321-meins
27863
tucktuck schrieb:
Catchme schrieb:
...
Ich jedenfalls kann die M_M Opposition verstehen, auch wenn ich (Mord-)Drohungen keinesfalls dulde, gilt es doch erst einmal deren Existenz zu beweisen.
Nebenbei sollte M_M vl. künftig nicht mehr mit
einträchtliche Grüße
sondern mit
Zwietracht sääend(wie schreib´t man das)
unterzeichnen nunja...
wir sehen uns auf Schalke
Verständnis für Drohungen zeigen... da kann ich wirklich nur den Kopf schütteln.
Ähh er schrieb das er es nicht duldet, denke mal da hast ihn falsch verstanden! Auch wenn ich mit Max nicht immer einer Meinung bin, denke ich aber auch das man sowas net dulden kann, wie ich schon mal in einem anderen Thread sagte! Max ist aber auch immer sehr provozierend und nicht immer ganz höflich dann in seinen Antworten, aber das ist trotzdem kein Grund ihm zu drohen, sei es in einem Thread oder per PN oder Mail, das gehört sich nicht. Außerdem wäre es schade um Max, weil dann hätte ich ja viel weniger zu mekern und das wäre sehr schade!
Hey Bällchen echt gut, nur dein Link funzt net, jeder der sich beschweren möchte kann diesen hier nehmen:
http://www.aramark.de/aramark-umfrage/betriebsrestaurant-umfrage.htm
http://www.aramark.de/aramark-umfrage/betriebsrestaurant-umfrage.htm
Obi-Wan Kenobi schrieb:
Hat eventuelleineiner der Fanclubs, die hier im Forum noch Leute suchen, die mitfahren, noch so 3 Karten übrig? Würde von
Koblenz mit dem Auto nach Schalke kommen.nach schalke
Habe nur noch keine Karten, da ich Samstags keine Zeit gehabt hätte.
Hey Obi das heißt entweder auf Schalke oder nach Gelsenkirchen, wenn du schon korrigieren willst!
Also entweder lese ich die Threads alle falsch die ihr da verlinkt habt oder es gibt dort keine einzigste Drohung gegen M_M. Wer beleidigend wird in seinen Antworten der muß damit rechnen das er auch was zurück bekommt, allerdings sollte das ohne Bedrohungen ab gehen. Wenn er wirklich Mails mit Drohungen bekommen haben sollte, dann finde ich es allerdings auch eine Sauerei und dagegen sollte vor gegangen werden!
LG Richi!
LG Richi!
Ein hässisches Relikt - Die Todesstrafe
Ganz Deutschland hat die Todesstrafe abgeschafft. Ganz Deutschland? Nein! Ein großes Land im Herzen Deutschlands widersetzt sich tapfer dem Bund und hat die Guillotine noch nicht recycelt.
Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.
Artikel 102:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Des Weiteren steht in Art. 31 GG:
"Bundesrecht bricht Landesrecht."
Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.
Tja das waren noch Zeiten, es gibt nicht nur das Grundgesetz sondern auch Verfassungen der Länder!
Ganz Deutschland hat die Todesstrafe abgeschafft. Ganz Deutschland? Nein! Ein großes Land im Herzen Deutschlands widersetzt sich tapfer dem Bund und hat die Guillotine noch nicht recycelt.
Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr. Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Außer Hessen hatte bis vor einigen Jahren auch Bayern die Todesstrafe in seiner Verfassung stehen. Durch eine Volksabstimmung wurde diese am 8.2.1998 abgeschafft.
Artikel 102:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Des Weiteren steht in Art. 31 GG:
"Bundesrecht bricht Landesrecht."
Zu erklären ist das Relikt n der hessichen Verfassung geschichtlich: Die hessische Verfassung ist älter als das Grundgesetz. Und damals war die Todesstrafe kein ungewöhnliches Strafmaß.
Tja das waren noch Zeiten, es gibt nicht nur das Grundgesetz sondern auch Verfassungen der Länder!
Platz 1 Fische 12 x
2 Stier 9 x
2 Schütze 9 x
4 Wassermann 7 x
5 Löwe 6 x
6 Zwilling 5 x
6 Jungfrau 5 x
8 Krebs 4 x
9 Skorpion 3 x
9 Waage 3 x
9 Widder 3 x
12 Steinbock 1 x ( ohweh)