>

Die Bengalo-Zündler Vol.II

#
chrisstar1 schrieb:
Das kommt wohl drauf an wo man landet... ich fand die Kontrollen gestern ziemlich streng für ein Spiel gegen Augsburg.
Mütze ab, Jacke auf, alle Taschen leeren... was soll das?

hattest du ein schlechtes Gewissen weil du dich so aufgregst
#
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html
#
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


Selbst wenn es von irgendeinem Amtsgericht ein Urteil geben würde, egal in welche Richtung, ist es kein Maßstab, denn dann kann immer noch ein anderer Richter bei einem neuen Fall sagen "Was interessiert mich was ein anderes Gericht sagt, wir sind hier in xy-Stadt".
#
propain schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


Selbst wenn es von irgendeinem Amtsgericht ein Urteil geben würde, egal in welche Richtung, ist es kein Maßstab, denn dann kann immer noch ein anderer Richter bei einem neuen Fall sagen "Was interessiert mich was ein anderes Gericht sagt, wir sind hier in xy-Stadt".


Ich hoffe ein hier vertretener Anwalt erklärt mal das Thema Präzedenzfall....
#
Und dann gleich noch den Unterschied zwischen angelsächsischem und deutschem Rechtssystem.
#
pipapo schrieb:
Und dann gleich noch den Unterschied zwischen angelsächsischem und deutschem Rechtssystem.


... und germanischem und römischem  
#
pipapo schrieb:
Und dann gleich noch den Unterschied zwischen angelsächsischem und deutschem Rechtssystem.


Wenn Du so schlau bist, warum erklärst Du es nicht, erspart das suchen.
Was ich unter Präzendenzfall verstand heisst hier auf klug "Grundsatzentscheidung".
Diese kann von einem Obergericht entschieden werden. Nach meiner Kenntnis nichts ungewöhnliches, wenn es keine klare Gesetzesauslegung gibt.

Da ich aber nicht vom Fach bin frage ich genau danach.

Wenn Du vom Fach bist, trage doch was sinnvolles bei???
#
Peace@bbc schrieb:
propain schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


Selbst wenn es von irgendeinem Amtsgericht ein Urteil geben würde, egal in welche Richtung, ist es kein Maßstab, denn dann kann immer noch ein anderer Richter bei einem neuen Fall sagen "Was interessiert mich was ein anderes Gericht sagt, wir sind hier in xy-Stadt".


Ich hoffe ein hier vertretener Anwalt erklärt mal das Thema Präzedenzfall....


Ich zieh mir das nicht aus den Fingern, so schon in einem Frankfurter Gericht vorgefallen.
#
propain schrieb:
Peace@bbc schrieb:
propain schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


Selbst wenn es von irgendeinem Amtsgericht ein Urteil geben würde, egal in welche Richtung, ist es kein Maßstab, denn dann kann immer noch ein anderer Richter bei einem neuen Fall sagen "Was interessiert mich was ein anderes Gericht sagt, wir sind hier in xy-Stadt".


Ich hoffe ein hier vertretener Anwalt erklärt mal das Thema Präzedenzfall....


Ich zieh mir das nicht aus den Fingern, so schon in einem Frankfurter Gericht vorgefallen.


Achso, was wichtiges vergessen. Das Urteil um das es ging sprach ein Amtsgericht irgendwo in Deutschland und den Frankfurter Richter interessierte es überhaupt nicht und haute obigen Satz raus.
#
Mich würde in diesem Zusammenhang auch mal interessieren, woher sich die gesamtschuldnereische Haftung ableitet?

Wenn ich mit meinem Moped zu schnell fahre und werde geblitzt und 21 andere machen das auch (können aber nicht ermittelt werden), muss ich ja auch nicht die Strafe von allen 22 bezahlen?!

Ich weiß, der Vergleich hinkt vielleicht etwas da einerseits Ordnungswidrigkeit und andereseits Zivilrecht.
#
Klar propain, wir haben keine Caselaw hier.
Aber es gibt genug LG-Richter, die dazu neigen, sich den Ausführungen der Kollegen anzuschließen. Und wenn du einmal ne OLG oder gar BGH-Rechtssprechung hast, dann gute Nacht.
#
Peace@bbc schrieb:
pipapo schrieb:
Und dann gleich noch den Unterschied zwischen angelsächsischem und deutschem Rechtssystem.


Wenn Du so schlau bist, warum erklärst Du es nicht, erspart das suchen.
Was ich unter Präzendenzfall verstand heisst hier auf klug "Grundsatzentscheidung".
Diese kann von einem Obergericht entschieden werden. Nach meiner Kenntnis nichts ungewöhnliches, wenn es keine klare Gesetzesauslegung gibt.

Da ich aber nicht vom Fach bin frage ich genau danach.

Wenn Du vom Fach bist, trage doch was sinnvolles bei???

1. Danach hast du eben nicht gefragt.
2. Du solltest zwingend an deinen Umgangsformen arbeiten. Oder begründen, weshalb du mich dafür anpampst in gleicher Weise auf dich geantwortet zu haben wie du auf propain.
#
Ich halte das ganze rein rechtlich immer noch auf tönernen Füssen (ohen ein Spezialist zu sein). Der dem Verein entstandene "Schaden" ist ja kein objektiv feststellbarer Sachscahden, sondern ein durch eine im luftleeren Raum agierende Sportgerichtsbarkeit auferlegter. Dass dieser recht willkürlich festgelegte "Schaden" Grundlage für zivilrechtlichen Schadensersatz (also vor einem ordentlichen Gericht) sein soll, befremdet mich. Das heisst nämlich weitergedacht, dass eine Sportgerichtsbarkeit letztlich über die Strafe von privatrechtlichen Individuen befindet und das kanns ja wohl nicht sein.

PS: Eine Haftung von Individuen, anstatt z.B. Sippenhaft, begrüsse ich grundsätzlich, allerdings dann bitte mit ordentlicher Anklage vor einem ordentlichen Gericht bzgl. des strafrechtlich relevanten individuellen Vergehens, und ohne diesen Zwischenschritt durch dubiose UEFA/DFB Richter.
#
SGE-URNA schrieb:
Ich halte das ganze rein rechtlich immer noch auf tönernen Füssen (ohen ein Spezialist zu sein). Der dem Verein entstandene "Schaden" ist ja kein objektiv feststellbarer Sachscahden, sondern ein durch eine im luftleeren Raum agierende Sportgerichtsbarkeit auferlegter. Dass dieser recht willkürlich festgelegte "Schaden" Grundlage für zivilrechtlichen Schadensersatz (also vor einem ordentlichen Gericht) sein soll, befremdet mich. Das heisst nämlich weitergedacht, dass eine Sportgerichtsbarkeit letztlich über die Strafe von privatrechtlichen Individuen befindet und das kanns ja wohl nicht sein.

PS: Eine Haftung von Individuen, anstatt z.B. Sippenhaft, begrüsse ich grundsätzlich, allerdings dann bitte mit ordentlicher Anklage vor einem ordentlichen Gericht bzgl. des strafrechtlich relevanten individuellen Vergehens, und ohne diesen Zwischenschritt durch dubiose UEFA/DFB Richter.


Als kleines Beispiel: Wenn ein besoffener Kumpel meines Nachbarn an meinen Gartenzaun pinkelt, ich dafür 100.000 EUR Entschädigung von meinem Nachbar verlange, er diese an mich bezahlt, dann bezweifel ich, dass er das von seinem Kumpel per Zivilrecht als Schadenersatz geltend machen kann.
#
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


Es. gibt schon seit 2006 ein Grundsatzurteil vom OLG Rostock (Az. 3 U 106/05), nach dem Vereine Verbandsstrafen auf die Verursacher umlegen dürfen.
#
SGE-URNA schrieb:
SGE-URNA schrieb:
Ich halte das ganze rein rechtlich immer noch auf tönernen Füssen (ohen ein Spezialist zu sein). Der dem Verein entstandene "Schaden" ist ja kein objektiv feststellbarer Sachscahden, sondern ein durch eine im luftleeren Raum agierende Sportgerichtsbarkeit auferlegter. Dass dieser recht willkürlich festgelegte "Schaden" Grundlage für zivilrechtlichen Schadensersatz (also vor einem ordentlichen Gericht) sein soll, befremdet mich. Das heisst nämlich weitergedacht, dass eine Sportgerichtsbarkeit letztlich über die Strafe von privatrechtlichen Individuen befindet und das kanns ja wohl nicht sein.

PS: Eine Haftung von Individuen, anstatt z.B. Sippenhaft, begrüsse ich grundsätzlich, allerdings dann bitte mit ordentlicher Anklage vor einem ordentlichen Gericht bzgl. des strafrechtlich relevanten individuellen Vergehens, und ohne diesen Zwischenschritt durch dubiose UEFA/DFB Richter.


Als kleines Beispiel: Wenn ein besoffener Kumpel meines Nachbarn an meinen Gartenzaun pinkelt, ich dafür 100.000 EUR Entschädigung von meinem Nachbar verlange, er diese an mich bezahlt, dann bezweifel ich, dass er das von seinem Kumpel per Zivilrecht als Schadenersatz geltend machen kann.


Bei freier Vereinbarung wären die 100.000 unangemessen. Hier handelt es sich aber um Verbandsstrafen, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Vereins orientieren, und deshalb in sich angemessen sind.
Ich sehe es auch kritisch, dass dies auf den verursachenden Fan so umgelegt werden kann, aber die Rechtsprechung ist da eindeutig, s.o.
#
hier war es so schön ruhig geworden...
#
stefank schrieb:
Bei freier Vereinbarung wären die 100.000 unangemessen. Hier handelt es sich aber um Verbandsstrafen, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Vereins orientieren, und deshalb in sich angemessen sind.


Das kann ja so nicht sein (das gefettete), sonst müssten ja die Bayern imer exorbitante Strafen zahlen, die Schalker (ob der Schhulden) eher nix.
#
Wehrheimer_Adler schrieb:
stefank schrieb:
Bei freier Vereinbarung wären die 100.000 unangemessen. Hier handelt es sich aber um Verbandsstrafen, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Vereins orientieren, und deshalb in sich angemessen sind.


Das kann ja so nicht sein (das gefettete), sonst müssten ja die Bayern imer exorbitante Strafen zahlen, die Schalker (ob der Schhulden) eher nix.


Aber dann greift doch § 1 der Verbandsgerichtsbarkeit der besagt, dass die Bayern keine Schuld trifft. Bei Heimspielen warens die bösen Auswärtsfans, bei Auswärtsspielen die unzureichenden Kontrollen.
#
nicole1611983 schrieb:
Nuir mal so zur Info: In Hannover hat der Prozess auf Schadensersatz heute mit nm Vergleich geendet. Noch gibt es also in so Fällen kein Urteil. Der Richter hat aber wohl deutlich gemacht, dass den Vereinen wohl Schadensersatz, nach seiner Auffassung zusteht.

http://www.ndr.de/sport/fussball/bundesliga/bengalo107.html


sehr gut - jetzt bekommen die bengalo-deppen endlich mal eine gebatscht.  


Teilen