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Thriceguy

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Muss es einfach nur ein leeres pdf sein? mit LaTex gehts auf jeden Fall. Wenn es nur leer sein soll, bzw. nicht viel Text usw. reingehört, kann ichs dir gerne machen.
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die spielen ja derart erbärmlich...    
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5/5

@letzte Frage:  
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Jaroos schrieb:
Um mal noch einen draufzulegen:

http://www.weltfussball.de/torjaeger/bundesliga-2009-2010/

Wann hatten wir zuletzt einen Spieler an der Spitze der Torschützenliste?    


Das Leben ist einfach wunderschön
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EvilRabbit schrieb:
Miso schrieb:
[quote=auswaertsinferno]  


Ich habe die traurige Befürchtung, dass viele die solche Dinge von sich geben sehr wohl wissen, was es damit auf sich hat. Und es gerade deshalb tun. Im Stadion werden sowieso schon sämtliche Grenzen des guten Geschmacks unterschritten mit dem Ziel, den Gegner zu beleidigen und zu provozieren. Mich persönlich wundert es da nicht, dass sich in dieser Atmosphäre manch einer dazu berufen fühlt sozusagen den Joker der Herabwürdigung zu ziehen.


Ich glaube auch, dass die betreffenden Personen genau wissen, was sie da tun. Fragt sich nur, wie man verdeutlicht, dass Rassismus kein Provokationsmittel, sondern ein Unding ist.
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Frankfurter-Bob schrieb:

Ich nehms gelassen, da meine Frau denkt, dass man die Bremer wegen Özils Gesicht Fischköpp nennt.


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So, nun bitte noch so ein Spiel.
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3:3
           
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Also wie derart geil diese Gladbacher sind...
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Doomsday schrieb:


Leider sieht es in der Tat schlecht aus. Problem ist halt, dass es in den AGB´s steht. Mit deiner Vertragsunterzeichnung hast du denen konkludent mit zugestimmt.



Okay, schade. Ich danke dir in jedem Fall für deine Mühe!
In den AGB's steht ja aber nicht, dass ich sonst den vollen unsebventionierten Betrag zahlen muss. Irgendwie widerspricht das meinem (zugegebenermaßen blauäugigen) Rechtsverständnis, dass ich nach 21 Monaten Abzahlung - wenn man es so will - den vollen Preis und nicht nur die Differenz zahlen muss. Ich suche auch mal nach den AGB von 2004. Vielleicht finden die sich ja irgendwo im Netz. Falls ein entsprechender Passus da auch bereits enthalten war...ich will die Hoffnung noch nicht aufgeben.
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Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I


 



 



Siehst du keinerlei Chance?


Also, außer durch die Tränendrüsen-Tour
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Doomsday schrieb:
Thriceguy schrieb:
Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so    


Ok, danke. Das hatte ich tatsächlich überlesen. Aber wie kommt es dann zum verlinkten Urteil?


Steht ebenfalls im Text zum Urteil    
Der Beschluss des Gerichts stellt kein grundlegendes Urteil dar, weil 1&1 die Sache nicht beweisen konnte. Möglich das die oben genannte Klausel damals tatsächlich nicht in den AGB´s enthalten war. Außerdem stellt 1&1 auf ihre Kulanz dem Kunden gegenüber ab und lässt damit ihren Rückforderungsanspruch ex tunc wegfallen.  


Erstmal vielen Dank für deine Antworten.
Ok, aber dafür könne es ja auch den Grund geben, dass 1 & 1 einem grundlegendem Urteil aus dem Weg gehen wollte. Die Wenigsten werden so weit gehen, und wenn nur die Häflte zahlt oder zurücksendet, ist das ein großer Gewinn.
Außerdem habe ich vor mich darauf zu beziehen, dass ich von 1 & 1 fehlerhaft beraten wurde. Ich habe ja auf deren Empfehlung hin vorzeitig gekündigt. In dem Angebot wurden derlei Forderungen weder angeküdingt noch geltend gemacht.
Bankangestellte wurden doch auch erst vor kurzem für falsche Beratung zur Rechenschaft gezogen, oder ist das was gänzlich anderes?

Siehst du keinerlei Chance?
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Doomsday schrieb:
Einfach mal genau die AGB´s lesen...

1&1 Agb´s schrieb:
B. Besondere Bedingungen
I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss)
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.9.
1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.


Rechtlich gesehen siehts also schlecht aus, da dein Vertrag ja eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hatte und du den Router für Null Euro (also subventioniert von 1&1) bekommen hast.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Was ich versuchen würde ist bei 1&1 im Kundenservice anzurufen, ihnen den Sachverhalt zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Ruhig mehrere male bei verschiedenen Mitarbeitern falls es nicht direkt klappt. Und drück dabei ruhig auf die Tränendrüse von wegen armer Student und so    


Ok, danke. Das hatte ich tatsächlich überlesen. Aber wie kommt es dann zum verlinkten Urteil?
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Ich bin einfach immer noch so kribbelisch. Ich kichere die ganze Zeit wie ein 14-Jähriges Mädchen vor mich hin.
   
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haibacher schrieb:
wenn du dein vertrag fristgerecht!!! kündigst dann können die eig gar nix wollen!!!


Wie oben beschrieben, ich habe vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gegen Zahlung einer Gebühr gekündigt...
Hat irgendeiner, der sich mit Rechtssachen auskennt noch einen Tipp?
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fromgg schrieb:
Der Magath ist ein kleiner Wüterich.


"Ich weiß ja nicht, ob sie Karten spielen....."
 
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haibacher schrieb:
Thriceguy schrieb:
haibacher schrieb:
ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin


Steht nichs von drin bei mir. Danke für den Hinweis. Habe den Router für 0 Euro gekauft.


dann schau auch noch na ob da i-wo steht ..der router is eigentum von der 1&1 internet AG denn dann kann es auch sein dass die des recht ham den router wieder haben zu wollen


Wie gesagt, ich habe den Router erworben. Deren Begründung ist meine vorzeitige Vertragsauflösung. Dazu hat ein Gericht ja aber bereits Stellung genommen...
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haibacher schrieb:
ich hatte dieses problem auch !!!

und zwar:
man kann am anfang des vertrags auswählen ob man den router leihen will oder kaufen

schau ma in deinem vertrag nach b da was drin steht ,bei mir stand es drin


Steht nichs von drin bei mir. Danke für den Hinweis. Habe den Router für 0 Euro gekauft.
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Hallo allerseits,

ich bin demnächst im Ausland und habe deswegen meinen Vertrag (24 Monate Mindestvertragslaufzeit) 3 Monate vor Ablauf außerordentlich gekündigt. Dafür habe ich eine Gebühr von 69,99 entrichtet, de facto also habe ich nur 20 EUro weiger gezahlt, als wenn ich meinen Vertrag ausgesessen hätte.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass 1&1 die Rücksendung der Surf & Phone Box zurückfordert, und ansonsten den vollen Neupreis von meinen Konto einziehen will.
Es geht hier nicht nur, wenn auch vor allem ums Prinzip. Natürlich habe ich die Box noch (allerdings nicht das volle Zubehör) allerdings ist die wohl eingepackt in einen Umzugskarton in meiner Studienstadt, wo zur Zeit niemand dran kommt.
Das finde ich gelinde gesagt eine Unverschämtheit nach 21 Monaten und kann dafür auch keine rechtliche Grundlage in meinem Vertrag oder den AGB's erkennen. Der 1&1-Service gibt sich bedeckt und kann keine Aussage darüber machen, da die zuständige Abteilung angeblich nicht am Service hängt.
Ich habe jetzt im Netz folgendes gefunden:

http://www.teltarif.de/arch/2006/kw14/s21199.html

Das liest sich zwar für mich ziemlich eindeutig, aber ich bin bei Rechtsfragen echt unbewandert. Kann es 1 & 1 theoretisch drauf ankommen lassen? Einen Anwalt kann ich mir auf keinen Fall leisten, ich bin Student.
Hat irgendjemand von euch zufällig Erfahrung oder kann mir sagen, wie ich am besten vorgehen soll?

Vielen Dank
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Bin dieses Jahr in der Hardangervidda in Norwegen, die größte Hochebene Europas, unterwegs. Nächstes Jahr steht u.a. der GR 20 an. Jemand Erfahrungen mit ihm?