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Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)

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sgernst schrieb:
Hui, eben kam einer bei rechts vor links angeschosse, mann, mann, is nix passiert...
er selbst konnte noch abbremsen.
kam so schnell, das ich ihn gar nit hab kommen sehn    
Bin zum Ausweichen noch etwas links rüber gezogen...
Bin die Kreuzung jetzt 100x gefahren, immer sicher!

Was sagt die Polizei eigentlich bei sowas? Er wird sagen "der hat nicht geguggt" und ich "der war zu schnell"?

Lg und Gute Fahrt
Axel  


Auch derjenige der bei rechts-vor-links vermeintliches Vorfahrtsrecht hat, muss die Kreuzung vorsichtig anfahren und darf nicht einfach "durchziehen" wie es Dein "angeschosse" andeutet. Schon mal gar nicht mit überhöhter Geschwindigkeit. Hätte es gekracht, wäre das ein schöner Rechtsstreit geworden...
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Jo, hat mich den Tach verfolgt

Teilschuld obwohl unschuldig^^
(des hätt aber auch eingeschlaache)
Der is ja Rally gefahren im Ford Fiasko,
zum Glück stand er auch so uff de Brems...

Danke für die Antwort  
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propain schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Die tagesschau brichtet :
http://www.tagesschau.de/inland/gigaliner130.html
"SPD und Grüne wollen den Feldversuch mit überlangen Lkw, sogenannten Gigalinern, stoppen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis wird im Auftrag der Bundestagsfraktionen dazu eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das teilten beide Parteien mit.

Die Kritik richtet sich gegen eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, um den Feldversuch starten zu können. SPD und Grüne sehen damit Bundestag und Bundesrat übergangen und halten den Versuch daher für verfassungswidrig. Zudem berufen sie sich auf Umfragen, wonach drei Viertel der Deutschen die Gigaliner ablehnten. Auch seien Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen nicht auf die Riesen-Lkw ausgerichtet. Die Verkehrssicherheit sei damit gefährdet."


Gut so !
Anstatt die Güter auf die Bahn zu bringen soll wieder mal was durchbeboxt werden .

Diese Gigaliner sind mal wieder so ein Unsinn den man nicht braucht. Nicht nur das viele Brücken, Strassen, Tankstellen und Durchfahrten garnicht dafür ausgelegt sind, schädigen diese Laster die Strassen noch mehr als es die jetzigen LKW´s schon tun. Und es passiert ja jetzt schon genug mit den jetzigen Ausmaßen, weil oft genug Schilder nicht beachtet werden und mal wieder ein LKW irgendwo hängen bleibt.


Sie lassen nicht locker!

Sie will es  

"Bundesregierung schafft mehr Platz für Riesen-Laster"


trotzdem das:

"Statt der vom Verkehrsministerium erwarteten rund 400 Lang-Lkw im ersten Testjahr sind derzeit gerade einmal 36 Fahrzeuge von 20 mittelständischen Speditionen unterwegs. Zumindest sind sie bei der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen angemeldet."

http://www.welt.de/wirtschaft/article112273048/Regierung-schafft-mehr-Platz-fuer-Riesen-Laster.html
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Ffm60ziger schrieb:
propain schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Die tagesschau brichtet :
http://www.tagesschau.de/inland/gigaliner130.html
"SPD und Grüne wollen den Feldversuch mit überlangen Lkw, sogenannten Gigalinern, stoppen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis wird im Auftrag der Bundestagsfraktionen dazu eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das teilten beide Parteien mit.

Die Kritik richtet sich gegen eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, um den Feldversuch starten zu können. SPD und Grüne sehen damit Bundestag und Bundesrat übergangen und halten den Versuch daher für verfassungswidrig. Zudem berufen sie sich auf Umfragen, wonach drei Viertel der Deutschen die Gigaliner ablehnten. Auch seien Straßenkreuzungen, Bahnübergänge, Tunnel und Rastplätze an Autobahnen nicht auf die Riesen-Lkw ausgerichtet. Die Verkehrssicherheit sei damit gefährdet."


Gut so !
Anstatt die Güter auf die Bahn zu bringen soll wieder mal was durchbeboxt werden .

Diese Gigaliner sind mal wieder so ein Unsinn den man nicht braucht. Nicht nur das viele Brücken, Strassen, Tankstellen und Durchfahrten garnicht dafür ausgelegt sind, schädigen diese Laster die Strassen noch mehr als es die jetzigen LKW´s schon tun. Und es passiert ja jetzt schon genug mit den jetzigen Ausmaßen, weil oft genug Schilder nicht beachtet werden und mal wieder ein LKW irgendwo hängen bleibt.


Sie lassen nicht locker!

Sie will es  

"Bundesregierung schafft mehr Platz für Riesen-Laster"


trotzdem das:

"Statt der vom Verkehrsministerium erwarteten rund 400 Lang-Lkw im ersten Testjahr sind derzeit gerade einmal 36 Fahrzeuge von 20 mittelständischen Speditionen unterwegs. Zumindest sind sie bei der zuständigen Bundesanstalt für Straßenwesen angemeldet."

http://www.welt.de/wirtschaft/article112273048/Regierung-schafft-mehr-Platz-fuer-Riesen-Laster.html


Von dieser Bundesregierung kann man nicht erwarten das sie mal nachdenken, da wird alles durchgezogen, egal wieviel Sinn es macht. Ausserdem zahlt es doch eh der Steuerzahler, von daher können sie ruhig weiter rumsauen.
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Mal ne Frage, gibt es eigentlich Richtlinien für Autobahn-Umleitungsempfehlungen?  

Am Wochenende, als auf der A3 der Saftlaster  kurz hinter der AS Hanau umgekippt ist wurde folgende Umleitungsempfehlung im Radio durchgegeben, sowhl beim HR als auch bei FFH.   "Ab Seligenstädter Dreieck die A45 rauf bis zum Gambacher Kreuz und von dort die A5 nach Frankfurt".  

Naja,  man hätte auch am Hanauer Kreuz auf die A66 wechseln können,   und dann am Autobahnende  über Ratswegkreisel/ Kaiserlei auf die A 661  und da wieder am Offenbacher Kreuz  auf die A3.      Also die Umleitung über die A 45 und das Gamabacher Kreuz erscheint mir sehr weiträumig.   (Die Umleitungsempfehlungen kommen doch von der Polizei bzw. der Verkehrsleitzentrale).

Und jeder, der ein Navi hat, da wird ja auch das Navi die Route über die A 66 anzeigen.   Wie kommt man aber dazu,  den  Verkehr so weiträumig umzuleiten?   Ich kann mir nur vorstellen, man will den Autobahnverkehr nicht durch den Stadtbereich Frankfurt führen.    

Ich habe mal geschaut, laut Google Maps, ist die Strecke  Seligenstädter Dreieck - Gambacher Kreuz - Frankfurter Kreuz  eine Distanz von ca. 130 KM und eine Zeit von 1:40 h.     Der direkte Weg über die A3  wäre 32 KM und 17 Min.
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Super, hab am Donnerstag nen schicken Unfall gebaut.

Große Kreuzung, Ampelanlage ausgefallen. Ich will nach links abbiegen, links und rechts kommt nix und gegenüber kommt einer an die Kreuzung, der geradeaus weiter will.  Ich warte also, dass er fährt......und warte.....und warte.....und warte....aber er bewegt sich nicht.

Nachdem ich also echt ne halbe Ewigkeit gewartet habe, bin ich davon ausgegangen, dass er sich nicht traut, denkt dass ich Vorfahrt habe, telefoniert, sich einen schlackert oder sonst was macht. Ich also bis auf die Kreuzung vorgefahren, da nach wie vor beide Seiten frei waren, aber er sich immer noch nicht vom Fleck bewegt. Als ich dann den Abbiegevorgang fortgesetzt hab, gibt er plötzlich Gas und kracht mir volle Kanne in die Beifahrerseite.

Knapp 10.000 Euro Schaden

Wenn es sich bei dem anderen nicht auch um ein Firmenfahrzeug gehandelt hätte, ich hätte schwören können, dass er das mit Absicht gemacht hat.

Mein größtes Problem ist aber, dass ich dafür jetzt evtl. auch noch Punkte bekomme. Für den Polizisten war ich klar Schuld, egal wie lang ich schon gewartet habe.  Damit würde meine 2 Jahre Punkte Frist wieder von vorne losgehen.....  

Ich hoffe, dass das mit der Fristverlängerung  im Zuge der Reform, auch rückwirkend abgeschafft wird. Weiß da evtl. jemand mehr?
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Was hat denn dein Unfallgegner dazu gesagt,warum er so lange mit dem losfahren  wartete...

u.gab es Zeugen für das Unfallgeschehen.. .. wahrscheinllch nicht oder ?
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pelo schrieb:
Was hat denn dein Unfallgegner dazu gesagt,warum er so lange mit dem losfahren  wartete...

u.gab es Zeugen für das Unfallgeschehen.. .. wahrscheinllch nicht oder ?


Er sagte, er hätte nicht sonderlich lange gewartet  

Es waren zu der Zeit zwar ein paar Arbeiter an der Ampelanlage beschäftigt, aber die werden das vermutlich nicht wirklich beobachtet haben.

Allerdings ist der "Einschlag" relativ weit hinten. Also, ab ca. Mitte der Vordertür bis Ende der Hintertür, was ja eigentlich dafür spricht, dass er generell gepennt hat.  Er hätte mich eigentlich längst sehen müssen, als er losgefahren ist! Zu dem Zeitpunkt war ich ja quasi schon halb vorbei gefahren!
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Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Was hat denn dein Unfallgegner dazu gesagt,warum er so lange mit dem losfahren  wartete...

u.gab es Zeugen für das Unfallgeschehen.. .. wahrscheinllch nicht oder ?


Er sagte, er hätte nicht sonderlich lange gewartet  

Es waren zu der Zeit zwar ein paar Arbeiter an der Ampelanlage beschäftigt, aber die werden das vermutlich nicht wirklich beobachtet haben.

Allerdings ist der "Einschlag" relativ weit hinten. Also, ab ca. Mitte der Vordertür bis Ende der Hintertür, was ja eigentlich dafür spricht, dass er generell gepennt hat.  Er hätte mich eigentlich längst sehen müssen, als er losgefahren ist! Zu dem Zeitpunkt war ich ja quasi schon halb vorbei gefahren!  



So wie du den Vorgang schilderst u. dafür spricht auch,dass der Einschlag relativ weit hinten war,wie du beschreibst,trifft den Unfallgegner auf jeden Fall eine Mitschuld am  Unfall.

Es deutet alles darauf hin, dass der  Unfallgegner zumindest   unaufmerksam war  oder gar die Vorfahrt " erzwingen" wollte,da er ja vermeintlich im Recht war.

Dies wäre aber unzulässig,denn selbst wenn du einen Fehler begangen haben solltest,darf der Fahrer sein vermeintliches Recht,das erzwingen der Vorfahrt nicht durchführen. Das ist unzulässig.

Da du als erster losgefahren bist u. sicher auch den Fahrtrichtungsanzeiger betätig hast, muss dich der gegnerische Fahrer gesehen haben u. hätte dir in diesem Fall die Vorfahrt gewähren müssen.

Die Meinung  des Polizeibeamten bezüglich der Schuldfrage  ist in diesem Fall unerheblich.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,solltest du auf jeden Fall einen RA aufsuchen u. dich beraten lassen.
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pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Was hat denn dein Unfallgegner dazu gesagt,warum er so lange mit dem losfahren  wartete...

u.gab es Zeugen für das Unfallgeschehen.. .. wahrscheinllch nicht oder ?


Er sagte, er hätte nicht sonderlich lange gewartet  

Es waren zu der Zeit zwar ein paar Arbeiter an der Ampelanlage beschäftigt, aber die werden das vermutlich nicht wirklich beobachtet haben.

Allerdings ist der "Einschlag" relativ weit hinten. Also, ab ca. Mitte der Vordertür bis Ende der Hintertür, was ja eigentlich dafür spricht, dass er generell gepennt hat.  Er hätte mich eigentlich längst sehen müssen, als er losgefahren ist! Zu dem Zeitpunkt war ich ja quasi schon halb vorbei gefahren!  



So wie du den Vorgang schilderst u. dafür spricht auch,dass der Einschlag relativ weit hinten war,wie du beschreibst,trifft den Unfallgegner auf jeden Fall eine Mitschuld am  Unfall.

Es deutet alles darauf hin, dass der  Unfallgegner zumindest   unaufmerksam war  oder gar die Vorfahrt " erzwingen" wollte,da er ja vermeintlich im Recht war.

Dies wäre aber unzulässig,denn selbst wenn du einen Fehler begangen haben solltest,darf der Fahrer sein vermeintliches Recht,das erzwingen der Vorfahrt nicht durchführen. Das ist unzulässig.

Da du als erster losgefahren bist u. sicher auch den Fahrtrichtungsanzeiger betätig hast, muss dich der gegnerische Fahrer gesehen haben u. hätte dir in diesem Fall die Vorfahrt gewähren müssen.

Die Meinung  des Polizeibeamten bezüglich der Schuldfrage  ist in diesem Fall unerheblich.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,solltest du auf jeden Fall einen RA aufsuchen u. dich beraten lassen.


Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Unfall, allerdings ohne Ampelanlage. Die Unfallgegnerin bekam sogar die Komplettschuld, weil aufgrund der Schäden klar war, daß sie um einiges zu schnell gefahren ist und wohl auch gepennt hat weil keinerlei Bremsspuren zu sehen waren.
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Schobberobber72 schrieb:


Ich hoffe, dass das mit der Fristverlängerung  im Zuge der Reform, auch rückwirkend abgeschafft wird. Weiß da evtl. jemand mehr?  


erstmal: gut, dass dir nix passiert ist. ich hatte nen ähnlich unfall mal gehabt und meine beifahrerin hatte ein übles schleudertrauma...

zu den punkten: das kommt eh nicht vor 2014, wer weiss was sich bis dahin noch ändert.
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pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Was hat denn dein Unfallgegner dazu gesagt,warum er so lange mit dem losfahren  wartete...

u.gab es Zeugen für das Unfallgeschehen.. .. wahrscheinllch nicht oder ?


Er sagte, er hätte nicht sonderlich lange gewartet  

Es waren zu der Zeit zwar ein paar Arbeiter an der Ampelanlage beschäftigt, aber die werden das vermutlich nicht wirklich beobachtet haben.

Allerdings ist der "Einschlag" relativ weit hinten. Also, ab ca. Mitte der Vordertür bis Ende der Hintertür, was ja eigentlich dafür spricht, dass er generell gepennt hat.  Er hätte mich eigentlich längst sehen müssen, als er losgefahren ist! Zu dem Zeitpunkt war ich ja quasi schon halb vorbei gefahren!  



So wie du den Vorgang schilderst u. dafür spricht auch,dass der Einschlag relativ weit hinten war,wie du beschreibst,trifft den Unfallgegner auf jeden Fall eine Mitschuld am  Unfall.

Es deutet alles darauf hin, dass der  Unfallgegner zumindest   unaufmerksam war  oder gar die Vorfahrt " erzwingen" wollte,da er ja vermeintlich im Recht war.

Dies wäre aber unzulässig,denn selbst wenn du einen Fehler begangen haben solltest,darf der Fahrer sein vermeintliches Recht,das erzwingen der Vorfahrt nicht durchführen. Das ist unzulässig.

Da du als erster losgefahren bist u. sicher auch den Fahrtrichtungsanzeiger betätig hast, muss dich der gegnerische Fahrer gesehen haben u. hätte dir in diesem Fall die Vorfahrt gewähren müssen.

Die Meinung  des Polizeibeamten bezüglich der Schuldfrage  ist in diesem Fall unerheblich.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,solltest du auf jeden Fall einen RA aufsuchen u. dich beraten lassen.


Rechtsschutz habe ich keine und da es sich um ein Firmenfahrzeug handelt und es mir letztlich auch hauptsächlich um mögliche Punkte geht, hatte ich nicht vor, einen Anwalt einzuschalten. Ich habe mich allerdings in dem Anhörungsbogen der Polizei nochmal sehr ausführlich zu dem Fall geäußert. Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Nach meiner Aussage können "die" (wie bzw. wo wird da jetzt eigentlich entschieden, was passiert?) mich ja eigentlich nicht ohne weitere Anhörung als Schuldigen verdonnern, oder?

Ich meine, es steht vermutlich Aussage gegen Aussage, wobei die Art des Schadens für meine Version spricht.
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Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.
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pelo schrieb:
Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.


Uff, 3 Pkt. wären natürlich heftig. Was wäre denn die Konsequenz bzgl. meiner Strafe/Pkt., wenn dem anderen letztlich eine Mitschuld zugesprochen wird?
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Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.


Uff, 3 Pkt. wären natürlich heftig. Was wäre denn die Konsequenz bzgl. meiner Strafe/Pkt., wenn dem anderen letztlich eine Mitschuld zugesprochen wird?  


Im günstigsten Fall könnte der BGB aufgehoben werden,wenn dem Unfallgegner nachgewiesen werden kann, dass der Unfall nicht wegen der Mißachtung der Vofahrt  enstanden ist,sondern weil der Geschädigte entweder unaufmerksam war o. gar  sein vermeintliches Recht ,die Vorfahrt erzwingen zu wollen,nachgewiesen  werden kann.
Sollte das Gericht  zu dieser Einsicht gelangen,könnte der BGB aufgehoben werden.
Das dürfte aber nicht ganz einfach sein. Deswegen habe ich auch nach Unfallzeugen gefragt u. ob Fotos gemacht o. der Stand der FZ nach dem  Unfallgeschehen festgestellt wurde.
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pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.


Uff, 3 Pkt. wären natürlich heftig. Was wäre denn die Konsequenz bzgl. meiner Strafe/Pkt., wenn dem anderen letztlich eine Mitschuld zugesprochen wird?  


Im günstigsten Fall könnte der BGB aufgehoben werden,wenn dem Unfallgegner nachgewiesen werden kann, dass der Unfall nicht wegen der Mißachtung der Vofahrt  enstanden ist,sondern weil der Geschädigte entweder unaufmerksam war o. gar  sein vermeintliches Recht ,die Vorfahrt erzwingen zu wollen,nachgewiesen  werden kann.
Sollte das Gericht  zu dieser Einsicht gelangen,könnte der BGB aufgehoben werden.
Das dürfte aber nicht ganz einfach sein. Deswegen habe ich auch nach Unfallzeugen gefragt u. ob Fotos gemacht o. der Stand der FZ nach dem  Unfallgeschehen festgestellt wurde.


Festgehalten (Fotos und Kreide) wurde nur die Position seines Fahrzeugs, da ich direkt an den Straßenrand gefahren bin. War evtl. doof, aber da hab ich ehrlich gesagt nicht wirklich drüber nachgedacht. Bei meinem Wagen wurden daher nur Bilder vom Schaden gemacht.

Aber nochmal doof nachgefragt, dass heißt der Bußgeldbescheid ergeht zunächst einmal ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass er Vorfahrt hatte? Oder bewertet da vorab auch schon mal jemand meine schriftliche Stellungnahme+ ggf. die Bilder? Das kann doch nicht einfach ignoriert werden, oder?
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Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.


Uff, 3 Pkt. wären natürlich heftig. Was wäre denn die Konsequenz bzgl. meiner Strafe/Pkt., wenn dem anderen letztlich eine Mitschuld zugesprochen wird?  


Im günstigsten Fall könnte der BGB aufgehoben werden,wenn dem Unfallgegner nachgewiesen werden kann, dass der Unfall nicht wegen der Mißachtung der Vofahrt  enstanden ist,sondern weil der Geschädigte entweder unaufmerksam war o. gar  sein vermeintliches Recht ,die Vorfahrt erzwingen zu wollen,nachgewiesen  werden kann.
Sollte das Gericht  zu dieser Einsicht gelangen,könnte der BGB aufgehoben werden.
Das dürfte aber nicht ganz einfach sein. Deswegen habe ich auch nach Unfallzeugen gefragt u. ob Fotos gemacht o. der Stand der FZ nach dem  Unfallgeschehen festgestellt wurde.


Festgehalten (Fotos und Kreide) wurde nur die Position seines Fahrzeugs, da ich direkt an den Straßenrand gefahren bin. War evtl. doof, aber da hab ich ehrlich gesagt nicht wirklich drüber nachgedacht. Bei meinem Wagen wurden daher nur Bilder vom Schaden gemacht.

Aber nochmal doof nachgefragt, dass heißt der Bußgeldbescheid ergeht zunächst einmal ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass er Vorfahrt hatte? Oder bewertet da vorab auch schon mal jemand meine schriftliche Stellungnahme+ ggf. die Bilder? Das kann doch nicht einfach ignoriert werden, oder?  


Nun ja,er hatte im Prinzip Vorfahrt  u.in seinen Angaben gegenüber der Polizei,wird er kaum zugegeben haben,dass er entweder geträumt oder wegen der Situation (  Ampelausfall )   vielleicht  auch ein bischen überfordert war..

Deine schriftliche Stellungnahme wird natürlich auch zur Kenntnis genommen u. entsprechend bewertet werden.

Wenn deine Begründungen  glaubhaft u. schlüssig nachvollziehbar vorgetragen worden sind,hoffe ich für dich,dass der sachbearbeitende Beamte,
Zweifel an der Darstellung des Unfallherganges durch den Geschädigten hegt.

Im ungünstigsten Fall könnten deine Einlassungen allerdings auch als Schutzbehauptungen gewertet werden.
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pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
pelo schrieb:
Ja,es steht Aussage gegen Aussage.  

Ich hoffe,du hast  aussagekräftige Fotos  vom Stand der FZ nach dem Unfall aufgenommen  o. die Polizei hat mittels Kreidezeichnung den Fahrzeugstand dokumentiert. .Das wäre jedenfalls sicher zu deinem Vorteil u. würde deine Angaben nachvollziehbar unterstützen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Der Unfallgegner wird vermutlich gegenüber der Polizei keinerlei Mitschuld eingeräumt  haben. Dies ergibt sich ja auch aus den Äusserungen dir gegenüber,er habe nicht übermässig lange gewartet,um in die Kreuzung einzufahren.  Diese Aussage wird  durch den Polizeibeamten zunächst unterstützt,durch seine Angabe,du hättest den Unfall unter Mißachtung der Vorfahrt verschuldet.

Deshalb könnte ich mir vorstellen,dass du demnächst einen Bussgeldbescheid erhälst, der dir einen Verstoss wegen Strassenverkehrsgefährdung vorwirft.

Dieser wird sich mit Gebühren auf ca. 150 E belaufen .
Zudem gibt`s noch 3 Punkte .

Da es dir soweit ich dies verstanden habe ,vor allem um die Vermeidung von Punkten geht,müsstest du dann gegen diesen BGB Einspruch erheben.
Die Sache ginge dann vor Gericht.

Ein RA wäre dabei nicht zwingend erforderlich.


Uff, 3 Pkt. wären natürlich heftig. Was wäre denn die Konsequenz bzgl. meiner Strafe/Pkt., wenn dem anderen letztlich eine Mitschuld zugesprochen wird?  


Im günstigsten Fall könnte der BGB aufgehoben werden,wenn dem Unfallgegner nachgewiesen werden kann, dass der Unfall nicht wegen der Mißachtung der Vofahrt  enstanden ist,sondern weil der Geschädigte entweder unaufmerksam war o. gar  sein vermeintliches Recht ,die Vorfahrt erzwingen zu wollen,nachgewiesen  werden kann.
Sollte das Gericht  zu dieser Einsicht gelangen,könnte der BGB aufgehoben werden.
Das dürfte aber nicht ganz einfach sein. Deswegen habe ich auch nach Unfallzeugen gefragt u. ob Fotos gemacht o. der Stand der FZ nach dem  Unfallgeschehen festgestellt wurde.


Festgehalten (Fotos und Kreide) wurde nur die Position seines Fahrzeugs, da ich direkt an den Straßenrand gefahren bin. War evtl. doof, aber da hab ich ehrlich gesagt nicht wirklich drüber nachgedacht. Bei meinem Wagen wurden daher nur Bilder vom Schaden gemacht.

Aber nochmal doof nachgefragt, dass heißt der Bußgeldbescheid ergeht zunächst einmal ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass er Vorfahrt hatte? Oder bewertet da vorab auch schon mal jemand meine schriftliche Stellungnahme+ ggf. die Bilder? Das kann doch nicht einfach ignoriert werden, oder?  


Nun ja,er hatte im Prinzip Vorfahrt  u.in seinen Angaben gegenüber der Polizei,wird er kaum zugegeben haben,dass er entweder geträumt oder wegen der Situation (  Ampelausfall )   vielleicht  auch ein bischen überfordert war..

Deine schriftliche Stellungnahme wird natürlich auch zur Kenntnis genommen u. entsprechend bewertet werden.

Wenn deine Begründungen  glaubhaft u. schlüssig nachvollziehbar vorgetragen worden sind,hoffe ich für dich,dass der sachbearbeitende Beamte,
Zweifel an der Darstellung des Unfallherganges durch den Geschädigten hegt.

Im ungünstigsten Fall könnten deine Einlassungen allerdings auch als Schutzbehauptungen gewertet werden.


Ok, danke. Dann heißt es jetzt erstmal abwarten, was da kommt
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Wenn ich das so lese erinnert mich das einen Unfall den ich mal vor gut 10 Jahren mit nem Firmenbuschen hatte.

Damals war ich mit nem Sprinter auf Montage in NRW und wollte ne Besorgung beim Baustoffhändler machen. Als ich auf eine Vorfahrtsstraße drauf fahren wollte war von links kein Auto zu sehen. Man muss aber dazu sagen das die Straße wegen einer Baustelle schlecht einsehbar war. Ich bin angefahren aber der Sprinter hatte schon länger Getriebeprobleme wo die Gänge raus gesprungen sind. In diesem Fall ist auch der 1 Gang raus gegangen und ich bin quasi in Zeitlupe auf die Straße gefahren und dann hat es bumm gemacht.  Zwischen Hinterachse und Stoßstange war mir einer mit einem alten Passat rein gerammelt. Ich hatte damals schon das Gefühl das der den Unfall bewusst gesucht hatte weil ich wirklich gefühlte 5 Sekunden darum gerollt bin weil der Gang net mehr rein wollte. Sein Mitfahrer und er haben natürlich gleich Polizei gerufen und ich war auch eindeutig Schuld. Unerfahren, jung, net aufgepasst, Augen aufmachen usw..

Aber mit 21 Jahren und 3 Jahren Führerschein stellt man ja auch net noch groß Vermutungen bei seinem ersten richtigen Unfall mit Polizei an. Die 3 Punkte waren bis heute meine einzigen die ich bekommen habe. Nur die Strafe hat mir damals glaub ich weh getan.
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Eine schöne Zusammenfassung zum Thema Verkehr gibt es hier

http://www.stupidedia.org/stupi/Verkehrsteilnehmer



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