Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Endlich Hoffnung! Bitte holt mich da raus. Ich habe hier zwar Internetanschluss, darf aber nur Gutes über WA posten.
Ach? Bist du das da im Nachbarverlies? Wie findest du die Umstellung auf vegane Ernährung durch den Würzburger? Also ich hab da jetzt ja üble Blähungen! Hört man das bei dir drüben?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Sledge_Hammer schrieb:
Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Naja, das wäre doch schon eine Lösung. Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Und denkst du nicht, dass die Klage eines Zuschauers - mit einer Allergie gegen die Impfinhaltsstoffe - gegen 2G erfolgreich wäre, wenn dieser angeboten hätte, sich vor dem Spiel testen zu lassen?
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte. Könnte ich mir vorstellen.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Sledge_Hammer schrieb:
Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Naja, das wäre doch schon eine Lösung. Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Wenn Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen und Behinderte in einen Topf wirfst, passt das nicht. Auch wenn du vielleicht glaubst, dass die behindert sind. Das ist echt nicht korrekt von dir und so hätte ich dich auch nicht eingeschätzt.
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Gestern in der Hessenschau wurde erklärt, dass Betriebe, die 2 G anbieten, erst einmal dafür sorgen müssen, dass sämtliche Angestellte dort geimpft sind. Dass wären bei der Eintracht dann alle Securityleute, die Leute vom Catering, an den Eingängen, die Balljungen, etc. pp. Oder sehe ich das falsch?
Gestern in der Hessenschau wurde erklärt, dass Betriebe, die 2 G anbieten, erst einmal dafür sorgen müssen, dass sämtliche Angestellte dort geimpft sind. Dass wären bei der Eintracht dann alle Securityleute, die Leute vom Catering, an den Eingängen, die Balljungen, etc. pp. Oder sehe ich das falsch?
Das ist richtig. Auch würde die Regel für die Logen gelten. Ob da jeder geimpft sein wird? Mer waases net...
Gestern in der Hessenschau wurde erklärt, dass Betriebe, die 2 G anbieten, erst einmal dafür sorgen müssen, dass sämtliche Angestellte dort geimpft sind. Dass wären bei der Eintracht dann alle Securityleute, die Leute vom Catering, an den Eingängen, die Balljungen, etc. pp. Oder sehe ich das falsch?
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Sledge_Hammer schrieb:
Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Naja, das wäre doch schon eine Lösung. Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Wenn Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen und Behinderte in einen Topf wirfst, passt das nicht. Auch wenn du vielleicht glaubst, dass die behindert sind. Das ist echt nicht korrekt von dir und so hätte ich dich auch nicht eingeschätzt.
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Gestern in der Hessenschau wurde erklärt, dass Betriebe, die 2 G anbieten, erst einmal dafür sorgen müssen, dass sämtliche Angestellte dort geimpft sind. Dass wären bei der Eintracht dann alle Securityleute, die Leute vom Catering, an den Eingängen, die Balljungen, etc. pp. Oder sehe ich das falsch?
Gestern in der Hessenschau wurde erklärt, dass Betriebe, die 2 G anbieten, erst einmal dafür sorgen müssen, dass sämtliche Angestellte dort geimpft sind. Dass wären bei der Eintracht dann alle Securityleute, die Leute vom Catering, an den Eingängen, die Balljungen, etc. pp. Oder sehe ich das falsch?
Das ist richtig. Auch würde die Regel für die Logen gelten. Ob da jeder geimpft sein wird? Mer waases net...
Wenn Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen und Behinderte in einen Topf wirfst, passt das nicht. Auch wenn du vielleicht glaubst, dass die behindert sind. Das ist echt nicht korrekt von dir und so hätte ich dich auch nicht eingeschätzt.
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Nehmt einfach Kinder. Wenn wirklich jeder im Stadion geimpft sein muss,Istanbul die Hinrunde vorbei, bis die Eintracht das sichergestellt hat und jeder vollen Impfschutz hat.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl? Du weißt schon, dass es in einem Rechtsstaat nicht ausreicht, Opfer einer gefühlten Diskriminierung zu sein, sondern dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss? Welche Norm, z.B. vom AGG, siehst du in dem Fall denn einschlägig? Also um es der Eintracht entgegen zu halten.
Gegenüber Behörde könnte er z.B. Art. 3 GG bemühen. Dann müsste die Behörde einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anführen. Sicherlich möglich, ebenso wie ein anderes Ergebnis. Nur selbst mit letzterem ist dieser Mensch noch nicht im Stadion.
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Nehmt einfach Kinder. Wenn wirklich jeder im Stadion geimpft sein muss,Istanbul die Hinrunde vorbei, bis die Eintracht das sichergestellt hat und jeder vollen Impfschutz hat.
Nehmt einfach Kinder. Wenn wirklich jeder im Stadion geimpft sein muss,Istanbul die Hinrunde vorbei, bis die Eintracht das sichergestellt hat und jeder vollen Impfschutz hat.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl? Du weißt schon, dass es in einem Rechtsstaat nicht ausreicht, Opfer einer gefühlten Diskriminierung zu sein, sondern dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss? Welche Norm, z.B. vom AGG, siehst du in dem Fall denn einschlägig? Also um es der Eintracht entgegen zu halten.
Gegenüber Behörde könnte er z.B. Art. 3 GG bemühen. Dann müsste die Behörde einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anführen. Sicherlich möglich, ebenso wie ein anderes Ergebnis. Nur selbst mit letzterem ist dieser Mensch noch nicht im Stadion.
Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl?
Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt. Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.
Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden. Falls doch hat das AGG halt ein Loch.
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG. Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Mein Lieblingskloster (Arenberg bei Koblenz) wendet für das Gästehaus ab Oktober die 2G-Regel an. Finde ich vernünftig, habe für ein verlängertes Wochenende gebucht.
Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Mein Lieblingskloster (Arenberg bei Koblenz) wendet für das Gästehaus ab Oktober die 2G-Regel an. Finde ich vernünftig, habe für ein verlängertes Wochenende gebucht.
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Derweil beantragt Biontech die Zulassung des Impfstoffes für Kinder von 5-11 Jahren. Und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob ich meine beiden Kinder bei einer Zulassung bzw. Empfehlung der Stiko impfen lassen werde. Der Druck, der gerade auf die Kinder aufgebaut wird ist mir sehr zuwider.
Schon mal was von Hausrecht gehört? Oder bist du nach anderthalb Jahren Pandemie mittlerweile der Meinung, dass der Staat mal schön überall reingreifen darf, wie er lustig ist? Oder Bürger mit bestimmten Eigenschaften überall Einlass bekommen? Heißt das, ich kann mir Zutritt zu deiner Kellerwohnung verschaffen, obwohl du das ablehnst?
Endlich Hoffnung! Bitte holt mich da raus. Ich habe hier zwar Internetanschluss, darf aber nur Gutes über WA posten.
Vorsicht. Sonst ändere ich das WLAN-Passwort. ☝
Ach? Bist du das da im Nachbarverlies?
Wie findest du die Umstellung auf vegane Ernährung durch den Würzburger? Also ich hab da jetzt ja üble Blähungen! Hört man das bei dir drüben?
In meiner Kellerwohnung hast du nichts verloren. Allerdings weiß ich nicht, ob das Hausrecht so weit gehen darf, Leute auszusperren, die schuldlos die Bedingungen des Hausherrn nicht erfüllen können.
Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass ein Gastwirt, der Behinderten den Zutritt aufgrund ihrer Behinderung verwehrt, Probleme bekommen könnte.
Könnte ich mir vorstellen.
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Naja, das wäre doch schon eine Lösung.
Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Endlich Hoffnung! Bitte holt mich da raus. Ich habe hier zwar Internetanschluss, darf aber nur Gutes über WA posten.
Vorsicht. Sonst ändere ich das WLAN-Passwort. ☝
Ah jetzt auf einmal Behinderte. Schön, dass du mit jedem neuen Beitrag einen anderen Sachverhalt aufmachst.
Richtig, Diskriminierung dürfen auch Private nicht, dafür gibt es das AGG. Und auch gibt es eine mittelbare Drittwirkung der Grundrecht. Nur sind das die absoluten Ausnahmefälle. Es ist aber ganz sicher keine Diskriminierung, wenn sich ein Fußballverein auf den Standpunkt stellt, nur 2G reinzulassen, auch wenn dabei wenige (!) Menschen (das willst du ja nicht wahrhaben und tust dauernd so, dass sich die halbe Bevölkerung nicht impfen lassen kann) benachteiligt werden. So weit geht das Eigentums- bzw. Hausrecht dann doch, das darfst du mir glauben. Außerdem sagt ja keiner, dass es nach der gesetzlichen Regelung nicht erlaubt ist 2G + Personen, die mit ärztlichem Test nicht geimpft werden können mit Test reinzulassen. Letztendlich entscheidet das aber allein der Veranstalter.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Naja, das wäre doch schon eine Lösung.
Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Das ist richtig. Auch würde die Regel für die Logen gelten. Ob da jeder geimpft sein wird? Mer waases net...
Bei Ungeimpften ist man jedenfalls, solange es eine Pandemielage gibt, eher nicht im Bereich der Diskriminierung.
Blödsinn. Das war ein Beispiel. Oder kennst du die Abkürzung "z. B." nicht?
Naja, das wäre doch schon eine Lösung.
Kompliziert würde es werden, wenn die örtlichen Gesundheitsbehörden diese Ausnahmeregelung zum Anlass nähmen, die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer aufrechtzuerhalten. Sollte eine Klage dagegen erfolgreich sein, würde es doch nur bestätigen, dass 2G ohne Ausnahmeregeln diskriminierend wäre, oder was meinst du?
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Das ist richtig. Auch würde die Regel für die Logen gelten. Ob da jeder geimpft sein wird? Mer waases net...
Und was willst du eigentlich genau aussagen? Du vermischst verschiedene Dinge, aber das ist bei jur. Laien nicht unüblich. Klagen gegen Behörden sind komplett anders gelagert, da sie sich an Grundrechte halten müssen, während es bei Privaten nur mittelbar so ist. Die Eintracht hat nahezu freie Entscheidungsgewalt, wenn sie ins Stadion lässt. Und wenn ihr ein Gesicht nicht passt (und es nicht auf Gründe stützt, die unter das AGG fallen), dann lässt sie die Person nicht rein, Punkt. Und wenn das Ungeimpfte sind, egal aus welchem Grund, dann sind das Ungeimpfte.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Ich füge noch Raucher in deine Liste mit hinzu.
Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl? Du weißt schon, dass es in einem Rechtsstaat nicht ausreicht, Opfer einer gefühlten Diskriminierung zu sein, sondern dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss? Welche Norm, z.B. vom AGG, siehst du in dem Fall denn einschlägig? Also um es der Eintracht entgegen zu halten.
Gegenüber Behörde könnte er z.B. Art. 3 GG bemühen. Dann müsste die Behörde einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anführen. Sicherlich möglich, ebenso wie ein anderes Ergebnis. Nur selbst mit letzterem ist dieser Mensch noch nicht im Stadion.
Ungeimpfte aber eben nicht.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfen-corona-103.html
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Ich füge noch Raucher in deine Liste mit hinzu.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl? Du weißt schon, dass es in einem Rechtsstaat nicht ausreicht, Opfer einer gefühlten Diskriminierung zu sein, sondern dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss? Welche Norm, z.B. vom AGG, siehst du in dem Fall denn einschlägig? Also um es der Eintracht entgegen zu halten.
Gegenüber Behörde könnte er z.B. Art. 3 GG bemühen. Dann müsste die Behörde einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anführen. Sicherlich möglich, ebenso wie ein anderes Ergebnis. Nur selbst mit letzterem ist dieser Mensch noch nicht im Stadion.
Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt.
Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.
Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden.
Falls doch hat das AGG halt ein Loch.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Ungeimpfte aber eben nicht.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfen-corona-103.html
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Kinder unter 12 Jahren sollen von der Regel ausgenommen bleiben.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.
Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Dann würde das aber ja auch für die anderen Bereiche (z.B. Gastronomie) gelten, die jetzt die Option haben die 2G-Regel anzuwenden. Da hätte es wenig Sinn gemacht diese Möglichkeit überhaupt zu schaffen wenn da jeder Ungeimpfte mit Erfolg klagen könnte.
Ungeimpfte aber eben nicht.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfen-corona-103.html
Was anderes ist es bei Ungeimpften, die unfreiwillig ungeimpft sind (Kinder unter 12 z.B.).
Ich bin auch kein Jurist, aber verwaltungserfahren und ich arbeite in einer Sozialbehörde, die sich um die Integration / Inklusion der Behinderten kümmert. Da sind enorme Unterschiede zum Thema "ungeimpft".
Kinder unter 12 Jahren sollen von der Regel ausgenommen bleiben.