigen eine viel praktizierte ablenkungsstrategie, eine behauptung, die niemand getaetigt hat, als ausgangspunkt zu nutzen. nicht schön.
ja, das tut es mich auch, dich vielleicht auch, das laesst bei denen kurzen beitraegen schwer abschaetzen. es interessiert auch den wuerzburger und den frankenadler, aber keiner verfolgt es mit dem furor und auf diese art und weise wie es dieser user praktiziert, ich verweise nur auf sein bemerkung hinsichtlich des "konserverativen" geschaeftsmodell, wo ihm das egal waere, weil er ja atheist waere.
daraufhin natuerlihc auch die schlussfolgerung, dass er bei dieser intenstaet bei der awo vermutlich sozialist sein muesse.
Ich glaube, das stimmt nicht so ganz. Den Presseberichte zufolge dürfte hier eine objektbezogene Zuwendungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII zugunsten der AWO durch die Stadt erfolgen.
Das bedeutet, dass die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht festgelegte Leistungen gegen ein bestimmtes Entgelt "einkauft", sondern der AWO als ausgewählte Einrichtungsbetreiberin Zuschüsse für die Bereitstellung des im öffentlichen Interesse liegenden Angebots bewilligt, also das Angebot insgesamt fördert. Die Förderung kann in solchen Fällen u.a. über eine Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung durch Pauschalen, die sich an den Kosten der Kita orientieren, erfolgen.
Die Personalkosten dieser Kitas werden also von der Stadt zumindest anteilig über die Zuwendungen getragen. Aus diesem Grund enthalten die Zuwendungsrichtlinien regelmäßig sog. Besserstellungsverbote, um zu verhindern, dass die Einrichtungsbetreibern ihren Beschäftigten übertarifliche Gehälter zugestehen, die sie über die Zuwendungen auf die Kommunen abwälzen.
Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert!
Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt.
Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
In den Anfangszeiten des unseeligen TVöD hat man tatsächlich Kostenpolitik damit gemacht, Menschen die neu bei einem Träger eingestiegen sind, grundsätzlich in Zeitstufe 1, max. 2 zu platzieren. Auch die öffentliche Hand, hat damit versucht maximal Kosten einzusparen. Das, und natürlich eine große Zahl von Kollegen die Bestandschutz im BAT hatten, führte innerhalb von kürzester Zeit dazu, dass die Personalfluktuation weitgehend zum Erliegen kam. Das was an Personal am Markt war, war freigesetzt, wer nicht unbedingt musste vermied tunlichst einen Wechsel. Ich kann mich erinnern, dass wir damals eine neuen Bereich planten und tatsächlich auch von der Stadt Nürnberg bewilligt bekamen.
Die Personalsuche war ein einziger Horror. Wir haben nur Berufsanfänger und Leute bekommen, die völlig unbrauchbar waren. die ersten zwei Mitarbeiter rissen die Probezeit in Rekordgeschwindigkeit, dann konnte sich unsere Geschäftsführung dazu durchringen, die Qualität die es brauchte auch zu bezahlen und haste nicht gesehn, wir bekamen ordentliches Personal. Die Stadt selbst deckelte die Lohnkosten und bezahlte analog Stufe 1. Das war zu Beginn ein Nullsummenspiel für unseren Laden.
Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert!
Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt.
Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere:
"Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Du zielst ab auf Absatz 1, Satz 2. Und das steht nicht im Wiederspruch dazu, dass die AWO entscheiden kann zusätzliche Eigenmittel einzusetzen um die MitarbeiterInnen einer KiTa besser mit Sachmitteln auszustatten, als vom Aufwandsträger entgeldet wird. Wäre ja schön, man könnte über die AWO sagen, dass sowas öfter mal passiert!
Schwierig wäre hier, würde die AWO die bereitgestellten Mittel zweckentfremden. Soll heißen, es würde bspw. für eine KiTa eine Anschubpauschale zur Ausstattung vom Aufwandsträger in Höhe von bspw. 50.000 € bezahlt, die AWO würde aber nur 30.000 € zweckgebunden für die Ausstattung nutzen und einer Mitarbeiterin von diesem Geld einen Firmenwagen kaufen. Aber wie gesagt: für so blöd halte ich deren Geschäftsführung nicht.
Und anders als hawischer alias revax in seinem nächsten Post Glauben machen möchte, weicht die AWO in diesem Fall bei der Entlohnung eben nicht vom Besserstellungsverbot ab. Zwar checkt der User auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht, dass es im TVöD zwei Merkmale für die Höhe des Gehalts gibt, die Eingruppierung, in diesem Fall TVöD SuE 13, die vorgesehen ist für eine KiTa Leitung für eine KiTa mit 40 bis 70 Plätzen und die Erfahrungs- oder Zeitstufe, in der die Frau Feldmann wohl in Stufe 6 eingruppiert wurde. Das steht der AWO frei, wenn die Mitarbeiterin über entsprechende Erfahrung verfügt. Diese Erfahrung muss sie nicht in ein und derselben Einrichtung gesammelt haben. Außerdem, ich wiederhole mich, kann auch eine oder mehrere besondere Zusatzqualifikation(en) eine höhre Erfahrungsstufe rechtfertigen. Dadurch wird das Besserstellungsverbot also in keiner Weise verletzt.
Normalerweise werden die Personalkosten vom Aufwandsträger anteilig getragen. Es dürfte sich um die ca. 90% Fremd- und 10% Eigenfinanzierung des KiTa Personals handeln. Das ist in etwa üblich.
Ich denke eh, dass es in der ganzen Debatte eher weniger um die Verschwendung von Steuergeldern gehen dürfte, als darum, dass Feldmann seine Parteipolitischen Verbindungen in die AWO Spitze genutzt hat, um für seine Frau was raus zu holen. Ach hier wiederhole ich mich: es geht um ein ethisches Problem, dem die AWO ja bereits zu begegnen scheint.
In den Anfangszeiten des unseeligen TVöD hat man tatsächlich Kostenpolitik damit gemacht, Menschen die neu bei einem Träger eingestiegen sind, grundsätzlich in Zeitstufe 1, max. 2 zu platzieren. Auch die öffentliche Hand, hat damit versucht maximal Kosten einzusparen. Das, und natürlich eine große Zahl von Kollegen die Bestandschutz im BAT hatten, führte innerhalb von kürzester Zeit dazu, dass die Personalfluktuation weitgehend zum Erliegen kam. Das was an Personal am Markt war, war freigesetzt, wer nicht unbedingt musste vermied tunlichst einen Wechsel. Ich kann mich erinnern, dass wir damals eine neuen Bereich planten und tatsächlich auch von der Stadt Nürnberg bewilligt bekamen.
Die Personalsuche war ein einziger Horror. Wir haben nur Berufsanfänger und Leute bekommen, die völlig unbrauchbar waren. die ersten zwei Mitarbeiter rissen die Probezeit in Rekordgeschwindigkeit, dann konnte sich unsere Geschäftsführung dazu durchringen, die Qualität die es brauchte auch zu bezahlen und haste nicht gesehn, wir bekamen ordentliches Personal. Die Stadt selbst deckelte die Lohnkosten und bezahlte analog Stufe 1. Das war zu Beginn ein Nullsummenspiel für unseren Laden.
das hättest du wohl gerne, im übrigen eine viel praktizierte ablenkungsstrategie, eine behauptung, die niemand getaetigt hat, als ausgangspunkt zu nutzen. nicht schön.
ja, das tut es mich auch, dich vielleicht auch, das laesst bei denen kurzen beitraegen schwer abschaetzen. es interessiert auch den wuerzburger und den frankenadler, aber keiner verfolgt es mit dem furor und auf diese art und weise wie es dieser user praktiziert, ich verweise nur auf sein bemerkung hinsichtlich des "konserverativen" geschaeftsmodell, wo ihm das egal waere, weil er ja atheist waere.
daraufhin natuerlihc auch die schlussfolgerung, dass er bei dieser intenstaet bei der awo vermutlich sozialist sein muesse.
Das glaube ich nicht. Hawischer ist nicht blöd. Der checkt das schon. Er hat aber allem Anschein nach - weder unter seinen alten Nick noch unter seinem Neuen - ein Interesse daran vernünftig zu diskutieren. Er pickt sich stets nur ein Fragment heraus und reitet dann darauf herum. Gerne auch unter bewusster Fehlinterpretation. Um die Sache als solche scheint es ihm dabei nicht zu gehen, wie im Sommer ja auch die vermehrte ad hominem-"Diskussion" zeigte. Das ist das übliche "man muss nur reichlich mit Schmutz werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben".
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere:
"Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Ich bin ja vorne dabei, wenn es darum geht, dass man bitte Missstände aufdecken möge (wie ich so ja auch recht bald nach Bekanntwerden der Vorfälle um Feldmanns Frau hier geschrieben habe), aber noch plakativer als so gehts auch kaum. Wundert mich dementsprechend nicht, dass Du Dir das zu eigen machst.
Ich halte es mit einem Kommentar des Journalisten Matthias Alexander, den ich zitiere:
"Der Oberbürgermeister ist Teil eines Awo-Netzwerkes, das bis auf den heutigen Tag dazu dient, Politiker der SPD mit zu gut bezahlten Posten zu versorgen. Den Ehrgeiz, diesen Missstand aufzudecken, hat Feldmann mit seinem überlangen Schweigen unwillentlich befördert. Die Awo-Affäre ist keineswegs ausgestanden."
Ich bin ja vorne dabei, wenn es darum geht, dass man bitte Missstände aufdecken möge (wie ich so ja auch recht bald nach Bekanntwerden der Vorfälle um Feldmanns Frau hier geschrieben habe), aber noch plakativer als so gehts auch kaum. Wundert mich dementsprechend nicht, dass Du Dir das zu eigen machst.
Mach doch den Thread zu, wenn er auf allgemeines Desinteresse stößt.
Ich habe nichts dagegen, habe ihn nicht eröffnet.
Ich bin mit der Stadt Frankfurt nicht nur durch die Eintracht sehr eng verbunden. Insofern interessieren mich Threads wie "Frankfurt baut" oder dieser hier immer.
Je tiefer du aber in dieser "AWO-Affaire" herumwühlst und je klarer es wird, dass du hier gerne deine persönlichen Animositäten durch detektivisches Geschwurbel bedienst, desto weniger interessiert es mich.
Ich würde hier gerne etwas von Frankfurtern über Frankfurt erfahren. Deine Vorlieben und Abneigungen kenne ich schon.