Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Ist eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung.
Aber schildert genau meine Eindrücke. Abschalten, Erholen, Hirn ausschalten, nix mehr vorne,rechts, links sehen nur noch irgendwie von a nach b kommen. Mit akivem Auto fahren hat das nix mehr zu tun.
Wenn er so gestresst ist, sollte er lieber Bahn fahren. Das dauert in der Regel länger, aber dort kann er, ohne andere zu belästigen, ganz in Ruhe abschalten. Muss er halt ne Stunde früher aufstehen, das sollte aber, wenn er so viel wert auf Erholung legt, drin sein.
Aber anscheinend machen das viele lieber hinterm Steuer des eigenen PKW´s.
Wann bist Du das letzte Mal Bahn gefahren?
Erholung ist irgendwie anders.
habt ihr eine Einschätzung, wenn man fotografiert wurde, in nem harmlosen Bereich, von 20 Oi. Ohne Punkte und so. Das Foto, das mit gescchikt wurde, ist aber von so mieser Qualität und so verpixelt, das man nur den (hellen) Dachholm erkennen kann, der sich von dem Foto abhebt. Nichtmal ein annährendes Gesicht, sollte man dann Widerspruch einlegen? Ist das Originalfoto dann auch so schlecht Qualität, oder liegt das nur an dem Ausdruck. (Faxqualität, 96 dpi) und das Originalfoto ist dann messerscharf in HD, und man sieht jeden Pickel?
Sollte man sich den Stress mit Widerspruch und Schriftverkehr an tun, oder zahlen und dann alles in Ruhe belassen?
Das macht sich auf Auswärtsfahrten aber ganz schlecht.
Mein Tipp wäre, zahlen und gut is. Das Kennzeichen scheint man ja offenbar zu erkennen, sonst wäre das Schreiben ja nicht bei dir gelandet. Irgendwer wird es also eh zahlen müssen. Im Zweifel ist meines Wissens der Fahrzeughalter dran, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Und wegen 20.- Euro würde ich mir da keinen Stress machen. Wird im Zweifel nur teurer.
Ich weiß grade nicht, bei welchem EFC wir damals mitgefahren sind, aber deren Busfahrer wurde jedenfalls schon 2x am Elzer Berg geblitzt und bekam, wenn ich mich nicht täusche, jeweils ein Fahrverbot dafür.
Wie gesagt, Busfahrer, Elzer Berg, 2x.....Sachen gibt´s....
In Deutschland gibts die Halterhaftung nur bei Parkverstöße. Dein Tipp, zu zahlen, ist aber trotzdem richtig, denn das Orginalfoto ist in der Regel von sehr guter Qualität. Nur wenn auf dem Foto das Gesicht verdeckt ist, hat man eventuell Chancen, nicht zahlen zu müssen.
Ich hatte mal so einen Fall, als ich gerade in einen Hamburger gebissen hab, als es blitzte. Auf dem Foto sah man dann statt meines Gesichts nur das McD-Papier.
Letzteres.
[/quote]Mit akivem Auto fahren hat das nix mehr zu tun.[/quote]Wobei die fahraktiven Autofahrer fast noch schlimmer sind. Kollege 2 aus meiner Fahrgemeinschaft fährt so. Immer am Gas, obwohl die rote Ampel oder die AB-Ausfahrt nur noch 50m weg oder das Stauende schon deutlich zu sehen ist. Gebremst wird immer erst im letzten Moment. Dazu das dichte Auffahren, wenns ihm nicht schnell genug geht.
Bei einem guten Autofahrer muss beides zusammenkommen, auf der einen Seite die nötige Konzentration und das Mitdenken beim Fahren und auf der anderen Seite ein defensiver und ausgeglichener Fahrstil.
Mein Mitbewohner hat letzte Woche sein Auto ordnungsgemäß geparkt. Abends/Nachts irgendwann. Am nächsten Morgen Verwarnungsgeld über 25€ an der Backe, weil genau da morgens ein Halteverbot eingerichtet wurde, was abends noch nicht da war. Ist das so normal?
Würde ich nicht zahlen und Widerspruch einlegen. Allein aus sportlichen Gründen. Ist das anderen (Nachbarn?) die dort geparkt haben auch so ergangen?
Er hat zumindest nen langen Widerspruch geschrieben. Mal schauen, was daraus wird ...
Zu "anderen" hat er nichts gesagt.
Wenn Müllwagen die Straße zur Entleerung der Tonnen blockieren und man diese ordnungsgemäß überholt, scheint das einige Fahrer dieser Fahrzeuge nicht im geringsten zu interessieren. Noch während man sich nebem dem Müllwagen befindet, fahren diese oft unvermittelt los und bringen so den Überholenden gehörig in die Bredouille (Verlängerung des Überholweges, Gegenverkehr). Ist das rechtens? Ich meine mich erinnern zu können, dass es sogar laut STVO nicht erlaubt ist die Geschwindigkeit zu erhöhen wenn man überholt wird, bin mir da aber nicht sicher. Aber aus dem Stillstand losfahren während man überholt wird ist schon ziemlich dreist. Muss der Müllwagen da nicht weil er sich vom stehenden in den fließenden Verkehr einreiht besondere Vorsicht gelten lassen?
Das wird immer wieder gerne gemacht, reine Abzocke. Ich bewundere es immer wieder wie kreativ diese Wegelagerer sind.
die Förster denken sich halt ständig was neues aus - tippe mal, die haben nen Arbeitskreis für sowas
Nein,das ist überhaubt nicht normal.
Verwarnung braucht in diesem Fall 100% nicht bezahlt werden.Würde jedes Gericht in Deutschland so entscheiden!
Frage:Ist bekannt,warum HV errichtet wurde?
Jepp, zwei Veranstaltungen, die in unmittelbarer Nähe standfanden.
Entgegen deiner Meinung ist es eigentlich genau anders herum.
Ich verstehe sie zwar aber....
Müllwagen haben,wenn sie ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen ,Sonderrechte nach § 35 Stvo.
Der übrige Verkehr hat auf die Fahrzeuge u.deren Bedienstete
besondere Rücksicht zu nehmen.