Ich könnte ja auch eine Büroklammer versteigern. Der Meistbietenden erhält dann als Geschenk 2 Karten für Eintracht gegen Bayern.
P.S.
BITTE Nicht versuchen, ist rechtlich nicht haltbar
Zu spät:
"Verkaufe eine Büroklammer
Dazu verschenke ich zwei Eintrittskarten für das Pokalspiel Kickers Offenbach gegen Eintracht Frankfurt am 27.02.2007.
Es handelt sich um 2 Stehplätze im Gästeblock (Eintracht Block)
Das bedeutet absolut perfekte Sicht auf das Spielfeld und bombastische Stimmung vorgarantiert.
Leider kann ich dieses Spiel persönlich nicht besuchen.
Daher sollen auch andere die Möglichkeit haben, zu diesem Spitzenspiel hingehen zu können und die Stimmung live mitzuerleben.
Nach Auktionsende kann man bei mir die Karte in Frankfurt abholen oder man bekommt sie per Einschreiben zugeschickt, sagt mir einfach nach Auktionsende bescheid, wie ihr sie bekommen wollt.
Schade, dass es bei ebay keine "Artikel-melden"-Button gibt...
bei dieser vergaberichtlinie für das bayern spiel, war es doch abzusehn? ...unabhängig über welche plattform die karten weiter verkauft werden. auch wenn ich die hintergründe, welche mir im anderen fred erklärt wurden, mittlerweile versteh, aber sie nicht nachvollziehen kann. belassen wir es einfach dabei, habe mich hier in der faschingszeit eh um kopf und kragen geschrieben...
anxunamun schrieb: Wenn der Preis zu hoch steigt wirst du evtl von der Bieterliste gestrichen. Verständlich?
mir ist das schon klar, nur wird nicht permanent 600€ für eine karte geboten. ich habe mir das spektakel vor 2 jahren mit den karten fürs spiel bei den m1ern angesehn. eigentlich wollte ich schon gern, aber irgendwo wars dann doch zu fett. wenn ich mich recht erinnere, haben die tickets im schnitt für 200€ den besitzer gewechselt. es gab auch da paar ausreisser nach oben. die teuerste lag glaube bei 1050€ und war wohl ein pr gag von ner firma. irgendwie war da was, bin mir nicht mehr ganz sicher. mir ist auch klar, dass man mit dem bietagenten die preise noch zusätzlich treibt, was eventuell noch mehr abschrecken würde, karten zu kaufen. was mich bissel ärgert, dass man damit die kleinen, die eins zweimal ne karte vertickern abfischen würde, sie betreiben das ganze auch nicht so profimässig. die freaks mit ihren dicken kartenblöcken werden dann wohl ans 2. oder 3. gebot verkaufen, dass könnte passieren, jo. allerdings ist mir unverständlich, wie diese immer an so massig karten kommen.
Das ist mir allerdings auch ein Rätsel, wie die professionellen Ticketseller an die ganzen Karten ran kommen??
59er-adler schrieb: Das habe ich gerade auf E-Bay entdeckt:
Sie bieten auf 2 top selbstgemalte Eintrittskarten Eintracht FFM gegen Bayern München aus der letzten Saison. Als Dankeschön erhält der Meistbietende der Auktion zusätzlich: 2 Top Orginal Sitzplatzkarten Block 15 L nebeneinander Eintracht Frankfurt - Bayern München im März 07 geschenkt.Die Eigentümer der 2 Eintrittskarten für das Bundesligaspiel sind beim Ski-fahren, und wollen das Ersteigern der selbstgemalten Eintrittskarten honorieren. Die Orginalkarten werden nicht versteigert, weil das ja verboten ist. ( 2 weitere Sitzplätze in unmittelbarer Nähe habe ich auch noch) Die Plätze befinden sich genau zwischen dem Oberrang und Unterrang und haben somit eine optimale Höhe. Bitte schauen Sie sich den Block auf der Eintracht.de Homepage an. Es handelt sich um einen Privatverkauf der selbstgemalten Eintrittskarten. Viel Spaß beim bieten
Es erstaunt doch immer wieder, wieviel Einfallsreichtum manche Leute haben.
Solche Kerle, die sich auch noch für besonders clever halten, sind mir am Liebsten.
Finde es gut das endlich mal konsequent gegen die Abzocker vorgegangen wird. Weiter so!
So habe seit gestern auch viele angeschrieben und an ihr Gewissen appeliert. Was mir auffällt ist ein Rückgang der Angebote,ich beobachte das schon seit 3Wochen und noch nie gab es so wenige Tix im Angebot,momentan 40stk. Ich finde das ist schon ein kleiner Erfolg,ob nun durch Angst oder Einsicht ist mir schnuppe. @ Nano-adler Ob du es mir glaubst oder nicht, ich versteh teilweis was du meinst,ich glaube hier würde es auch keine grosse Aufregung geben, wenn es sich um normale Preise handeln würde. Allerdings finde ich es schon Pervers wenn das 4-5fach verlangt und erzielt wird,da musst du doch zustimmen ,-) bei einem Ticket das 33 kostet 50 zu verlange,aj da schau ich drüber hinweg, soll doch der Saisonbesucher drauf zahlen. Aber wenn der Preis die 100 erreicht dann finde ich es ein Abzocke und unfair,egal wer der Käufer ist.....schliesslich könnte ja auch der Verein die Mehreinnahmen gut gebrauchen. Würdest du es denn nicht besser finden, einen kleinen Aufschlag zu bezahlen als diesen Wucher?!?!? Ach ja, SV als Strafe finde ich mehr wie gerrecht,da es DK-Klientel ist triffst du da ins Mark. Egal wie es endet bin jetzt schon zufrieden mit den rücklaufenden Angeboten
untouchable schrieb: ...da die Kartenauktion ja ganz offensichtlich illegal ist.
Der Verkauf von Eintrittskarten, egal ob für ein Volksmusik-Konzert oder ein Fußballspiel der Eintracht, ist nach dem BGB nicht verboten und somit nicht illegal. Allerdings verstößt ein Verkauf von SGE-Karten bei Internetauktionshäusern gegen die AGB der Eintracht. Die AGB müssen sich aber auch an höherrangigem Recht (BGB) messen lassen und da nach diesem ein Weiterverkauf erlaubt ist, sind die Normen der AGB kaum durchsetzbar. Was die Eintracht natürlich machen kann, ist "erwischte" Verkäufer vom zukünftigen Eintrittskartenkauf auszuschließen, was ja auch eine Strafe darstellt.
untouchable schrieb: ...da die Kartenauktion ja ganz offensichtlich illegal ist.
Der Verkauf von Eintrittskarten, egal ob für ein Volksmusik-Konzert oder ein Fußballspiel der Eintracht, ist nach dem BGB nicht verboten und somit nicht illegal. Allerdings verstößt ein Verkauf von SGE-Karten bei Internetauktionshäusern gegen die AGB der Eintracht. Die AGB müssen sich aber auch an höherrangigem Recht (BGB) messen lassen und da nach diesem ein Weiterverkauf erlaubt ist, sind die Normen der AGB kaum durchsetzbar. Was die Eintracht natürlich machen kann, ist "erwischte" Verkäufer vom zukünftigen Eintrittskartenkauf auszuschließen, was ja auch eine Strafe darstellt.
Naja, in Deutschland können die Vorschriften desBGB bzgl. des Rechtsgeschäfts durch Individualabrede oder AGBs geändert werden. Die AGB muss lediglich der Inhaltskontrolle der §§ 307ff. BGB standhalten. Wenn dies der der Fall ist gilt die AGB als Individualabrede des Vertrags.
untouchable schrieb: ...da die Kartenauktion ja ganz offensichtlich illegal ist.
Der Verkauf von Eintrittskarten, egal ob für ein Volksmusik-Konzert oder ein Fußballspiel der Eintracht, ist nach dem BGB nicht verboten und somit nicht illegal. Allerdings verstößt ein Verkauf von SGE-Karten bei Internetauktionshäusern gegen die AGB der Eintracht. Die AGB müssen sich aber auch an höherrangigem Recht (BGB) messen lassen und da nach diesem ein Weiterverkauf erlaubt ist, sind die Normen der AGB kaum durchsetzbar. Was die Eintracht natürlich machen kann, ist "erwischte" Verkäufer vom zukünftigen Eintrittskartenkauf auszuschließen, was ja auch eine Strafe darstellt.
Naja, in Deutschland können die Vorschriften desBGB bzgl. des Rechtsgeschäfts durch Individualabrede oder AGBs geändert werden. Die AGB muss lediglich der Inhaltskontrolle der §§ 307ff. BGB standhalten. Wenn dies der der Fall ist gilt die AGB als Individualabrede des Vertrags.
untouchable schrieb: ...da die Kartenauktion ja ganz offensichtlich illegal ist.
nee, illegal doch mit Sicherheit nicht
Franzler schrieb:
Der Verkauf von Eintrittskarten, egal ob für ein Volksmusik-Konzert oder ein Fußballspiel der Eintracht, ist nach dem BGB nicht verboten und somit nicht illegal. Allerdings verstößt ein Verkauf von SGE-Karten bei Internetauktionshäusern gegen die AGB der Eintracht.....
Es hat doch m.E. in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben, in denen die Gerichte eben diese AGB als rechtlich einwandfrei befunden haben, ich meine das war in Mönchengladbach und Hamburg. Schaut mal dort in den Foren nach, darüber steht dort einiges.
Man sollte m.E. doch hier unterscheiden: mit dem Kauf der Karten bei der Eintracht akzeptiere ich die AGB, die einen Weiterverkauf über eine Auktionsplattform untersagen. Halte ich mich als dieser Käufer nicht daran, habe ich mit der Eintracht ein Problem, das die Eintracht wohl auf juristischem Wege einfordern müßte. Der Käufer meiner Karte hätte dann nur insofern Probleme, als die Eintracht -wegen meines nachgewiesenen Verstoßes gegen die AGB- eben möglicherweise keinen Zugang zum Stadion (wegen Kartensperre) erhält. Daraus hätte dieser dann wieder mögliche Ansprüche gegen die Person, von der er die Karte -zum überhöhten Preis- erhalten hat. Er hätte aber wohl nie Ansprüche gegen die Eintracht.
Zunächst halte ich die AGB Thematik für äußerst problematisch. Da diese AGB's der Eintracht für eine Vielzahl von Kaufverträgen (von Eintrittskarten) genutzt werden, handelt es sich hier nicht um Individualverträge. Dies heißt in der Konsequenz, daß die Prüfung dieses Passus ausschließlich der Inhaltskontrolle nach BGB unterliegt.
Man könnte es noch weiter spinnen. Hier leigt m.E. (unabhängig meiner inhaltlichen Meinung zur Gesetzgebung) ein klarer wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, der jederzeit abmahnfähig wäre. Mit der Konsequenz, daß wenn es zu einer Wiederholungshandlung kommt, die Eintracht Frankfurt AG mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 Euro belangt werden kann, ersatzweise Ordnungshaft gegen den Vorstandsvorsitzenden (in diesem Fall HB)!
Unabhängig, wie man zu der generellen Thematik des Schwarzmarktes steht, gibt es doch zahlreiche Argumente, die für Plattformen wie ebay sprechen. Einige dieser Punkte sind, wie zurecht angesprochen auch hausgemachte Probleme der Eintracht, für die jetzt ein Schuldiger gesucht wird.
Es gibt durchaus auch Menschen (Eintracht-Fans), die ein geregeltes Leben mit geregelten Arbeitszeiten haben, ggf. auch etwas solventer sind. Warum sollte diesen es nicht möglich sein, einen Aufpreis für einen "Kurier" zu bezahlen, der die Karten erwirbt. Was würde bspw. passieren, wenn Karten für das Bayernspiel mit einem Schal kombiniert angeboten werden. Wird dann der Mehrwert für den Schal oder die Karte gezahlt? Ich denke, da allerdings an Packages "Wochenende im Hilton mit Besuch eines Bayern-Spiels". Sind diese Packages bereits ein Schwarzmarkt. Ein Mehrwert kann vergütet werden und das ist auch gut so. Setzt man den Mehrwert nämlich auf Verkäuferseite zu hoch an, trägt dieser auch das wirtschaftliche Risiko.
Dieses Problem ist vorrangig hausintern in den Griff zu bekommen. Durch bessere Distributionsstrukturen! Durch eine Preispolitik, die den Schwarmarkt unattraktiv werden läßt, etc.
Und wenn man mal ganz kreativ ist, könnte doch ein begrenztes Kontingent an Karten auch auf der eintracht. de Plattform von der Eintracht selbst versteigert werden. Da man das quantitative Angebot gegenüber ebay jederzeit eigens erhöhen könnte, könnte man sowohl der ebay-Nachfrage Rechnung tragen, als auch den Mehrwert der Aktionen in das Säckel von Eintracht Frankfurt fließen lassen.
jetztgehtslos schrieb: Halte diese Aktion für puren Populismus.
(...) ersatzweise Ordnungshaft gegen den Vorstandsvorsitzenden (in diesem Fall HB)!
Wer wird jetzt populistisch?
jetztgehtslos schrieb:
Dieses Problem ist vorrangig hausintern in den Griff zu bekommen. (...) Durch eine Preispolitik, die den Schwarmarkt unattraktiv werden läßt, etc.
Klartext: die Eintracht soll höhere Preise verlangen, damit man keinen Gewinn mehr mit den Tickets machen kann? Wahrscheinlich kann man den Schwarzmarkt bei ebay nur dann gutheißen, wenn man solche Gedanken im Hinterkopf hat...
Die Frage, ob ein Fussballverein grundsätzlich durch seine AGB den Weiterverkauf rechtswirksam verbieten kann, hat das OLG Hamburg in schöner Eindeutigkeit beantwortet:
OLG Hamburg: "Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten" (Urt. v. 03.02.2005 - Az: 5 U 65/04)
Leitsatz: 1. Das Verbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten auszuschließen, ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.
2. Unabhängig davon, ob die AGB im Verhältnis zum Weiterverkäufer mit einbezogen sind, liegt in jedem Fall ein wettbewerbswidriges Umgehungsgeschäft dann vor, wenn der Weiterverkäufer Kenntnis von diesen AGB erlangt hat und den Weiterverkauf nicht einstellt.
welche aussage genau soll ich dir erklären?
Zu spät:
"Verkaufe eine Büroklammer
Dazu verschenke ich zwei Eintrittskarten für das Pokalspiel Kickers Offenbach gegen Eintracht Frankfurt am 27.02.2007.
Es handelt sich um 2 Stehplätze im Gästeblock (Eintracht Block)
Das bedeutet absolut perfekte Sicht auf das Spielfeld und bombastische Stimmung vorgarantiert.
Leider kann ich dieses Spiel persönlich nicht besuchen.
Daher sollen auch andere die Möglichkeit haben, zu diesem Spitzenspiel hingehen zu können und die Stimmung live mitzuerleben.
Nach Auktionsende kann man bei mir die Karte in Frankfurt abholen oder man bekommt sie per Einschreiben zugeschickt, sagt mir einfach nach Auktionsende bescheid, wie ihr sie bekommen wollt.
Schade, dass es bei ebay keine "Artikel-melden"-Button gibt...
Wenn ich ihn nicht übersehen habe...
danke, ...sehr informativ
zum letzten punkt:
vertrieb
bei dieser vergaberichtlinie für das bayern spiel, war es doch abzusehn?
...unabhängig über welche plattform die karten weiter verkauft werden.
auch wenn ich die hintergründe, welche mir im anderen fred erklärt wurden, mittlerweile versteh, aber sie nicht nachvollziehen kann.
belassen wir es einfach dabei, habe mich hier in der faschingszeit eh um kopf und kragen geschrieben...
http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/index.html
Das ist mir allerdings auch ein Rätsel, wie die professionellen Ticketseller an die ganzen Karten ran kommen??
Solche Kerle, die sich auch noch für besonders clever halten, sind mir am Liebsten.
Finde es gut das endlich mal konsequent gegen die Abzocker vorgegangen wird. Weiter so!
wer mir meine eintrittskarten für das fritz remond theater abnimmt
HAKEN: du musst mit meiner tante gehen
Was mir auffällt ist ein Rückgang der Angebote,ich beobachte das schon seit 3Wochen und noch nie gab es so wenige Tix im Angebot,momentan 40stk.
Ich finde das ist schon ein kleiner Erfolg,ob nun durch Angst oder Einsicht ist mir schnuppe.
@ Nano-adler
Ob du es mir glaubst oder nicht, ich versteh teilweis was du meinst,ich glaube hier würde es auch keine grosse Aufregung geben, wenn es sich um normale Preise handeln würde.
Allerdings finde ich es schon Pervers wenn das 4-5fach verlangt und erzielt wird,da musst du doch zustimmen ,-)
bei einem Ticket das 33 kostet 50 zu verlange,aj da schau ich drüber hinweg,
soll doch der Saisonbesucher drauf zahlen.
Aber wenn der Preis die 100 erreicht dann finde ich es ein Abzocke und unfair,egal wer der Käufer ist.....schliesslich könnte ja auch der Verein die Mehreinnahmen gut gebrauchen.
Würdest du es denn nicht besser finden, einen kleinen Aufschlag zu bezahlen als diesen Wucher?!?!?
Ach ja, SV als Strafe finde ich mehr wie gerrecht,da es DK-Klientel ist triffst du da ins Mark.
Egal wie es endet bin jetzt schon zufrieden mit den rücklaufenden Angeboten
wie das eine mit dem anderen zusammen passt.
Der Verkauf von Eintrittskarten, egal ob für ein Volksmusik-Konzert oder ein Fußballspiel der Eintracht, ist nach dem BGB nicht verboten und somit nicht illegal. Allerdings verstößt ein Verkauf von SGE-Karten bei Internetauktionshäusern gegen die AGB der Eintracht. Die AGB müssen sich aber auch an höherrangigem Recht (BGB) messen lassen und da nach diesem ein Weiterverkauf erlaubt ist, sind die Normen der AGB kaum durchsetzbar. Was die Eintracht natürlich machen kann, ist "erwischte" Verkäufer vom zukünftigen Eintrittskartenkauf auszuschließen, was ja auch eine Strafe darstellt.
Naja, in Deutschland können die Vorschriften desBGB bzgl. des Rechtsgeschäfts durch Individualabrede oder AGBs geändert werden. Die AGB muss lediglich der Inhaltskontrolle der §§ 307ff. BGB standhalten. Wenn dies der der Fall ist gilt die AGB als Individualabrede des Vertrags.
Ups, muss natürlich heißen §§ 305ff.BGB
nee, illegal doch mit Sicherheit nicht
Es hat doch m.E. in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben, in denen die Gerichte eben diese AGB als rechtlich einwandfrei befunden haben, ich meine das war in Mönchengladbach und Hamburg. Schaut mal dort in den Foren nach, darüber steht dort einiges.
Man sollte m.E. doch hier unterscheiden: mit dem Kauf der Karten bei der Eintracht akzeptiere ich die AGB, die einen Weiterverkauf über eine Auktionsplattform untersagen. Halte ich mich als dieser Käufer nicht daran, habe ich mit der Eintracht ein Problem, das die Eintracht wohl auf juristischem Wege einfordern müßte. Der Käufer meiner Karte hätte dann nur insofern Probleme, als die Eintracht -wegen meines nachgewiesenen Verstoßes gegen die AGB- eben möglicherweise keinen Zugang zum Stadion (wegen Kartensperre) erhält. Daraus hätte dieser dann wieder mögliche Ansprüche gegen die Person, von der er die Karte -zum überhöhten Preis- erhalten hat. Er hätte aber wohl nie Ansprüche gegen die Eintracht.
Nur so geht´s meine Unterstützung zu 200%
Zunächst halte ich die AGB Thematik für äußerst problematisch. Da diese AGB's der Eintracht für eine Vielzahl von Kaufverträgen (von Eintrittskarten) genutzt werden, handelt es sich hier nicht um Individualverträge. Dies heißt in der Konsequenz, daß die Prüfung dieses Passus ausschließlich der Inhaltskontrolle nach BGB unterliegt.
Man könnte es noch weiter spinnen. Hier leigt m.E. (unabhängig meiner inhaltlichen Meinung zur Gesetzgebung) ein klarer wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, der jederzeit abmahnfähig wäre. Mit der Konsequenz, daß wenn es zu einer Wiederholungshandlung kommt, die Eintracht Frankfurt AG mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 Euro belangt werden kann, ersatzweise Ordnungshaft gegen den Vorstandsvorsitzenden (in diesem Fall HB)!
Unabhängig, wie man zu der generellen Thematik des Schwarzmarktes steht, gibt es doch zahlreiche Argumente, die für Plattformen wie ebay sprechen. Einige dieser Punkte sind, wie zurecht angesprochen auch hausgemachte Probleme der Eintracht, für die jetzt ein Schuldiger gesucht wird.
Es gibt durchaus auch Menschen (Eintracht-Fans), die ein geregeltes Leben mit geregelten Arbeitszeiten haben, ggf. auch etwas solventer sind. Warum sollte diesen es nicht möglich sein, einen Aufpreis für einen "Kurier" zu bezahlen, der die Karten erwirbt. Was würde bspw. passieren, wenn Karten für das Bayernspiel mit einem Schal kombiniert angeboten werden. Wird dann der Mehrwert für den Schal oder die Karte gezahlt? Ich denke, da allerdings an Packages "Wochenende im Hilton mit Besuch eines Bayern-Spiels". Sind diese Packages bereits ein Schwarzmarkt. Ein Mehrwert kann vergütet werden und das ist auch gut so. Setzt man den Mehrwert nämlich auf Verkäuferseite zu hoch an, trägt dieser auch das wirtschaftliche Risiko.
Dieses Problem ist vorrangig hausintern in den Griff zu bekommen. Durch bessere Distributionsstrukturen! Durch eine Preispolitik, die den Schwarmarkt unattraktiv werden läßt, etc.
Und wenn man mal ganz kreativ ist, könnte doch ein begrenztes Kontingent an Karten auch auf der eintracht. de Plattform von der Eintracht selbst versteigert werden. Da man das quantitative Angebot gegenüber ebay jederzeit eigens erhöhen könnte, könnte man sowohl der ebay-Nachfrage Rechnung tragen, als auch den Mehrwert der Aktionen in das Säckel von Eintracht Frankfurt fließen lassen.
Spannendes Thema...
jgl
Wer wird jetzt populistisch?
Klartext: die Eintracht soll höhere Preise verlangen, damit man keinen Gewinn mehr mit den Tickets machen kann? Wahrscheinlich kann man den Schwarzmarkt bei ebay nur dann gutheißen, wenn man solche Gedanken im Hinterkopf hat...
Viele Grüße,
Alex
Nein, das kannst Du bedenkenlos tun!
Viele Grüße,
Alex
OLG Hamburg: "Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten"
(Urt. v. 03.02.2005 - Az: 5 U 65/04)
Leitsatz:
1. Das Verbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf von Fussball-Eintrittskarten auszuschließen, ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.
2. Unabhängig davon, ob die AGB im Verhältnis zum Weiterverkäufer mit einbezogen sind, liegt in jedem Fall ein wettbewerbswidriges Umgehungsgeschäft dann vor, wenn der Weiterverkäufer Kenntnis von diesen AGB erlangt hat und den Weiterverkauf nicht einstellt.
Hier die Urteilsgründe:
http://www.affiliateundrecht.de/olg-hamburg-weiterverkauf-von-fussballkarten-rechtsverstoss.html