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sladur

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Cottbus führt  
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Wuschelblubb schrieb:
O-Ton Funkel: "Wir haben diese Saison so viele Gegentore bekommen, weil wir so offensiv gespielt haben."

Dachte erst ich hab' mich verhört. Scheint er aber wirklich gesagt zu haben.  
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wedro27 schrieb:
...bei der Schadensregelung nimmt es manche Versicherung mit der Klärung der Verschuldensfrage (Schadensersatzpflicht) zu Lasten ihres Versicherungsnehmers (VN) nicht so genau - nach dem Motto: den Aufwand kriegen wir durch die Höcherstufung (vom VN) ja wieder herein.

Also... dieser Argumentation kann ich nicht folgen!

1. Hat die Versicherung eine interne Revision und vor der hat jeder Schadensachbearbeiter sehr großen Respekt, speziell dann, wenn bei der Versicherungsgesellschaft sowieso "umstrukturiert" wird.
2. Bei einem Schaden findet die Hochstufung zur nächsten Hauptfälligkeit statt. Da der Versicherungsnehmer zu diesem Termin die Gesellschaft jedoch wechseln könnte und seinen Schadenfreiheitsrabatt (Hochstufung) mitnimmt, geht die bisherige Gesellschaft leer aus und der Nachversicherer bekommt die Beitragseinnahmen (Mehreinnahmen).
wedro27 schrieb:
Es gibt bereits solche Versicherung die diese "Erbsenzählerei" betreiben, eine davon die HUK, die mein Fahrzeug (Totalschaden) mit Gutachten ins Internet gesetzt hat und mir ein Unternehmen aus Litauen benennen wollte, das ca 500 EURO mehr zahlen wollte als den vom Gutachter  festgestellen Restwert. Wir haben dann über den Anwalt einen Vergleich erzielt, wonach doch noch etwa 75 v.H. des strittigen Betrages von der HUK gezahlt wurde.

Ich hatte auch einige solcher Fälle von Kunden auf dem Tisch, deren Unfallgegner bei "billigen Erbsenzählern" versichert waren. In allen Fällen lief es auf einen Gang zum Rechtsanwalt hinaus.
Ein Versicherungsnehmer möchte sein KFZ natürlich sehr günstig versichern (Geiz ist geil), was ja durchaus i.O. ist. Jedoch bekommt der Anspruchsteller die Bezeichnung "Geschädigter" bei einem Unfall dann nicht ganz zu unrecht, wie Du ja selbst hast erfahren müssen.

Leider läuft es aber darauf hinaus, dass die Gutachter zukünftig die Preisentwicklung auf den Restwertbörsen nicht ungeachtet lassen sollen.
Sprich... wenn "Oleg's Cars & Parts" aus Dnepropetrovsk auf Restwertbörsen den Preis für den Schrott in astronomische Höhen treibt, muss dies in naher Zukunft von Gutachtern mit berücksichtigt werden. Ergo... der Geschädigte muss diese Differenz aus eigener Tasche ausgleichen, denn was interessiert den Händler vor Ort den angeblichen Restwert auf einer Restwertbörse?

Letztendlich Schuld an dieser Erbsenzählerei ist der Preiskampf unter den Versicherungen. Wenn vorne weniger einbezahlt wird, müssen wir halt hinten weniger ausgeben. Der Verbraucher zahlt im Endeffekt die Rechnung sowieso, er merkt es halt nur erst später.
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Dortelweil-Adler schrieb:
Kannst Du das erläutern?

Hallo DA,

zunächst muss man die Werte unterscheiden...
- Wiederbeschaffungswert (quasi Zeitwert des KFZ vor dem Unfall)
- Restwert (Wert des KFZ im unreparierten Zustand)
- Reparaturkosten

Sofern die Reparaturkosten (laut Gutachten) den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
So viel erst mal zum "Totalschaden".

Zu den Restwertbörsen...

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein beschädigter PKW hat laut Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 15.000,-- EUR und einen Restwert nach dem Unfall von 3.000,-- EUR. Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest.
Die Versicherung müsste nun also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert (Daten aus dem Gutachten) an den Geschädigten zahlen.

Nun gibt es aber Versicherungen, welche sich mit dem vom Gutachter festgestellten Restwert nicht zufrieden geben und stellen "den Schrott" in sogannte Restwertbörsen. Dort können Firmen / Personen aus ganz Europa Gebote für den Schrott abgeben.
Nun gibt z.B. die Firma X ein Gebot in Höhe von 6.000,-- EUR ab und ist (angeblich) am Kauf des Schrotts interessiert.

Nun macht die Versicherung folgendes...
Im o.g. Beispiel müsste die Versicherung 12.000,-- EUR bezahlen 15.000,-- EUR Wiederbeschaffungswert abzüglich 3.000,-- EUR Restwert)
Durch das höhere Gebot auf der Restwertbörse (im Vergleich zum Gutachten) ergibt sich aber nur eine Schadenzahlung von 9.000,-- EUR, da die Versicherung natürlich den höheren Restwert für die Regulierung ansetzt.

Das man den Schrott dann auch bei seinem Händler für 6.000,-- EUR losbekommt ist so ziemlich ausgeschlossen. Der Händler gibt Dir die im Gutachten genannten 3.000,-- EUR und auf den 3.000,-- EUR Differenz bleibst Du sitzen, oder Du verklagst die Versicherung.

Zur Rechtssprechung...

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.3.2004 AZ: 30 C 2468/03)
1. Ein Kfz-Unfallgeschädigter genügt seiner Verpflichtung zur Geringhaltung des ihm entstandenen Unfallschadens, wenn er seinen Sachverständigen beauftragt, auf dem allgemeinen regionalen Markt konkrete Restwertangebote einzuholen, und davon das höchste Angebot seiner Schadensersatzforderung zu Grunde legt.
2. Ein Sachverständiger ist nicht verpflichtet, Restwertangebote des Auto-Online-Marktes in einem Bewertungsgutachten zu berücksichtigen.
3. Aus der dem Geschädigten obliegenden Pflicht zur Geringhaltung des Schadens folgt keine generelle Verpflichtung des Geschädigten und infolgedessen des Gutachters, Angebote aus Restwertbörsen zu berücksichtigen.

Und hier noch ein schöner Link, welcher sich damit befasst...

http://www.sr-online.de/statisch/Programm/Fernsehen/ARD/Plusminus/20040706/thema03.html
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Friendly_Fire schrieb:

Man hat keine Schuld, ist aber am Ende immer der "Gearschte"; der Rennereien, Ärger und finanzielle Einbußen hat.  

Och... ich sehe das nicht so, im Gegenteil.
Bei einem neuen Auto ist das sicher ärgerlich, aber man kann es ja reparieren lassen.
Bei einem älteren Karren macht doch eine Schramme mehr oder weniger nix mehr aus. Schnell einen KoVo über 1.000 Netto eingereicht und kassiert. Danach das Ding inkl. 5 Liter Kanister Äppler zum Lackierer gestellt und die Sache ist erledigt.
Ist ja "nur" ein Auto!
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Olsen-alp schrieb:
Obwohl ist doch bei jeder Versicherung so...

Wem sagst Du das...  

Aber die Masche mit den aufgepumpten Ankauf-Geboten in den Restwertbörsen ist schon ne dolle Sache.  
Die Anspruchsteller sind bestimmt erstaunt darüber, dass es wirklich Leute gibt, die für einen Haufen Schrott soviel Geld ausgeben wollen.  
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Friendly_Fire schrieb:
Kleinmaterial für 5.00 EUR...

Da hilft wirklich nur schriftlich nachfragen und um Erklärung bitten (wie gesagt).
Habe leider auch keine Erklärung dafür.
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Friendly_Fire schrieb:
Insgesamt 21 Einheiten a 8.60 EUR für das Ein- und Ausbauen + Instandsetzung des Schadens.

Hmm... das kann's also auch nicht sein.
Bleibt eigentlich nur ein pauschaler Abzug an den Materialkosten. Da die Werkstatt im Kostenvoranschlag bei den Materialkosten Gewinn und etwaige Frachtkosten einfließen lässt, könnte die DEVK hier evtl. den Rotstift angesetzt haben, da die Frachtkosten z.B. ja effektiv nicht anfallen, sondern erst bei einer Reparatur.

Wenn es also von der DEVK nicht begründet wurde, einfach schriftlich nochmal nachfragen. Frist von 14 Tagen setzen. Falls die Begründung unzureichend bzw. nicht nachvollziehbar ist, oder gar nicht kommt... Anwalt nehmen!
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Olsen-alp schrieb:
...zum anderen kann auch daß Gutachten eines Sachverständigen angzweifelt werden. Der Versicherer erstellt dann ganz einfach ein eigenes Gutachten und stellt dies dem des Geschädigten gegenüber.

Das würde ich der HUK durchaus zutrauen, dass sie Gutachten von vereidigten KFZ-Sachverständigen in Frage stellt und sich den Schaden von einem eigenen Gutachter "schönrechnen" lässt.

Übrigens... eine nette Seite...

http://www.captain-huk.de/

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Friendly_Fire schrieb:
Also Verbringungskosten sind im KV mit 86 Euro veranschlagt.
Ansonsten sind dort nur noch die Lackierkosten, Ein- und Ausbau, Instandsetzung des Schadens (Ausbeulen) und Kleinmaterial aufgeführt.

Zieht man jetzt die Verbringung ab wäre immer noch eine Differenz von 114 Euro offen.

Es handelt sich im übrigen um die DEVK.


Gruß
F_F


Hallo F_F,
wie hoch sind die Kosten an Arbeitsaufwand auf dem Kostenvoranschlag (Netto) ?
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Olsen-alp schrieb:

Bei `kleinen´ Schadenssummen zeigt sich die Huk, nach meinen bisherigen Erfahrungen sehr kolant. Um sich weitere Probleme, sprich Gerichtsverfahren (also weitere Kosten), Image-Schaden (durch Mund zu Mund-Propaganda) etc. zu sparen.

Hallo,
ist aber ein Widerspruch in sich...
Die HUK ist bei kleinen Schäden kulant, aber bei größeren nicht?
Bei größeren Schäden kann man wohl kaum diese Erbsenzählerei betreiben, denn was will man bei der HUK aus einem Gutachten eines vereidigten Sachverständigen kürzen?
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wedro27 schrieb:
...einen Kfz-Sachverständigen beauftragt habe. Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.

Wobei man hier die Verhältnismäßigkeit zwischen Schadenhöhe und Kosten des Gutachters berücksichtigen muss.
wedro27 schrieb:
Es gibt Versicherungen, die sich das Geld entweder beim Schädiger (durch Höherstufungen) zurückholen...

Willst Du damit sagen, dass die HUK den Vertrag des Schädigers nicht belastet, sofern man den Schadenaufwand reduziert und dem AS einige, etwas teure Positionen (Teile) in seinem Kostenvoranschlag im Preis reduziert?
wedro27 schrieb:
...aus der Auskunft sollte hervorgehen, wo die von Dir angesprochenen 200 EURO verblieben sind.

Sowas sollte man auch bereits beim ersten Abrechnungsschreiben der Versicherung erwarten können. Abzüge an der Regulierung vorzunehmen ohne diese entsprechend dem AS zu begründen spricht nicht gerade für diese Gesellschaft.

Wenn sich diese "Erbsenzählerei" bei den Versicherungen durchsetzt, können sich die Anwälte über eine Menge Arbeit freuen.
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Olsen-alp schrieb:
2 Fzg.-teile - Teil A u. Teil B; beide sind baugleich, d.h. können in dein Fzg. eingebaut werden. Teil A kostet 350 Euro, Teil B hingegen 450 Euro. Wenn nun deine Werkstatt nicht darauf geachtet hat, oder du dich vorher nicht darum gekümmert hast und Teil B eingebaut wurde, kann dir die gegnerische Versichrung unter Umständen nur den Preis von Teil A zahlen.
Diese Aussagen beziehen sich aber nur auf die Huk-Coburg.

So so...
die HUK erwartet also nicht nur, dass sich der AS um die im KoVo berechneten bzw. verbauten Ersatzteile kümmert und den Teile-Einkauf der Werkstatt überwacht, sondern erwartet auch, dass der AS gleichzeitig KFZ-Sachverständiger ist und die Preisbildung der einzelnen Teile kennt und somit den Schadenaufwand der HUK mildert.
Dabei will er doch nur seinen Schaden bezahlt haben und keinen zweiten Bildungsweg einschlagen!
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SpaX schrieb:
Na endlich gehts los!  Wo sind die bulgarischen Insider?

Da mein Nick Bulgarischen Ursprungs ist, würde ich mich über einen Bulgaren natürlich freuen.
Fragt doch mal den Houbtchev, der sollte doch wirklich ein Bulgarischer Insider sein!?  

Ach ja...
Der hat ab nächster Saison auch Zeit...
http://www.kicker.de/fussball/intligen/startseite/artikel/365463

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Wuschelblubb schrieb:
Ich kopiere hier mal eine errechnete Tabelle aus einem anderen Forum (Stand 32. Spieltag!) hier rein.

Moin Wuschel,

könntest Du mal den Link zu dieser Tabelle bzw. diesem Forum reinstellen?  
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JJJJJJJJJAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA AUUUUUUUUUUUUUUUSSSSSS
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TOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOR
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TOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOr
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Offensiv schrieb:
Puuh!

Endlich sieht es wieder besser für uns aus.

Über zwei Punkte bin ich echt sehr neugierig:

1. Wie wir gegen Hertha spielen werden ...und
2. Ob (angenommen wir bleiben in 1. BL) wir nächstes Jahr mit Funkel weitermachen.


Wir sind noch lange nicht durch!
Das schlimmste Szenario wäre gegen die Hertha... "Wir brauchen einen Punkt zum Klassenerhalt".
Wir müssen wie heute 110% geben, auch in den letzten beiden Spielen.

Die Diskussion über FF sollte man bis zum Saisonende lassen.
Erst kommt der Endspurt, dann kann man sich darüber Gedanken machen.
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Wieder Ladde  

SCHLUSS

JAAAAAAAAAAAAAAA