
Grabi65
16369
Die Höchststrafe nach norwegischem Recht beträgt 21 Jahre. Bei einer entsprechenden Verurteilung hätte man Breivik also im Alter von 53 wieder freilassen müssen.
Bei Unrurechnungsfähigkeit besteht dagegen die Möglichkeit, den Täter "auf unbestimmte Zeit" (für immer?) in einer Psychiatrie wegschließen zu können.
Bei Unrurechnungsfähigkeit besteht dagegen die Möglichkeit, den Täter "auf unbestimmte Zeit" (für immer?) in einer Psychiatrie wegschließen zu können.
igorpamic schrieb:
Als die Grünen bei den Landtagswahlen als Sieger vom Platz gegangen sind haben sie gejohlt und getobt wie die kleine Kinder.Jetzt wo se eine bittere Niederlage errungen haben sollen alle das Maul halten.
Ich will nicht wissen welche grünen Jubelstürme bei einem Sieg der Gegner entstanden wären.Diese Frechheit die du mir unterstellst nehme ich mir einfach mal raus in dem Zusammenhang.
Vielleicht gehst du da mal mit gutem Beispiel vorweg
Ist das beim Forumstreff am Gay-De entstanden, das Bild?