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hattest du ein schlechtes Gewissen weil du dich so aufgregst
http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html
Selbst wenn es von irgendeinem Amtsgericht ein Urteil geben würde, egal in welche Richtung, ist es kein Maßstab, denn dann kann immer noch ein anderer Richter bei einem neuen Fall sagen "Was interessiert mich was ein anderes Gericht sagt, wir sind hier in xy-Stadt".
Ich hoffe ein hier vertretener Anwalt erklärt mal das Thema Präzedenzfall....
... und germanischem und römischem
Wenn Du so schlau bist, warum erklärst Du es nicht, erspart das suchen.
Was ich unter Präzendenzfall verstand heisst hier auf klug "Grundsatzentscheidung".
Diese kann von einem Obergericht entschieden werden. Nach meiner Kenntnis nichts ungewöhnliches, wenn es keine klare Gesetzesauslegung gibt.
Da ich aber nicht vom Fach bin frage ich genau danach.
Wenn Du vom Fach bist, trage doch was sinnvolles bei???
Ich zieh mir das nicht aus den Fingern, so schon in einem Frankfurter Gericht vorgefallen.
Achso, was wichtiges vergessen. Das Urteil um das es ging sprach ein Amtsgericht irgendwo in Deutschland und den Frankfurter Richter interessierte es überhaupt nicht und haute obigen Satz raus.
Wenn ich mit meinem Moped zu schnell fahre und werde geblitzt und 21 andere machen das auch (können aber nicht ermittelt werden), muss ich ja auch nicht die Strafe von allen 22 bezahlen?!
Ich weiß, der Vergleich hinkt vielleicht etwas da einerseits Ordnungswidrigkeit und andereseits Zivilrecht.
Aber es gibt genug LG-Richter, die dazu neigen, sich den Ausführungen der Kollegen anzuschließen. Und wenn du einmal ne OLG oder gar BGH-Rechtssprechung hast, dann gute Nacht.
1. Danach hast du eben nicht gefragt.
2. Du solltest zwingend an deinen Umgangsformen arbeiten. Oder begründen, weshalb du mich dafür anpampst in gleicher Weise auf dich geantwortet zu haben wie du auf propain.
PS: Eine Haftung von Individuen, anstatt z.B. Sippenhaft, begrüsse ich grundsätzlich, allerdings dann bitte mit ordentlicher Anklage vor einem ordentlichen Gericht bzgl. des strafrechtlich relevanten individuellen Vergehens, und ohne diesen Zwischenschritt durch dubiose UEFA/DFB Richter.
Als kleines Beispiel: Wenn ein besoffener Kumpel meines Nachbarn an meinen Gartenzaun pinkelt, ich dafür 100.000 EUR Entschädigung von meinem Nachbar verlange, er diese an mich bezahlt, dann bezweifel ich, dass er das von seinem Kumpel per Zivilrecht als Schadenersatz geltend machen kann.
Es. gibt schon seit 2006 ein Grundsatzurteil vom OLG Rostock (Az. 3 U 106/05), nach dem Vereine Verbandsstrafen auf die Verursacher umlegen dürfen.
Bei freier Vereinbarung wären die 100.000 unangemessen. Hier handelt es sich aber um Verbandsstrafen, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Vereins orientieren, und deshalb in sich angemessen sind.
Ich sehe es auch kritisch, dass dies auf den verursachenden Fan so umgelegt werden kann, aber die Rechtsprechung ist da eindeutig, s.o.
Das kann ja so nicht sein (das gefettete), sonst müssten ja die Bayern imer exorbitante Strafen zahlen, die Schalker (ob der Schhulden) eher nix.
Aber dann greift doch § 1 der Verbandsgerichtsbarkeit der besagt, dass die Bayern keine Schuld trifft. Bei Heimspielen warens die bösen Auswärtsfans, bei Auswärtsspielen die unzureichenden Kontrollen.
sehr gut - jetzt bekommen die bengalo-deppen endlich mal eine gebatscht.