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subway

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Konnte es leider nicht sehen. Was hat Chris denn geantwortet?
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"Beim" sollte auch nicht passieren ...  
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Beim Werders Auswechslung stand da auch "Clements Fritz".
Sollte nicht passieren.
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Dafür ist folgendes noch zu finden:

"4.Vielleicht hätte das auch die Höllenqual des Frankfurters Sotirios Kyrgiakos gemildert, die er nach Diegos an Brutalität nicht mehr zu überbietendem Rempler durchlitten haben muss. Gute Besserung, armes Abwehr-Monster! "
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eintracht08 schrieb:
Also mit 14 Jahren kann man noch kein  Azubi sein oder  ??


Naja okay bei 3500 Euro pro Person ist mir das Echt Egal.


Geht das Geld in die Stadion Ag oder kommt es auch zu einem teil dem Verein zugute ??


MFG


Schwatz weiße Grüße

Manuel  


Der Löwenanteil wird unter den Mods aufgeteilt. Der Rest geht in neue Hochleistungsserver.
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Ich glaube Diego hat garnicht gehört, was Sotos zu ihm gesagt hat!

Hier der Beweis: http://www.werder.de/
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Also wenn Diego der meist gefoulteste Spieler ist, heisst das ja zwangsläufig auch, dass er die meisten Freistöße zugesprochen bekommt. Da frage ich mich doch, was jemand meint, wenn er mehr "Schutz" für die Stars fordert.

Desweiteren könnte die schreibende Zunft auch mal betonen, dass Diegos Tätlichkeit eben kein Foul vorangegangen war.
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Van der Vart soll sich morgen seine 5. gelbe Karte abholen!
Dann ist alles drin!
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Hurra, es geht los!
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Ich wage mal eine Prognose:

Info: der maximale Zuzahlungsbeitrag beträgt 1%. Der worst case wäre also 16,4% für 2010. Zur Erinnerung: 2007 durchschnittlich 14,8%. (11,8%-15,8%).

Da das Hauptargument für einen Kassenwechel durch den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssatz weggefallen ist, stehen die GKVs nicht mehr in Konkurrenz zueinander, sondern verwalten nur noch ihren stabilen Mitgliederzahlen. Im Jahr 2009 werden die Gesundheitsausgaben pro Kopf 2.800 €
betragen und die Budgets der Kassen sprengen. Um ein Scheitern der Strukturreform abzuwenden, friert Ulla den Satz für 2010 noch vor den Wahlen ein. Die Kassen machen von ihrem Recht des Zusatzbeitrags gebrauch und erhöhen aus politischen und "optischen" Gründen unisono um 0,4 -0,5%. Da auch dies nicht zur Kostendeckung reicht,  wird der Selbstzahlungsanteil weitgehend unbemerkt von 12% auf 15% erhöht und im Nachhinein für zumutbar propagiert, da sich dies im europäischen Durchschnitt bewege. In den folgenden Jahren werden die vier zuständigen Abteilungen des Bundesversicherungsamtes wiederholt auf die finanzielle Schieflage des Gesundheitsfonds aufmerksam machen erzwingen damit eine Aufstockung der staatlichen Zuschüsse.
Der effektive Beitragssatz beläuft sich 2013 auf knapp 20 %.
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Was Deutschland 2009 erwartet (Auszüge):

Der Gesundheitsfonds soll am 01.01.2009 seine Arbeit aufnehmen.

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge anhand eines per Rechtsverordnung bestimmten Beitragssatzes in den Fonds ein. Der festzulegende Beitragsanteil der Arbeitnehmer wird dabei den bisherigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten beinhalten. Anders als bisher wird die Beitragshöhe damit nicht mehr individuell von den selbstverwalteten Krankenkassen, sondern einheitlich für alle Kassen vom Gesetzgeber über das Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) bestimmt."

"Zur schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern, zahlt der Bund einen Steuerzuschuss in den Fonds ein. Dieser wird 4,0 Milliarden Euro in 2009 betragen und um jährlich 1,5 Milliarden Euro ansteigen, bis 2016 das geplante Gesamtvolumen von 14 Milliarden Euro erreicht ist."

"Anstelle der bisherigen Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern erhalten die Krankenkassen dann einen pauschalen Grundbetrag für jeden Versicherten aus dem Gesundheitsfonds. Dieser Grundbetrag wird im Rahmen eines neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) nach Alter, Geschlecht und Krankheitsfaktoren durch Zu- und Abschläge modifiziert."

"Kommt eine Kasse mit den aus dem Fonds zugewiesenen Mitteln nicht aus oder erzielt sie einen Überschuss, kann sie Zusatzbeiträge direkt von ihren Mitgliedern fordern bzw. Beiträge zurückerstatten (Kassenprämie)."

"Die Beiträge werden weiterhin einkommensabhängig - also nach der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts bzw. Einkommens - erhoben. Die Bundesregierung setzt dazu einen einheitlichen "gesetzlichen Beitragssatz" (vgl. Übersicht) fest. Gutverdiener zahlen damit auch künftig mehr Beiträge als Geringverdiener in das System ein. Eine Änderung ist auch mit Einführung des Gesundheitsfonds und des "gesetzlichen Beitragssatzes" nicht geplant."

"Durch den bundeseinheitlichen "gesetzlichen Beitragssatz" (lt. Kassen etwa 15,4 Prozent in 2009) wird es zwischen den Krankenkassen nicht mehr zu Beitragsunterschieden kommen. Außerhalb des regulären Beitrags für den Gesundheitsfonds können Kassen jedoch direkt von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen oder Prämienzahlungen an diese gewähren."

"Die Krankenkassen prognostizieren derzeit einen "gesetzlichen Beitragssatz" von etwa 15,4 Prozent ab 2009. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Kassen beträgt heute etwa 14,8 Prozent."

"Kommt eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag.Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Nimmt der Versicherte sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum (2-3 Monate) der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden."

"Erwirtschaftet eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln einen Überschuss, kann sie ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine solche Prämienzahlung ist also das Gegenteil vom Zusatzbeitrag. "

Quelle: www.gesundheitsstrukturreform.de
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"Es langt aber nur und allemal zu einem ehrenvollen 2. Platz, quasi einer fleiss-qualifikation mit der b-note" - sagt meine Freundin auch immer.....

Danke!
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In einem anderen Thread war ich auf die Frage "wo liegt der G-Punkt" 17.561km daneben!
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Nö, die Frage ist, warum sie es nicht dürfen?
Für Mitglieder einer GKV besteht noch nicht einmal die Möglichkeit in diesem Bereich eigenverantwortlich zu handeln!
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zico_b schrieb:
An alle Sozialromantiker:

"Beschäftigt Euch am besten erstmal mit der demographischen Entwicklung und in diesem Zusammenhang unmittelbar mit dem Kopfschadenprofil eines Versichertenlebens.

Das Umlageverfahren ist längst verloren. Es gibt nur seitens der Politik noch keiner so unumwunden zu. Die Kinder, die in der Zukunft benötigt würden, um das Umlageverfahren nach bisherigem Prinzip halbwegs weiter aufrecht zu erhalten, SIND nicht geboren. Dies lässt sich nicht reparieren.

Die Lasten, die im Umlageverfahren in der Zeit speziell zwischen 2020 und 2040 (darüber hinaus sind Prognosen erheblich schwieriger) auf die köpfe der Beitragszahler zukommen, sind beim heutigen Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherungen wohl selbst mit 20 % Beitragssatz nicht finanzierbar."


@zico_b

Klar ist das Umlageverfahren zum Scheitern verurteilt. Der Demographie-Faktor wird zuschlagen.
Ich habe aber grundsätzlich ein Problem damit zu verstehen, warum es den GKVs verboten ist Altersrückstellungen zu bilden den PKVs jedoch nicht.
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Lichtgestalt schrieb:
ich versteh kein wort, aber wenn das miss tschechien ist...    


ich versteh auch nix... ist aber auch egal!

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peter_aus_wiesbaden schrieb:
subway schrieb:
ala gut...

.....
3: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 4012,50 € monatlich...
.....
zu 3: ...und steigt jedes Jahr um ca. 30-50 €. Somit ist gewährleistet, dass es immer genug Kassenpatienten gibt. Die GKVs stehen nur bedingt in Konkurrenz zueinander - soweit man überhaupt von Konkurrenz sprechen kann. Da werden die Beiträge gerne mal kollektiv erhöht.
Lösung: a.D. Schröder sagte im Wahlkampf, dass Menschen sich nicht mit Autos vergleichen lassen. Warum eigenlich nicht? Es wird ein Fond (den gibt es eigentlich schon) gegründet um ein Ungleichgewicht bei Kindern und sozial Schwächeren auszugleichen. Dann alle mit der Marktwirtschaft konfrontieren und sehen was übrig bleibt! Na gut... nach und nach geht auch.
.....

Okay, über den Strukturausgleich lassen sich Risiken für Beitragsgebiete mit einer hohen Anzahl Gering- oder Garnichtverdiener abfedern. Aber laß mich mal auf diese Patientengruppe schauen, die die Konfrontation mit der Marktwirtschaft schon längst verloren haben:
Für die sozial Schwächeren, z. B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, ist das Gesundheitswesen schon längst nicht mehr finanzierbar. Zwar muß ein Leistungsempfänger nur knapp über 40 €uro Zuzahlungen im Jahr leisten, aber bei den Kosten für z.B. Brillen, Zähnen oder auch Hörgeräten können sie nicht mehr mithalten, es sei denn, sie können niedrige Ratenzahlung vereinbaren. Dann darf aber auch lange kein Kühlschrank oder Fernseher mehr kaputt gehen bei 347 €uronen im Monat (neben der Miete).
Dies ist aber erst die eine Hälfte. Daneben - und das kennen wir alle - gehen die Ärzte immer mehr dazu über. Medikamente auf Privatrezept zu verordnen, zum einen, weil diese bei den Kassen nicht mehr gelistet sind, zum anderen aber auch, weil der Arzt sein Budget schonen will.
Und dies geht ebenfalls richtig ins Geld.

Nach meinem Eindruck haben wir schon längst bei der Krankenversicherung eine Drei-Klassen- Gesellschaft:
1. Privat Versicherte, nebst Beihilfeberechtigten.
2, Gesetzl. Versicherte, inkl. freiwillig Versicherte. :neutral-face
3. Gestzl. Versicherte, die Grundsicherung erhalten (inkl. über § 264 SGB V angemeldete, vorher nicht Versicherte)  

Die Armen, vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, sowie Ältere mit geringen Renten und/oder Grundsicherung sind schon heute die stark Benachteiligten unseres sogenannten Gesundheitssystems.
Gruß
paw




Meine Meinung und deshalb sollten wir auch alle in der ersten Klasse fahren!
Und ja, das geht!
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Henk schrieb:
subway schrieb:
zu 2: Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden von ihren Mitglieder (Ärzten) finanziert.

nicht nur ärzte, auch psychotherapeuten sind mitglieder der kv.
subway schrieb:
Allein durch diese Konstellation ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Zwar findet eine Rechnungsprüfung seitens der KV statt,  allerdings ohne Konsequenzen für den Arzt bei einer Beanstandung.
Ok, bei nachgewiesenem Betrug kann er seine Zulassung verlieren.

das grundproblem ist zwar richtig, aber die möglichkeit zum entzug der zulassung ist nun nicht gerade eine kleinigkeit. konkret entzieht man dem behandler damit seine finanzielle lebensgrundlage. ich wüsste nicht, dass dies z.b. bei autowerkstätten, die kunden vorschnell ersatzteile einbauen auch der fall wäre.
das soll natürlich keinen abrechnungsbetrug rechtfertigen, aber ganz so "läppsch" ist das ganze system nun auch nicht.

gruß von
henk


Wie sieht's denn in der Realität aus? Fehler passieren überall.
Die Abrechnungen werden aber auch auf Plausibilität und "gesunden Menschenverstand" geprüft. Kommt es dann zu einer Beanstandung oder gar Streichung aufgrund dieser Kriterien muss der Arzt/Therapeut die Notwendigkeit der Behandlung darlegen. Im wiederholtem Male wird er dies auch vor einem Ausschuß der KV/KZV müssen. Es wird aber niemals anhand dieser "Differenzen"
zu einem Entzug der Zulassung kommen. Unter Betrug laufen Dinge wie fingierte Rechnungen oder z.B. der Fall eines Zahnarztes, der die Urlaubsdaten seiner Patienten an Einbrecher weitergegeben hat.
Es geht aber nicht um die Härtefälle, sondern um die kleinen, nicht erbrachten oder unnötig abgerechneten Postionen, die ohne Konsequenzen für den Arzt bleiben.
Apropos, bei einem Verlust der Kassenzulassung darf der Arzt weiterhin Privatpatienten behandeln. Ist ja kein Berufsverbot.
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61 Pkt Platz 6