Unfassbar wie hier teils haarsträubend relativiert oder bagatellisiert wird...
Wäre es dir lieber alle stimmen die Töne der Presse ein, die ganz investigativ in die Wikipedia zum Verstoß gegen das BtmG geschaut haben und nun von 5 Jahren Haft als mögliche Konsequenz schreiben?
Man sollte sich auf das beschränken, was man weiß und weder in die eine Richtung spekulieren, noch absurde Verschwörungstheorien entwickeln
Unfassbar wie hier teils haarsträubend relativiert oder bagatellisiert wird...
Wäre es dir lieber alle stimmen die Töne der Presse ein, die ganz investigativ in die Wikipedia zum Verstoß gegen das BtmG geschaut haben und nun von 5 Jahren Haft als mögliche Konsequenz schreiben?
Man sollte sich auf das beschränken, was man weiß und weder in die eine Richtung spekulieren, noch absurde Verschwörungstheorien entwickeln
Auch hierzu meine volle Zustimmung. Fakten zählen, nicht Spekulationen. Außerdem gilt in D noch immer die Unschuldsvermutung, bis Gegenteiliges bewiesen ist. Ich denke, niemand von uns weiß mit Bestimmtheit, was genau konkret passiert ist.
Ich hab tatsächlich ja mal.eine juristische Frage, vielleicht kennt sich jemand mit der Thematik aus, die Frage ist auch wirklich ernst gemeint: es gab ja eine Hausdurchsuchung mit Drogenspürhund. Reicht dafür dir Aussage eines Jugendlichen das man Koks genommen hat und Fischers Sohn hat das von Zuhause mitgebracht? Oder muss es da schon noch einen härteren Verdacht als nur das geben?
Ich hab tatsächlich ja mal.eine juristische Frage, vielleicht kennt sich jemand mit der Thematik aus, die Frage ist auch wirklich ernst gemeint: es gab ja eine Hausdurchsuchung mit Drogenspürhund. Reicht dafür dir Aussage eines Jugendlichen das man Koks genommen hat und Fischers Sohn hat das von Zuhause mitgebracht? Oder muss es da schon noch einen härteren Verdacht als nur das geben?
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
fr schrieb: Niesen zur Frankfurter Rundschau: „Die Mutter des Mitschülers hat eine Verhaltensänderung bei ihrem Sohn bemerkt und die Polizei verständigt. Daraufhin kam es zur Hausdurchsuchung. Dabei wurden weiße Rückstände von Polizeihunden erschnüffelt. Diese Rückstände haben sich auch als Kokain herausgestellt. Größere Mengen oder Beutel oder ähnliches wurden nicht sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Peter Fischer, seine Frau und den erwachsenen Sohn.“
fr schrieb: Der Junge soll in der Schule mit einem Freund Kokain konsumiert haben, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen im Gespräch mit der FR berichtete. [...] Bei der Hausdurchsuchung schlug der Drogenspürhund an. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von Kokain-Rückständen auf dem Nachttisch des Eintracht-Präsidenten aus.
Dann kann das gestern doch gar kein Zitat gewesen sein, das sie uns als solches angepriesen haben oder die Oberstaatsanwältin hat gestern eine Vermutung als Tatsache dargestellt. Solllte sie in ihrer Position nicht tun. Ich vermute aber die fr hat schlecht zitiert.
fr schrieb: Niesen zur Frankfurter Rundschau: „Die Mutter des Mitschülers hat eine Verhaltensänderung bei ihrem Sohn bemerkt und die Polizei verständigt. Daraufhin kam es zur Hausdurchsuchung. Dabei wurden weiße Rückstände von Polizeihunden erschnüffelt. Diese Rückstände haben sich auch als Kokain herausgestellt. Größere Mengen oder Beutel oder ähnliches wurden nicht sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Peter Fischer, seine Frau und den erwachsenen Sohn.“
fr schrieb: Der Junge soll in der Schule mit einem Freund Kokain konsumiert haben, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen im Gespräch mit der FR berichtete. [...] Bei der Hausdurchsuchung schlug der Drogenspürhund an. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von Kokain-Rückständen auf dem Nachttisch des Eintracht-Präsidenten aus.
Dann kann das gestern doch gar kein Zitat gewesen sein, das sie uns als solches angepriesen haben oder die Oberstaatsanwältin hat gestern eine Vermutung als Tatsache dargestellt. Solllte sie in ihrer Position nicht tun. Ich vermute aber die fr hat schlecht zitiert.
Eines verstehe ich nicht recht. Für die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses ist dringender Tatverdacht zwingend erforderlich. Einfacher und hinreichender Tatverdacht sind weder für einen Durchsuchungsbeschluss, noch für Untersuchungshaft ausreichend. Wo kommt denn der dringende Tatverdacht her, dass es den Ermittlungsbehörden gelang, einen Drogenspürhund in den privaten Wohnräumen der Familie Fischer einsetzen zu können? Freiwillig wird sicher niemand eine solche repressive Maßnahme, das heißt ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses dulden. Und eben jenen gibts halt ausschließlich und nur bei dringendem Tatverdacht, auch bei der Situation „Gefahr im Verzug“. Ein Ermittlungsrichter muss diesen Beschluss fassen und begründen.
fr schrieb: Niesen zur Frankfurter Rundschau: „Die Mutter des Mitschülers hat eine Verhaltensänderung bei ihrem Sohn bemerkt und die Polizei verständigt. Daraufhin kam es zur Hausdurchsuchung. Dabei wurden weiße Rückstände von Polizeihunden erschnüffelt. Diese Rückstände haben sich auch als Kokain herausgestellt. Größere Mengen oder Beutel oder ähnliches wurden nicht sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Peter Fischer, seine Frau und den erwachsenen Sohn.“
fr schrieb: Der Junge soll in der Schule mit einem Freund Kokain konsumiert haben, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen im Gespräch mit der FR berichtete. [...] Bei der Hausdurchsuchung schlug der Drogenspürhund an. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von Kokain-Rückständen auf dem Nachttisch des Eintracht-Präsidenten aus.
Dann kann das gestern doch gar kein Zitat gewesen sein, das sie uns als solches angepriesen haben oder die Oberstaatsanwältin hat gestern eine Vermutung als Tatsache dargestellt. Solllte sie in ihrer Position nicht tun. Ich vermute aber die fr hat schlecht zitiert.
Eines verstehe ich nicht recht. Für die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses ist dringender Tatverdacht zwingend erforderlich. Einfacher und hinreichender Tatverdacht sind weder für einen Durchsuchungsbeschluss, noch für Untersuchungshaft ausreichend. Wo kommt denn der dringende Tatverdacht her, dass es den Ermittlungsbehörden gelang, einen Drogenspürhund in den privaten Wohnräumen der Familie Fischer einsetzen zu können? Freiwillig wird sicher niemand eine solche repressive Maßnahme, das heißt ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses dulden. Und eben jenen gibts halt ausschließlich und nur bei dringendem Tatverdacht, auch bei der Situation „Gefahr im Verzug“. Ein Ermittlungsrichter muss diesen Beschluss fassen und begründen.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Das ist Interpretationssache, Propain. Es gibt ähnlich gelagerte Fälle, wo diese Anordnung abgelehnt wird, weil die Beweislage sehr dünn ist. Wobei ich nicht weiß, was der betroffene Junge genau ausgesagt hat. Ich glaube eher, dass der Richter sich in so einem prominenten Fall sich nichts nachsagen lassen wollte.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Vielleicht bringt das etwas Klarheit - Notwendiger Tatverdacht für Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO:
"Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Anlass für eine Durchsuchung nach § 102 StPO ist der Verdacht, dass der betroffene Wohnungsinhaber eine Straftat begangen hat. Dieser Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1707). Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen allein reichen dagegen nicht aus, um den mit jeder Wohnungsdurchsuchung nach § 102 StPO verbundenen Eingriff in die durch Art. 13 GG verbürgten Rechte des betroffenen Wohnungsinhabers zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1707; NJW 2006, 976, 982; NStZ-RR 2008, 176; NJW 2011, 291; NJW 2011, 2275)".
LG Mönchengladbach Beschluss vom 23.04.2014 - 24 Qs 26/14.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Das ist Interpretationssache, Propain. Es gibt ähnlich gelagerte Fälle, wo diese Anordnung abgelehnt wird, weil die Beweislage sehr dünn ist. Wobei ich nicht weiß, was der betroffene Junge genau ausgesagt hat. Ich glaube eher, dass der Richter sich in so einem prominenten Fall sich nichts nachsagen lassen wollte.
Ich glaube eher, dass der Richter sich in so einem prominenten Fall sich nichts nachsagen lassen wollte.
Ich glaube mittlerweile, dass es bei Richtern und Gerichten weder einen Promi-Bonus, noch einen Promi-Malus gibt. Ich denke ein Arzt oder sogar ein Sanitäter kann sehr leicht erkennen, ob jemand unter Drogeneinfluss steht, auch ein Polizist, zumal es ja auch diese Wischtests gibt, die sehr schnell Drogenkonsum erkennen. Und das dann bei einem Minderjährigen, da wird das mit der Hausdurchsuchng sehr schnell gehen, auch zum Schutz des Kindes, das die Drogen mitgebracht hat. Nur mal zur Erinnerung, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit einem Kind kommt, muss, egal was passiert ist, immer die Polizei dazu gerufen werden, selbst wenn das Kind keine Verletzung davon trägt. Ich vermute daher, dass der ausschlaggebende Grund die Minderjährigkeit der beiden Jungs gewesen ist. Ich finde das auch richtig.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Muss richterlich angeordnet werden, oder was meinst Du? Und muss halt dem Auffinden von Beweismitteln dienen.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Das ist Interpretationssache, Propain. Es gibt ähnlich gelagerte Fälle, wo diese Anordnung abgelehnt wird, weil die Beweislage sehr dünn ist. Wobei ich nicht weiß, was der betroffene Junge genau ausgesagt hat. Ich glaube eher, dass der Richter sich in so einem prominenten Fall sich nichts nachsagen lassen wollte.
Ich glaube eher, dass der Richter sich in so einem prominenten Fall sich nichts nachsagen lassen wollte.
Ich glaube mittlerweile, dass es bei Richtern und Gerichten weder einen Promi-Bonus, noch einen Promi-Malus gibt. Ich denke ein Arzt oder sogar ein Sanitäter kann sehr leicht erkennen, ob jemand unter Drogeneinfluss steht, auch ein Polizist, zumal es ja auch diese Wischtests gibt, die sehr schnell Drogenkonsum erkennen. Und das dann bei einem Minderjährigen, da wird das mit der Hausdurchsuchng sehr schnell gehen, auch zum Schutz des Kindes, das die Drogen mitgebracht hat. Nur mal zur Erinnerung, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit einem Kind kommt, muss, egal was passiert ist, immer die Polizei dazu gerufen werden, selbst wenn das Kind keine Verletzung davon trägt. Ich vermute daher, dass der ausschlaggebende Grund die Minderjährigkeit der beiden Jungs gewesen ist. Ich finde das auch richtig.
Zu Spuren von Kokain auf dem Nachttisch. Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen." (Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10 Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ... In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
Zu Spuren von Kokain auf dem Nachttisch. Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen."
Mhm, 9 von 10 Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ... In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
auch der erste teil ist nicht uninteressant. während in diesem thread von manchem user der eindruck erweckt wurde, dass kokain von einem nicht unerheblichen teil der bevölkerung konsumiert wird, wird der anteil der bevölkerung deutschlands in jener quelle auf 2% beziffert: eine extreme minderheit also. (und die prozentzahl ist trotzdem noch höher als ich dachte).
Zu Spuren von Kokain auf dem Nachttisch. Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen." (Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10 Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ... In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
Zu Spuren von Kokain auf dem Nachttisch. Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen." (Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10 Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ... In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
Zu Spuren von Kokain auf dem Nachttisch. Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen."
Mhm, 9 von 10 Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ... In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
auch der erste teil ist nicht uninteressant. während in diesem thread von manchem user der eindruck erweckt wurde, dass kokain von einem nicht unerheblichen teil der bevölkerung konsumiert wird, wird der anteil der bevölkerung deutschlands in jener quelle auf 2% beziffert: eine extreme minderheit also. (und die prozentzahl ist trotzdem noch höher als ich dachte).
„“Es wird sich rausstellen, dass das Ganze eine riesige Luftnummer ist“, sagte Eckel [Fischers Anwalt] der Bild-Zeitung.“ - Am Donnerstag soll es eine offizielle Pressemitteilung seitens Dr. Eckel zur Sache geben - man darf gespannt sein. Wie immer macht es Sinn, ertmal auf faktenbasierte Erkenntnisse zu warten, bevor man die apokalyptischen Reiter bemüht ....
Hier Mal mehr aus dem Artikel. "Aus der Akteneinsicht am Dienstag ging die Fischer-Seite offenbar gestärkt heraus. So sollen überraschenderweise keine sichtbaren Spuren von Kokain gefunden worden sein. Der Fischer-Anwalt will nach BILD-Infos in Kürze eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft wegen der Hausdurchsuchung und wegen der Ermittlungen gegen den Eintracht-Präsidenten abgeben. Hintergrund: Die nicht sichtbaren Kokain-Reste sollen auf einem Nachttisch eines Zimmers gefunden worden sein, das nicht klar Fischer zuzuordnen ist. Und: Der Urintest des 13-Jährigen, der zusammen mit Fischers Sohn in der Schule Kokain konsumiert haben soll, soll negativ auf Drogen ausgefallen sein. Am Donnerstag will Eckel dazu eine öffentliche Stellungnahme abgeben."
„“Es wird sich rausstellen, dass das Ganze eine riesige Luftnummer ist“, sagte Eckel [Fischers Anwalt] der Bild-Zeitung.“ - Am Donnerstag soll es eine offizielle Pressemitteilung seitens Dr. Eckel zur Sache geben - man darf gespannt sein. Wie immer macht es Sinn, ertmal auf faktenbasierte Erkenntnisse zu warten, bevor man die apokalyptischen Reiter bemüht ....
Hier Mal mehr aus dem Artikel. "Aus der Akteneinsicht am Dienstag ging die Fischer-Seite offenbar gestärkt heraus. So sollen überraschenderweise keine sichtbaren Spuren von Kokain gefunden worden sein. Der Fischer-Anwalt will nach BILD-Infos in Kürze eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft wegen der Hausdurchsuchung und wegen der Ermittlungen gegen den Eintracht-Präsidenten abgeben. Hintergrund: Die nicht sichtbaren Kokain-Reste sollen auf einem Nachttisch eines Zimmers gefunden worden sein, das nicht klar Fischer zuzuordnen ist. Und: Der Urintest des 13-Jährigen, der zusammen mit Fischers Sohn in der Schule Kokain konsumiert haben soll, soll negativ auf Drogen ausgefallen sein. Am Donnerstag will Eckel dazu eine öffentliche Stellungnahme abgeben."
hmm gestern warst du aber noch viel freudiger beim kommentieren des von dir gefundenen Artikels.
Punkasaurus schrieb:
as ist einfach ein grosser Imageschaden und menschlich halt auch übel einem Jugendlichen so Zugang zu Drogen zu ermöglichen.
Überrascht bin ich auch nicht und ist mir auch eigentlich völlig Latte ob er, seine Frau und der erwachsene Sohn sich Kokain reinziehen. Sind erwachsene Menschen und ihr Ding solange es nicht die Arbeit für Eintracht Frankfurt beeinflusst.
Aber dann schließt das Zeug halt in einen Giftschrank, Safe etc und bewahrt es nicht so auf, dass ein Jugendlicher leicht Zugang dazu hat.
Sollte sich das jetzt wirklich als Luftnummer herausstellen, dann sollte man mal die Eltern des anderen Jungen durchleuchten, bestimmt haben die Darmstadtbettwäche..oder sind mit Hoeneß verwandt.
Hier Mal mehr aus dem Artikel. "Aus der Akteneinsicht am Dienstag ging die Fischer-Seite offenbar gestärkt heraus. So sollen überraschenderweise keine sichtbaren Spuren von Kokain gefunden worden sein. Der Fischer-Anwalt will nach BILD-Infos in Kürze eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft wegen der Hausdurchsuchung und wegen der Ermittlungen gegen den Eintracht-Präsidenten abgeben. Hintergrund: Die nicht sichtbaren Kokain-Reste sollen auf einem Nachttisch eines Zimmers gefunden worden sein, das nicht klar Fischer zuzuordnen ist. Und: Der Urintest des 13-Jährigen, der zusammen mit Fischers Sohn in der Schule Kokain konsumiert haben soll, soll negativ auf Drogen ausgefallen sein. Am Donnerstag will Eckel dazu eine öffentliche Stellungnahme abgeben."
Interessant. Wirkt jetzt in Summe erstmal irritierend, wenn der Junge gar keine Drogen genommen hat und in Fischers Haus keine sichtbaren Reste gefunden worden sind.
Hier Mal mehr aus dem Artikel. "Aus der Akteneinsicht am Dienstag ging die Fischer-Seite offenbar gestärkt heraus. So sollen überraschenderweise keine sichtbaren Spuren von Kokain gefunden worden sein. Der Fischer-Anwalt will nach BILD-Infos in Kürze eine Einlassung bei der Staatsanwaltschaft wegen der Hausdurchsuchung und wegen der Ermittlungen gegen den Eintracht-Präsidenten abgeben. Hintergrund: Die nicht sichtbaren Kokain-Reste sollen auf einem Nachttisch eines Zimmers gefunden worden sein, das nicht klar Fischer zuzuordnen ist. Und: Der Urintest des 13-Jährigen, der zusammen mit Fischers Sohn in der Schule Kokain konsumiert haben soll, soll negativ auf Drogen ausgefallen sein. Am Donnerstag will Eckel dazu eine öffentliche Stellungnahme abgeben."
Man sollte sich auf das beschränken, was man weiß und weder in die eine Richtung spekulieren, noch absurde Verschwörungstheorien entwickeln
Auch hierzu meine volle Zustimmung. Fakten zählen, nicht Spekulationen. Außerdem gilt in D noch immer die Unschuldsvermutung, bis Gegenteiliges bewiesen ist. Ich denke, niemand von uns weiß mit Bestimmtheit, was genau konkret passiert ist.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Gestern zitierte die fr
https://www.fr.de/eintracht-frankfurt/kokain-eintracht-frankfurt-sge-praesident-peter-fischer-ermittelungen-wegen-92071116.html
Heute schreibt die fr ohne zu zitieren
https://www.fr.de/eintracht-frankfurt/eintracht-frankfurt-sge-praesident-peter-fischer-kokain-skandal-staatsanwaltschaft-ermittelt-dfb-92071414.html
Dann kann das gestern doch gar kein Zitat gewesen sein, das sie uns als solches angepriesen haben oder die Oberstaatsanwältin hat gestern eine Vermutung als Tatsache dargestellt. Solllte sie in ihrer Position nicht tun.
Ich vermute aber die fr hat schlecht zitiert.
Eines verstehe ich nicht recht. Für die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses ist dringender Tatverdacht zwingend erforderlich. Einfacher und hinreichender Tatverdacht sind weder für einen Durchsuchungsbeschluss, noch für Untersuchungshaft ausreichend. Wo kommt denn der dringende Tatverdacht her, dass es den Ermittlungsbehörden gelang, einen Drogenspürhund in den privaten Wohnräumen der Familie Fischer einsetzen zu können? Freiwillig wird sicher niemand eine solche repressive Maßnahme, das heißt ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses dulden. Und eben jenen gibts halt ausschließlich und nur bei dringendem Tatverdacht, auch bei der Situation „Gefahr im Verzug“. Ein Ermittlungsrichter muss diesen Beschluss fassen und begründen.
Vielleicht weil in dem ganzen Chaos ein 13 jähriger mit betroffen sein könnte und man nicht noch unnötig warten wollte ?
Eines verstehe ich nicht recht. Für die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses ist dringender Tatverdacht zwingend erforderlich. Einfacher und hinreichender Tatverdacht sind weder für einen Durchsuchungsbeschluss, noch für Untersuchungshaft ausreichend. Wo kommt denn der dringende Tatverdacht her, dass es den Ermittlungsbehörden gelang, einen Drogenspürhund in den privaten Wohnräumen der Familie Fischer einsetzen zu können? Freiwillig wird sicher niemand eine solche repressive Maßnahme, das heißt ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses dulden. Und eben jenen gibts halt ausschließlich und nur bei dringendem Tatverdacht, auch bei der Situation „Gefahr im Verzug“. Ein Ermittlungsrichter muss diesen Beschluss fassen und begründen.
Vielleicht weil in dem ganzen Chaos ein 13 jähriger mit betroffen sein könnte und man nicht noch unnötig warten wollte ?
Ich meinte es eher so: würde die Aussage des Jungen: "ich hab das Kokain von meinem Kumpel und der hat es von Zuhause mitgebracht", dafür reichen, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung veranlasst? Oder müsste der Richter da noch andere Indizien für Drogenbesitz bei der von der Durchsuchung betroffenen Person haben.
Ich kann mir durchaus vorstellen, da es sich hier um Minderjährige handelt, dass die Aussage des Jungen reicht, aber wollte wissen ob jemand vielleicht da juristische Kenntnisse hat ob so eine Aussage genug Grundlage für die Durchsuchung ist.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Danke dir.
Vielleicht bringt das etwas Klarheit - Notwendiger Tatverdacht für Durchsuchungsanordnung nach § 102 StPO:
"Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Anlass für eine Durchsuchung nach § 102 StPO ist der Verdacht, dass der betroffene Wohnungsinhaber eine Straftat begangen hat. Dieser Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1707). Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen allein reichen dagegen nicht aus, um den mit jeder Wohnungsdurchsuchung nach § 102 StPO verbundenen Eingriff in die durch Art. 13 GG verbürgten Rechte des betroffenen Wohnungsinhabers zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1707; NJW 2006, 976, 982; NStZ-RR 2008, 176; NJW 2011, 291; NJW 2011, 2275)".
LG Mönchengladbach Beschluss vom 23.04.2014 - 24 Qs 26/14.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Ich glaube mittlerweile, dass es bei Richtern und Gerichten weder einen Promi-Bonus, noch einen Promi-Malus gibt.
Ich denke ein Arzt oder sogar ein Sanitäter kann sehr leicht erkennen, ob jemand unter Drogeneinfluss steht, auch ein Polizist, zumal es ja auch diese Wischtests gibt, die sehr schnell Drogenkonsum erkennen. Und das dann bei einem Minderjährigen, da wird das mit der Hausdurchsuchng sehr schnell gehen, auch zum Schutz des Kindes, das die Drogen mitgebracht hat.
Nur mal zur Erinnerung, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit einem Kind kommt, muss, egal was passiert ist, immer die Polizei dazu gerufen werden, selbst wenn das Kind keine Verletzung davon trägt.
Ich vermute daher, dass der ausschlaggebende Grund die Minderjährigkeit der beiden Jungs gewesen ist. Ich finde das auch richtig.
Für eine Hausdurchsuchung genügt so eine Aussage, für eine Anklage eher nicht, da in dem Haushalt 3 erwachsene Personen leben. Deshalb die Hausdurchsuchung um Beweise zu sammeln.
Danke dir.
Ich glaube mittlerweile, dass es bei Richtern und Gerichten weder einen Promi-Bonus, noch einen Promi-Malus gibt.
Ich denke ein Arzt oder sogar ein Sanitäter kann sehr leicht erkennen, ob jemand unter Drogeneinfluss steht, auch ein Polizist, zumal es ja auch diese Wischtests gibt, die sehr schnell Drogenkonsum erkennen. Und das dann bei einem Minderjährigen, da wird das mit der Hausdurchsuchng sehr schnell gehen, auch zum Schutz des Kindes, das die Drogen mitgebracht hat.
Nur mal zur Erinnerung, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit einem Kind kommt, muss, egal was passiert ist, immer die Polizei dazu gerufen werden, selbst wenn das Kind keine Verletzung davon trägt.
Ich vermute daher, dass der ausschlaggebende Grund die Minderjährigkeit der beiden Jungs gewesen ist. Ich finde das auch richtig.
Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen."
(Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10
Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ...
In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
Nein, nicht wenn die Spuren von Weißem auch sichtbar waren, das ist nicht der Fall wenn man mal kurz Geld auf den Nachttisch legt.
auch der erste teil ist nicht uninteressant.
während in diesem thread von manchem user der eindruck erweckt wurde, dass kokain von einem nicht unerheblichen teil der bevölkerung konsumiert wird, wird der anteil der bevölkerung deutschlands in jener quelle auf 2% beziffert: eine extreme minderheit also.
(und die prozentzahl ist trotzdem noch höher als ich dachte).
Den MAKEL wird er aber nie mehr los, das ist sicher.
Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen."
(Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10
Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ...
In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
Nein, nicht wenn die Spuren von Weißem auch sichtbar waren, das ist nicht der Fall wenn man mal kurz Geld auf den Nachttisch legt.
Kann man öfter finden, wenn Leute die Gewohnheit haben, ihre Geldklammer auf den Nachttisch zu legen.
Zitat: "Geht man von repräsentativen Untersuchungen zum Kokainkonsum in Deutschland aus, so haben zwischen 2,4% (West) und 1,6% (Ost) der erwachsenen Bundesbürger Erfahrung mit Kokain. Bei einer Untersuchung von Euro-Geldscheinen ließen sich jedoch auf 9 von 10 Scheinen Kokainspuren nachweisen."
(Quelle: Erstes Google Ergebnis zu: Kokain auf Geldscheinen)
Mhm, 9 von 10
Wer also viel mit Bargeld umgeht, kann auch schon Spuren an sich haben ...
In sofern ist das eher eine wacklige Beweislage, oder?
auch der erste teil ist nicht uninteressant.
während in diesem thread von manchem user der eindruck erweckt wurde, dass kokain von einem nicht unerheblichen teil der bevölkerung konsumiert wird, wird der anteil der bevölkerung deutschlands in jener quelle auf 2% beziffert: eine extreme minderheit also.
(und die prozentzahl ist trotzdem noch höher als ich dachte).
Wie immer macht es Sinn, ertmal auf faktenbasierte Erkenntnisse zu warten, bevor man die apokalyptischen Reiter bemüht ....
Wie immer macht es Sinn, ertmal auf faktenbasierte Erkenntnisse zu warten, bevor man die apokalyptischen Reiter bemüht ....
Sollte sich das jetzt wirklich als Luftnummer herausstellen, dann sollte man mal die Eltern des anderen Jungen durchleuchten, bestimmt haben die Darmstadtbettwäche..oder sind mit Hoeneß verwandt.
Interessant. Wirkt jetzt in Summe erstmal irritierend, wenn der Junge gar keine Drogen genommen hat und in Fischers Haus keine sichtbaren Reste gefunden worden sind.
https://www.hessenschau.de/spo.....r-104.html
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aber ok, ich hab's gefunden
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aber ok, ich hab's gefunden