Allerdings kumulieren sich die Transferabschreibungen ja auch, so dass wir dieses Jahr zum Beispiel auch noch die Abschreibungen für N'Dicka, Willems, Haller, etc. absetzen können. Ist am Ende des Tages ein kompliziertes Puzzle, weshalb es auch so wichtig ist, dass wir mit Oliver Frankenbach einen absoluten Experten im Vorstand haben.
Es ist von 22 Millionen Euro die Rede, die Borussia für diese Spieler bekommt. Kann das Geld komplett in die Mannschaft investiert werden?
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Es ist von 22 Millionen Euro die Rede, die Borussia für diese Spieler bekommt. Kann das Geld komplett in die Mannschaft investiert werden?
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
Allerdings kumulieren sich die Transferabschreibungen ja auch, so dass wir dieses Jahr zum Beispiel auch noch die Abschreibungen für N'Dicka, Willems, Haller, etc. absetzen können. Ist am Ende des Tages ein kompliziertes Puzzle, weshalb es auch so wichtig ist, dass wir mit Oliver Frankenbach einen absoluten Experten im Vorstand haben.
Jetzt hat sich das entwirrt, also verwirre ich gleich weiter: Fragt sich, ob Handgeld auch auf die Jahre abgeschrieben wird oder wirklich als Einmalzahlung gilt. Ist letzteres der Fall, dann wird es wohl Handgeld für unsere Neuzugänge regnen.
Gute Frage. Ich tippe auf Einmalzahlung, die in voller Höhe abgesetzt werden kann. Vergleichbar mit der Einmalzahlung bei einem Leasinggeschäft. Genau weiß ich es allerdings nicht.
Jetzt hat sich das entwirrt, also verwirre ich gleich weiter: Fragt sich, ob Handgeld auch auf die Jahre abgeschrieben wird oder wirklich als Einmalzahlung gilt. Ist letzteres der Fall, dann wird es wohl Handgeld für unsere Neuzugänge regnen.
Gute Frage. Ich tippe auf Einmalzahlung, die in voller Höhe abgesetzt werden kann. Vergleichbar mit der Einmalzahlung bei einem Leasinggeschäft. Genau weiß ich es allerdings nicht.
Es ist von 22 Millionen Euro die Rede, die Borussia für diese Spieler bekommt. Kann das Geld komplett in die Mannschaft investiert werden?
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Natürlich. Das hatten wir weiter oben schon erwähnt. Inzwischen haben wir uns auf die Transfers und die Handgeldfrage beschränkt. Wegen der Komplexität.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Vor allem beschäftigen sich mit diesen Fragen beim Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt kompetente Fachleute, die da sicherlich optimale Lösungen finden! Hoffe ich jedenfalls! Kein Bock mehr auf Vorgänge wie z.B. im Jahr 2002!
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Natürlich. Das hatten wir weiter oben schon erwähnt. Inzwischen haben wir uns auf die Transfers und die Handgeldfrage beschränkt. Wegen der Komplexität.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Ist dieses Beispiel nicht zu isoliert betrachtet? Das Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt hat doch nicht nur Ein- und Ausgaben durch Transfers. Man kann doch sicher auch Ausgaben wie der Bau der Geschäftsstelle oder zukünftige Verlustvorträge gegenrechnen. Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Vor allem beschäftigen sich mit diesen Fragen beim Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt kompetente Fachleute, die da sicherlich optimale Lösungen finden! Hoffe ich jedenfalls! Kein Bock mehr auf Vorgänge wie z.B. im Jahr 2002!
Eigentlich wollte ich die Frage stellen, warum ihr euch plötzlich alle so einen Kopf wegen irgendwelcher Steuerzahlungen macht. War doch früher auch kein Thema. Das Beispiel aus Gladbach zeigt leider, dass das sehr wohl ein richtig großes und komplexes Thema ist. Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Eigentlich wollte ich die Frage stellen, warum ihr euch plötzlich alle so einen Kopf wegen irgendwelcher Steuerzahlungen macht. War doch früher auch kein Thema. Das Beispiel aus Gladbach zeigt leider, dass das sehr wohl ein richtig großes und komplexes Thema ist. Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Ein Gefühl, dass ich regelmäßig immer dann habe, wenn ich auf meine Gehaltsabrechnung schaue!
Eigentlich wollte ich die Frage stellen, warum ihr euch plötzlich alle so einen Kopf wegen irgendwelcher Steuerzahlungen macht. War doch früher auch kein Thema. Das Beispiel aus Gladbach zeigt leider, dass das sehr wohl ein richtig großes und komplexes Thema ist. Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Eigentlich wollte ich die Frage stellen, warum ihr euch plötzlich alle so einen Kopf wegen irgendwelcher Steuerzahlungen macht. War doch früher auch kein Thema. Das Beispiel aus Gladbach zeigt leider, dass das sehr wohl ein richtig großes und komplexes Thema ist. Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Ein Gefühl, dass ich regelmäßig immer dann habe, wenn ich auf meine Gehaltsabrechnung schaue!
Jetzt hat sich das entwirrt, also verwirre ich gleich weiter: Fragt sich, ob Handgeld auch auf die Jahre abgeschrieben wird oder wirklich als Einmalzahlung gilt. Ist letzteres der Fall, dann wird es wohl Handgeld für unsere Neuzugänge regnen.
Da die Eintracht Frankfurt Fußball AG eine Kapitalgesellschaft ist, stellt sie Bilanzen auf und dementsprechend auch Steuerbilanzen. Bei einer Bilanzierung geht es ua darum, Betriebsausgaben sowie Betriebseinnahmen den richtigen Perioden zuzordnen, dies nennt sich auch periodengerechte Abgrenzung. D.h. den Erträgen, die man durch das Fußballgeschäft erzielt, müssen die zugehörigen Aufwendungen gegegenübergestellt werden, daraus resultiert letztendlich der järliche (steuerliche) Gewinn.
Die Transfereinnahmen werden in der Periode realisiert, in der sie anfallen, die Lukas Millionen (abzüglich der 30%) damit in 2019. Sein "Restbuchwert/ Anschaffungskosten" wird dann ebenfalls in 2019 aufwandwirksam aufgelöst (7 Mio. oder was auch immer). Wäre er nicht verkauft worden, wären die "Anschaffungskosten" über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam aufgelöst worden. Bei einem Handgeld das an einen Spieler gezahlt wird, wird es wahrscheinlich ähnlich sein, es wird wahrscheinlich aktiviert (wahrscheinlich aktiviert als "aktiver Rechnungsabgrenzungspsoten" kurz "ARAP")und über die Laufzeit des Vertrages aufwandswirksam aufgelöst. Ist zB bei einer Leasingsonderzahlung bei einem Bilanzierenden nicht anders.
Vielleicht hast du recht. Meine Auffassung war, dass der neue Verein keinen aktivierbaren Vermögensgegenstand im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Da die Eintracht Frankfurt Fußball AG eine Kapitalgesellschaft ist, stellt sie Bilanzen auf und dementsprechend auch Steuerbilanzen. Bei einer Bilanzierung geht es ua darum, Betriebsausgaben sowie Betriebseinnahmen den richtigen Perioden zuzordnen, dies nennt sich auch periodengerechte Abgrenzung. D.h. den Erträgen, die man durch das Fußballgeschäft erzielt, müssen die zugehörigen Aufwendungen gegegenübergestellt werden, daraus resultiert letztendlich der järliche (steuerliche) Gewinn.
Die Transfereinnahmen werden in der Periode realisiert, in der sie anfallen, die Lukas Millionen (abzüglich der 30%) damit in 2019. Sein "Restbuchwert/ Anschaffungskosten" wird dann ebenfalls in 2019 aufwandwirksam aufgelöst (7 Mio. oder was auch immer). Wäre er nicht verkauft worden, wären die "Anschaffungskosten" über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam aufgelöst worden. Bei einem Handgeld das an einen Spieler gezahlt wird, wird es wahrscheinlich ähnlich sein, es wird wahrscheinlich aktiviert (wahrscheinlich aktiviert als "aktiver Rechnungsabgrenzungspsoten" kurz "ARAP")und über die Laufzeit des Vertrages aufwandswirksam aufgelöst. Ist zB bei einer Leasingsonderzahlung bei einem Bilanzierenden nicht anders.
Vielleicht hast du recht. Meine Auffassung war, dass der neue Verein keinen aktivierbaren Vermögensgegenstand im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Vielleicht hast du recht. Meine Auffassung war, dass der neue Verein keinen aktivierbaren Vermögensgegenstand im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Dachte ich mir.
Prämien, Bouszahlungen, Tantiemen werden für eine bereits erbrachte Leistung gezahlt, deshalb sind sie auch sofort aufwandswirksam. Bei einem Handgeld hingegen wurde ja vom Spieler noch nichts geleistet, da er ja erst am Anfang seines Vertrages steht. Ich weiß es jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit, da ich so einen Fall noch nicht hatte, es würde mich aber stark wundern, wenn eine solche Zahlung nicht periodengerecht abzugrenzen wäre, zudem sollten alle Bedingungen für einen ARAP erfüllt sein (Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen).
Mein Steuerbarter sagt immer: Deutschland hat das schwierigste Steuersystem der Welt, dadurch kann man oft was Miss oder Falschverstehen, oder Dinge gar nicht Wissen, über die man gar nicht nachdenken würde.
Nehmts euch mal zu Herzen. Ich glaube das muss man echt studiert haben, oder tagtäglich damit zu tun haben das man weiß was da alles so abgeht und was nicht.
Die Transfers werden schon ordentlich abgewickelt werden, keine Sorge!
Vielleicht hast du recht. Meine Auffassung war, dass der neue Verein keinen aktivierbaren Vermögensgegenstand im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Vielleicht hast du recht. Meine Auffassung war, dass der neue Verein keinen aktivierbaren Vermögensgegenstand im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Dachte ich mir.
Prämien, Bouszahlungen, Tantiemen werden für eine bereits erbrachte Leistung gezahlt, deshalb sind sie auch sofort aufwandswirksam. Bei einem Handgeld hingegen wurde ja vom Spieler noch nichts geleistet, da er ja erst am Anfang seines Vertrages steht. Ich weiß es jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit, da ich so einen Fall noch nicht hatte, es würde mich aber stark wundern, wenn eine solche Zahlung nicht periodengerecht abzugrenzen wäre, zudem sollten alle Bedingungen für einen ARAP erfüllt sein (Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen).
Die Frage ist halt, inwieweit das Handgeld als Personalkosten durchgeht, oder ob es sich hier um eine Art "Front-up-fee handelt, die dann abzugrenzen und - im Falle eines erneuten Wechsels vor eigentlichem Vertragsende - aufzulösen wäre. Vermutlich gibt es hier sogar Spielräume, die man in Abstimmung mit dem Finanzamt nutzen kann.
Na dann erkläre es doch hier komplett "richtig"!
Kann ich nicht. Ich habe es doch eben so erklärt wie ich es mal gelesen habe.
Auf jeden Fall werden Deine fiktiven 47 Mio Ausgaben nicht zu 100% von den Einnahmen abgezogen. Das ist einfach nur falsch.
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
https://www.borussia.de/de/aktuelles-termine/news/borussia-news/news-detailansicht.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4787&cHash=a140f32034e89b6884406ddbb8ebb7bc
Vielleicht hilft das ein bisschen.
Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
https://www.borussia.de/de/aktuelles-termine/news/borussia-news/news-detailansicht.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4787&cHash=a140f32034e89b6884406ddbb8ebb7bc
Vielleicht hilft das ein bisschen.
Kann ich nicht. Ich habe es doch eben so erklärt wie ich es mal gelesen habe.
Auf jeden Fall werden Deine fiktiven 47 Mio Ausgaben nicht zu 100% von den Einnahmen abgezogen. Das ist einfach nur falsch.
Genau weiß ich es allerdings nicht.
Genau weiß ich es allerdings nicht.
Stephan Schippers: Ja. Aber wenn wir beispielsweise über diese 22 Millionen Euro an Ablöse sprechen, heißt das nicht, dass wir für 22 Millionen Euro Spieler kaufen können. So einfach ist es nicht, auch wenn das hier und da in den Medien so vereinfacht dargestellt wird.
Können Sie das genauer erklären?
Stephan Schippers: Gerne. Zum einen ist Mönchengladbach nicht Monaco. Hier gibt es ein Finanzamt, an das wir Steuern zahlen müssen. Wenn wir die angesprochenen 22 Millionen nehmen, dann müssen wir davon etwa sieben Millionen Euro Steuern zahlen. Bleiben also noch 15 Millionen zum Investieren übrig.
Können Transferausgaben den Einnahmen nicht gegenübergestellt werden? Wenn man 22 Millionen Euro einnimmt und genau so viel ausgibt, bleibt doch kein Gewinn übrig, den man versteuern muss …
Stephan Schippers: Genau diese Rechnung stimmt eben so nicht, weil Ablösezahlungen, die wir tätigen, über die Vertragslaufzeit des Spielers abgeschrieben werden müssen. Die Einnahme von 22 Millionen schlägt dagegen im Jahr 2012 sofort komplett als Ertrag zu Buche. Kaufen wir beispielsweise einen Spieler für zehn Millionen und geben ihm einen Fünfjahresvertrag mit einem Gehalt von jährlich zwei Millionen, dann bedeutet das für uns im Jahr 2012, dass wir elf Millionen Euro ausgeben (Ablöse plus ein halbes Jahresgehalt), durch die Vertragslaufzeit aber im Jahr 2012 nur zwei Millionen Euro (je ein halbes Jahr Abschreibung und Gehalt) steuerlich als Aufwand geltend machen können. Bleiben von den 22 Millionen Einnahme also noch immer 20 Millionen Euro Gewinn, obwohl wir elf Millionen Euro ausgeben. Mache ich das gleiche mit einem zweiten Spieler, der auch zehn Millionen Euro kostet, dann bleibt noch immer ein Gewinn von 18 Millionen Euro, von dem wir Steuern zahlen müssen. Wir hätten dann schon 22 Millionen Euro ausgegeben, hätten dann aber schon kein Geld mehr, um die anfallenden Steuern von rund sechs Millionen Euro zu bezahlen. Das ist jetzt ein stark vereinfachtes Beispiel und ganz unfachmännisch gesprochen, ich hoffe aber, dass es ein bisschen erklärt, wie wir an die Dinge herangehen müssen.
https://www.borussia.de/de/aktuelles-termine/news/borussia-news/news-detailansicht.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=4787&cHash=a140f32034e89b6884406ddbb8ebb7bc
Vielleicht hilft das ein bisschen.
Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Natürlich. Das hatten wir weiter oben schon erwähnt. Inzwischen haben wir uns auf die Transfers und die Handgeldfrage beschränkt. Wegen der Komplexität.
Vor allem beschäftigen sich mit diesen Fragen beim Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt kompetente Fachleute, die da sicherlich optimale Lösungen finden!
Hoffe ich jedenfalls!
Kein Bock mehr auf Vorgänge wie z.B. im Jahr 2002!
Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Natürlich. Das hatten wir weiter oben schon erwähnt. Inzwischen haben wir uns auf die Transfers und die Handgeldfrage beschränkt. Wegen der Komplexität.
Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Vielleicht kauft man auch Anteile zurück.
Vor allem beschäftigen sich mit diesen Fragen beim Wirtschaftsunternehmen Eintracht Frankfurt kompetente Fachleute, die da sicherlich optimale Lösungen finden!
Hoffe ich jedenfalls!
Kein Bock mehr auf Vorgänge wie z.B. im Jahr 2002!
Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Ein Gefühl, dass ich regelmäßig immer dann habe, wenn ich auf meine Gehaltsabrechnung schaue!
Im Fall Jovic bleiben im Zweifel nach dem Benficaobolus und der Steuerzahlung gerade mal ~50% hängen. Das ist echt bitter.
Ein Gefühl, dass ich regelmäßig immer dann habe, wenn ich auf meine Gehaltsabrechnung schaue!
Die Transfereinnahmen werden in der Periode realisiert, in der sie anfallen, die Lukas Millionen (abzüglich der 30%) damit in 2019. Sein "Restbuchwert/ Anschaffungskosten" wird dann ebenfalls in 2019 aufwandwirksam aufgelöst (7 Mio. oder was auch immer). Wäre er nicht verkauft worden, wären die "Anschaffungskosten" über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam aufgelöst worden. Bei einem Handgeld das an einen Spieler gezahlt wird, wird es wahrscheinlich ähnlich sein, es wird wahrscheinlich aktiviert (wahrscheinlich aktiviert als "aktiver Rechnungsabgrenzungspsoten" kurz "ARAP")und über die Laufzeit des Vertrages aufwandswirksam aufgelöst. Ist zB bei einer Leasingsonderzahlung bei einem Bilanzierenden nicht anders.
im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Dachte ich mir.
Die Transfereinnahmen werden in der Periode realisiert, in der sie anfallen, die Lukas Millionen (abzüglich der 30%) damit in 2019. Sein "Restbuchwert/ Anschaffungskosten" wird dann ebenfalls in 2019 aufwandwirksam aufgelöst (7 Mio. oder was auch immer). Wäre er nicht verkauft worden, wären die "Anschaffungskosten" über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam aufgelöst worden. Bei einem Handgeld das an einen Spieler gezahlt wird, wird es wahrscheinlich ähnlich sein, es wird wahrscheinlich aktiviert (wahrscheinlich aktiviert als "aktiver Rechnungsabgrenzungspsoten" kurz "ARAP")und über die Laufzeit des Vertrages aufwandswirksam aufgelöst. Ist zB bei einer Leasingsonderzahlung bei einem Bilanzierenden nicht anders.
im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Dachte ich mir.
Prämien, Bouszahlungen, Tantiemen werden für eine bereits erbrachte Leistung gezahlt, deshalb sind sie auch sofort aufwandswirksam. Bei einem Handgeld hingegen wurde ja vom Spieler noch nichts geleistet, da er ja erst am Anfang seines Vertrages steht. Ich weiß es jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit, da ich so einen Fall noch nicht hatte, es würde mich aber stark wundern, wenn eine solche Zahlung nicht periodengerecht abzugrenzen wäre, zudem sollten alle Bedingungen für einen ARAP erfüllt sein (Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen).
Mein Steuerbarter sagt immer: Deutschland hat das schwierigste Steuersystem der Welt, dadurch kann man oft was Miss oder Falschverstehen, oder Dinge gar nicht Wissen, über die man gar nicht nachdenken würde.
Nehmts euch mal zu Herzen. Ich glaube das muss man echt studiert haben, oder tagtäglich damit zu tun haben das man weiß was da alles so abgeht und was nicht.
Die Transfers werden schon ordentlich abgewickelt werden, keine Sorge!
im Rahmen der Handgeldzahlung erhält, sondern diese eher „Prämiencharakter“ hat, weshalb es sich um einen direkt zuordnungsbaren Aufwand hammelt, resp. handelt, der sofort in voller Höhe abgeschrieben werden kann.
Der Vermögenszuwachs, der über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden muss, entsteht rein durch die Ablösesumme.
Dachte ich mir.
Prämien, Bouszahlungen, Tantiemen werden für eine bereits erbrachte Leistung gezahlt, deshalb sind sie auch sofort aufwandswirksam. Bei einem Handgeld hingegen wurde ja vom Spieler noch nichts geleistet, da er ja erst am Anfang seines Vertrages steht. Ich weiß es jetzt nicht mit 100%iger Sicherheit, da ich so einen Fall noch nicht hatte, es würde mich aber stark wundern, wenn eine solche Zahlung nicht periodengerecht abzugrenzen wäre, zudem sollten alle Bedingungen für einen ARAP erfüllt sein (Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen).
. . . halt- und gehaltlose Transfersummervermutungen . . .
. . . Steuerseminar . . .
Das ist wohl das sommerlochigste Sommerloch, in das ich seit langem hineingefallen bin. 😵
Und es steht erst ganz am Anfang - vermutlich ist das sogar ein schwarzes Loch!