shinji
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shinji
Bilder gibts wie immer auch auf www.sge4ever.de
Gude, ich kann diese Kamera empfehlen:
http://www.chip.de/artikel/Sony-Cyber-shot-DSC-HX1-Digitalkamera-Test_36419557.html
Mit dieser Cam habe ich beispielsweise die ganzen Bilder der Profispiele der aktuellen Saison bei www.sge4ever.de gemacht.
Grüße René
http://www.chip.de/artikel/Sony-Cyber-shot-DSC-HX1-Digitalkamera-Test_36419557.html
Mit dieser Cam habe ich beispielsweise die ganzen Bilder der Profispiele der aktuellen Saison bei www.sge4ever.de gemacht.
Grüße René
virus-of-diablo schrieb:
Joa Mitglied bei EFC sge4ever e.V.
Super Faninfo Seite.
Aber ziemlich bescheidener EFC
zur Info: SGE4EVER.de steht in keinem direkten Zusammenhang zu dem gleichnahmigen EFC. Die Redaktionsmitglieder sind auch keine Mitglieder in dem EFC
Was hier Toto von sich gibt kann ich überhaupt net nachvollziehen. Was ist den passiert, um derartig Heftiges von sich zu geben?
Grüße
René
Bilder gibts auch auf www.sge4ever.de
Wuschelblubb schrieb:Handkäs_mit_musik schrieb:Wuschelblubb schrieb:S04-Sebi schrieb:Wuschelblubb schrieb:
Hat wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet? Hier geht es nicht um Strafprozesse, sondern um das Hausrecht. Da konnte das Gericht garnicht anders entscheiden, sonst hätten sie das Hausrecht auch gleich ganz abschaffen gekonnt.
Du hast das Urteil nicht gelesen oder? Das Hausrecht gilt nur eingeschränkt und einem Verein ist es verboten, ein SV willkürlich auszusprechen.
Habe ich, aber es ging hier nicht um Willkür, sondern darum, dass die ASrgumentation vieler hier dahin geht, dass man bei einem SV eine Beweiskette wie in einem Strafprozess führen müsste und das ist schlicht und ergreifend falsch.
Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.
"Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."
Das Schlüsselwort ist von mir nochmal fett und in rot hervorgehoben.
Dann verrate mir mal bitte, wie du einen potentiellen Störer identifizieren willst, der noch KEINE Gewalttat bzw. anderweitige Störung des Hausrechtes begangen hat!
Ich habe nicht gesagt, dass ich dieses Urteil toll finde, sondern nur, dass ich mich darüber wundere, dass anscheinend so viele Fans damit gerechnet habe, dass das aktuelle Stadienverbotsprinzip einfach mal vom Gericht über den Haufen geworfen wird.
Viele gingen nun mal davon aus, dass es wie bei einem Strafprozess erstmal eine Verurteilung über alle Zweifel geben müsste. Dass das aber nicht der Fall ist, war doch schon lange bekannt. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
Ich glaube die meisten haben eigentlich an einen Rechtsstaat Deutschland geglaubt.
Hubert_Cumberdale schrieb:
@HeinzGründel:
Habe ich das jetzt als juristischer Laie richtig verstanden?
Wenn das Verfahren "mangels Tatverdacht" eingestellt wird, ist alles in Butter. Wenn das Verfahren aber "wegen Geringfügigkeit" eingestellt wird, hat im zweifelsfall Raimond Aumann als Fanbeauftragter darüber zu entscheiden, wer SV bekommt und wer nicht?
ich antworte mal: JA!