
SGE Supporter
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SGE Supporter
Kann dir die von der Canon Pixma Reihe ( der IP 1700 kostet ca. 60,- Euro ) aus eigener Erfahrung empfehlen. Vorteil : Die Drucker sind gerade bei schwarz-weiß Drucken sparsam und du kannst die Patronen selbst nachfüllen ( lassen ), spart also gut Geld.
Zuhause bisher ja - wird i.d.R. kontrolliert.
Auswärts je nachdem, was der gastgebende Verein erlaubt, in Cottbus z.B. sind Bauchtaschen nicht erlaubt.
Auswärts je nachdem, was der gastgebende Verein erlaubt, in Cottbus z.B. sind Bauchtaschen nicht erlaubt.
arti schrieb:
irgendwie weiß ich zu meiner folgenden frage keine antwort:
ich beleg zur zeit ein abendstudium. ich habe gelesen, dass dies (da eine weiterbildung) als werbungskosten absetzbare kosten sind. Ja, wenn die Werbungskosten zur "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung" deiner Einnahmen dienen ( sprich : in Zusammenhang stehen mit deinen Einnahmen; z.B. als Angestellter ) § 9 I, 1 EStG. Außerdem sind die Kosten nur anzusetzen, wenn sie dir nicht von deinem Arbeitgeber erstattet werden.
nun meine frage zur kilometerangabe. die schule ist direkt auf dem weg zum arbeitgeber, sprich: ich fahre effektiv keinen kilometer mehr (vielleicht 5km umweg). wie soll ich jetzt dies ansetzen?
kann/muss ich die einfache entfernung der schule angeben, auch wenn ich nach der arbeit nicht wieder nach hause fahre?
Ich gehe davon aus, dass du nach der Arbeit direkt zur Schule fährst. Grundsätzlich darfst du nur die TATSÄCHLICH gefahrenen Kilometer angeben; für die einfache Strecke ist pro Kilometer ein Betrag von 0,30 Euro anzusetzen.
Nach § 9 II, 4 EStG ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Solltest der Umweg verkehrsgünstiger ( Entscheidende Frage : Sparst du durch den Umweg Zeit ? ) sein und fährst du diesen regelmäßig, kann diese Strecke zugrundegelegt werden ( §9 II, 4 2.HS EStG ).
Beispiel :
1. An einem Tag fährst du zur Arbeit, danach wieder nach Hause ( und nicht über die Schule ). Einfache Entfernung Wohnung --> Arbeitsstätte 12km; 3,60 Euro als Werbungskosten ansetzbar;
2. An einem anderen Tag fährst du zur Arbeit, danach noch Schule und anschließend nach Hause. Einfache Entfernung Wohnung --> Arbeitsstätte über Schule 17km; 5,10 Euro ansetzbar;
3. Du fährst nicht zur Arbeit ( Urlaub ? ), sondern abends nur zur Schule. Einfache Entfernung Wohnung --> Schule 13km; 3,90 Euro ansetzbar;
Um deinem Finanzamt deine Ausgaben verständlich zu machen, erstellst du eine "Anlage zur Ermittlung der Werbungskosten", die du deiner Einkommensteuererklärung beifügst.
Diese könnte folgendermaßen aussehen :
1. 160 Fahrten zur Arbeitsstätte 160 x 12km x 0,30 Euro = 576,- €
2. 50 Fahrten zur Arbeitsstätte, anschließend Abendstudium 50 x 17km x 0,30 Euro = 255,- Euro
3. 10 Fahrten zum Abendstudium 10 x 13km x 0,30 Euro = 39,- Euro
4. Kosten des Abendstudium ...............
5. Arbeitsmaterialien ( Stifte usw. ) ...........
Morgen wird heimspiel! während der Halbzeitpause des Damenfußballspiels Bayern-Frankfurt gezeigt.
Themen diesmal :
- Wehen in Köln
- Formel 1 Malaysia
- Großer Mädchenfußballtag
Kein Bericht zur Eintracht !!
Themen diesmal :
- Wehen in Köln
- Formel 1 Malaysia
- Großer Mädchenfußballtag
Kein Bericht zur Eintracht !!
Knueller schrieb:
Ja, an Hertz dachte ich auch, allerdings habe ich mich dort durch deren HP geklickt und nirgendwo ne Möglichkeit gesehen, sich als SGEler auzuweisen. Oder hab ich da was übersehen?
Bei der Reservierungsanfrage gibts unter Firmenrabattnummer die Möglichkeit, den speziellen CDP-Code für Eintrachtmitglieder einzugeben.
AirHarry schrieb:
Ich kann Euch nur empfehlen bei früzeitiger reservierung spart man mehr als wenn man bei Hertz als SGEler bucht
Ich habe es auch mal versucht bei Hertz. Die Angebote waren nur geringfügig günstiger als bei den gängigen anderen Anbietern ( Sixt, Europcar etc. ).
Vergleich lohnt sich !!
Crédeau schrieb:
hab ihr eben mal bei studivz geschrieben, kam auch prompt ne antwort! ... demnach hat sie diese mail garnicht verfasst, sondern ihre ausbilderin. sie hat die mail nur abgetippt. sachen gibts! vor allem ist es ja noch erschreckender wenn die "ausbilderin" diese mail verfasst hat!
Das ist ja nicht zu fassen. Welche Zustände herrschen denn beim Springerverlag ??
Frau Fröscher hätte korrekterweise ja wenigstens i.A. schreiben können... - wenn die Ausbilderin schon solche katastrophale Fehler macht, was soll dann nur aus den Auszubildenden werden ?!
Außerdem scheint der Weg zur Beantwortung der Mail ja ziemlich umständlich, wenn diese zuerst vom Ausbilder entworfen und anschließend von der Auszubildenden abgetippt wird
Hoffen wir für Lilia das Beste
Kempter ist für Schurs letzten ( unberechtigten ) Platzverweise in der Bundesliga verantwortlich...
Gestern hat er ein bisschen Wiedergutmachung betrieben ,-)
Gestern hat er ein bisschen Wiedergutmachung betrieben ,-)
Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen ( §630 Satz 3 BGB ).
BLÖD
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/2008/03/20/frankfurt-cottbus/spielbericht,geo=4072708.html
Caio schießt Cotti ab
*Erst Grottenkick, dann faules Ei*
http://www.bild.de/BILD/sport/fussball/bundesliga/2008/03/20/frankfurt-cottbus/spielbericht,geo=4072708.html
Caio schießt Cotti ab
*Erst Grottenkick, dann faules Ei*
wildunger-adler schrieb:
mit Eteleon hab ich bisher eigentlich immer gute Erfahrungen gemacht. Die Grundgebühr wird nach dem ersten Monat vollständig gutschrieben und dann die monatliche Gebühr vom Konto abgebucht. Man muss nur daran denken rechtzeitig zu kündigen
Folgendes Angebot git es im Moment:
KOMPLETT-KOSTENLOS!
Luxus-Handy, wie das Sony Ericsson K800i, Nokia 6300, Motorola KRZR oder LG Chocolate uvm. nach Wahl geschenkt!
2x 50 Freiminuten im Monat geschenkt!
KEIN Paketpreis oder Mindestumsatz
KEINE Grundgebühr
KEINE Anschlussgebühr durch eteleon Gutschein-Code
http://www.eteleon.de/shop/angebote/Gratis?refid=1226356380&channelid=310
Ein Bekannter hatte ein ähnliches Angebot angenommen. Anfangs wurden falsche Rechnungen an ihn versandt, nach Reklamation wurde diese dann zurückgenommen. Die GG-Erstattung wurde auch verspätet geleistet.
Grundsätzlich ist auf die AGBs zu achten, Stichwort "Simkartenpfand"
Isi schrieb:
Stimmt es, dass S-Bahnen am Stadion ausgefallen sind?
Züge vom Stadion gen Hbf fuhren teilweise. Richtung Wiesbaden wurde komplett gestrichen.
Ab Hauptbahnhof gings dann erst um 23.45 Uhr weiter...
Knueller schrieb:
Habe sie mal gegruschelt. Fehler passieren jedem mal.
Originelle Idee
Hat sie schon zurückgegruschelt ?
bitibytie schrieb:SGE_Werner schrieb:
Genau, übrigens ist sie ne hübsche junge blonde Frau (siehe studivz)
Na ja ihr Blumengewächs neben ihr auf dem Foto sieht schon besser aus
Ihr Stalker
Troubadix schrieb:
Auf meinen Einwand hin, dass bei der Europacup-Vorschau in der Sport-BLÖD letzte Woche 1980 nicht Borussia Mönchengladbach sondern unsere SGE den Titel holte, bekam ich heute folgende email:
Lieber XXXX(Anrede ohne Herr...), vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben natürlich recht. Eintracht Frankfurt hat im UEFA-Cup 1980 gegen Borrusia Dortmund gewonnen. Es war einer der leidigen Fehler, wie sie trotz größter Sorgfalt in der Hektik der Produktion leider nicht auszuschließen sind. Uns selbst ärgert das am meisten. Wir können Sie nur um Entschuldigung und Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen Lilia Fröscher SPORT BILD Leserservice
Daraufhin mußte ich nochmals schreiben:
Liebe Frau Fröscher,
wenn dann haben Sie gegen Borussia Mönchengladbach gewonnen...
ohne Worte...!
Ich nehme an Sie sitzen irgendwo in einem Callcenter in Indien und haben mit Sport, respektive Fußball nicht viel am Hut...!?
MfG
-------------------------------------------------------
So long...
Mensch Leute,
die Dame, die dir geantwortet hat, ist Azubine zur Bürokauffrau und muss noch ein bisschen lernen...
http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/04/789734.html
Rhön-Adler schrieb:
Nun meine Frage: Da sie ja Sachen besitzt, die mir gehören und sie nicht rausgibt, kann ich sie bei der Polzei wegen Diebstahls oder sonst was anzeigen?
Oder wird man mich bei der Polizei blos auslachen?
Gruß
Rhön-Adler
Es handelt sich in deinem Fall nicht um Diebstahl ( §242 StGB ) sondern um Unterschlagung ( §246 StGB ), da die Sachen ja vermutlich schon bei deiner Freundin waren und sie dir diese nicht weggenommen ( "Bruch fremden Gewahrsams" )hat.
Als Eigentümer hast du einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe nach §985 BGB, wenn der Besitzer ( deine Freundin ) kein Recht zum Besitz hat (§ 986 BGB ).
Eine Anzeige wegen Unterschlagung ist sebstverständlich möglich, selbst bei so geringen Beträgen wie bei dir.
Bevor sich die Polizei der Sache annimmt, hier ein Tipp :
Gib der Freundin eine Rückgabefrist von drei Tagen mit dem Hinweis, dass du bei Nichtleistung zur Polizei gehst. Optimalerweise solltest du gleich noch ihre Eltern darüber informieren.
tani1977 schrieb:
wie ist das denn,wenn man ein kleingewerbe anmeldet...da ist man ja sozusagen umsatzsteuerbefreit...
wie sieht es mit anderen steuern aus?
lohnt es sich zb. wenn man nebenbei über ebay verkauft (ausserhalb des normalen rahmens), ein kleingewerbe anzumelden, oder sind die abgaben dann dort höher, als die evtl. einnahmen von ca. 500 euro im monat?
Die Besteuerung von Kleinunternehmen richtet sich nach §19 UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html ).
Voraussetzung für Kleinunternehmen : Umsatz ( inkl. USt ) im vorangegangen ( = Gründungsjahr ) < 17.500,- und im laufenden ( nachfolgenden ) Jahr < 50.000,- Euro.
Vorteile : Du brauchst keine USt auf der Rechnung ausweisen und ans FA abführen ( § 19 I, 4 UStG ). Das Recht auf Vorsteuerabzug hast du dann natürlich auch nicht.
Freiwillig kannst du allerdings zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Interessant ist das vorallem, wenn du hohe Anfangsinvestitionen ( Auto, Möbel usw. ) hast.
Trotzdem ist eine Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben, in denen du die Umsätze dem FA aufschreibst. Anhand der USt-Erklärung rechtfertigt sich ja auch dein Stand als "Kleinunternehmer" ( siehe oben ).
Wenn du einen Gewerbeschein hast, bist du grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibts einen Freibetrag für natürliche Personen i.H.v. 24.500,- Euro ( §11 I Nr. 1 EStG ); bei ca. 6.000,- Gewinn liegst du drunter, d.h. du zahlst keine Gewerbesteuer.
Schließlich musst du deinen Gewinn in der Anlage GSE deiner Einkommensteuererklärung eintragen. Der Gewinn aus deiner Unternehmung erhöht das zu versteuernde Einkommen, und somit also Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Frage, ob es sich "lohnt" oder nicht, ein Gewerbe anzumelden, stellt sich aus steuerlicher Sicht nicht, da du verpflichtet bist, die Gewinne aus eBay-Geschäften, vorallem im von dir genannten Umfang, anzugeben.
Ob du nun die Einnahmen als gemeldeter Gewerbetreibender angibst oder als Privatperson ohne Gewerbeschein, ist deine Entscheidung.
Die steuerliche Belastung ändert sich nicht.
AYeboah schrieb:
Tach,
ich möchte demnächst wahrscheinlich ein Nebengewerbe (bin Berufstätig) anmelden und suche dazu noch Personen, am besten Steuerfachangestellt o.ä., die mir in Vorbereitungsphase ein wenig mit gutem Rat beistehen.
Es gibt noch ein paar Sachen die für mich ungeklärt sind. Es wäre also cool, wenn sich jemand hier meldet, den ich hin und wieder mal per PN "belästigen" kann
Um es vorab ein wenig zu erläutern (das nachfolgende dreht sich alles um das Nebengewerbe):
Es handelt sich um Kleinteile, so dass ich keine Räume anmieten muss = keine Kosten.
Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, schon erwähnt.
Gewerbeschein noch nicht vorhanden, aber sobald wie möglich.
Einen Großabnehmer hätte ich schon; in Portugal -> Ist das Ok?
Weitere wären schon mal aussicht.
Einen Großhandel der mich beliefert, oder besser gesagt wo ich es abholen kann, habe ich aller voraussicht auch schon. Wird sich in den nächsten Tagen klären.
Es handelt sich um einen wahrscheinlichen moantlichen Gewinn von 500-1.500 (ist das im Nebengewerbe OK?)
Kann ich im Nebengwerbe Sachen, wie z.B. Computer, Drucker zum erstellen von Rechnungen etc, von der Steuer absetzen?
Wie sieht im NG eine Rechnung aus?
Fürs erste waren das die Fragen.
Klar kann man jetzt sagen, gejh doch zur IHK und erkundige dich da mal.
Meine Arbeitszeiten lassen sich damit aber nicht vereinbaren. Von daher hoffe ich erstmal hier auf wunderbare Hilfe.
Anwort gerne auch per PN.
Würde mich sehr freuen.
Gruß
Adam
Was meinst du mit Nebengewerbe ?
Ich nehme an, du meinst, dass du das Gewerbe nebenberuflich ausübst.
Du möchtest Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( §2 I Nr. 2 EStG ) erzielen.
Gewinn ist nach §4 I, 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem BV am vorangegangen Wirtschaftsjahr.
Unterjährige Entnahmen ( = alle Entnahmen, die du dem Betrieb für dich selbst oder für andere, betriebsfremde Zwecke entnimmst, z.B. Barentnahme ) müssen zum BV hinzugerechnet werden.
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind ( also nötig sind, um für dein Gewerbe Gewinn zu erzielen z.B. PC, Drucker, Verbrauchsmaterialien ) sind als Betriebsausgaben abziehbar § 4 IV EStG. Allerdings musst du auf die AfA achten, bei Waren über 400 Euro netto Anschaffungskosten ( Geringwertige Wirtschaftsgüter ) musst du abschreiben, z.B. PC kostet 1.000,- Euro --> 3 Jahre AfA ( siehe AfA-Tabelle ) --> jedes Jahr 333,- Euro als Betriebsausgabe abziehbar.
Das "Aussehen" einer Rechnung richtet sich nach §14 IV UStG ( http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html ).
Für nähere Infos empfehle ich generell ein Eigenstudium von Gründungsunterlagen ( da gibts mittlerweile doch einige tolle Broschüren, u.a. von der IHK ); u.a. solltest du die Rechtsform klären ( vermutlich Einzelunternehmer ) sowie versicherungstechnische Fragen ( Betriebshaftpflicht ? ).
Bei der IHK gibts meines Wissens nach auch desöfteren Gründerworkshops.
Letzter Tipp : Schau in deinen Arbeitsvertrag als Angestellter unter dem Punkt "Nebenjob" o.ä. Normalerweise wird ein nebenberufliches Engagement ausgeschlossen, wenn du dagegen verstößt kann die fristlose Kündigung erfolgen ! In diesem Fall solltest du zwingend deinen Arbeitgeber um Erlaubnis deines nebenberuflichen Gewerbes bitten.