
Bigbamboo
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Bigbamboo
Au Backe!!
Dirty-Harry schrieb:
...
Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Schadenfall bringt dann aber in der Praxis eigentlich nix !?
Dieses Kündigungsrecht ist dafür vorgesehen, daß Du auch bei Verträgen mit längerer Laufzeit als ein Jahr (bis zu fünf Jahre sind zulässig) den Vertrag beenden kannst. Und natürlich dafür, daß sich die Versicherung von unliebsamen Kunden trennen können. Kündigt der Versicherer, so wird die Prämie übrigens anteilig erstattet.
Bezüglich Deines anderen Problems hast Du 'ne PN.
Hmm - für die meisten dürften alte Trikots so eine Art Sammelobjekt sein. Da hängen einfach Erinnerungen dran.
Wäre es nicht einfacher mal bei Jako anzufragen, ob die nicht noch ein, zwei Trikots der letzten Saison rumliegen haben? Den meisten Chinesen sollte ja auch mit kleineren Größen, welche sich nicht so gut verkaufen, geholfen sein.
Alles in allem aber eine tolle Aktion von Dir! Weiter so!!
Wäre es nicht einfacher mal bei Jako anzufragen, ob die nicht noch ein, zwei Trikots der letzten Saison rumliegen haben? Den meisten Chinesen sollte ja auch mit kleineren Größen, welche sich nicht so gut verkaufen, geholfen sein.
Alles in allem aber eine tolle Aktion von Dir! Weiter so!!
Eintracht-Laie schrieb:Bigbamboo schrieb:Eintracht-Laie schrieb:
...
Ne, Spaß beiseite.....wenn Du in der gesetzlichen Krankenkasse bist, dann ist es egal ob Du 625 im Monat abdrückst (Bei einem Monatsgehalt von 5000 brutto) oder nur 187 (Wenn Du 1500 hast).....bedient werden beide gleich "gut".
Wie kommst Du denn auf diese Werte??
Du hast Recht, sorry, die Werte müßen lauten:
95,75 für 1500 monatlich
222,66 für 3562 monatlich (Beitragsbemessensgrenze)
Aber selbes Fazit, Du bezahlst mehr, und bekommst die dieselbe Leistung.
Vergessen sollte man allerdings auch nicht den Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe. Der Arbeitgeber wird diesen nämlich immer den Gehlatskosten zuschlagen und somit muß man als Angestellter auch diesen Teil 'erwirtschaften'..
Mit Deinem Fazit hast Du vollkommen recht, aber genau das ist ja der Gedanke der Solidargemeinschaft.
Ist absolut rechtens und hat nichtmal etwas mit den Bedingungen des Versicherers zu tun, sondern mit dem Versicherungsvertragsgesetzt - es gilt der sogenannte Grundsatz der 'Unteilbarkeit der Prämie' ($40 VVG) d.h. dem Versicherer gebührt die Prämien bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Weise die Axa einfach auf die falsche Auskunft hin und bitte, den Vertrag bis zum Ablauf des Versicherungsjahres aufrecht zu erhalten (zahlen mußt Du so oder so).
Bei weiteren Fragen schick' mir 'ne PM.
Weise die Axa einfach auf die falsche Auskunft hin und bitte, den Vertrag bis zum Ablauf des Versicherungsjahres aufrecht zu erhalten (zahlen mußt Du so oder so).
Bei weiteren Fragen schick' mir 'ne PM.