motsch
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motsch
naja... man sollte halt wirklich die identitäten der anbieter prüfen (das hier ein verstoss gegen die vertragsbedingungen vorliegt sollte das auch kein problem sein) und die entsprechenden vom zukünftigen VVK ganz aussschließen. diese schritte müssten in dem fall aber von den mainzern ergriffen werden.
propain schrieb:
motsch schrieb:
das problem ist doch einfach, der betreiber hat eine aussichts- und verkehrssicherheitspflicht. klettert jemand aufm zaun rum und bricht sich besoffen das bein, dann muss der veranstalter/betreiber blechen und net der sich freuende.
Bist du dir da sicher das des so stimmt? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen, man kann nie auf alle Leute aufpassen bei solchen Veranstaltungen, das ist unmöglich. Aber normalerweise hat ein Veranstalter sowas versichert, gibt ja extra Versicherungen dafür.
ja bin ich.