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Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)

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ICH bin gegen einziehen. Geht nicht, weil der Lambofahrer dann wesentlich mehr zahlt als einer mit einem gebrauchten Hyundai. Für das gleiche Delikt.
Wenn jemand anders einziehen möchte ,
bitte.
Man kann die Strafen dennoch so machen , dass die Raserei aufhört.

Mal was anderes : Wie stehst denn du bezüglich härteren Strafen für Verkehrsvergehen ?
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fromgg schrieb:

Mal was anderes : Wie stehst denn du bezüglich härteren Strafen für Verkehrsvergehen ?


Du bist jetzt zwar mit keinem Wort auf meine Frage eingegangen, aber ich habe den Eindruck es hat sich vielleicht nur dein Argumentationsfaden etwas verheddert.

Denn offenbar liegen wir in der Bewertung unseres Themas gar nicht weit auseinander: Mir ist sehr daran gelegen, die Gefährdung von Menschen durch rasende Auto- und Motorradfahrer einzudämmen. Das Einziehen von Fahrzeugen ist aber ein Mittel, das nicht mit meinem Rechtsempfinden kompatibel ist.
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fromgg schrieb:

Das ist eine lächerliche Aussage. Nirgendwo habe ich geschrieben  , dass
Autos mit 300Ps eingezogen werden sollen und andere nicht
.
Nochmal ein Beispiel : Wer mit 100 innerstädtisch erwischt wird , fährt g1 Jahr nicht mehr. Plus 3 Monatsgehälter an Strafe. Im Wiederholungsfall kann man über 5 Jahre nachdenken. Weil 100 innerstädtisch auf mangelnde Eignung schliessen lässt. Egal mit welchem Auto das gemacht wurde.
Einzug der Autos nur ist wohl nicht gerecht. Sehe ich zähneknirschend ein.
60 innerstädtisch wie bisher. Das kann passieren. 70 etwas mehr , 80 viel mehr ( 3monate , beispielsweise ). Dann steil nach oben. So könnte es gehen.
Das wird auch kommen. Genau so wie ein Tempolimit. Es gibt Mehrheiten dafür.


Also noch mal langsam zum Mitschreiben: In Beitrag 1566 schreibt propain:

"Die Autovermietungen die solche Autos vermieten verdienen nicht schlecht an den Rasern. Hier in Hessen gab es dieses Jahr mehrere schwere Unfälle mit diesen vermieteten Autos. Von daher habe ich damit überhaupt kein Problem wenn die Dinger erstmal eingezogen werden und der Vermieter die Arbeit hat sich seine Karre zurück zu holen."

Daraufhin frage ich, was er genau mit "solchen Autos" meint.

Daraufhin klärst du mich auf:  "Welche Autos ? Natürlich die 300Ps und mehr Fahrzeuge"

Was habe ich falsch verstanden?

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2cvrs schrieb:

fromgg schrieb:

Das ist eine lächerliche Aussage. Nirgendwo habe ich geschrieben  , dass
Autos mit 300Ps eingezogen werden sollen und andere nicht
.
Nochmal ein Beispiel : Wer mit 100 innerstädtisch erwischt wird , fährt g1 Jahr nicht mehr. Plus 3 Monatsgehälter an Strafe. Im Wiederholungsfall kann man über 5 Jahre nachdenken. Weil 100 innerstädtisch auf mangelnde Eignung schliessen lässt. Egal mit welchem Auto das gemacht wurde.
Einzug der Autos nur ist wohl nicht gerecht. Sehe ich zähneknirschend ein.
60 innerstädtisch wie bisher. Das kann passieren. 70 etwas mehr , 80 viel mehr ( 3monate , beispielsweise ). Dann steil nach oben. So könnte es gehen.
Das wird auch kommen. Genau so wie ein Tempolimit. Es gibt Mehrheiten dafür.


Also noch mal langsam zum Mitschreiben: In Beitrag 1566 schreibt propain:

"Die Autovermietungen die solche Autos vermieten verdienen nicht schlecht an den Rasern. Hier in Hessen gab es dieses Jahr mehrere schwere Unfälle mit diesen vermieteten Autos. Von daher habe ich damit überhaupt kein Problem wenn die Dinger erstmal eingezogen werden und der Vermieter die Arbeit hat sich seine Karre zurück zu holen."

Daraufhin frage ich, was er genau mit "solchen Autos" meint.

Daraufhin klärst du mich auf:  "Welche Autos ? Natürlich die 300Ps und mehr Fahrzeuge"

Was habe ich falsch verstanden?

Ich sprach von erheblichen Verstößen und die passieren sehr oft mit Autos mit denen man sehr schnell unterwegs sein kann und teilweise nicht merkt wie schnell man schon fährt. Wenn jemand z.B. 100 zu schnell unterwegs ist, dann kann man die Karre als Tatwerkzeug einziehen, so wie man es mit anderen Waffen auch macht. Außerdem hatte ich geschrieben bis zum Urteil, was hier natürlich überlesen wurde, stört nur beim Empören.
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Na also.

Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
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Na also.

Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
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fromgg schrieb:

Na also.

Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.


Aber das ist doch gleichermaßen unrealistisch. Natürlich wird das wieder vorkommen, außer man entzieht den Leuten den Führerschein komplett. Und selbst dann können sie sich ins Auto setzen und losfahren.
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Na also.

Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
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Geldstrafen sind doch lächerlich, sonst gäbe es nicht soviele Wiederholungstäter im Raserbereich. Das Problem ist das viele Leute das als Kavaliersdelikt ansehen, ihnen bei dem Thema das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt.
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Deswegen sage ich: Fahrverbote
Die sind effektiver als Geldstrafen.
Und es ist seltsam zu behaupten , dass die dann doch fahren. Und das deshalb
nicht effektiv sei.
Wer unter Fahrverbot fährt und ertappt wird , soll strengst bestraft werden. Dann währe die Kiste bei mir weg. Ohne Gnade
Und die nächsten 5 Jahre , oder mehr Fußgänger.
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Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.

Ich finde grundsätzlich aber das Einziehen von Fahrzeugen vor allem bei Wiederholungstätern angebracht.
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SGE_Werner schrieb:

Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.

Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen.
Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
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SGE_Werner schrieb:

Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.

Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen.
Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
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Adler_im_Exil schrieb:

Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück


Hm, also wenn ich jetzt jemandem mein Handy leihe und dieses im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt und später beschlagnahmt wird, wird das Handy für immer und ewig beschlagnahmt, selbst wenn die Tat abschließend geklärt ist?

Egal wie, ich habe weiterhin damit ein Problem in meinem Rechtsempfinden, selbst wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte. Empfinden ist ja subjektiv.
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Jetzt versuche doch bitte einer der Fahrzeugbeschlagnahmungsbefürworter mir den gedanklichen Ansatz dahinter zu erklären. Und nochmal, um das klarzustellen: Ich plädiere selbst für empfindliche Strafen, um Gefährdungen anderer durch Raser einzudämmen.

Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
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Jetzt versuche doch bitte einer der Fahrzeugbeschlagnahmungsbefürworter mir den gedanklichen Ansatz dahinter zu erklären. Und nochmal, um das klarzustellen: Ich plädiere selbst für empfindliche Strafen, um Gefährdungen anderer durch Raser einzudämmen.

Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
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2cvrs schrieb:

Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- .

Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
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Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen:   Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS.
Aus den genannten Gründen.
Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
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Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen:   Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS.
Aus den genannten Gründen.
Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
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fromgg schrieb:

Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen:   Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS.
Aus den genannten Gründen.
Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).


Wenn ich drüber nachdenke, wie so manche Motorradtour bei mir abläuft, dann sollte ich meinen Lappen bei euren Forderungen vielleicht freiwillig abgeben.
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2cvrs schrieb:

Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- .

Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
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Adler_im_Exil schrieb:

Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema


Da hast du Recht

Adler_im_Exil schrieb:

Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht


Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
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Adler_im_Exil schrieb:

Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema


Da hast du Recht

Adler_im_Exil schrieb:

Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht


Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
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2cvrs schrieb:

Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.


Ich glaube das ist eine Phantomdebatte!
Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen.
Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.

Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt:
Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten.
Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist.
Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
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2cvrs schrieb:

Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.


Ich glaube das ist eine Phantomdebatte!
Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen.
Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.

Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt:
Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten.
Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist.
Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
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FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
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FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
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2cvrs schrieb:

FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.


Ich habs verstanden.
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FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
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2cvrs schrieb:

FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.


Doch doch. Ich bin da auch ganz bei dir (schon aus Sorge um mrin Moped 😁 ).

Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir ohne konkreten rechtlichen Bezugsrahmen Gefahr laufen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das meinte ich mit Phantomdebatte.
Wenn man Autos/Motorräder einziehen möchte, dann muss man schon konkret benennen, auf welcher Grundlage das passieren soll. Da ist es Quatsch mit "die Dänen/Schweizer machen das ja auch" zu kommen.
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2cvrs schrieb:

FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.


Ich habs verstanden.
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Brady74 schrieb:

2cvrs schrieb:

FrankenAdler schrieb:

Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.


Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.


Ich habs verstanden.

Dann sind wir schon zu zweit.
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Na dann komme ich doch noch halbwegs gut in den Schlaf heute
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Na dann komme ich doch noch halbwegs gut in den Schlaf heute
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2cvrs schrieb:

Na dann komme ich doch noch halbwegs gut in den Schlaf heute

Ente gut, alles gut! 😏


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