Würzi hatte auch mal geschrieben, dass er erwartet, dass diese Menschen dann wieder zurückkehren. Ich höre nichts davon, dass diese Menschen jemals wieder zurückkehren sollen.
Warts doch mal ab. Noch sind der Irak und Syrien Krisengebiete ersten Ranges. Ein Krisengebiet 1B ist auch Afghanistan und dorthin wird ja schon wieder zurückgeschickt.
Warts doch mal ab. Noch sind der Irak und Syrien Krisengebiete ersten Ranges. Ein Krisengebiet 1B ist auch Afghanistan und dorthin wird ja schon wieder zurückgeschickt.
Syrien sicherlich. Aber woran machst Du noch fest, dass der Irak anerkannte Asylgründe "liefert" (außer vllt. in Einzelfällen). Es ist ja geradezu absurd, dass das in meinen Augen viel unsicherere Afghanistan aktuell als angeblich sicherer gilt als der Irak.
Sollte der Irak sich jedenfalls nicht wieder in eine schlechtere Richtung bewegen, dürfte der subsidiäre Schutz für von dort stammende Flüchtlinge nach einer gewissen Übergangszeit auslaufen.
Und dass die Aufnahme und der Umgang mit Migranten zu DEM THEMA wurde, dafür haben aktuell u.a. die schlimmsten Finger unter den Schutzsuchenden neben der Bamf-Katastrophe gesorgt.
Das ist schlichtweg nicht wahr. Seit 2015 gibt es fast kein anderes Thema mehr in der Politik, ständig befeuert nicht nur von der AfD, sondern vor allem auch von der CSU. Ohne Unterbrechung. Der Grund liegt auf der Hand: für die AfD ist es DER Steigbügel zu mehr Wählerstimmen, für die CSU DAS Thema zum Machterhalt, da sonst vermeintlich von der AfD überholt.
Und super, dass es sie gibt, die "schlimmsten Finger". Gibt ja sonst niemanden, auf dem man herumhacken kann. Nicht mal die millionenfachen Betrüger in den Automobilkonzernen. Denn die stehen nicht unter einem, wo man hintreten kann, sondern weit oben, wo man nicht hinkommt.
Und das nennst du "Rückkehr zur Vernunft". Ich nenne das Rückkehr zum Primitivismus.
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Ich bin ganz sicher, dass nur wenige die schlimmsten Finger unter den Schutzsuchenden super finden, am wenigsten die Opfer dieser schlimmen Finger. Der in diesem Zusammenhang etwas vermurkster Hinweis von Dir auf andere Probleme wie die Betrügereien in der Autoindustrie hilft aber nicht weiter. DAS THEMA unkontrollierte Zuwanderung spitzt sich aktuell zu und ich glaube es wird nicht darüber entschieden ob sondern bestenfalls wie lange die unsinnige Merkel-Grenzöffnung noch Bestand hat. Richtig ist, dass die AfD trotz extremer Widerstände ihren Beitrag zu dieser notwendigen Klärung geleistet hat.
Und dass die Aufnahme und der Umgang mit Migranten zu DEM THEMA wurde, dafür haben aktuell u.a. die schlimmsten Finger unter den Schutzsuchenden neben der Bamf-Katastrophe gesorgt.
Das ist schlichtweg nicht wahr. Seit 2015 gibt es fast kein anderes Thema mehr in der Politik, ständig befeuert nicht nur von der AfD, sondern vor allem auch von der CSU. Ohne Unterbrechung.
Fantahus schrieb:
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Fantahus, lies einfach nochmal das oben Zitierte. Und dann kannst du dir überlegen, ob die Flüchtlingsfrage wegen der schlimmsten Finger DAS THEMA ist oder wegen des bayerischen Wahlkampfs, der sich derzeit in Berlin abspielt. Weder das BAMF noch die schlimmsten Finger sind nämlich Seehofers Thema, mit der er kurz davor ist, die Regierung zu sprengen.
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Fantahus, lies einfach nochmal das oben Zitierte. Und dann kannst du dir überlegen, ob die Flüchtlingsfrage wegen der schlimmsten Finger DAS THEMA ist oder wegen des bayerischen Wahlkampfs, der sich derzeit in Berlin abspielt. Weder das BAMF noch die schlimmsten Finger sind nämlich Seehofers Thema, mit der er kurz davor ist, die Regierung zu sprengen.
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen. So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer. So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen. Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen.
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Fantahus, lies einfach nochmal das oben Zitierte. Und dann kannst du dir überlegen, ob die Flüchtlingsfrage wegen der schlimmsten Finger DAS THEMA ist oder wegen des bayerischen Wahlkampfs, der sich derzeit in Berlin abspielt. Weder das BAMF noch die schlimmsten Finger sind nämlich Seehofers Thema, mit der er kurz davor ist, die Regierung zu sprengen.
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen. So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer. So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen. Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Ich zitiere dazu Konstantin von Notz (von den Grünen) auf Twitter:
Die “Grenzöffnung 2015” ist die #Dolchstoßlegende unserer Zeit. Es ist eine rechtlich wie tatsächlich abwegige rechtsreaktionäre Verschwörungstheorie. Es ist der Versuch die Europäische durch eine nationalistische Erzählung zu ersetzen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar. In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Fantahus, lies einfach nochmal das oben Zitierte. Und dann kannst du dir überlegen, ob die Flüchtlingsfrage wegen der schlimmsten Finger DAS THEMA ist oder wegen des bayerischen Wahlkampfs, der sich derzeit in Berlin abspielt. Weder das BAMF noch die schlimmsten Finger sind nämlich Seehofers Thema, mit der er kurz davor ist, die Regierung zu sprengen.
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen. So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer. So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen. Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Ich zitiere dazu Konstantin von Notz (von den Grünen) auf Twitter:
Die “Grenzöffnung 2015” ist die #Dolchstoßlegende unserer Zeit. Es ist eine rechtlich wie tatsächlich abwegige rechtsreaktionäre Verschwörungstheorie. Es ist der Versuch die Europäische durch eine nationalistische Erzählung zu ersetzen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung. Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen. Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung. Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen. Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar. In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar. In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
Teilweise wurde es für Syrer ausgesetzt. Wenn auch nur in Teilen und vorübergehend für einen kleinen Zeitraum.
auch das ist letztendlich so nicht richtig. denn das dublinverfahren sieht mit vor, daß deutschland die verfahren übernehmen kann. d.h. in dem sinne ist dublin nicht ausgesetzt worden.
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden". Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17 Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung. Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen. Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann in dem Gutachten von 24.05.17 keinem Hinweis auf di Fabio finden. Weder im Text noch in den Fußnoten. Fundstellen bietest du auch keine an. Wäre aber auch egal, weil ich immer noch nicht verstanden habe, was das mit dem Nazimärchen zu tun hat. Darum ging es, alles andere ist Haarspalterei.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann in dem Gutachten von 24.05.17 keinem Hinweis auf di Fabio finden. Weder im Text noch in den Fußnoten. Fundstellen bietest du auch keine an. Wäre aber auch egal, weil ich immer noch nicht verstanden habe, was das mit dem Nazimärchen zu tun hat. Darum ging es, alles andere ist Haarspalterei.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht. Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht. Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut.
und zwar in folgendem kontext:
Dass der Legislative bei der Entscheidung über den Zuzug von Ausländern eine gewisse Begrenzungsfunktion zukommt, wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug deutlich. Dort heißt es:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; […].“
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht. Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut.
und zwar in folgendem kontext:
Dass der Legislative bei der Entscheidung über den Zuzug von Ausländern eine gewisse Begrenzungsfunktion zukommt, wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug deutlich. Dort heißt es:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; […].“
Warts doch mal ab. Noch sind der Irak und Syrien Krisengebiete ersten Ranges. Ein Krisengebiet 1B ist auch Afghanistan und dorthin wird ja schon wieder zurückgeschickt.
Syrien sicherlich. Aber woran machst Du noch fest, dass der Irak anerkannte Asylgründe "liefert" (außer vllt. in Einzelfällen). Es ist ja geradezu absurd, dass das in meinen Augen viel unsicherere Afghanistan aktuell als angeblich sicherer gilt als der Irak.
Sollte der Irak sich jedenfalls nicht wieder in eine schlechtere Richtung bewegen, dürfte der subsidiäre Schutz für von dort stammende Flüchtlinge nach einer gewissen Übergangszeit auslaufen.
Was soll schlichtweg nicht wahr daran sein, wenn ich sage, dass aktuell u.a. die von mir genannten genannten Punkte DAS THEMA befeuern. Nicht zum ersten Mal scheinst Du alles was Dir nicht in den Kram passt als unwahr oder gar als Lüge hinstellen zu müssen.
Ich bin ganz sicher, dass nur wenige die schlimmsten Finger unter den Schutzsuchenden super finden, am wenigsten die Opfer dieser schlimmen Finger.
Der in diesem Zusammenhang etwas vermurkster Hinweis von Dir auf andere Probleme wie die Betrügereien in der Autoindustrie hilft aber nicht weiter.
DAS THEMA unkontrollierte Zuwanderung spitzt sich aktuell zu und ich glaube es wird nicht darüber entschieden ob sondern bestenfalls wie lange die unsinnige Merkel-Grenzöffnung noch Bestand hat.
Richtig ist, dass die AfD trotz extremer Widerstände ihren Beitrag zu dieser notwendigen Klärung geleistet hat.
was hat die AfD außer "Hass, Spaltung, und Protest und widerwärtigen Sprüchen" geleistet?
Während man in Frankfurt, Berlin oder Köln Angst haben muss.
So in etwa kann man das zugespitzt erklären, wie diese sogenannte Partei denkt.
Hervorragender Kommentar!
Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.
Jawollja!
Während man in Frankfurt, Berlin oder Köln Angst haben muss.
So in etwa kann man das zugespitzt erklären, wie diese sogenannte Partei denkt.
Hervorragender Kommentar!
Während man in Frankfurt, Berlin oder Köln Angst haben muss.
So in etwa kann man das zugespitzt erklären, wie diese sogenannte Partei denkt.
Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.
Jawollja!
Fantahus, lies einfach nochmal das oben Zitierte. Und dann kannst du dir überlegen, ob die Flüchtlingsfrage wegen der schlimmsten Finger DAS THEMA ist oder wegen des bayerischen Wahlkampfs, der sich derzeit in Berlin abspielt. Weder das BAMF noch die schlimmsten Finger sind nämlich Seehofers Thema, mit der er kurz davor ist, die Regierung zu sprengen.
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen.
So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer.
So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen.
Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Sowas kann der, wenn er will?
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen.
So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer.
So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen.
Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Ich zitiere dazu Konstantin von Notz (von den Grünen) auf Twitter:
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden".
Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17
Besser so?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar.
In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
Würzburger, den nächsten Wahlkampf als einen Grund für das Tun oder Lassen von Politikern zu nennen, geschenkt. Politiker wollen gewählt werden und die nächste Wahl kommt bestimmt, das gilt natürlich auch für Seehofer.
Wenn es Seehofer ausschliesslich um DAS THEMA ginge hätte er schon längst die unkontrollierte Zuwanderung beenden und den Zustand vor der Grenzöffnung 2015 wieder herstellen müssen.
So bleibt er trotz seiner Ankündigung bzgl. Montag das was er immer war, ein irgendwie gutmütiger Zauderer.
So wird er lediglich mitgeholfen haben, eine an ihrem Stuhl klebende Kanzlerin abzulösen.
Ob das seine Partei stärkt und die AfD schwächt, man wird sehen.
Sowas kann der, wenn er will?
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Ich zitiere dazu Konstantin von Notz (von den Grünen) auf Twitter:
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden".
Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17
Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Na dann nennen wir das "Nazimärchen" "pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden".
Die Formulierung stammt aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 24.05.17
Besser so?
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen.
Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Nein, da es sich hier um ein irreführendes Fehlzitat handelt. Die von dir zitierte Ausarbeitung bezeichnet nicht etwa das tatsächliche Geschehen, sondern stellt vielmehr eine theoretische Frage:
"Unabhängig von diesen Erwägungen könnte man meinen, dass jedenfalls die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr von § 18 Abs. 4 AsylG gedeckt sei. Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung durch das Bundesministerium des Innern oder die Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts nach der Dublin-III-Verordnung durch die Bundesrepublik innerstaatlich einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf. "
und stellt gemeinsam mit dem BVerfG fest:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevöl- kerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; [...]."
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen.
Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann man nicht endlich mal das AfD- und Nazimärchen von den angeblich 2015 geöffneten Grenzen beenden?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar.
In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
Mit Grenzöffnung ist die Aussetzung des Dublin-Abkommens gemeint, die rechtliche Grundlage dazu ist nach wie vor unklar.
In dem Zusammenhang mit "Nazimärchen" reinzuquatschen ist penetrant unsachlich und nur lächerlich. Wen willst Du mit diesem Nazimist eigentlich beeindrucken?
https://www.proasyl.de/news/dublin-verfahren-fuer-syrerinnen-und-syrer-generell-ausgesetzt/
https://www.proasyl.de/news/fataler-rueckschritt-wiedereinfuehrung-von-dublin-verfahren-fuer-syrische-fluechtlinge/
Teilweise wurde es für Syrer ausgesetzt. Wenn auch nur in Teilen und vorübergehend für einen kleinen Zeitraum.
https://www.proasyl.de/news/dublin-verfahren-fuer-syrerinnen-und-syrer-generell-ausgesetzt/
https://www.proasyl.de/news/fataler-rueckschritt-wiedereinfuehrung-von-dublin-verfahren-fuer-syrische-fluechtlinge/
Teilweise wurde es für Syrer ausgesetzt. Wenn auch nur in Teilen und vorübergehend für einen kleinen Zeitraum.
auch das ist letztendlich so nicht richtig. denn das dublinverfahren sieht mit vor, daß deutschland die verfahren übernehmen kann. d.h. in dem sinne ist dublin nicht ausgesetzt worden.
Nein, es bleibt dabei, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Zustand an den deutschen Grenzen so beschrieben hat, wie ich zitiert habe. Eine schlichte Sachverhaltsbeschreibung.
Nichts mehr. Das die Entscheidung der Einreisegehnemigung rechtlich in Ordnung war, mag so sein. Dem Verfassungsgericht wurde es ja nicht zur Entscheidung vorgelegt.
Hier ging es nur um die Behauptung die Grenzöffnung 2015 sei ein Nazimärchen.
Wenn Du auch dieser Meinung bist, kannst Du sie ja begründen. Reggaetyp hat darauf verzichtet.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann in dem Gutachten von 24.05.17 keinem Hinweis auf di Fabio finden. Weder im Text noch in den Fußnoten. Fundstellen bietest du auch keine an.
Wäre aber auch egal, weil ich immer noch nicht verstanden habe, was das mit dem Nazimärchen zu tun hat. Darum ging es, alles andere ist Haarspalterei.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
Kann in dem Gutachten von 24.05.17 keinem Hinweis auf di Fabio finden. Weder im Text noch in den Fußnoten. Fundstellen bietest du auch keine an.
Wäre aber auch egal, weil ich immer noch nicht verstanden habe, was das mit dem Nazimärchen zu tun hat. Darum ging es, alles andere ist Haarspalterei.
Das ist nicht richtig. Der wissenschaftliche Dienst zitiert vielmehr den Ausdruck aus einem Gutachten von di Fabio, um dessen theoretische Position darzustellen.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht.
Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
und genau so zitiert er das bverfg (in puncto familiennachzug) in der von dir genannten textstelle...
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht.
Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
und zwar in folgendem kontext:
Dass der Legislative bei der Entscheidung über den Zuzug von Ausländern eine gewisse Begrenzungsfunktion zukommt, wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug deutlich. Dort heißt es:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; […].“
http://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr zitiert die Ausarbeitung des wissnschaftlichen Dienstes das Bundesverfassungsgericht im Wortlaut. Dies bedeutet in der juristischen Wissenschaft, dass man sich das Zitierte zu eigen macht.
Im Gegensatz dazu zitiert der wissenschaftliche Dienst die Aussagen di Fabios nicht nur in indirekter Rede, sondern setzt sie auch durchgehend in den Konjunktiv. Dies ist in der Rechtswissenschaft die größtmögliche Distanzierung vor einer direkten Ablehnung.
und zwar in folgendem kontext:
Dass der Legislative bei der Entscheidung über den Zuzug von Ausländern eine gewisse Begrenzungsfunktion zukommt, wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug deutlich. Dort heißt es:
„Es [erg. das Grundgesetz] schließt weder eine großzügige Zulassung von Fremden aus, noch gebietet es eine solche Praxis. In dem von ihm gesteckten weiten Rahmen obliegt es der Entscheidung der Legislative und – in den von dieser zulässigerweise gezogenen Grenzen – der Exekutive, ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird oder ob und bis zu welchem Umfang eine solche Zuwanderung geduldet oder gefördert wird; […].“
http://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf