magico schrieb: Also ich weiß von einem Freund, dass einer der Chaoten letzte Woche einen Brief aus Leverkusen bekommen hat. Inhalt: 20 Jahre Stadionverbot in Lev und 5 Jahre bundesweit. Würde mich nicht wundern, wenn es der Gleiche ist und er davon ausgehen muss, dass die Eintracht die Daten jetzt sowieso hat.
Gruß magico
Ich weiß von einem Freund, du bist ein Dummschwätzer und hast garkeine Ahnung. Würde mich nicht wundern, wenn du dir das ganz ausdenkst. Das widerspricht schon der Höchstdauer von 3 Jahren bundesweit.
@NX01K
1.unterlassen bitte deine Beleidigungen-unter Erwachsenen Fans kann man Sachlich Meinungen austauschen. 2. wieso sollte ich mir sowas ausdenken? Mein Freund ist sehr nahe an der Szene dran und ich kann mir nicht vorstellen das er sich das ausdenkt. 3. Gab es ja wohl mehrere solche Briefe. In einem gebe ich Dir Recht – ich habe wirklich keine Ahnung was Stadionverbote betrifft weil ich damit noch nie auseinander setzen musste.
magico schrieb: Also ich weiß von einem Freund, dass einer der Chaoten letzte Woche einen Brief aus Leverkusen bekommen hat. Inhalt: 20 Jahre Stadionverbot in Lev und 5 Jahre bundesweit. Würde mich nicht wundern, wenn es der Gleiche ist und er davon ausgehen muss, dass die Eintracht die Daten jetzt sowieso hat.
Gruß magico
Ich weiß von einem Freund, du bist ein Dummschwätzer und hast garkeine Ahnung. Würde mich nicht wundern, wenn du dir das ganz ausdenkst. Das widerspricht schon der Höchstdauer von 3 Jahren bundesweit.
2. wieso sollte ich mir sowas ausdenken? Mein Freund ist sehr nahe an der Szene dran und ich kann mir nicht vorstellen das er sich das ausdenkt.
Einfache Antwort: Weils ne ganze Menge Dummschwätzer gibt, die sich wichtig machen wollen und aus ihrem Halbwissen Storys stricken.
Genauso wie es ne ganze Menge Dummschwätzer gibt, die im Brustton der Überzeugung hier verkünden, dass selbstverständlich alle Strafen 1:1 umgelegt werden können. Wozu braucht es dann noch jahrelange Gerichtsverfahren und wieso gibt es dazu noch kein Urteil? So einfach ist die ganze Sache nicht, schließlich handelt es sich um die Verknüpfung zweier verschiedener Gerichtsbarkeiten (DFB-Sportgericht und normales Gericht) und noch einiges mehr. Auch ohne Jurist zu sein, sehe ich da durchaus problematische Stellen.
Ich denke schon, das wenn es GÄNGIGE Praxis werden sollte, Pyrostrafen u.ä auf die Verursacher umlegen zu können, die Strafen in diesem Falle in ZUKUNFT, monetär betrachtet, weniger drastisch ausfallen werden. Deren momentane Höhe orientiert sich nämlich NOCH an den finanziellen Möglichkeiten eines Fußballvereins und nicht denen einer Privatperson.
Ich denke auch wenn es die zivilrechtlichen Beispiele für eine Gesamtstrafe für EINEN Täter von vielen gibt, ist das hier nicht so leicht. Der Schaden entsteht ja nicht unmittelbar. (Ich zünde mit 3 Kumpels ein Haus an, das hat einen Schaden von X, nur ich werde erwischt, also bin ich dran.) Er wird vielmehr in einem sehr breiten Ermessensspielraum von einer etwas absurd funktionierenden Verbandsgerichtsbarkeit erbracht. Dann wird im Urteil des DFB ja sicher stehen: - Pyrotechnische Gegenstände (Bengalos und co.) im Block - Raketen in die Luft - Werfen Pyrotechnischer-Gegenstände in den Innenraum (nicht aufs Spielfeld, aber Innenraum) mit direkter Gefährdung von Menschen - Leuchtspurmunition auf den Rasen mit direkter Gefährdung von Menschen und einem direkten Eingriff ins Spielgeschehen.
Dabei wird die Schwere der Taten wohl auch in aufsteigender Rolle angesehen. Ich tue mich da schwer zu sagen, dass ein "nur Bengalo-Zündler" dort die Gesamtstrafe zahlen müsste, denn es sind ja verschiedene Delikte verschiedener Schwere. Das entscheidet dann aber ein Gericht und das ist gut so.
(Ich habe hier auch keine Lust die üblichen Wutbürger heraufzubeschwören, die jetzt mit "Der eine müsste dann trotzdem alles zahlen, die Sau!" kommen. Keine Lust auf sowas dann einzugehen. Ist lediglich meine Meinung, wie das abschließend gewertet werden könnte.)
Der Schaden fällt genauso unmittelbar an, wie beim abgefackelten Haus. Denn der DFB bestraft die Eintracht und somit ist der Schaden genauso eindeutig zu beziffern, wie der Sachschaden am Haus. Dass der Sachschaden sehr viel greifbarer ist und der Schaden durch den DFB evtl. rechtlich anzuzweifeln ist, steht auf einem anderen Blatt.
Basaltkopp schrieb: Der Schaden fällt genauso unmittelbar an, wie beim abgefackelten Haus. Denn der DFB bestraft die Eintracht und somit ist der Schaden genauso eindeutig zu beziffern, wie der Sachschaden am Haus. Dass der Sachschaden sehr viel greifbarer ist und der Schaden durch den DFB evtl. rechtlich anzuzweifeln ist, steht auf einem anderen Blatt.
Da hast du natürlich recht, messbar ist das. Ich denke aber vor Gericht würde eine Bestrafung wegen verschiedener Vergehen dennoch auseinanderdividiert werden. Es sind ja verschieden Delikte verschiedener Schwere, die zu einer Gesamtstrafe führen. Vermutlich gibt es da auch für ein Gericht einen Ermessensspielraum. Könnte also interessant werden.
mal was anderes.... Am Samstag haben wir alls wir uns das Spiel angeschaut haben mal überlegt, wie es wäre wenn die nicht aufgestellten Spieler zur Auswärtsfahrt mitgehen würden und im Block sind.So als deeskalierende Maßnahme, als zusätzliches Angebot für die Fans und als Maßnahme die der Verein dem DFB zeigen kann wir wollen auch was tun , aber mit den Fans.Ich weiß sehr radikale Idee, vielleicht auch nicht durchführbar, aber vielleicht doch erwähnenswert. man gäbe die Spiekler natürlich bei schlechtem Verlauf des Spiels den Fans preis, aber vielleicht gerade gegen den HSV , wo ich echt ein bisschen Bammel hab das da wieder was passiert, vielleicht mal ne Idee.
Ein Schöffengericht wäre nicht schlecht. So mit ca. 98.111 Schöffen.
Oder beim Heimspiel wird er am Museum aufgestellt, und jeder Besucher haut ihm so fest, wie es ein jeder für sich angemessen hält, auffe Fresse. Oder wahlweise auf die Schulter.
die dfb strafen kann man mit sicherheit nicht ohne weiteres auf privat personen umlegen.
Wenn ich mit nem Kumpel ne verinbarung treffe das ich ihm mein auto leihe und wenn ers kaputt macht zahlt er den schaden plus 2 Millionen Strafe. Dann wird ein dritter der einen Unfall mit der karre verursacht mit sicherheit auch nur den schaden aber nicht diese absurden forderungen zahlen.
Der DFB soll einfach Strafen von 1.000-15.000€ je nach schwere aussprechen die man dann umlegen kann. Womit begründet man denn strafen im 6-stelligen berreich? Sachschäden in dieser Höhe sind nicht entstanden. Also soll der DFB die Füße still halten. Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Ob da jetzt jemand 15.000 EURO oder 150.000 EURO nicht bezahlen kann und der Privatinsolvenz ins Auge guckt - ich weiß nicht ob das letztlich für den Betreffenden den Unterschied ausmacht? Je nachdem wen es trifft, ist dadurch dessen Existenz nachhaltig ruiniert, ohne dass hier tatsächlich die Strafe bezahlt werden kann und wird. Es handelt sich hier sicherlich um überwiegend junge, evtl. minderjährige Täter. Da kann man m. E. nach keine Pauschalurteile fällen, sondern muss den Einzelfall sehen und abwägen. (Geständnis, Reue, Sozialprognose usw.)
Ein mehrjähriges Stadionverbot ist aber denfinitv keine abstrakte Strafe - die tut auf jeden Fall weh.
Das DFB-Gericht ist lediglich ein Gremium dass die Interessen des DFBs und der Veriene vertritt und sicherstellen soll, dass sowas wie die AGBs des DFBs eingehalten werden. Es ist einzig und allein eine Sache zwischen DFB und den Vereinen. Das hat nichts mit Gerichten zu tun, vor denen sich normale Menschen wie bspw. die Pyro-Werfer zu verantworten haben. Die können vor einem ordentlichen Gericht nur nach den "normalen" Gesetzen verurteilt werden. Ein "Umlegen" der Strafe geht schon mal gar nicht einfach so. Wenn, dann muss der Verein den/die Täter auf Schadenersatz verklagen. Und dann sehe ich es genauso wie oben im Beispiel mit dem verliehenden Auto.
Und ein Stadionverbot ist ja nichts anderes als ein Ausüben eines Hausrechts der Vereine. Hat auch nix mit ordentlichen Gerichten zu tun. Das kann einem in jeder Kneipe, Disko oder Supermarkt passieren.
Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren. Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Ja, das wiederum halte ich für möglich. Bspw. erkenne ich beim Betreten eines Supermarktes auch an, dass beim Begehen eines Ladendiebstahl durch mich zusätzlich zu den juristischen Mitteln eine Gebühr von 100 Euro vom Supermarktbetreiber gefordert wird. Über die Höhe der von Dir genannten Strafe kann ich nix sagen, aber dass sowas grundsätzlich geht, halte ich für möglich.
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.
Ja schon, aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.
Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro. Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.
SGE_Werner schrieb: Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.
Ich denke schon, dass ein geschädigter Verein zumindest zivilrechtlich gute Chancen hat, den entstandenen Schaden von den Verursachern zurück zu fordern. Welche Motivation hätte dann z. B. Bayer Leverkusen die Gäste"fans" nicht in Anspruch zu nehmen? Allein die Höhe des Streitwertes lockt doch dem Rechtsbeistand ein Lächeln von den Lippen.
@NX01K
1.unterlassen bitte deine Beleidigungen-unter Erwachsenen Fans kann man Sachlich Meinungen austauschen.
2. wieso sollte ich mir sowas ausdenken? Mein Freund ist sehr nahe an der Szene dran und ich kann mir nicht vorstellen das er sich das ausdenkt.
3. Gab es ja wohl mehrere solche Briefe.
In einem gebe ich Dir Recht – ich habe wirklich keine Ahnung was Stadionverbote betrifft weil ich damit noch nie auseinander setzen musste.
Gruß magico
100% Zustimmung @NX01K ! Dummes Gebabbel, sinnlose Zahlen.....
Einfache Antwort: Weils ne ganze Menge Dummschwätzer gibt, die sich wichtig machen wollen und aus ihrem Halbwissen Storys stricken.
Genauso wie es ne ganze Menge Dummschwätzer gibt, die im Brustton der Überzeugung hier verkünden, dass selbstverständlich alle Strafen 1:1 umgelegt werden können. Wozu braucht es dann noch jahrelange Gerichtsverfahren und wieso gibt es dazu noch kein Urteil? So einfach ist die ganze Sache nicht, schließlich handelt es sich um die Verknüpfung zweier verschiedener Gerichtsbarkeiten (DFB-Sportgericht und normales Gericht) und noch einiges mehr. Auch ohne Jurist zu sein, sehe ich da durchaus problematische Stellen.
Dann wird im Urteil des DFB ja sicher stehen:
- Pyrotechnische Gegenstände (Bengalos und co.) im Block
- Raketen in die Luft
- Werfen Pyrotechnischer-Gegenstände in den Innenraum (nicht aufs Spielfeld, aber Innenraum) mit direkter Gefährdung von Menschen
- Leuchtspurmunition auf den Rasen mit direkter Gefährdung von Menschen und einem direkten Eingriff ins Spielgeschehen.
Dabei wird die Schwere der Taten wohl auch in aufsteigender Rolle angesehen. Ich tue mich da schwer zu sagen, dass ein "nur Bengalo-Zündler" dort die Gesamtstrafe zahlen müsste, denn es sind ja verschiedene Delikte verschiedener Schwere. Das entscheidet dann aber ein Gericht und das ist gut so.
(Ich habe hier auch keine Lust die üblichen Wutbürger heraufzubeschwören, die jetzt mit "Der eine müsste dann trotzdem alles zahlen, die Sau!" kommen. Keine Lust auf sowas dann einzugehen. Ist lediglich meine Meinung, wie das abschließend gewertet werden könnte.)
Dass der Sachschaden sehr viel greifbarer ist und der Schaden durch den DFB evtl. rechtlich anzuzweifeln ist, steht auf einem anderen Blatt.
Da hast du natürlich recht, messbar ist das. Ich denke aber vor Gericht würde eine Bestrafung wegen verschiedener Vergehen dennoch auseinanderdividiert werden. Es sind ja verschieden Delikte verschiedener Schwere, die zu einer Gesamtstrafe führen. Vermutlich gibt es da auch für ein Gericht einen Ermessensspielraum. Könnte also interessant werden.
Oder beim Heimspiel wird er am Museum aufgestellt, und jeder Besucher haut ihm so fest, wie es ein jeder für sich angemessen hält, auffe Fresse. Oder wahlweise auf die Schulter.
Wenn ich mit nem Kumpel ne verinbarung treffe das ich ihm mein auto leihe und wenn ers kaputt macht zahlt er den schaden plus 2 Millionen Strafe. Dann wird ein dritter der einen Unfall mit der karre verursacht mit sicherheit auch nur den schaden aber nicht diese absurden forderungen zahlen.
Der DFB soll einfach Strafen von 1.000-15.000€ je nach schwere aussprechen die man dann umlegen kann. Womit begründet man denn strafen im 6-stelligen berreich? Sachschäden in dieser Höhe sind nicht entstanden. Also soll der DFB die Füße still halten.
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und
dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Ein mehrjähriges Stadionverbot ist aber denfinitv keine abstrakte Strafe - die tut auf jeden Fall weh.
Ein "Umlegen" der Strafe geht schon mal gar nicht einfach so. Wenn, dann muss der Verein den/die Täter auf Schadenersatz verklagen. Und dann sehe ich es genauso wie oben im Beispiel mit dem verliehenden Auto.
Und ein Stadionverbot ist ja nichts anderes als ein Ausüben eines Hausrechts der Vereine. Hat auch nix mit ordentlichen Gerichten zu tun. Das kann einem in jeder Kneipe, Disko oder Supermarkt passieren.
Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.
Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"
Sowas eben?!
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren.
Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
Ja, das wiederum halte ich für möglich. Bspw. erkenne ich beim Betreten eines Supermarktes auch an, dass beim Begehen eines Ladendiebstahl durch mich zusätzlich zu den juristischen Mitteln eine Gebühr von 100 Euro vom Supermarktbetreiber gefordert wird. Über die Höhe der von Dir genannten Strafe kann ich nix sagen, aber dass sowas grundsätzlich geht, halte ich für möglich.
Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?
Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.
Ja schon, aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.
Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.
Ich denke schon, dass ein geschädigter Verein zumindest zivilrechtlich gute Chancen hat, den entstandenen Schaden von den Verursachern zurück zu fordern. Welche Motivation hätte dann z. B. Bayer Leverkusen die Gäste"fans" nicht in Anspruch zu nehmen? Allein die Höhe des Streitwertes lockt doch dem Rechtsbeistand ein Lächeln von den Lippen.