ICH bin gegen einziehen. Geht nicht, weil der Lambofahrer dann wesentlich mehr zahlt als einer mit einem gebrauchten Hyundai. Für das gleiche Delikt. Wenn jemand anders einziehen möchte , bitte. Man kann die Strafen dennoch so machen , dass die Raserei aufhört.
Mal was anderes : Wie stehst denn du bezüglich härteren Strafen für Verkehrsvergehen ?
Mal was anderes : Wie stehst denn du bezüglich härteren Strafen für Verkehrsvergehen ?
Du bist jetzt zwar mit keinem Wort auf meine Frage eingegangen, aber ich habe den Eindruck es hat sich vielleicht nur dein Argumentationsfaden etwas verheddert.
Denn offenbar liegen wir in der Bewertung unseres Themas gar nicht weit auseinander: Mir ist sehr daran gelegen, die Gefährdung von Menschen durch rasende Auto- und Motorradfahrer einzudämmen. Das Einziehen von Fahrzeugen ist aber ein Mittel, das nicht mit meinem Rechtsempfinden kompatibel ist.
Das ist eine lächerliche Aussage. Nirgendwo habe ich geschrieben , dass Autos mit 300Ps eingezogen werden sollen und andere nicht. Nochmal ein Beispiel : Wer mit 100 innerstädtisch erwischt wird , fährt g1 Jahr nicht mehr. Plus 3 Monatsgehälter an Strafe. Im Wiederholungsfall kann man über 5 Jahre nachdenken. Weil 100 innerstädtisch auf mangelnde Eignung schliessen lässt. Egal mit welchem Auto das gemacht wurde. Einzug der Autos nur ist wohl nicht gerecht. Sehe ich zähneknirschend ein. 60 innerstädtisch wie bisher. Das kann passieren. 70 etwas mehr , 80 viel mehr ( 3monate , beispielsweise ). Dann steil nach oben. So könnte es gehen. Das wird auch kommen. Genau so wie ein Tempolimit. Es gibt Mehrheiten dafür.
Also noch mal langsam zum Mitschreiben: In Beitrag 1566 schreibt propain:
"Die Autovermietungen die solche Autos vermieten verdienen nicht schlecht an den Rasern. Hier in Hessen gab es dieses Jahr mehrere schwere Unfälle mit diesen vermieteten Autos. Von daher habe ich damit überhaupt kein Problem wenn die Dinger erstmal eingezogen werden und der Vermieter die Arbeit hat sich seine Karre zurück zu holen."
Daraufhin frage ich, was er genau mit "solchen Autos" meint.
Daraufhin klärst du mich auf: "Welche Autos ? Natürlich die 300Ps und mehr Fahrzeuge"
Das ist eine lächerliche Aussage. Nirgendwo habe ich geschrieben , dass Autos mit 300Ps eingezogen werden sollen und andere nicht. Nochmal ein Beispiel : Wer mit 100 innerstädtisch erwischt wird , fährt g1 Jahr nicht mehr. Plus 3 Monatsgehälter an Strafe. Im Wiederholungsfall kann man über 5 Jahre nachdenken. Weil 100 innerstädtisch auf mangelnde Eignung schliessen lässt. Egal mit welchem Auto das gemacht wurde. Einzug der Autos nur ist wohl nicht gerecht. Sehe ich zähneknirschend ein. 60 innerstädtisch wie bisher. Das kann passieren. 70 etwas mehr , 80 viel mehr ( 3monate , beispielsweise ). Dann steil nach oben. So könnte es gehen. Das wird auch kommen. Genau so wie ein Tempolimit. Es gibt Mehrheiten dafür.
Also noch mal langsam zum Mitschreiben: In Beitrag 1566 schreibt propain:
"Die Autovermietungen die solche Autos vermieten verdienen nicht schlecht an den Rasern. Hier in Hessen gab es dieses Jahr mehrere schwere Unfälle mit diesen vermieteten Autos. Von daher habe ich damit überhaupt kein Problem wenn die Dinger erstmal eingezogen werden und der Vermieter die Arbeit hat sich seine Karre zurück zu holen."
Daraufhin frage ich, was er genau mit "solchen Autos" meint.
Daraufhin klärst du mich auf: "Welche Autos ? Natürlich die 300Ps und mehr Fahrzeuge"
Was habe ich falsch verstanden?
Ich sprach von erheblichen Verstößen und die passieren sehr oft mit Autos mit denen man sehr schnell unterwegs sein kann und teilweise nicht merkt wie schnell man schon fährt. Wenn jemand z.B. 100 zu schnell unterwegs ist, dann kann man die Karre als Tatwerkzeug einziehen, so wie man es mit anderen Waffen auch macht. Außerdem hatte ich geschrieben bis zum Urteil, was hier natürlich überlesen wurde, stört nur beim Empören.
Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
Aber das ist doch gleichermaßen unrealistisch. Natürlich wird das wieder vorkommen, außer man entzieht den Leuten den Führerschein komplett. Und selbst dann können sie sich ins Auto setzen und losfahren.
Geldstrafen sind doch lächerlich, sonst gäbe es nicht soviele Wiederholungstäter im Raserbereich. Das Problem ist das viele Leute das als Kavaliersdelikt ansehen, ihnen bei dem Thema das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt.
Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
Aber das ist doch gleichermaßen unrealistisch. Natürlich wird das wieder vorkommen, außer man entzieht den Leuten den Führerschein komplett. Und selbst dann können sie sich ins Auto setzen und losfahren.
Geldstrafen sind doch lächerlich, sonst gäbe es nicht soviele Wiederholungstäter im Raserbereich. Das Problem ist das viele Leute das als Kavaliersdelikt ansehen, ihnen bei dem Thema das nötige Unrechtsbewusstsein fehlt.
Deswegen sage ich: Fahrverbote Die sind effektiver als Geldstrafen. Und es ist seltsam zu behaupten , dass die dann doch fahren. Und das deshalb nicht effektiv sei. Wer unter Fahrverbot fährt und ertappt wird , soll strengst bestraft werden. Dann währe die Kiste bei mir weg. Ohne Gnade Und die nächsten 5 Jahre , oder mehr Fußgänger.
Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.
Ich finde grundsätzlich aber das Einziehen von Fahrzeugen vor allem bei Wiederholungstätern angebracht.
Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen. Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück
Hm, also wenn ich jetzt jemandem mein Handy leihe und dieses im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt und später beschlagnahmt wird, wird das Handy für immer und ewig beschlagnahmt, selbst wenn die Tat abschließend geklärt ist?
Egal wie, ich habe weiterhin damit ein Problem in meinem Rechtsempfinden, selbst wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte. Empfinden ist ja subjektiv.
Also wenn man sein Auto nicht mehr zurückbekommt, weil der zu schnell gefahren ist, dem man es geliehen hat, dann ist mein Rechtsempfinden schon erheblich gestört.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen. Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück
Hm, also wenn ich jetzt jemandem mein Handy leihe und dieses im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt und später beschlagnahmt wird, wird das Handy für immer und ewig beschlagnahmt, selbst wenn die Tat abschließend geklärt ist?
Egal wie, ich habe weiterhin damit ein Problem in meinem Rechtsempfinden, selbst wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte. Empfinden ist ja subjektiv.
Jetzt versuche doch bitte einer der Fahrzeugbeschlagnahmungsbefürworter mir den gedanklichen Ansatz dahinter zu erklären. Und nochmal, um das klarzustellen: Ich plädiere selbst für empfindliche Strafen, um Gefährdungen anderer durch Raser einzudämmen.
Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- .
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Jetzt versuche doch bitte einer der Fahrzeugbeschlagnahmungsbefürworter mir den gedanklichen Ansatz dahinter zu erklären. Und nochmal, um das klarzustellen: Ich plädiere selbst für empfindliche Strafen, um Gefährdungen anderer durch Raser einzudämmen.
Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
Das sind Pläne Österreichs, mit den Autos von Rasern umzugehen. Der Wert der Autos scheint dabei wohl keine Rolle zu spielen.
" Vorgesehen ist laut Verkehrsministerium ein dreistufiges Modell, wobei am Ende der "ersatzlose Verfall des Fahrzeuges" stehen kann. Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug werde für zwei Wochen beschlagnahmt. Innerhalb dieser Zeit werde geprüft, ob die Person bereits wegen Raserei straffällig geworden sei. Bei Wiederholungstätern soll das Fahrzeug versteigert werden, wobei der Erlös zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an die Gebietskörperschaft gehen soll. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet kann ein solches Verfahren bereits auf Anhieb eingeleitet werden. Diese Maßnahme diene der höheren Verkehrssicherheit." https://www.tagesschau.de/ausland/europa/oesterreich-will-rasern-auto-wegnehmen-101.html
"Schwierig ist die Situation, wenn der Raser nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern es sich etwa um ein Leasingauto oder ein geliehenes Fahrzeug handelt. Die vorläufige Beschlagnahme soll auf jeden Fall erfolgen, bis das Eigentum geklärt ist. Im derzeitigen Entwurf sind Lenkverbote für das jweilige Auto vorgesehen, für bessere Vorschläge während der Begutachtungsfrist sei man aber offen, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger bei der Präsentation am Montag. Ins Eigentum Dritter einzugreifen sei jedenfalls heikel."
Jetzt versuche doch bitte einer der Fahrzeugbeschlagnahmungsbefürworter mir den gedanklichen Ansatz dahinter zu erklären. Und nochmal, um das klarzustellen: Ich plädiere selbst für empfindliche Strafen, um Gefährdungen anderer durch Raser einzudämmen.
Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- .
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen: Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS. Aus den genannten Gründen. Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen: Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS. Aus den genannten Gründen. Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Wenn ich drüber nachdenke, wie so manche Motorradtour bei mir abläuft, dann sollte ich meinen Lappen bei euren Forderungen vielleicht freiwillig abgeben.
Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen: Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS. Aus den genannten Gründen. Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Ich bin nun gegen einziehen. Ausnahmen: Schwere Verstöße mit Personenschaden und fahren ohne FS. Aus den genannten Gründen. Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Wenn ich drüber nachdenke, wie so manche Motorradtour bei mir abläuft, dann sollte ich meinen Lappen bei euren Forderungen vielleicht freiwillig abgeben.
Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- .
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte! Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen. Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich. Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander. Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt: Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten. Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist. Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Sag mal, lesen und verstehen Leute wie du eigentlich die Beiträge? Ich schreibe hier immer wieder bis zum Urteil, es ist also nur vorübergehend. Es wird einfach nur eingezogen wie jede andere Tatwaffe auch und kann man nach dem Urteil wieder bekommen.
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte! Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen. Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich. Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander. Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt: Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten. Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist. Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte! Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen. Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich. Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander. Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt: Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten. Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist. Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Doch doch. Ich bin da auch ganz bei dir (schon aus Sorge um mrin Moped 😁 ).
Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir ohne konkreten rechtlichen Bezugsrahmen Gefahr laufen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das meinte ich mit Phantomdebatte. Wenn man Autos/Motorräder einziehen möchte, dann muss man schon konkret benennen, auf welcher Grundlage das passieren soll. Da ist es Quatsch mit "die Dänen/Schweizer machen das ja auch" zu kommen.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Doch doch. Ich bin da auch ganz bei dir (schon aus Sorge um mrin Moped 😁 ).
Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir ohne konkreten rechtlichen Bezugsrahmen Gefahr laufen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das meinte ich mit Phantomdebatte. Wenn man Autos/Motorräder einziehen möchte, dann muss man schon konkret benennen, auf welcher Grundlage das passieren soll. Da ist es Quatsch mit "die Dänen/Schweizer machen das ja auch" zu kommen.
Wenn jemand anders einziehen möchte ,
bitte.
Man kann die Strafen dennoch so machen , dass die Raserei aufhört.
Mal was anderes : Wie stehst denn du bezüglich härteren Strafen für Verkehrsvergehen ?
Du bist jetzt zwar mit keinem Wort auf meine Frage eingegangen, aber ich habe den Eindruck es hat sich vielleicht nur dein Argumentationsfaden etwas verheddert.
Denn offenbar liegen wir in der Bewertung unseres Themas gar nicht weit auseinander: Mir ist sehr daran gelegen, die Gefährdung von Menschen durch rasende Auto- und Motorradfahrer einzudämmen. Das Einziehen von Fahrzeugen ist aber ein Mittel, das nicht mit meinem Rechtsempfinden kompatibel ist.
Also noch mal langsam zum Mitschreiben: In Beitrag 1566 schreibt propain:
"Die Autovermietungen die solche Autos vermieten verdienen nicht schlecht an den Rasern. Hier in Hessen gab es dieses Jahr mehrere schwere Unfälle mit diesen vermieteten Autos. Von daher habe ich damit überhaupt kein Problem wenn die Dinger erstmal eingezogen werden und der Vermieter die Arbeit hat sich seine Karre zurück zu holen."
Daraufhin frage ich, was er genau mit "solchen Autos" meint.
Daraufhin klärst du mich auf: "Welche Autos ? Natürlich die 300Ps und mehr Fahrzeuge"
Was habe ich falsch verstanden?
Ich sprach von erheblichen Verstößen und die passieren sehr oft mit Autos mit denen man sehr schnell unterwegs sein kann und teilweise nicht merkt wie schnell man schon fährt. Wenn jemand z.B. 100 zu schnell unterwegs ist, dann kann man die Karre als Tatwerkzeug einziehen, so wie man es mit anderen Waffen auch macht. Außerdem hatte ich geschrieben bis zum Urteil, was hier natürlich überlesen wurde, stört nur beim Empören.
Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
Aber das ist doch gleichermaßen unrealistisch. Natürlich wird das wieder vorkommen, außer man entzieht den Leuten den Führerschein komplett. Und selbst dann können sie sich ins Auto setzen und losfahren.
Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
Aber das ist doch gleichermaßen unrealistisch. Natürlich wird das wieder vorkommen, außer man entzieht den Leuten den Führerschein komplett. Und selbst dann können sie sich ins Auto setzen und losfahren.
Einziehen ist aber nicht gerecht. Also Strafen in Form von Fahrverboten und Geldstrafen. Und so , dass das nicht mehr vorkommt. Fertig.
Die sind effektiver als Geldstrafen.
Und es ist seltsam zu behaupten , dass die dann doch fahren. Und das deshalb
nicht effektiv sei.
Wer unter Fahrverbot fährt und ertappt wird , soll strengst bestraft werden. Dann währe die Kiste bei mir weg. Ohne Gnade
Und die nächsten 5 Jahre , oder mehr Fußgänger.
Ich finde grundsätzlich aber das Einziehen von Fahrzeugen vor allem bei Wiederholungstätern angebracht.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen.
Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
Hm, also wenn ich jetzt jemandem mein Handy leihe und dieses im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt und später beschlagnahmt wird, wird das Handy für immer und ewig beschlagnahmt, selbst wenn die Tat abschließend geklärt ist?
Egal wie, ich habe weiterhin damit ein Problem in meinem Rechtsempfinden, selbst wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte. Empfinden ist ja subjektiv.
Wenn ich mir aber einen anderen Gegenstand von dir leihe und ihn für eine Straftat nutze, bekommst du den ja auch nicht zurück. Du hast aber natürlich alle Möglichkeiten dir den Wert des Gegenstandes dann von mir zurück zu holen.
Oder wenn ich mir dein Auto leihe und es zu Schrott fahre, bekommst du es ja auch nicht wieder, aber wirst es dir von mir bezahlen lassen.
Hm, also wenn ich jetzt jemandem mein Handy leihe und dieses im Zusammenhang mit einer Straftat genutzt und später beschlagnahmt wird, wird das Handy für immer und ewig beschlagnahmt, selbst wenn die Tat abschließend geklärt ist?
Egal wie, ich habe weiterhin damit ein Problem in meinem Rechtsempfinden, selbst wenn es rechtlich in Ordnung sein sollte. Empfinden ist ja subjektiv.
Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Das sind Pläne Österreichs, mit den Autos von Rasern umzugehen. Der Wert der Autos scheint dabei wohl keine Rolle zu spielen.
" Vorgesehen ist laut Verkehrsministerium ein dreistufiges Modell, wobei am Ende der "ersatzlose Verfall des Fahrzeuges" stehen kann. Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug werde für zwei Wochen beschlagnahmt. Innerhalb dieser Zeit werde geprüft, ob die Person bereits wegen Raserei straffällig geworden sei.
Bei Wiederholungstätern soll das Fahrzeug versteigert werden, wobei der Erlös zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an die Gebietskörperschaft gehen soll. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet kann ein solches Verfahren bereits auf Anhieb eingeleitet werden. Diese Maßnahme diene der höheren Verkehrssicherheit."
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/oesterreich-will-rasern-auto-wegnehmen-101.html
"Schwierig ist die Situation, wenn der Raser nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern es sich etwa um ein Leasingauto oder ein geliehenes Fahrzeug handelt. Die vorläufige Beschlagnahme soll auf jeden Fall erfolgen, bis das Eigentum geklärt ist. Im derzeitigen Entwurf sind Lenkverbote für das jweilige Auto vorgesehen, für bessere Vorschläge während der Begutachtungsfrist sei man aber offen, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger bei der Präsentation am Montag. Ins Eigentum Dritter einzugreifen sei jedenfalls heikel."
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2170592-Beschlagnahme-des-Autos-bei-extremer-Raserei.html
Die Massnahme "Fahrzeug einziehen" ist einfach willkürlich. Man kann doch die gleiche Gefährdung mit einem alten 7er BMW mit einem Marktwert von 1.500,- erzeugen wie mit einem neuen Tesla für 150.000,- . Wie bitte rechtfertigt ihr denn eine Verhundertfachung des Strafmasses, einfach nur wegen der Zufälligkeit des benutzten Fahrzeuges? Ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Verhältnisse des Fahrers? Ich verstehe es einfach nicht
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Da hast du Recht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Aus den genannten Gründen.
Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Wenn ich drüber nachdenke, wie so manche Motorradtour bei mir abläuft, dann sollte ich meinen Lappen bei euren Forderungen vielleicht freiwillig abgeben.
Aus den genannten Gründen.
Ansonsten lange Fahrverbote bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen ( 6 Monate für 40 innerorts, 50 ausserorts beispielsweise ).
Wenn ich drüber nachdenke, wie so manche Motorradtour bei mir abläuft, dann sollte ich meinen Lappen bei euren Forderungen vielleicht freiwillig abgeben.
Dein Nickname "2CV RS" passt ja perfekt zum Thema
Das Einziehen des Fahrzeugs ist ja nicht vom Wert, sondern von der Schwere des Vergehens abhängig, da wird sicher kein Unterschied zwischen einem alten BMW, einem Tesla oder einer Renn-Ente gemacht
Da hast du Recht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte!
Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen.
Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt:
Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten.
Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist.
Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Sag mal, lesen und verstehen Leute wie du eigentlich die Beiträge? Ich schreibe hier immer wieder bis zum Urteil, es ist also nur vorübergehend. Es wird einfach nur eingezogen wie jede andere Tatwaffe auch und kann man nach dem Urteil wieder bekommen.
Da hast du Recht
Aber formuliere ich denn wirklich so missverständlich? Ob ich jetzt mit einem alten 1.500,- € BMW oder einem 150.000,- € Tesla in der Baustelle 180 km/h fahre, die schwere des Vergehens ist doch identisch oder? Aber im ersten Fall werden 1.500,- eingezogen, im zweiten 150.000,-. Das kollidiert mit meinem Rechtsempfinden. Deswegen wollte ich von den Befürwortern einer solchen Regelung gerne wissen, warum sie eine solche Ungleichgewichtung im Strafmaß gutheissen.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte!
Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen.
Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt:
Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten.
Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist.
Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Ich glaube das ist eine Phantomdebatte!
Zunächst ist es hanebüchen ein dänisches oder schweizer Vorgehen (einziehen des KFZ) ohne Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlage auf Deutschland zu übertragen.
Wenn, dann müsste man sich darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlage hier in Deutschland für ein solches Vorgehen geeignet wäre. Und da bringen Laienhafte Vergleiche nicht weiter.
Bezüglich deines Vergleichs eines 1500 und 150.000 € Autos wird das deutlich.
Du schmeißt da Strafmaß und höhe der konkreten Strafe durcheinander.
Beispielhaft an einer Geldstrafe erklärt:
Das Strafmaß ist die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bezieht sich aber auf das Einkommen des/der Verurteilten.
Würden jetzt ein Gutverdiener und ein Mensch der ALG II bezieht zu jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, kann das für den ALG II Bezieher also eine Strafzahlung von 5€/Tagessatz und für den Gutverdiener 500€/Tagessatz bedeuten. DerALG II Bezieher zahlt insgesamt 300€, der Gutverdiener 30.000 obwohl das Strafmaß das gleiche ist.
Und schon hast du bezüglich deines Beispiels mit Tesla und BMW ein durchaus übliches Verhältnis.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Ich habs verstanden.
Doch doch. Ich bin da auch ganz bei dir (schon aus Sorge um mrin Moped 😁 ).
Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir ohne konkreten rechtlichen Bezugsrahmen Gefahr laufen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das meinte ich mit Phantomdebatte.
Wenn man Autos/Motorräder einziehen möchte, dann muss man schon konkret benennen, auf welcher Grundlage das passieren soll. Da ist es Quatsch mit "die Dänen/Schweizer machen das ja auch" zu kommen.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Ich habs verstanden.
Dann sind wir schon zu zweit.
Ok, es gelingt mir offensichtlich nicht, mein Anliegen verständlich zu verbalisieren.
Doch doch. Ich bin da auch ganz bei dir (schon aus Sorge um mrin Moped 😁 ).
Ich wollte nur verdeutlichen, dass wir ohne konkreten rechtlichen Bezugsrahmen Gefahr laufen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das meinte ich mit Phantomdebatte.
Wenn man Autos/Motorräder einziehen möchte, dann muss man schon konkret benennen, auf welcher Grundlage das passieren soll. Da ist es Quatsch mit "die Dänen/Schweizer machen das ja auch" zu kommen.
Ich habs verstanden.
Dann sind wir schon zu zweit.
Ente gut, alles gut! 😏
Ente gut, alles gut! 😏