
Bigbamboo
64278
http://blog.zdf.de/zdflogin/2011/11/08/der-dfb-pauschalisiert-und-kriminalisiert/
Könnte eine interessante Diskussion werden, zumal die Zuschauer sich live beteiligen können.
Die eingereichten Fragen gefallen jedenfalls.
Könnte eine interessante Diskussion werden, zumal die Zuschauer sich live beteiligen können.
Die eingereichten Fragen gefallen jedenfalls.
Neues Titelbild der Charlie Hebdo: *klick*
Und dann noch ein Artikel zu der TAZ zum Hintergrund des Hackerangriffs:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=fl&dig=2011%2F11%2F09%2Fa0101&cHash=7a5ff6a276
Und dann noch ein Artikel zu der TAZ zum Hintergrund des Hackerangriffs:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=fl&dig=2011%2F11%2F09%2Fa0101&cHash=7a5ff6a276
JCD schrieb:
mal ein banales beispiel:
du sagst deinen kindern, dass sie abends vll länger aufbleiben können, wenn sie sich gut benehmen und sofort ins bett gehen, wenn du das sagst. das klappt drei tage gut, aber du sagst noch nicht gleich ja zum länger aufbleiben.
am vierten tag benehmen sie sich daneben und schauen heimlich bis in die nacht fern und du erwischt sie.
würdest du ihnen erlauben danach länger aufzubleiben?
------
ich weiß, dass das was ganz anderes ist. aber ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass der dfb zu verhandlungen bereit ist, wenn ihr euch nicht an die verbote haltet.
warum sollten sie euch dann glauben, dass ihr euch bei einer eingeschränkten erlaubnis an die regeln haltet?
fragende grüße
p.s.: mir geht es hierbei jetzt nicht darum, ob ich für oder gegen ein verbot bin. darüber will ich auch nicht werten...
Dein Beispiel passt nicht so ganz. Der DFB hatte ja das 'länger Aufbleiben' für den dritten Tag in Aussicht gestellt.
Schaedelharry63 schrieb:
Die hier zu ermittelnden aber offensichtlich keine schweren im Sinne der Abgabenordnung. ...
Nö. Und die AO hat damit erstmal nichts zu tun.
Steuerhinterziehung wird mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen von bis zu 10 Jahren bestraft. Von einer schweren Straftat spricht man, sofern Freiheitsentzug über 4 Jahren droht.
FrankenAdler schrieb:
... Mir persönlich reichen "normale" Menschenrechtsverletzungen aus um dazu was zu sagen.
Tiermord rangiert für mich da einfach weiter hinten.
Ist wohl spezifische Arroganz ...
Und warum machst Du dann hier nicht einen Thread auf, der Ansprechpartner nebst Kontaktmöglichkeiten bezüglich
- der Christenmorde in Ägypten
- den Massenvergewaltigungen in Dafur
- der Umweltvergiftung in Afrika durch unseren Elektroschrott
- ...
benennt auf?
Hasenfuss schrieb:
Man sollte mal versuchen mit einem C-Rohr der Feuerwehr die Bengalos in der Kurve beim Anzünden zu löschen. Nach einer solchen Aktion werden normale Zuschauer um trocken zu bleiben den "hinter den Ohren noch nicht Trockenen" schon zeigen, was sich gehört.
Wo sind wir denn, dass Manche glauben, sie könnten die Gesundheit Anderer ignorieren!
Weißte wo du dir dein C-Rohr mal hinstecken kannst?
Wieso war der Brych gestern eigentlich im Stadion?
DFB SV-Richtlinien schrieb:
Ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in folgenden Fällen (schwerer Fall):
- Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen
zimbi_popimbi schrieb:
Guten Appetit!
http://www.youtube.com/watch?v=KfYcmm93KIo&feature=related
Wieso darf denn sowas hier verlinkt werden? :neutral-face
Ne, log in hat durchaus was mit Journalismus zu tun. Ich bin wirklich gespannt.