
dawiede
22310
EvilRabbit schrieb:LeipzigAdler schrieb:
Ich hab ne Idee: Die Mannschaft sollte sich freiwillig drei Ligen runterstufen lassen -- Oberliga Hessen oder so, da haben wir dann mal wieder ne Chance ein Spiel zu gewinnen.
Das ist ja so grausam, was die Truppe macht. Unfassbar.
keine ahnung welches spiel da in leipzig gezeigt wird, bis auf die durchschlagskraft vorm tor finde ich das spiel ok.
seh ich auch so....vielleicht sind wir aber auch beim falschen Spiel
Bei mir haben die so komische Namen: Korkematz und Liberpolus und Kriz...bei dir?
don-cornoliho schrieb:dawiede schrieb:
Naja, gibst mir doch recht. Auf den Mond abschieben, ist doch etwa so wie erschiessen....
Herrje! Jetzt hört mal mit den Fullquotes auf! Kann es sein, dass Du hier Dinge in Beiträge reininterpretierst, die so nie geschrieben wurden? An Breezers Stelle würde mir das auch gehörig auf den Sack gehen...
Nein, tu ich nicht. Aber ich finde, es nicht normal, dass jemand in Deutschland (meines Wissens keine Bananenrepublik) wieder Menschen erschiessen lassen will, Auslaender in extra Klassen stecken will, was selbstverstaendlich ein lagerdenken ist, da das desintegrativ ist und zu Parallelgesellschaften fuehrt....und all das ist ein Ausschnitt des Aufsummieren des User FA
Breezer schrieb:dawiede schrieb:Breezer schrieb:don-cornoliho schrieb:Das Strafgesetzbuch schrieb:
§ 66b StGB
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252, 255, oder wegen eines der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung die übrigen Voraussetzungen des § 66 erfüllt sind. War die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Zeitpunkt der Verurteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so berücksichtigt das Gericht als Tatsachen im Sinne des Satzes 1 auch solche, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits erkennbar waren.
(2) Werden Tatsachen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Art nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, erkennbar, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
(3) Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn 1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und
2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Vollzugs der Maßregel ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
Die Auflagen zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung sind für meine Begriffe etwas zu schwammig. Gerade Pädophile werden während des Vollzugs nicht wirklich mit ihrem Trieb konfrontiert bzw. in Versuchung gebracht - es gibt ja keine Kinder im Knast. Ich frage mich daher: wie kann denn da bitteschön beurteilt werden, ob noch eine Gefahr für die Gesellschaft besteht oder nicht? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es unter diesen Triebtätern sehrwohl halbwegs intelligente Menschen gibt, die die Psychologen an der Nase herumführen können und das ist auch nachweislich schon passiert.
Es mag wieder nach plumper Polemik klingen, aber würde in der Zelle eine DVD mit Kinderpornografie liegen, wäre die simulierte "Versuchung" da und man könnte halbwegs objektiv beurteilen, ob diese Neigung während des Vollzugs immer noch vorhanden ist - der Täter hat ja lange Zeit darüber nachzudenken sich die DVD reinzuziehen...
Pädophile Straftäter gehören sowieso sofort erschossen, aber ja ich weiß unser Rechtssystem gibt das (noch) nicht her. Vielleicht irgendwann mal *träum*. Dieser Forderung stimmen nicht alle zu, aber es kann doch wirklich nicht sein, dass eine Sicherheitsverwahrung, die beschlossene Sache ist, wegen Verstreichens eines Datums, nicht mehr in Kraft treten kann.
In wirklichkeit trauemst du doch eh von ausschliessung von auslaendern....entweder gleich abschieden oder lageraehnlich. Fast alle Straftaeter wuerdest du gerne erschiessen lassen.
Deine vorbilder sind doch schon lange tot, also gebs auf
Wovon ich träume ist dich auf den Mond abschieben zu können.
Was einem da unterstellt wird grenzt an Rufmord. (lagerähnlich, vorbilder tot...)
Naja, gibst mir doch recht. Auf den Mond abschieben, ist doch etwa so wie erschiessen....
Breezer schrieb:dawiede schrieb:Breezer schrieb:Larruso schrieb:
http://www.cafebabel.com/ger/article/26869/Auslaender-Klassen-Italien-neuer-Rassismus.html
Also eine mehr als bedenkliche Entwicklung. Finde ich zumindest.
Wäre in Deutschland undenkbar. Bin auf eure Meinungen gespannt, wobei ich bitte, das es keinen Ich-bin-Ein-Nazi oder Du-Bist-Ein-Nazi Thread werden soll.
Also bitte argumentiert mit Bedacht.
Gruß
Larruso
Ich find´s nicht schlecht. Schau doch mal in Deutschland Klassen an in denen viele Ausländer sind. Es ist doch nur natürlich, dass da die Kinder, die die jeweilige Muttersprache beherrschen, langsamer lernen, weil den schwächeren Kindern mehr geholfen werden muss. So ist doch beiden Seiten geholfen. Der Vorwurf des Rassismus ist doch völliger quatsch.
Stimmt nicht. Untersuchungen zeigen, dass eine heterogenere Klasse wesentlich mehr langfristige Lernerfolge hat als eine homogene. Dort sind kurzfristige Lernerfolge (also schneller 1+1 lernen) da, aber langfristig faehrt man mit heterogen besser. Das kommt uebrigens nicht aus der Auslaenderpaedgogik, sondern aus Untersuchungen zu Integration von Menschen mit Behinderung in allgemeinen Schulen.
Kann man diese Untersuchung dann auf diese Diskussion übertragen nur mit dem Argument homogen bzw. heterogen? Im einen geht es ja um Ausländer und im anderen um Behinderte?!
Wenn Muttersprachler in der Mehrheit sind, kann man natürlich 1-2 lernschwächere mitziehen, anders aber wie Fredschaub auch meinte wenn die Ausländer in der Mehrheit sind, dann wird die Entwicklung der Muttersprachler gehemmt und das kann ja natürlich nicht sein. Man könnte ja je nach Bedarf solche Klassen machen, sprich wenn halt viele Migranten in einer Stufe sind, macht man getrennte Klassen, wenn´s weniger sind eben nicht?!
Ja, geht, denn ich rede nicht von "lernschwachen" (die Auslaender, die nicht gut genug deutsch sprechen, sind eh schon auf Schulen fuer ebendiese). Ich spreche durchaus von Muttersprachlern, aber wenn du z.B. nen Kind mit CP hast plus ner leichten Behinderung, dann ist evtl. auch die Sprachentwicklung problematisch, was wiederrum andere Hilfsmittel, die muesahm erlernt werden muessen, notwendig macht. Deswegen denke ich schon, dass der Vergleich haltbar ist
Breezer schrieb:don-cornoliho schrieb:Das Strafgesetzbuch schrieb:
§ 66b StGB
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252, 255, oder wegen eines der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung die übrigen Voraussetzungen des § 66 erfüllt sind. War die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Zeitpunkt der Verurteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so berücksichtigt das Gericht als Tatsachen im Sinne des Satzes 1 auch solche, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits erkennbar waren.
(2) Werden Tatsachen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Art nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, erkennbar, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
(3) Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn 1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und
2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Vollzugs der Maßregel ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
Die Auflagen zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung sind für meine Begriffe etwas zu schwammig. Gerade Pädophile werden während des Vollzugs nicht wirklich mit ihrem Trieb konfrontiert bzw. in Versuchung gebracht - es gibt ja keine Kinder im Knast. Ich frage mich daher: wie kann denn da bitteschön beurteilt werden, ob noch eine Gefahr für die Gesellschaft besteht oder nicht? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es unter diesen Triebtätern sehrwohl halbwegs intelligente Menschen gibt, die die Psychologen an der Nase herumführen können und das ist auch nachweislich schon passiert.
Es mag wieder nach plumper Polemik klingen, aber würde in der Zelle eine DVD mit Kinderpornografie liegen, wäre die simulierte "Versuchung" da und man könnte halbwegs objektiv beurteilen, ob diese Neigung während des Vollzugs immer noch vorhanden ist - der Täter hat ja lange Zeit darüber nachzudenken sich die DVD reinzuziehen...
Pädophile Straftäter gehören sowieso sofort erschossen, aber ja ich weiß unser Rechtssystem gibt das (noch) nicht her. Vielleicht irgendwann mal *träum*. Dieser Forderung stimmen nicht alle zu, aber es kann doch wirklich nicht sein, dass eine Sicherheitsverwahrung, die beschlossene Sache ist, wegen Verstreichens eines Datums, nicht mehr in Kraft treten kann.
In wirklichkeit trauemst du doch eh von ausschliessung von auslaendern....entweder gleich abschieden oder lageraehnlich. Fast alle Straftaeter wuerdest du gerne erschiessen lassen.
Deine vorbilder sind doch schon lange tot, also gebs auf
Larruso schrieb:dawiede schrieb:Larruso schrieb:
http://www.cafebabel.com/ger/article/26869/Auslaender-Klassen-Italien-neuer-Rassismus.html
Also eine mehr als bedenkliche Entwicklung. Finde ich zumindest.
Wäre in Deutschland undenkbar. Bin auf eure Meinungen gespannt, wobei ich bitte, das es keinen Ich-bin-Ein-Nazi oder Du-Bist-Ein-Nazi Thread werden soll.
Also bitte argumentiert mit Bedacht.
Gruß
Larruso
In Deutschland nicht møglich?
In den 70ern gab es ne Schule fuer Italiener, eine fuer Griechen in Frankfurt. Wir hatten das schon.
Das wusste ich nicht. Wie lange existierten diese?
Soweit ich weiss nicht lange...ich finde gerade auch keine Quellen online, was mich grad ziemlich aergert
Breezer schrieb:Larruso schrieb:
http://www.cafebabel.com/ger/article/26869/Auslaender-Klassen-Italien-neuer-Rassismus.html
Also eine mehr als bedenkliche Entwicklung. Finde ich zumindest.
Wäre in Deutschland undenkbar. Bin auf eure Meinungen gespannt, wobei ich bitte, das es keinen Ich-bin-Ein-Nazi oder Du-Bist-Ein-Nazi Thread werden soll.
Also bitte argumentiert mit Bedacht.
Gruß
Larruso
Ich find´s nicht schlecht. Schau doch mal in Deutschland Klassen an in denen viele Ausländer sind. Es ist doch nur natürlich, dass da die Kinder, die die jeweilige Muttersprache beherrschen, langsamer lernen, weil den schwächeren Kindern mehr geholfen werden muss. So ist doch beiden Seiten geholfen. Der Vorwurf des Rassismus ist doch völliger quatsch.
Stimmt nicht. Untersuchungen zeigen, dass eine heterogenere Klasse wesentlich mehr langfristige Lernerfolge hat als eine homogene. Dort sind kurzfristige Lernerfolge (also schneller 1+1 lernen) da, aber langfristig faehrt man mit heterogen besser. Das kommt uebrigens nicht aus der Auslaenderpaedgogik, sondern aus Untersuchungen zu Integration von Menschen mit Behinderung in allgemeinen Schulen.
Larruso schrieb:
http://www.cafebabel.com/ger/article/26869/Auslaender-Klassen-Italien-neuer-Rassismus.html
Also eine mehr als bedenkliche Entwicklung. Finde ich zumindest.
Wäre in Deutschland undenkbar. Bin auf eure Meinungen gespannt, wobei ich bitte, das es keinen Ich-bin-Ein-Nazi oder Du-Bist-Ein-Nazi Thread werden soll.
Also bitte argumentiert mit Bedacht.
Gruß
Larruso
In Deutschland nicht møglich?
In den 70ern gab es ne Schule fuer Italiener, eine fuer Griechen in Frankfurt. Wir hatten das schon.
Basaltkopp schrieb:Attila schrieb:
Aber ich versteh absolut nicht, warum sich hier über 1,49 € echauffiert wird.
Verglichen mit dem Preis von Premiere, einer Karte fürs Stadion und sonst noch einigem Aufwand, sind 1.49 doch absolute Peanuts!
Mir gings nicht um den Betrag, sonder darum, dass das ganze letzte Saison noch gratis war. Aber ich wurde ja belehrt und bin einsichtig!
ja irgendwie verwechselst du das liveradio und liveticker. Liveradion gab es letzten saison ein oder zweimal max
zwerg_nase schrieb:dawiede schrieb:CR1104 schrieb:dawiede schrieb:zwerg_nase schrieb:dawiede schrieb:
Darf jemand wie ElStefano Kinder bekommen, wenn dabei Wimi rauskommt?
um gottes willen... mußt du einen immer so erschrecken?
ich løse hier (fast) alle Probleme der Welt fuer 1,98 Euro und dir faellt nur ein zu erschrecken
Abzocker
Du hast das falsch verstanden...ich habe die bezahlen muessen....
das nennst du lösung?
Vorrausgesetzt die Antwort ist "nein"
CR1104 schrieb:dawiede schrieb:zwerg_nase schrieb:dawiede schrieb:
Darf jemand wie ElStefano Kinder bekommen, wenn dabei Wimi rauskommt?
um gottes willen... mußt du einen immer so erschrecken?
ich løse hier (fast) alle Probleme der Welt fuer 1,98 Euro und dir faellt nur ein zu erschrecken
Abzocker
Du hast das falsch verstanden...ich habe die bezahlen muessen....
horstihorsti1 schrieb:dawiede schrieb:horstihorsti1 schrieb:dawiede schrieb:
Materialfehler kann es bei jeder Produktion geben und solange es nur ein Trikot ist, das diesen ausfweist, ist das doch kein Grund das so aufzublasen.
Natuerlich ist aergerlich. Ich wuerde stinksauer sein und froh sein, dass es nnur ein Trikot ist, wenn ich es gegen die Wand feuern wuerde.
Tausch es doch einfach um (haettest du wahrscheinlich in der Zeit des Bilder machens und hochladens schon laengst in die Wege leiten kønnen)
Du bist ja auch ein ganz schlauer.
ich komm' vielleicht nicht direkt aus Ffm und hab einen gewissen Weg?!!!!!!!!!!
kein Grund mich anzugreifen. Entschuldigung fuer meinen Tipp
P.S. ich hab sowas wie ein Telefon
Ich auch und während ich hier poste, habe ich schon längst angerufen!
Na siehste....
....alles kommt in Ordnung
horstihorsti1 schrieb:dawiede schrieb:
Materialfehler kann es bei jeder Produktion geben und solange es nur ein Trikot ist, das diesen ausfweist, ist das doch kein Grund das so aufzublasen.
Natuerlich ist aergerlich. Ich wuerde stinksauer sein und froh sein, dass es nnur ein Trikot ist, wenn ich es gegen die Wand feuern wuerde.
Tausch es doch einfach um (haettest du wahrscheinlich in der Zeit des Bilder machens und hochladens schon laengst in die Wege leiten kønnen)
Du bist ja auch ein ganz schlauer.
ich komm' vielleicht nicht direkt aus Ffm und hab einen gewissen Weg?!!!!!!!!!!
kein Grund mich anzugreifen. Entschuldigung fuer meinen Tipp
P.S. ich hab sowas wie ein Telefon
Deswegen muss da jetzt einer rein, der weiss was ein Ball ist und ein bissi Ordnung in die Angriffe bringt